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Was Sind Die Konsequenzen?


Guest Gast_gloumer

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Guest Gast_gloumer

Hallo,

 

ich würde gern wissen, was tatsächlich passiert, wenn die Polizei das Warngerät entdeckt. INsbesondere bei Laserstörern müssten die Kollegen es doch merken, wenn das Signal gestört wird. Oder müssen sie das Gerät letzendlich gesehen haben? Ich vermute, dass sie im Zweifelsfall das Fahrzeug durchsuchen können...

Wie sieht es aus? Danke für die Hinweise.

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Und was ist, wenn ich nicht der Halter des Fahrzeuges bin?

 

"Hmm, ja, da ist so ein Gerät. Keine Ahnung, was das da is. Weiß nicht mal, wie das Ding angeht. Fahre das Auto nur heute mal..."

 

"WAS? Das ist nen Radarwarner? Haben Flugzeuge sowas nicht auch? Was macht das hier im Auto?"

 

"Ich soll jetzt vier Punkte bekommen? Wusste doch gar nichts davon. Benutzt habe ich es auch nicht."

 

Was ist dann? Kommt wohl auf die Beamten an, oder?

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wieso Blinder entdecken, wie geht das? Sind die denn berechtigt, nur weil Sie eine Fehlermessung hatten gleich den Motorraum zu kontrollieren, ohne Durchsuchungsbefehl? Oder haben die den Zoll gleich dabei?

 

Im Übrigen verbaut man einen Blinder an der schwierigsten zu verbauenden Stelle, der nicht sichtbaren (!!!) wenn man den Motorraum öffnet, geht besonders gut mit LT400, eben nicht den einfachsten Einbauort wählen, weil man faul ist. :rolleyes:

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Und deswegen sollte man sie auch nicht weiter debattieren und schlafende Überwacher wecken.

 

MfG

 

Kaimann

:rolleyes: Ob es hier nun bekannt gegeben wird oder nicht, ist völlig egal. Es gibt mehr als genug Kollegen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen und ihr Wissen innerdienstlich oder auf entspr. Fortbildungsveranstaltungen weitergeben. Natürlich haben nicht zu jeder Zeit alle Kollegen den gleichen Wissensstand. Und auch nicht jeder interessiert sich für diese Materie. Es hier aber bewußt zu "verheimlichen" ist denn doch recht lächerlich, da es im Internet auch noch genügend andere Möglichkeiten geben dürfte, sich entspr. zu informieren. :lol:

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@ Bluey

 

Wie oft wird denn bewusst nach einem Störer gesucht? In all den Jahren gab es von Euch Cops eigentlich nur halbherzige Aussagen diesbezüglich. Mal "Butter bei de Fische!" Wieviel Störer habt ihr schon eingesackt? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Störung auch angezeigt wird? Wir User sprechen offen darüber, nur ihr Cops hüllt euch in Schweigen :rolleyes: Wahrscheinlich weil die Quote doch sehr gering ist, gell?

 

Gruß

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Hallo,

 

ich denke man darf die Gegenseite nicht unterschätzen und die Polizisten wissen sehr um die Existenz der diversen Abwehrmaßnahmen.

 

Ich würde immer damit rechnen, daß bei einer derartigen Kontrolle die vordere Haube geöffnet wird, und sei es nur zur Überprüfung der Fahrgestell-Nr....

 

Gruß, Radfahrer

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Richtig.

 

Wird das Fz systematisch durchsucht, findet die Polizei, wonach sie sucht.

 

Was jedoch unbedingt vermieden werden soll, ist, dass die Dinger bei einer "gewöhnlichen" Verkehrskontrolle auffallen.

 

Gut getarnt ist halb gewonnen.

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Tscha, dann sollte man nur tunlichst darauf achten, daß die Kiste nicht allzu sehr ins Auge fällt. Denn gerade diese Fze. nimmt man idR ganz gern etwas genauer unter die Lupe. :rolleyes:

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Die Sache mit dem Garagenöffner ist aber auch nichts neues mehr. :angry: Wenn ich dahingehend einen Verdacht hätte, wärst Du das Ding im Zweifelsfall erst einmal los.

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Guest Pferdestehler

Das machst Du einmal. Und wenn Du es wieder zurückgeben mußtest, machst Du es nicht wieder.

 

Das Teil funktioniert als Toröffner. Kannst gerne mit nach Hause fahren, um Dir das anzusehen. Oder direkt im Auto die Bedienungsanleitung lesen. Sollte Dir das nicht reichen und Du dennoch demontieren, würde ich allen Rabatz machen, der legal vorstellbar ist. Davon kannst Du ausgehen. Willkür ist nicht.

