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0,013 Sekunden über Rot


Guest Gast_Gast_Gast

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Guest Gast_Gast_Gast

Hallo,

 

nachdem im mich im Forum umgeschaut und nichts passendes zu meinem Problem gefunden habe, poste ich mein Anliegen.

 

Nach Feierabend habe ich auf meinem Nachhauseweg mal einen andere Route genommen. An einer Ampel vor mir standen drei Autos und die Ampel ging auf Grün. Ich habe nicht damit gerechnet, daß diese Ampel auf einer Hauptsraße schon nach wenigen Sekunden umschaltet, aber so war es. Als ich das gemerkt habe, war ich schon kurz vor der Kreuzung und bin dann noch drüber gefahren. Dabei bin ich von der Polizei gefilmt worden.

 

Jetzt war ich auf der Wache und habe mir das Video angeschaut. Es war ein heller Tag und die Sonne stand in einem ungünstigen Winkel, daß es schlecht zu erkennen war, wann die Amel umschaltet. Auch wenn es für mich nicht erkennbar war wann die Ampel umschaltet und wo mein Auto zu diesem Zeitpunkt genau war, hat der Beamte gemeint, er hat genau festgestellt, daß ich 0,013 Sekunde bei Rot über die Ampel gefahren bin.

 

Ich dachte zunächst, daß er sich versprochen hat und habe noch mal nachgefragt. Aber er war sich anscheinend über die dreizehn Tausendstel recht sicher.

 

 

Nun meine Frage an das kompetente Forum. Wie soll ich in dieser Sache vorgehen. Bei mir geht es nicht um das Vermeiden eines Fahrverbotes, da ich keine Punkte auf meinem Konto habe.

 

In welche Richtung sollte ich argumentieren, bzw. wie sieht die Lage bei einer solch knappen Überschreitung aus. Was muss ich allgemein bei einer Viedeoaufnahme beachten?

 

Die Zeitmessung lag zwar im Tausendstel Bereich auf dem Video, aber gibt es da nicht Fehlertoleranzen, auch bei kallibrierten Geräten? Wie läuft die Messung grundsätzlich ab? Auch wenn die Zeiterfassung so ganau ist, muss dennoch subjektiv entschieden werden, wann die Ampel auf Rot schaltet und wann ich über die Haltelinie gefahren bin.

 

Ich bin in dieser Sache wirklich für Eure kompetenten Antworten dankbar.

 

 

Gruß

 

Gast

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Guest Pferdestehler

Sehr merkwürdig. Bei Videoaufnahmen im PAL-System (50 Halbbilder pro Sekunde) wäre die feinste zeitliche Auflösung 20ms, also 0.020 Sekunden. Im NTSC-System (60 Halbbilder) wären es immer noch rund 17ms, also 0.017 Sekunden. Wie man auf 0.013 Sekunden kommen will, was eine Auflösung von mindestens 73 Bildern pro Sekunde bedeuten würde (Digitalkamera mit nicht-fernsehkonformem Aufzeichnungsformat?), ist mir schleierhaft.

 

Mal davon abgesehen, daß ich 13ms Überschreitung schon in den Bereich der Fabeln verweisen würde. In 13ms bewegt sich ein Auto bei 50km/h um gerade mal rund 20 Zentimeter, also in etwa die Breite der Haltemarkierung. Also wärest Du offenbar 20 Zentimeter zu weit vorn gewesen. 20cm weniger, und Dir wäre nichts vorgeworfen worden? Das glaube ich nicht! Das wäre Federlesen.

 

Hättest doch mal fragen können, wie sich dieser Meßwert genau ergeben kann...

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Hallo Pferdestehler,

 

danke für deine Antwort. Ich habe mich jetzt registriert um noch etwas dazu schreiben zu können.

 

> Hättest doch mal fragen können, wie sich dieser Meßwert genau ergeben kann...

 

Die ganze Geschichte ist etwas merkwürdig abgelaufen. Ich habe mir das Video schon anschauen dürfen, bevor der Bescheid gekommen ist.

 

Das Video habe ich mir auf einem kleinen Fernseher angeschaut und die Zeit war in einer Ecke eingeblendet. Ich nehme an, daß das Abspielgerät die Zeit in die Aufnaheme einblendet (vielleicht ist die Zeit aber bereits auf dem Video drauf).

 

Der Beamte hat zu dem Zeitpunkt gespult, als die Ampel auf Gelb geschaltet hat. Die Sonne stand zu dieser Uhrzeit ungünstig zu der Kamera und der er mußte mehrmals vor- und zurückspulen um mir die Umschaltphase der Ampel zu zeigen.

