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Unverschämte Polizeikontrolle


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Es wäre wohl ein richtiger Weg.

 

Nur kommt es dann darauf an, wie "aggro" die Beamten drauf sind. Wer solche Sachen nämlich zuuu freundlich darstellt könnte (auch aufgrund deiner Kontrollhistorie und wie diese abgelaufen ist) schnell der Verar.sche  bezichtigt werden :rolleyes:

Vielleicht kommen sich manche verars...t vor. aber das kann mir ja egal sein.

 

Der Dienststellenleiter wird seinen Beamten wohl sagen, dass ich mich entschuldigt habe und sie jetzt bitte mit den übermaßigen Kontrollen aufhören müssen.

Und wenn sie sich nicht daran halten gehe ich eben noch mal zu ihm, säusel ein bisschen lieb und wenn das alles nichts hilft droh ich ihm eben doch mit der Presse und Dienstaufsichtsbeschwerden.

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Guest lichterloh
Vielleicht kommen sich manche verars...t vor. aber das kann mir ja egal sein.

Und das ist ja eben die Sache (deinen Frust kann ich übrigens verstehen, nicht dass du das falsch auffasst) aber es geht jetzt halt draum wie du auf die Cops wirkst. Und nicht andersrum :rolleyes:

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aber es geht jetzt halt draum wie du auf die Cops wirkst. Und nicht andersrum :rolleyes:

Ich wirke lieb und nett und vor allem einsichtig... post-14-1087851790.gif

 

Und wie sie damit umgehen ist ihr Problem. Ich rede ja mit ihrem Chef und nicht mit ihnen allen persönlich

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Insbesondere wenn man zu mehreren im Auto ist, lohnt es sich, gegen solche offensichtlich unkorrekten Polizeimaßnahmen vorzugehen.

 

Hintergrund ist Folgender:

 

Grundsätzlich steht der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein sog. "Auswahlermessen" zu.

Das bedeutet, die Beamten haben das Recht, in Abhängigkeit von den besonderen Umständen der jeweiligen Situation die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Das ist auch sinnvoll, denn keine Situation ist genau wie die andere, so dass die Polizei zur effektiven Aufgabenerfüllung nicht an starre Vorschriften gebunden sein darf, sondern konkret im Einzelfall entscheiden können muss, welche polizeilichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gerade erforderlich sind.

 

Dieses Recht dehnen die Beamten aber leider gerne auch mal aus und verlassen so ganz klar den Boden der Legalität.

 

So hat ein Polizeibeamter hier im Forum mal geschrieben "Wenn ein Autofahrer meinen Dienstausweis sehen will, dann zeige ich ihn natürlich, aber das mir zustehende Ermessen sinkt dann auf Null und ich werde sehr korrekt..." - Auch eine übermäßige Verkehrskontrolle könnte man als "sehr korrekt" bezeichnen...

Auch das kann aber bereits rechtswidrig sein, denn eine sog. "Ermessensreduzierung auf Null" ist nur dann zulässig, wenn jede andere Entscheidung des Beamten fehlerhaft wäre.

Spielen sachfremde Erwägungen mit rein, was bei einem "Dutsen" (welches übrigens den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt) stets der Fall ist und wohl auch bei täglicher Kontrolle durch immer dieselben Beamten anzunehmen sein dürfte, liegt immer ein Ermessensfehlgebrauch vor.

 

Man sollte die Beamten also gezielt drauf ansprechen und mal höflich nachfragen, ob sich bei ihrer Dienststelle schonmal jemand wegen Ermessensfehlgebrauch vor dem Verwaltungsgericht verantworten musste...

 

Dort nämlich kann jeder Bürger die Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen im Wege der "Fortsetzungsfeststellungsklage" überprüfen lassen, was den betreffenden Beamten im Falle seines Unterliegens mit Sicherheit einige Sterne kosten dürfte... :rolleyes:

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was den betreffenden Beamten im Falle seines Unterliegens mit Sicherheit einige Sterne kosten dürfte...
Och komm, glaubst du ernsthaft, auch eine berechtigte Beschwerde wegen einer solchen übermäßigen Kontrolle würde zu einer Degradierung führen?

 

Schau doch mal in die einschlägigen Gesetze. Wonach sollte sich das denn richten?