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@Pferdestehler

 

1. es gibt genug Dinge, die zunächst einmal sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, anschließend jedoch wieder ausgehändigt werden mußten. Wenn dadurch der betr. Kollege sich jedesmal "einschüchtern" lassen würde, würde gar nichts mehr sichergestellt oder beschlagnahmt. Mir wäre es ziemlich egal, ob das Gerät wieder ausgehändigt würde. Dadurch würde ich mich aber nicht abschrecken lassen, in einem anderen Fall wieder so zu verfahren.

 

2. ich glaube und weiß auch, daß das Teil als Türöffner funktioniert. Deshalb müßte ich nicht mit dem Betr. nach Hause fahren oder mir eine Bedienungsanleitung durchlesen.

 

3. Du (oder irgendein anderer) dürfte so viel Rabatz machen, wie er könnte. Nur würde er damit die Maßnahme auch nicht verhindern.

 

4. die Sicherstellung/Beschlagnahme wäre nicht willkürlich, sondern legal. Auf das Glatteis willkürlicher Maßnahmen begebe ich mich nicht.

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du bist mir noch eine Antwort schuldig... :angry:

Wenn ich Dir zu Deinen Fragen eine verbindliche und allgemeingültige Aussage geben könnte, dann hätte ich das schon getan. Ich kann es aber nicht.

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Du willst einen Garagentoröffner beschlagnahmen. :angry:

Der in diesem konkreten Einzellfall offensichtlich bestimmungsfremd gebraucht wurde. Sicherstellung zwecks eingehender Prüfung und als Beweismittel. Das ist keine Schikane, das ist legal. Und idR auch erforderlich. Wenn ich nichts in der Hand habe, habe ich auch nichts, womit ich ggf. einen Beweis antreten kann.

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Guest Pferdestehler

Moment. Den hat im entsprechenden Fall niemand "gebraucht". Das Gerät funktioniert ordnungsgemäß, hat ein CE-Zeichen. Es muß nicht gesondert bedient werden, sondern reagiert auf codierte Laserstrahlen. WENN IHR das auslöst, weil ihr mit euren Meßgeräten zufällig die gleiche Codierung verwendet, dann MISSBRAUCHT ihr höchstens das Gerät. Es macht nur das, wozu es gebaut wurde. Und das ist ein Codetausch mit der Gegenstelle am Garagentor.

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Klar. Alles basiert auf Zufällen, Mißverständnissen....... fragt sich bloß, wer das glauben soll. Wie gesagt: im konkreten Einzellfall hätte ich kein Problem damit, die Bedienung erst einmal einzukassieren, wenn ich den Verdacht habe, daß sie zweckentfremdet wird.

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Guest Pferdestehler

Spätestens wenn einer Deiner (über-)eifrigen Kollegen das bei mir abziehen sollte, kannst Du mit einer Veröffentlichung eines Musterprozesses hier auf der Seite rechnen, denn den ziehe ich zähnefletschend durch.

 

Und glaube mir, die Geräte, Anleitungen, Verpackungen, alles ist echt und hält jedem Zweifel auf Authentizität stand. Damit sind die Chancen bestens, vor Gericht zu bestehen. Und dann bekommt hoffentlich der zu hörende Kassierer mächtig einen Rüffel, alternativ auf die grüne Mütze.

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Du könntest gerne prozessieren, so es denn überhaupt zu einer Verhandlung käme (was ich allerdings bezweifle; warum sollte es?). In einem Punkt hingegen bin ich mir absolut sicher: der (über)eifrige Kollege bekäme weder die Leviten gelesen noch eins auf seine grüne Mütze. Von wem? Und in welcher Form?

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Guest Pferdestehler
PS so einfach wie du es dir vorstellst wird dies nicht ablaufen. Sei dir bei der Sache nicht so sicher. :angry:

 

Und Bluey kann nichts auf die Mütze bekommen. Er hat sie doch nie auf. ;)

Erklärbär bitte!

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PS so einfach wie du es dir vorstellst wird dies nicht ablaufen. Sei dir bei der Sache nicht so sicher. :lol:

 

Und Bluey kann nichts auf die Mütze bekommen. Er hat sie doch nie auf. :lol:

Erklärbär bitte!

Wie bekannt sein sollte weiß man bei Gerichtsverhandlungen idR nicht was am Ende herauskommt.

 

Es kann sein, das sich der Richter deiner Ansicht anschließt und keine Hintergedanken bezüglich der Störungen hat.

 

Aber es kann auch anders ausgehen und er ist eben der Ansicht das Hauptanwendung eben die Störung ist und dann ist das Gerät für immer weg.

 

Also sei dir daher nicht so sicher mit deiner Argumentation durchzukommen und stell dich unter Umständen auf mehrere Instanzen ein.

