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16 Km/h Zu Schnell In Der Schweiz


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Hallo zusammen,

 

bin Ende April auf der Autobahn in CH mit 16 km/h (PKW mit deutschem Kennzeichen, da ich erst seit 6 Monaten hier wohne) zu schnell geblitzt worden.

 

Habe dann am 5. Juni ein Bussgeldbescheid über 180 CHF (=117 €) nach Deutschland geschickt bekommen und diese noch nicht bezahlt. Meine Frage: Wie läuft das hier in CH ? Wird da eine Mahnung rausgeschickt? Wenn ja, nach welchem Zeitraum? Oder geht das dann direkt an diesen Schweizer-Super-Rechner wo alle Sünder registriert sind? Frage deshalb, dademnächst nach Deutschland fahre und das auch noch über Basel? Was empfiehlt ihr? (ausser Bezahlen...)

 

Cooper

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:rolleyes: Ich habe da mal einen Erfahrungsbericht gelesen...

 

"Doppelblitz in Österreich"

 

Es ist sehr wichtig, als Fahrer/Halter nicht die Tateigenschaft zuzugeben, gleichzeitig aber "bedingungslose Kooperationsbereitschaft" zu beteuern. Dann wird die Sache am ehesten, auch ohne "Fahndung bei Wiedereinreise" eingestellt bzw. du hörst gar nichts mehr davon. Die Zeit, warum du dich nach dem Brief vom Juni erst jetzt meldest, kannst du ja mit umfassenden Nachforschungen im Bekannten- und Verwandtenkreis erklären...

 

Good luck! :cop01:

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Du solltest zahlen! Alles andere wird unangenehmer, vor allem wenn Du inzwischen in der Schweiz lebst. Oder meinst Du die wären in der Schweiz blöd? Was glaubst Du wie die Datenbanken heutzutage gekoppelt sind? Das geht nicht lange und Du hast die Kantonspolizei vor der Hütte stehen.

 

Bei dem Geldbetrag hast Du keine weiteren konsequenzen zu befürchten (Führerscheinentzug, Punktkonto gibts nicht etc.).

 

Auch wenns weh tut, ich würde zahlen! :vogelzeig:

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Danke für Eure Rückmeldung.

 

Habe heute eine Mahnung von der Finanzverwaltung erhalten. Diese ist mir nach Hause (nach Deutschland) geschickt worden, dass ich den Betrag noch nicht bezahlt habe, und ich soll diesen innerhalb von 10 Tagen bezahlen. Was da noch drinsteht weiss ich nicht, da meine Eltern den Brief geöffnet haben. Ist es jetzt zu spät um einen Einspruch zu erheben?

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