 

Gruß

Goose

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Spielen sachfremde Erwägungen mit rein, was bei einem "Dutsen" (welches übrigens den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt) stets der Fall ist und wohl auch bei täglicher Kontrolle durch immer dieselben Beamten anzunehmen sein dürfte, liegt immer ein Ermessensfehlgebrauch vor.

Was hat das Duzen eines VT mit evtl. Ermessensfehlern zu tun ? BTW: Das bloße Duzen an sich stellt noch keine Straftat gem. § 185 StGB dar. Es müsste hier dem Täter im subjektiven Tatbestand zusätzlich darauf ankommen, den Geschädigten durch diese Form der Ansprache herabzuwürdigen.

 

Dort nämlich kann jeder Bürger die Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen im Wege der "Fortsetzungsfeststellungsklage" überprüfen lassen, was den betreffenden Beamten im Falle seines Unterliegens mit Sicherheit einige Sterne kosten dürfte...

:rolleyes::cop01::cop01:

Wenn man keine Ahnung hat...

 

EDIT: Goose war schneller

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was den betreffenden Beamten im Falle seines Unterliegens mit Sicherheit einige Sterne kosten dürfte...
Och komm, glaubst du ernsthaft, auch eine berechtigte Beschwerde wegen einer solchen übermäßigen Kontrolle würde zu einer Degradierung führen?

Wer aber noch ganz unten ist, kann nicht degradiert werden :rolleyes:

 

* Schnellweg........*

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Nun ja... wer hier keine Ahnung hat scheint ja ziemlich offensichtlich... :cop01:

 

Einfach mal Gesetz rausholen und nochmal nachlesen... :rolleyes:

 

Dann klappt's auch mit dem subj. Tatbestand bei der Beleidigung! :cop01:

Dann lass uns doch mal an deinem Wissen teilhaben: Woraus ergibt sich die Rechtsgrundlage der Degradierung eines Polizeibeamten?

 

Gruß

ein gespannt wartender Goose

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Schonmal was von § 9 LDG (Landesdisziplinargesetz) NRW gehört...?

Da ist die Zurückstufung im Beamtenverhältnis ziemlich genau geregelt würd ich sagen...

Auch die anderen Bundesländer haben Disziplinargesetze bzw. -ordnungen... einfach mal reinschauen!

 

Im Übrigen bezog sich mein Tipp, wie eigentlich erkennbar war, auf die falschen Aussagen von "Officer" bzgl. § 185 StGB.

 

Freut mich aber, wenn ich auch Dir helfen konnte! :rolleyes:

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Fein, du kennst also das LDG NRW.

Dann prüfe eine solche disziplinarrechtliche Maßnahme doch mal auf den oben genannten Sachverhalt. Glaubst du ernsthaft, deswegen würden die von dir genannten Maßnahmen getroffen?

Ich bitte dich......

 

Gruß

Goose

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BTW: Das bloße Duzen an sich stellt noch keine Straftat gem. § 185 StGB dar. Es müsste hier dem Täter im subjektiven Tatbestand zusätzlich darauf ankommen, den Geschädigten durch diese Form der Ansprache herabzuwürdigen.

Wenn man bei einer Verkehrskontrolle geduzt wird (wie in meinem Fall) obwohl man den Beamten darauf hinweist, dass man dieses nicht wünscht ist das wohl schon herabwürdigend.

Also eine Beleidigung im Sinne von § 185 StGB.

 

Das reicht wohl mindestens dafür, dass der Beamte gewaltig eine auf´n Deckel bekommt.

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Nun ja... wer hier keine Ahnung hat scheint ja ziemlich offensichtlich... :30:

 

Einfach mal Gesetz rausholen und nochmal nachlesen... :cop01:

 

Dann klappt's auch mit dem subj. Tatbestand bei der Beleidigung! :cop01:

Ich würde sagen, wir lassen ihn in seinem (Un)Glauben. :kotz::rolleyes:

 

 

1. stimmt. Ich sehe da einen, der sich CFG nennt.

 

2. solltest Du tun. Das LDG NRW regelt aber nicht, wonach er denn nun degradiert werden sollte. Und bevor jemand disziplinarechtlich belangt wird, muß erst einmal feststehen, welcher Verfehlung er sich schuldig gemacht hat. Und DANN ist es immer noch eine zweite Frage, ob er in einem MÖGLICHEN Disziplinarverfahren auch derart hart bestraft wird. Wegen einer Beleidigung sicherlich nicht. Degradierungen sind sehr sehr selten. :cop01:

 

3. das erklär doch mal etwas genauer. :kotz:

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Es müsste hier dem Tater im subjektiven Tatbestand zusätzlich darauf ankommen, den Geschädigten durch diese Form der Ansprache herabzuwürdigen.