 

Ich hätte bedenken mit deiner Argumentation wenn ich mich an die Stelle des Richters stellen würde.

Also besser nie soweit kommen lassen.

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  • 2 weeks later...

Ja, das geht. Ebenso, wie wir (entgegen einer weiter oben stehenden Meinung) auch ohne Durchsuchungsbeschluss daf Fahrzeug bei einem konkreten Verdacht durchsuchen dürfen.

 

Wenn in der ex ante-Betrachtung der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit vorlag, so handeln wir mit der Sicherstellung rechtmäßig, auch wenn sich später herausstellen würde, daß es doch nur ein Garagentoröffner oder ein funktionsuntüchtiges Gerät war (auch wenn da der eine oder andere anderer Ansicht ist).

 

Gruß

Goose

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Na super,

 

daß heißt am besten man hat noch ein Leergehäuse oder ein altes kaputtes Gerät als Attrappe bzw. Köder im Auto, bei dem sich später dann herrausstellt, daß es gar nicht funktioniert - aber Hauptsache bei der Durchsuchung wird was gefunden, so sind dann alle Beteiligten happy.

 

Gruß, Radfahrer

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@ Radfahrer

 

Genau! Leeres Gehäuse ins Auto, beschlagnahmen lassen, evtl. sogar Zerstörung und dann Rückgabe einfordern, weil das Gerät ja nicht betiebsbereit war :nick: Dann auf Schadenersatz klagen und .... (lassen wir das besser).

 

Ich stelle mir gerade vor, wie mein Fahrzeug durchsucht wird, um einen lausigen, banalen Radarwarner zu finden. Ich würde nebenbei stehen, die Stirn runzeln und mich allen Ernstes fragen, ob die nichts besseres zu tun hätten. Und als Hauptpreis würde ich auf die Strafe noch eine Kiste Weizen spenden.

 

Im Enrst: Wer ein Fahrzeug durchsucht, um den Fahrer sein Radarwarner wegzunehmen, hat wohl nicht viel anders zu tun oder???? :nick:

 

Aber jedem seinen Spaß.

 

Gruß

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Nun möchte ich den Kollegen durchaus zutrauen, zwischen einem leeren Gehäuse und einem Gerät mit Innenleben zu unterscheiden. Und wenn man nun ein leeres Gehäuse komplett verkabelt im Sichtbereich hat, sollte man sich schon Gedanken machen, ob man nicht vielleicht doch mit der Nagelbürste gepudert wurde.

 

Ob man was besseres zu tun hat, hängt sicher von vielen Faktoren ab. In meinem Bereich beispielsweise haben wir im Vorfeld so gute Arbeit geleistet, daß Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder recht selten geworden sind. Um nun nicht dem Vorwurf der Beamtenträgheit zum Opfer zu fallen, müssen wir uns eben anderen Dingen, die ebenso zu unseren Aufgaben gehören, zuwenden. Eine der Aufgaben ist die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

 

Gruß

Goose

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@ Radfahrer

 

Genau! Leeres Gehäuse ins Auto, beschlagnahmen lassen, evtl. sogar Zerstörung und dann Rückgabe einfordern, weil das Gerät ja nicht betiebsbereit war :nick: Dann auf Schadenersatz klagen und .... (lassen wir das besser).

 

Ich stelle mir gerade vor, wie mein Fahrzeug durchsucht wird, um einen lausigen, banalen Radarwarner zu finden. Ich würde nebenbei stehen, die Stirn runzeln und mich allen Ernstes fragen, ob die nichts besseres zu tun hätten. Und als Hauptpreis würde ich auf die Strafe noch eine Kiste Weizen spenden.

 

Im Enrst: Wer ein Fahrzeug durchsucht, um den Fahrer sein Radarwarner wegzunehmen, hat wohl nicht viel anders zu tun oder???? :nick:

 

Aber jedem seinen Spaß.

 

Gruß

Mein Auto worde schon einmal am Zoll durchsucht, als ich von der Schweiz nach Deuschland fahren wollte und ich würde behaupten, dass der Auslöser die Saugnäpfe waren.

 

War mir eine lehre.

 

 

Ps: Gerät habe ich nie dabei, wenn ich über einen Zoll fahren muss.

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Es wäre doch ideal, wenn man die "kleinen" Sensor mit dem "mobilen V1" Gerät trennen könnte (+ Verlängerungkabel oder so)

- Zweck: natürlich bessere Versteckmöglichkeit.

 

Habt Ihr schon darüber Diskutiert? Das Gerät ausgebaut und es Versucht?

 

Was meint Ihr, wäre das bei einem mobilen V1 möglich?

 

Gruß

trista

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