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Am Rot Geblitz Mit Anderem Auto


Guest Nikopet

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Guest Nikopet

Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe,

am 5.05.2005 wurde meinen Freund mit einem Auto am roten Ampel geblizt. Das Auto war von mir gemietet. Am 11.06 habe ich die Anhörung bekommt und habe die nicht zurückgeschickt. Vorgestern habe ich in unserer Postkasten eine Visitenkarte von einer Polizeibeamtin gefunden mit der Bitte um Rückruft. Heute aber hat Sie mir angerufen und nach den Fahrer gefragt. Sie sagte: "Sie waren das nicht, auch Herr XXX(meint mein Freund) war nicht". Leider habe ich nicht genau verstanden ob sie mir fragt, ob er war, oder nicht. Ich habe gesagt, dass er auch nicht war.

Sie wollte von mir unbedingt einen Name und Anschrift. Sie sagte, dass es nicht möglich ist nicht zu wissen, wer das Auto damals gefahren ist. Ich habe Ihr gesagt, dass ich nicht ganz sicher bin, weil einige Studenten mir bei den Umzug geholfen haben. und, dass ich mit einem Bekannt sprechen muss um er mir den Name und den Anschrift des Fahrares zu geben. Und sie will das möglichst schnell. Ich soll entweder Morgen oder spätestens Montag anrufen.

Wass soll ich machen?

Meine Meinung nach von dem Bild erkennt man gut wer den Fahrer ist. Wenn, sie den Name von meinem Freund erwähnt hat, obwohl gar nich im Autovertrag war, bedeutet dass, das sie schon sein Bild geschaut haben.

Wenn ich morgen oder am Montag sage, dass er das gemacht hat, können wir hoffen, dass bis 05.08 keine Bußgeldbescheid uns geschickt werde. Und wird damit das Verstoss verjagt( oder wie man dafür sagt).

 

 

Und ich weiss nicht wie klappt das, zu sagen dass man den fahrer nich kennt ?!? Die Polizistin war sicher, dass ich weiss, wer war.

 

Auf die Rückseite der Anhörung steht: " Wenn Sie die Ordnungwidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte uns die Personalien des Verantwortlichen mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet."

 

Bedeutet das, dass ich nichts sagen darf ?

 

Die Beamtin hat gemeint, dass die Autofirma wird ansonsten Anschreiben kriegen. Wie soll ich dass verstehen?

 

Ich Bitte euch dringend um Rat. Und sagt Bitte nicht die FAQ zu lesen. ich weiß die schon auswendig.

 

MfG: NP

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Auf die Rückseite der Anhörung steht: " Wenn Sie die Ordnungwidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte uns die Personalien des Verantwortlichen mit; hierzu sind Sie nicht verpflichtet."

 

Bedeutet das, dass ich nichts sagen darf ?

Das bedeutet in aller erster Linie, dass Du nichts sagen musst.

 

Natuerlich macht die Polizistin auf eilig, weil das Ding ja ziemlich bald verjaehrt ist, wenn nicht bis zum 05.08.05 ein Anhoerungsbogen gegen den Beschuldigten angeordnet (Achtung, nicht verschickt, sondern "nur" angeordnet) wird.

 

Also, schalte doch einfach mal auf stur und melde Dich nicht. Lass' doch ein Schreiben an den Autovermieter heraus gehen, die legen das ad acta oder senden es an den Mieter weiter. Der bist Du. Da Du nicht gefahren bist (biste doch nicht, oder?), kannst Du das alles ruhig seinen geregelten Gang durch Nichtstun gehen lassen. Schickt Dir die Behoerde einen Bussgeldbescheid zu, dann laesst Du den 'ne Woche liegen und schickst ihn dann mit den Angaben zu Deiner Person zurueck und legst dagegen ganz einfach Einspruch ein. Reicht, wenn Du da drauf schreibst: Ich lege hiermit Einspruch ein. Unterschrift.

 

Auf dem Foto erkennt man, dass Du es nicht gewesen bist? Na Bingo! Verpflichtet zu wissen, wie Dein Freund, der da am Steuer sass, heisst, bist Du nicht.

 

Ruft Dich die nette Dame nochmal an, sagst Du ihr ganz einfach, dass es Dir nicht moeglich ist, den Namen des Fahrers zu nennen, weil Du ihn nicht kennst - fertig.

 

Uebrigens, wenn die 3 Monate plus 14 Tage Postlaufzeit fuer deinen Freund um sind (also am 19.08.05) kann dieser zur Behoerde gehen und sagen: Schau mal, ich glaube, ich war das damals..... Es kann ihm nichts passieren, denn die Sache ist fuer ihn verjaehrt, der Bussgeldbescheid gegen Dich wird sang- und klanglos eingestellt.

 

Viel Glueck - und halte uns mal auf dem Laufenden!

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Am besten Bild anfordern-man hat es verbummelt und gleichzeitig darauf hinweisen bis 10. August im Urlaub zu sein.

 

Dann aber wenn möglich nicht bei dir zu Hause aufhalten, denn es könnte freundlicher Besuch drohen. Probleme könnten eventuell Nachbarn sein, die ihren Mund nicht halten können.

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Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe,

am 5.05.2005 wurde meinen Freund mit einem Auto am roten Ampel geblizt. Das Auto war von mir gemietet. Am 11.06 habe ich die Anhörung bekommt  und habe die nicht zurückgeschickt.

 

 

MfG: NP

hi. es gibt ein gerichtsurteil (aktenzeichen ist mir nicht bekannt) in dem es heißt, das sich der halter nur 2 wochen lang daran errinnern muss wer zum besagten zeitpunkt gefahren ist. im zweifelsfall machst du von deinem aussage verweigerungsrecht gebrauch. danach kannst du die aussage verweigern. das heißt wenn verwandtschaft im ersten und zweiten grad gefahren ist, oder aber verlobte/r, mann/frau, (auch wenn diese nicht mehr bestehnt) cousin/cousine. falls du mehr dazu wissen möchtest gib einfach bei google mal die paragraphen ein. §52 (Zeugnisverweigerungrecht aus persönlichen Gründen) und §55 (Auskunftsverweigerungsercht) der StPO. also keine angst. das schlimmste was dir passieren könnte wenn du es nicht angibst ist eine fahrtenbuchführung.

 

viel glück Basti

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