 

Falsch!

 

Der Vorsatz (bedingter genügt) muss lediglich das Bewußtsein umfassen, dass die Äußerung nach ihrem objektiven Sinngehalt aus Sicht des "Opfers" eine Mißachtung darstellen kann. (Tröndle/Fischer, StGB § 185, Rn 23)

 

Nix für ungut, aber wie es scheint bist Du selbst Polizeibeamter - gerade dann sollte aber gelten: Erst überlegen, dann erst schießen :rolleyes:

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Das reicht wohl mindestens dafür, dass der Beamte gewaltig eine auf´n Deckel bekommt.

Möglich. Wenn Du ihn nicht anzeigst, wirst Du nie erfahren, ob und in welcher Form er eins auf den Deckel bekommt.

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Da Entfernungen aus dem Beamtenverhältnis nach § 10 LDG NRW als äußerste Disziplinarmaßnahme gar nicht mal so selten sind wie hier einige Glauben machen wollen, werden Zurückstufungen nach § 9 LDG NRW als weniger einschneidende Maßnahme wohl noch um einiges öfter vorkommen...

 

Jungs, echt nix gegen Euch persönlich, aber ihr kennt anscheinend nur Euren Dienstalltag. Bevor ich Anwalt geworden bin, hatte jeden Tag neue Diszis gegen Polizisten auf dem Schreibtisch... Und - man mag es kaum glauben - auch Degradierungen :cop01:

Also nehmt's nicht so schwer, ich weiß dass es scheiße ist wenn man sich in Uniform vor nem 7er BMW aufbaut, den man sich niemals wird leisten können, und dann auch noch ein Anwalt drinsitzt, der einen darüber belehrt was man darf und was nicht... extrem frustrierend, geb ich ja zu. Aber lebt doch damit...

Ihr habt zwar die Waffen, dafür haben wir den Verstand, das Geld und die Mädels :rolleyes:

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:kotz::cop01::rolleyes:post-14-1087847328.gifpost-14-1089116334.gif

 

 

Junge, Du bist mal wieder seit rel. langer Zeit der erste, der mich so richtig amüsiert. Fein. Da verneige ich mich doch glatt in tiefer Demut vor dem anwaltlichen Größenwahn.post-14-1087847157.gif

 

 

 

@Goose

Nicht nur lächerlich. Bei dem ist jedes weitere Wort offenkundig überflüssig. :cop01::cop01:

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Der Vorsatz (bedingter genügt) muss lediglich das Bewußtsein umfassen, dass die Äußerung nach ihrem objektiven Sinngehalt aus Sicht des "Opfers" eine Mißachtung darstellen kann. (Tröndle/Fischer, StGB § 185, Rn 23)

Und genau hier liegt Dein Denkfehler. Du solltest Dich mit dem objektiven Sinngehalt mal etwas genauer beschäftigen. Wird ein Schimpfwort xy gebraucht (oder zwei Beamten "einen schönen Abend noch" gewünscht :rolleyes: ), kannst Du Deinen Beck'schen Kurz-Kommentar zitieren und liegst damit auch richtig.

 

Beim Duzen gestaltet sich das Ganze nicht so eindeutig. Der Gebrauch der Anrede "Du" stellt zunächst einmal vom objetiven Sinngehalt her keine Missachtung des Gesprächspartners dar. Ganz im Gegenteil wird hier zunächst objektiv auf eine Vertrautheit der Gespächspartner abgestellt.

Ist diese Vertrautheit tatsächlich nicht gegeben, stellt das Duzen die Herstellung sozialunadäquater und einseitig ungewollter Nähe dar. Eine Beleidigung ist es noch nicht.

Dazu bedarf es einer Ehrverletzung des Gegenübers. Eine solche wird durch das Duzen jedoch nur erreicht, wenn durch den Gebrauch des "Du" eine Herabsetzung des Gegenübers im Vergleich zum sozialen/gesellschaftlichen Status des Duzenden erfolgt.