 

Von dem Zeitpunkt, als die Ampel auf Gelb ging, hat er drei Sekunden für die Gelbphase dazu addiert und dann wohl die Differenz genommen, als ich über die Haltelinie drüber bin.

 

Er war etwas in Eile sonst hätte ich mir das etwas genauer angeschaut und mehr gefragt. Da ich mir das Video erst nach dem Eingang des Bescheids ansehen darf (lauf seiner Aussage), werde ich da nochmal hin und diesmal etwas genauer hin schauen.

 

Ich werde gegen diesen Bescheid definitiv einen Einspruch einlegen und jetzt wollte ich wissen in welche Richtung ich argumentieren soll bzw. mit welcher Strategie werde ich wahrscheinlich Erfolg haben.

 

Meiner Meinung nach habe ich zwei Möglichkeiten. Entweder argumentiere ich, daß ich aufgrund von schlechten Sichtverhältnissen die Ampel nicht gut sehen konnte und es bei dieser Aktion zu keiner Gefährdung kam. Oder ich versuche mit der Messungenauigkeit zu argumentieren. Was wird erfahrungsgemäß in einem solchen Fall funktionieren?

 

> Vielleicht waren es auch 0,13 Sekunden.

>Fahrverbot gibt es erst bei über einer Sekunde Rot.

 

Gut ausschießen kann ich das nicht, daß der Beamte sich auch beim wiederholten mal versprochen hat. Ich gehe aber nicht davon aus. Wie bereits erwähnt, versuche ich kein Fahrverbot zu vermeiden, ich habe aber das Gefühl hierbei geht es nur um Abzocke.

 

Ich bin für Ratschläge, auf was ich auf dem Video achten soll, bzw. allgemeine technische Auskünfte dankbar.

 

Gruß

 

Gast_02

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Guest Pferdestehler

Fahre nicht die Strategie, daß Du die Ampel nicht erkennen konntest. Denn dann wärst Du vorsätzlich die Gefährdung anderer in Kauf nehmend über eine möglicherweise rote Ampel gefahren. Du mußt im Zweifel immer anhalten, wenn rot sein könnte!

 

Sage einfach, daß die Ampel noch nicht rot war. Wenn das Video so schlecht war, daß das Umspringen auf rot NUR BERECHNET WERDEN KONNTE (wer sagt eigentlich, daß es genau 3 Sekunden gelb war?), dann ist das rot wohl nicht zu erkennen gewesen auf dem Video. Ergo: es kann noch gelb gewesen sein, Beweis dürfte damit nicht hinreichend sein für einen Bestrafung.

 

Also bestreite doch einfach den Vorwurf, das ist übrigens nicht strafbar. Und such Dir die passenden Gegenargumente, am besten zusammen mit einem versierten Anwalt!

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Da kann ich mich Pferdestehler nur anschließen. Die Gelbphase ist durchweg länger als 3s, meist ein paar Hundertstel, das kann man hier im Forum nachlesen, schließlich wird das bei Rolichtverstößen im Bußgeldbescheid angegeben. Die Art und Weise wie hier die Rotzeit bestimmt worden sein soll ist sehr ungewöhnlich, zumal Rotlichtverstöße dieser Größenordnung bei mobilen Kontrollen häufig gar nicht geahndet werden. Ich würde abwarten ob ein Bußgeldbescheid kommt und wenn ja, sofort mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen.

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Klingt echt komisch, sowas hab ich noch nie gehört. Wenn es so war und das Video als Beweismittel reichen soll, Pferdestehler sagte ja schon was dazu, dann ist der Tatbestand erfüllt.

Wenn du aber vielleicht noch den Mitzieheffeckt geltend machst, da hat lässt man sich möglicherweise drauf ein und du kommst mit nem Gelb Verwarngeld weg.

Daß du die Ampel nicht gesehen hast würde ich auch für mich behalten. weil: Unklare Verkehrslage --> zu schnell

Das ist zwar alles nur die Theorie, aber so ist es. Ich glaub mal: ein typischer Einzelfall.

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Schade das Du kein Linksabbieger warst, sonst hätte man so argumentieren können, daß man auf Grund momentaner Unaufmerksamkeit sich vom anfahrenden Geradeausverkehr mitziehen lassen hat. In einem solchen Fall kann nicht unbedingt Rücksichts-, Verantwortungslosigkeit oder grobe Nachlässigkeit unterstellen werden.

 

Das mit der Sonnenblendung zieht auch nicht, wie Pferdestehler schon bereits ausgeführt hat.

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