CooperRemscheid 0 Posted August 5, 2005 Report Share Posted August 5, 2005 Hallo zusammen, bin Ende April auf der Autobahn in CH mit 16 km/h (PKW mit deutschem Kennzeichen, da ich erst seit 6 Monaten hier wohne) zu schnell geblitzt worden. Habe dann am 5. Juni ein Bussgeldbescheid über 180 CHF (=117 €) nach Deutschland geschickt bekommen und diese noch nicht bezahlt. Meine Frage: Wie läuft das hier in CH ? Wird da eine Mahnung rausgeschickt? Wenn ja, nach welchem Zeitraum? Oder geht das dann direkt an diesen Schweizer-Super-Rechner wo alle Sünder registriert sind? Frage deshalb, dademnächst nach Deutschland fahre und das auch noch über Basel? Was empfiehlt ihr? (ausser Bezahlen...) Cooper Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted August 5, 2005 Report Share Posted August 5, 2005 Schau dich mal in den Threads dieses Boards um, da sind einige dabei, wo detaillierte Empfehlungen zur Verhaltensweise in solchen Fällen gegeben wurden. Quote Link to post Share on other sites
CooperRemscheid 0 Posted August 5, 2005 Author Report Share Posted August 5, 2005 Aber was zählt in der Schweiz als Lappalie? Ich kann hier in dem Board nichts finden was darauf hinweist, ob zuerst ein Mahnverfahren stattfindet, oder es "vergessen" wird... Bitte um Hilfe... Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted August 6, 2005 Report Share Posted August 6, 2005 Ich habe da mal einen Erfahrungsbericht gelesen... "Doppelblitz in Österreich" Es ist sehr wichtig, als Fahrer/Halter nicht die Tateigenschaft zuzugeben, gleichzeitig aber "bedingungslose Kooperationsbereitschaft" zu beteuern. Dann wird die Sache am ehesten, auch ohne "Fahndung bei Wiedereinreise" eingestellt bzw. du hörst gar nichts mehr davon. Die Zeit, warum du dich nach dem Brief vom Juni erst jetzt meldest, kannst du ja mit umfassenden Nachforschungen im Bekannten- und Verwandtenkreis erklären... Good luck! Quote Link to post Share on other sites
tieftaucher 0 Posted August 10, 2005 Report Share Posted August 10, 2005 Du solltest zahlen! Alles andere wird unangenehmer, vor allem wenn Du inzwischen in der Schweiz lebst. Oder meinst Du die wären in der Schweiz blöd? Was glaubst Du wie die Datenbanken heutzutage gekoppelt sind? Das geht nicht lange und Du hast die Kantonspolizei vor der Hütte stehen. Bei dem Geldbetrag hast Du keine weiteren konsequenzen zu befürchten (Führerscheinentzug, Punktkonto gibts nicht etc.). Auch wenns weh tut, ich würde zahlen! Quote Link to post Share on other sites
CooperRemscheid 0 Posted August 11, 2005 Author Report Share Posted August 11, 2005 Danke für Eure Rückmeldung. Habe heute eine Mahnung von der Finanzverwaltung erhalten. Diese ist mir nach Hause (nach Deutschland) geschickt worden, dass ich den Betrag noch nicht bezahlt habe, und ich soll diesen innerhalb von 10 Tagen bezahlen. Was da noch drinsteht weiss ich nicht, da meine Eltern den Brief geöffnet haben. Ist es jetzt zu spät um einen Einspruch zu erheben? Quote Link to post Share on other sites
tieftaucher 0 Posted August 11, 2005 Report Share Posted August 11, 2005 du kannst bei der zuständigen polizeidienststelle einsicht ins foto nehmen - vorher da anrufen. vielleicht hast du ja glück und bist nicht zu erkennen, dann lohnt sich der einspruch. ansonsten ist der ganze stress die chf 180.- nicht wert. ciao TT Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted August 11, 2005 Report Share Posted August 11, 2005 Aus dem "nach Hause (Deutschland)" schließe ich, dass du noch immer hier gemeldet bist. Daher würde ich mir das Vorgehen nach meiner Erfahrung oben nochmals überlegen, wäre durchaus sinnvoll! Quote Link to post Share on other sites
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