Ein Wissen um die Möglichkeit unter billigender Inkaufnahme des Taterfolgs wird im speziellen Fall des Duzens regelmäßig nicht für eine Strafbarkeit gem. § 185 StGB genügen, auch wenn grds. dolus eventualis natürlich ausreicht.

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Ich finde es ein bisschen übetrieben wenn ich einen Polizeibeamten wegen dutzen anklagen würde.

Wenn mich ein Polizeibeamter dutzt, so disqualifiziert sicher dieser selbst, wenn er meint dies nötig zu haben,damit er ernst genommen wird.

Zudem dutze ich ihn einfach zurück mit der Bemerkung mich nicht daran zu Erinnern jemals das Du angeboten zuhaben.

Damit ist sein vermeintlicher Vorteil dahin und er wird selber gedutzt.

So ist das Leben

 

Bsp: Entschuldige bitte vielmals, aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich mit Dir perDu bin, sorry, ich heisse Hugo*....

 

lg lemon

 

 

*Name dem Verfasser bekannt

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Guest sushi1902

Lieber CFG!

 

Schön, daß du Anwalt geworden bist. Damit hast du dich in die 97 % Juraabsolventen eingereiht, die nicht in den Staatsdienst übernommen werden und nun ein ganz erbämliches Leben (ohne 7er BMW) führen müssen. Wie erhebend muß es sein, von Gelegenheit-Jobs bei RA-Kanzleien als nicht fest angestellter Anwalt zu leben. Wie schnell sind da die großen Jura-Träume ausgeträumt, wenn die "großen" Fälle aus Pflichtverteidigungen armer Schlucker bestehen. Wenn man auch wirklich jeden Arsch vertreten muß, um die Miete bezahlen zu können.

 

Soviel zum Thema "Wir haben das Geld und die Weiber etc."

 

Und extra für dich noch ne kleine Belehrung im Disziplinarrecht:

 

Eine Degradierung wegen der Beleidigung eines Verkehrsteilnehmers ist völlig utopisch und läßt sich nicht mal aus deinem geliebten Tröndle-Fischer herleiten. Eine solche Straftat würde maximal eine Geldbuße, eher einen Verweis nach sich ziehen. Kleine Beispiele aus der Praxis für eine Degradierung: mehrfacher Ladendiebstahl / Trunkenheitsfahrten, fortgesetztes Mobbing mit sexuellem Hintergrund. Und da willst du mit einer Beleidigung kommen... lächerlich!!

 

Ach ja, die schönen Belehrungen von Jura-Studenten und Rechtsanwälten, die kennen wir ja. Regelmäßig blamieren sich Wichtigtuer wie du bei Verkehrkontrollen, die weder die einschlägigen Kontrollrechte des PolG noch der StVO kennen, aber von uns die Rechtsgrundlage genannt bekommen wollen. Daß auch nur ein Polizist auf dieser weiten Welt bei so was ins Wanken kommt, darf getrost ins Reich der Märchen verwiesen werden.

 

DENN: Jeder Polizeibeamte hat garantiert mehr Vorlesungsstunden als du in den polizeispezifischen Rechtsbereichen genossen und braucht nicht erst im Tröndle-Fischer blättern.

 

Wie schön wäre es, dich mal zu kontrollieren!!!

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@CFG

 

"Ihr habt zwar die Waffen, dafür haben wir den Verstand, das Geld und die Mädels"

 

 

Und wie ist es mit dem Hirn? Hast Du überhaupt welches??

 

Außerdem: Kauf Dir mal eine neue Tastatur oder mache ein paar Fingerübungen. Dein Geschreibsel zu lesen, ist ja sowohl von der Form als auch vom Inhalt her fast schon eine Zumutung.

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DENN: Jeder Polizeibeamte hat garantiert mehr Vorlesungsstunden als du in den polizeispezifischen Rechtsbereichen genossen und braucht nicht erst im Tröndle-Fischer blättern.

Tja, ich weiß ja nicht ob CFG Anwalt ist und weiß wovon er redet.

 

Aber wenn ich hier im Forum so lese, dann bin ich immer wieder erstaunt über die unglaublichen Weisheit der allwissenden Polizisten.

 

[LAESTER]

Sie kennen die Gesetze und Verordnungen und deren Auslegung besser wie jeder Anwalt, der hat ja auch keine Ahnung davon, er hat sie ja nur studiert.

 

Sie kennen die Physik besser als jeder Physiker, denn Sie wissen natürlich immer wenn ein Messgerät zur Geschwindigkeitsmessung ein korrektes Ergebnis liefert. Auch wenn der Sachverständige zweifelt. Der hat ja auch keine Ahnung. Wie sollte er auch, er hat das ja nur studiert.

[/LAESTER]

 

Bei all dieser Weisheit, warum habt Ihr keinen richtigen Beruf ergriffen und seit zum Beispiel Professor in Stanford geworden? :blink:

 

und weg...

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Aber wenn ich hier im Forum so lese, dann bin ich immer wieder erstaunt über die unglaublichen Weisheit der allwissenden Polizisten.

 

[LAESTER]

Sie kennen die Gesetze und Verordnungen und deren Auslegung besser wie jeder Anwalt, der hat ja auch keine Ahnung davon, er hat sie ja nur studiert.

 

Sie kennen die Physik besser als jeder Physiker, denn Sie wissen natürlich immer wenn ein Messgerät zur Geschwindigkeitsmessung ein korrektes Ergebnis liefert. Auch wenn der Sachverständige zweifelt. Der hat ja auch keine Ahnung. Wie sollte er auch, er hat das ja nur studiert.

[/LAESTER]

 

Bei all dieser Weisheit, warum habt Ihr keinen richtigen Beruf ergriffen und seit zum Beispiel Professor in Stanford geworden?

Wer sein Lästermaul dermaßen weit aufreißt, der sollte auch gleich dabeischreiben, woher er diese lästernden Erkenntnisse gewonnen hat. Oder vielleicht ergänzen, daß es sich nur um provozierendes, an den Haaren herbeigezogenes Geschwafel handelt.

 

 

P.S.: ich z.B. habe einen für mich genau richtigen Beruf ergriffen und bin auch durchaus zufrieden mit meiner Wahl. :blink::o

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Guest sushi1902

@someone

 

Na logisch kennen wir unsere fachspezifischen Paragraphen besser als ein der gewöhnliche Jurastudent. Ich gehe mal nicht davon aus, daß man in einem Jurastudium bspw. den § 36 (5) StVO stundenlang auseinandernimmt, wie es mit jedem Polizeischüler gemacht wird.

 

Denn... würde das Jurastudium in allen Bereichen so in die Tiefe gehen, müßte man wohl ca. 40 Semester ansetzen.

 

Ich muß an Ort und Stelle in Sekundenbruchteilen entscheiden, welche Maßnahme ich treffe und ob diese rechtmäßig ist. Logischerweise kenne ich mich da schon aus Selbstschutz einigermaßen aus.

 

Und vor allem noch eins, was die "Sagen Sie mir erstmal ihre Rechtsgrundlage"- Wichtigtuer noch nie kapiert haben:

Im Zweifel sitzen wir immer am längeren Hebel und so kann sich eine Kontrolle laaaaaaaaange ausdehnen. Denn was man so alles vollkommen rechtmäßig an einem Auto kontrollieren kann, fast unglaublich.

 

Einfach Führerschein und Fahrzeugschein aushändigen, kurz mitmachen und die Sache ist in einer halben Minute erledigt. Völlig stressfrei!

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"Sagen Sie mir erstmal ihre Rechtsgrundlage"

"Was haben Sie gesagt?"

 

"Sagen Sie mir erst........ ."

 

"Was haben Sie gesagt?"

 

:kopfschuettel::lol:

 

 

Nee, sorry. Aber auf so eine dummdösige Art reagiere ich überhaupt nicht. Ob nun Anwalt oder nicht. Wenn er möchte, kann er sich seine Rechtsgrundlage selber suchen. Ich bin doch kein wandelndes Gesetzeslexikon. Der weiß genau, daß ich ihn kontrollieren darf. Fertig. Er bekommt nicht einen einzigen Paragraphen zitiert. Tze......... :kopfschuettel:

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Nunja, zugegeben, bei diesen ganzen unterschiedlichen Fragen und Anliegen hier muß man schon so manches Mal nachschlagen und lernt auch das ein oder andere hinzu. Das bedeutet aber nicht, daß ich mir jeden Paragraphen geschweige denn seinen Inhalt (zitierfähig) merke. :kopfschuettel:

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Im Zweifel sitzen wir immer am längeren Hebel und so kann sich eine Kontrolle laaaaaaaaange ausdehnen. Denn was man so alles vollkommen rechtmäßig an einem Auto kontrollieren kann, fast unglaublich
Ja Ihr sitzt am längeren Hebel, das ist mir leider auch bewusst.

Aber endlich mal einer der zugibt, dass man Kontrollen als Schikane verwenden kann, wenn einem der Verkehersteilnehmer stinkt!

Sehr gute Einstellung, Herr Polizist :kopfschuettel:

 

Einfach Führerschein und Fahrzeugschein aushändigen, kurz mitmachen und die Sache ist in einer halben Minute erledigt. Völlig stressfrei!

Wenn es doch nur so wäre...

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Habe mir eben mal die Mühe gemacht und alle 132 Postings durchgelesen...

 

Möchte jetzt keine Verschwörungstheorie in die Welt entlassen, aber komisch kommt mir die Geschichte schon vor. Ohne dir, blondy, etwas zu wollen: Hast du dich nur mal über einen Beamten beschwert oder steckt da doch mehr hinter? Wirkt alles schon sehr persöhnlich gegen dich gerichtet. Oder lebst du leider Gottes in der falschen Gegend? Bayern ist ja dafür bekannt, neben der Zone, Polizeiarbeit in den gottähnlichen Status absoluter Unfehlbarkeit zu erheben.

 

Auch wenn Goose u.a. sich jetzt mal wieder auf den Schlips getreten fühlen: Meine Meinung und dabei bleibe ich auch. Ihr werdet von uns bezahlt und wir sind nicht eure Blitzableiter. Baut euren Frust oder Sozialneid u.ä. doch bitte woanders ab.

Trifft lange nicht auf alle :blink: zu, das wir uns da richtig verstehen. Habe aber auch schon andere Exemplare kennen gelernt. Ein Beispiel:

 

Habe mal kurz im Alter von 25 einen 5ér BMW (530i) gefahren. Allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere alles kein Problem. Frage nach Verbandskasten. Hatte die Karre erst den 2 Tag, den Kasten nicht sofort unter dem Beifahrersitz gefunden, dies den Beamten auch erklärt.

 

Darauf in barschem Ton:"Das hast du ###### gefälligst zu Wissen" Und das von meinem Geld.

 

Der Beamte, ca. 50 und blanke Schulter, konnte partout nicht verkraften einen jüngeren in einem gescheiten Auto zu sehen. Nur traurig. Habe die Kontrolle dann mit der Kollegin, welche zwecks Deeskalation eingriff, beendet.

 

Da ich an dem Tag gut drauf war, habe ich auf weitere Schritte verzichtet. Außer einem Abschiedsgruß:

 

"Schon Schade, das es das MfS nicht mehr gibt, oder?"

 

Das wars....

 

MfG

 

DoH

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Ihr werdet von uns bezahlt und wir sind nicht eure Blitzableiter.

Es gibt hier kein "uns" und "ihr". Glaubst Du denn, Polizisten zahlen keine Steuern ? :lol:

 

Und das von meinem Geld.
siehe oben. :30:

 

Der Beamte, ca. 50 und blanke Schulter, konnte partout nicht verkraften einen jüngeren in einem gescheiten Auto zu sehen.

Hat er Dir das mitgeteilt ? Oder ist hier Deine Phantasie mit Dir durchgegangen ?

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Ohne dir, blondy, etwas zu wollen: Hast du dich nur mal über einen Beamten beschwert oder steckt da doch mehr hinter?

Ich habe ja gesagt, es gibt da mehrere Geschichten, die Beschwerde und die private Party mit einem Polizisten waren nur zwei Beispiele.

 

Wirkt alles schon sehr persöhnlich gegen dich gerichtet. Oder lebst du leider Gottes in der falschen Gegend? Bayern ist ja dafür bekannt, neben der Zone, Polizeiarbeit in den gottähnlichen Status absoluter Unfehlbarkeit zu erheben.

Es ist auch persönlich gegen mich gerichtet. Da bin ich mir sicher.

Und noch dazu lebe ich in einer krassen Polizeistadt in Bayern...

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Fängt man bei der :lol: nicht sowieso von vornherien mit min. einem grünen Pickerl an ?

Als Polizeianwärter hat man keins, ansonsten schon.

 

Kannst hier mal schauen, welche Sterne was bedeuten und wieviel sie dann verdienen.

 

klick

 

So sieht das aus als Polizeianwärter

post-34-1128883339.gif

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Danke für die Info.

 

Es ist auch persönlich gegen mich gerichtet. Da bin ich mir sicher.

 

Das bildest Du Di nur ein. Polizisten würden so etwas doch nie tun. Alles nur Hörensagen, würde Goose jetzt sagen. Keiner der geschätzten Kollegen würde sich derart am Rande der Legalität bewegen, das kommt nicht niemals nie vor. Und wenn doch, ist das eine große, bedauerliche Ausnahme, niemals woanders wiederholbar.

 

Wie gesagt, Du bildest es Dir nur ein.

 

Aber Ironie off. Es ist nicht die klügste Strategie, es eskalieren zu lassen. Falls Du aber doch diesen Weg wählen solltest, dann bitte direkt mit großen Geschütz. Vielleicht interessiert sich jemand beim Spiegel, Monitor oder vergleichbaren, soliden und investigativen Medien für den Vorgang.

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1. Ihr werdet von uns bezahlt und wir sind nicht eure Blitzableiter.

 

2. Baut euren Frust oder Sozialneid u.ä. doch bitte woanders ab.

1. das ist völlig richtig. Wir werden im Großen und Ganzen vom Bürger bezahlt. Und fraglos gehört sich ein angemessen höflich sachlicher Ton. Allerdings betrifft das auch das polizeiliche Gegenüber.

 

2. post-40-1111579533.gif Mensch!!!!! Das ich da nicht gleich drauf gekommen bin. SOZIALNEID!!!!! Klar, was auch sonst. Wir hängen ja auch am Hungertuch und sind froh, wenn wir uns eine neue Reifendecke für unseren betagten Drahtesel leisten können.

 

Aber sonst hast Du keine Probleme, ne?!

 

Der Beamte, ca. 50 und blanke Schulter, konnte partout nicht verkraften einen jüngeren in einem gescheiten Auto zu sehen.
post-14-1087847328.gif Na, ich kenne kaum einen Kollegen, der sich seines Autos wegen schämen müßte. Ein paar, die sich mit einem kleinen betagten und günstigen Auto zufrieden geben, WOLLEN gar keinen 5er BMW oder ähnliches, obwohl sie sich dieses Auto fraglos und ohne nennenswerte Anstrengungen leisten und erlauben könnten.

 

Ich habe vielfach die Erfahrung machen dürfen, daß der Neid eher in umgekehrter Richtung verlief. Naja................

 

Da ich an dem Tag gut drauf war, habe ich auf weitere Schritte verzichtet.

Bei soviel Güte bleibt wohl nur eines: post-14-1087847157.gif

 

 

 

 

 

 

 

 

und mir nur ein :lol:

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Das bildest Du Di nur ein. Polizisten würden so etwas doch nie tun.

Ja ich bilde es mir sicher nur ein.

 

Genau aus diesem Grund haben mich auch gerade die :lol: s auch ausversehen angehalten...

Haben nicht schlecht gestaunt als sie mich in einem anderen Auto gesehen haben und haben natürlich gleich mal das neue Kennzeichen an alle weiter gegeben...

 

genauer Wortlaut: " Ach Frau "blondy", Sie haben ein neues Auto. Seit wann das denn? Da schau her, müssen wir gleich mal weiter geben...

 

Jetzt kann ich wohl wieder mit meinem Auto fahren, die Tarnung ist futsch, mal sehen was die nächsten Tage passiert

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Die Frage bleibt, wie man den Terror jetzt beenden kann. Die Methode "Aussitzen" kann a) lange dauern und b) ist durchaus die Möglichkeit gegeben, daß die Anstrengungen verstärkt werden, sobald die Reaktion für die "Terroristen" unbefriedigend gelassen bleibt.

 

An wen kann man sich denn wenden? Petitionsausschuß des Landtags? Direktion? Was würde Sinn machen.

 

@Bluey. Was auch immer da vorgefallen sein mag, hier ist aber irgendwo die Grenze übeschritten. Würdest Du das gutheißen wollen?

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Guest Trekkerfahrer

Das ist ja echt der Hammer, daß die :lol: ´s so offensichtlich das neue Kennzeichen gleich "weitermelden" wollen, stößt ja wirklich schon fast an Überwachungsterror.

Also ich glaube, eine patente Lösung scheint es für Blondy´s Problem nicht zu geben.

 

@Blondy:

ein persönlich gemeinter Tipp:

Vielleicht versuchst du es bei der nächsten Kontrolle mal mit etwas Charme und Reue. Wenn du den Beamten ganz nett erklärst, daß du dich doch jetzt wirklich übertrieben überwachst fühlst, und gar nicht weißt, warum das eigentlich.... Wenn du ganz höflich fragst, was der Hintergrund hierfür ist, und das es jetzt so langsam wirklich mal wieder ein Ende nehmen könnte. Du wärest ja sogar bereit, den (eventuell begangenen) Fehler auch nicht noch einmal zu machen, wenn man dir nur sagt, was es überhaupt ist...

Vielleicht hat dann der eine oder andere :30: mal etwas Mitleid mit dir, und klärt dich dann auf.

Eine andere als diese "demütige" Lösung fällt mir jetzt echt nicht mehr ein....

(oder haste das schon versucht ?)

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Hallo,

Scheinbar hast Du Dir wirklich ein paar "Freunde" gemacht. Fragt sich halt bloß womit oder wodurch.

sie wird es schon wissen, aber hier wohl nicht öffentlich bekannt geben.

 

Ich frage mich auch, warum sie nicht mal zum Dienststellenleiter geht und sich mal mit ihm über ihr Problem unterhält.

 

Gruß

R

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@ Bluey

Ich habe mir scheinbar wirklich "Freunde" gemacht. Mit einigen Sachen.

Aber ich kenne ein, zwei Polizisten aus der Wache gut. Mit denen komm ich auch gut zurecht und die mit mir. Damit haben die anderen Kollegen aber scheinbar ein Problem...warum weiß ich auch nicht.

 

 

@ Trekkerfahrer

 

Was ich eigentlich das krasseste finde ist, dass mich echt jeder Cop kennt. Den gestern Z.b habe ich noch nie in meinem Leben gesehen.

Und da frage ich mich doch echt. Woher kennen die mich eigentlich alle?? Es gibt kein Bild oder sonstiges bei ihnen im Computer...

 

Ich habe schon versucht rauszubekommen warum sie das eigentlich machen. Kenn einen Polizisten von der Wache ganz gut und habe mit dem mal gesprochen.

Er meinte aber auch nur, dass einige Kollegen sauer sind weil sie sich von mir "verarscht" vorkommen und das andere es einfach lustig finden...

Er hat mir vorgeschlagen,dass ich mich bei seinem Chef über die Kollegen beschweren soll...aber ob das nicht danach schlimmer wird wusste er auch nicht.

 

Vielleicht versuchst du es bei der nächsten Kontrolle mal mit etwas Charme und Reue. Wenn du den Beamten ganz nett erklärst, daß du dich doch jetzt wirklich übertrieben überwachst fühlst, und gar nicht weißt, warum das eigentlich.... Wenn du ganz höflich fragst, was der Hintergrund hierfür ist, und das es jetzt so langsam wirklich mal wieder ein Ende nehmen könnte. Du wärest ja sogar bereit, den (eventuell begangenen) Fehler auch nicht noch einmal zu machen, wenn man dir nur sagt, was es überhaupt ist...

Vielleicht hat dann der eine oder andere  mal etwas Mitleid mit dir, und klärt dich dann auf.

Eine andere als diese "demütige" Lösung fällt mir jetzt echt nicht mehr ein....

(oder haste das schon versucht ?)

Ich bin eigentlich immer nett gewesen und habe ihnen auch schon gesagt das ich ihre Kontrollen ein bisschen zu übertrieben finde. Da kam nur wieder "Das muss sein, denn irgendwann erwischen wir dich schon noch". Wenn ich frage bei was denn bitte, geben sie mir keine Antwort. Und wenn ich nach einem Fehlverhalten von mir Frage kommt immer die Geschichte mit dem "konveszierten Autoschlüssel". Das das jetzt schon ein 3/4 Jahr her ist interessiert sie nicht.

Was soll ich den da noch mit Charm hinkommen?

 

Wenn ich unfreundlich bin, sind die Kontrollen immer noch länger.

Und wenn ich ihnen sage das ich "Polizeiuniformen" sexy finde kommen sich einige gleich wieder verarscht vor...

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Guest
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