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Verfolgungsfahrt


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Es wird ja immer mal wieder gern geschrieben, daß es ab und an besser sei, sein Heil in der Flucht zu suchen. Insbes. dann, wenn anläßlich einer Verkehrskontrolle, hier vornehmlich die Geschwindigkeitskontrolle, der VT durch einen auf der Straße stehenden :kotz: zum Anhalten aufgefordert wird, nachdem er geblitzt wurde. Zu diesem Thema hab ich gerade eine Interessante Textpassage gefunden:

 

Verfolgungsfahrt

 

Hält ein Verkehrsteilnehmer trotz einer polizeilichen Anordnung nach § 36 (5) StVO

 

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

 

nicht an, fordert er die Verfolgung durch die Polizeibeamten heraus. In einem solchen Fall darf die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden. Kommt es zum Verlauf der Verfolgung zu einem Zusammenstoß mit dem Polizeifahrzeug, steht dem Verkehrsteilnehmer kein Schadensersatzanspruch zu.

 

OLG Celle, Urteil v. 02.11.2000, -14 U 281 / 99

 

 

 

Man(n u. auch Frau) sollte sich also schon recht gut überlegen, was man macht, damit im Nachhinein nicht das Gejammere losgeht.

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Wenn dann muß man vor dem Anhaltesignal verschwinden- ich denke man ahnt im Zweifelsfall schon wann man vom Ü-wagen der Polizei "begleitet" wird und wann demnächst die Kelle fällig ist...wer vorher rein zufällig aufs gas drückt und den grünen verein abhängt der gewinnt u.U. wegen fehlender Fahreridentifizierung...

 

Bei ner lasermessung und anschließendem Anhaltesignal würde ich auch nicht empfehlen davon zu fahren...

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Gibt es da auch eine Schuldfrage? oder Vorsatz?

Sicherlich wäre ein Ausbremsen vorsätzlich, ist aber (unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) als Mittel zum Zweck legitim.

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Dann zahlt der Ausgebremste auch den zerdepperten Streifenwagen ?

 

Wie ist das Versicherungsrechtlich zu erklären, zahlen die den Schaden und nehmen den VT in Regreß ?

 

Gibt es da Erkenntnisse ?

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Ich weiß es nicht genau. Ich gehe aber mal davon aus, der der VT den zerdepperten Streifenwagen möglicherweise bezahlen muß, da er letztendlich die Ursache gesetzt hat. Vorausgesetzt, die polizeilichen Maßnahmen waren rechtmäßig.

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Recht habt Ihr:

 

Denn lt. Statistik stehen die Beamten im Polizeidienst in verschuldeten VU´s

ganz oben, insofern ist die Wahrscheinlichkeit mit einem Funkwagen zu kollidieren

recht hoch, erst recht wenn die Beamten den Freibrief zum Abschuss in der Tasche haben.

 

Gruß BiBa

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Recht habt Ihr:

 

Denn lt. Statistik stehen die Beamten im Polizeidienst in verschuldeten VU´s ganz oben, insofern ist die Wahrscheinlichkeit mit einem Funkwagen zu kollidieren recht hoch, erst recht wenn die Beamten den Freibrief zum Abschuss in der Tasche haben.

Quark mit Sahnesoße. Wie viele VUs unter Beteiligung eines Streifenwagens passieren denn? Und unter welchen Bedinungen passieren diese? Daraus zudem gleich eine hohe Wahrscheinlichkeit mit einem Streifenwagen zu kollidieren abzuleiten, ist doch recht absurd.

 

Ach ja: wir haben keinen Freibrief zum Abschuß in der Tasche. So'n Blödsinn!

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Wann gilt denn ein Unfall als von einem Polizeibeamten verschuldet (wenn dieser unter Einsatz von Sonder- und Wegerechten unterwegs war)?

Na, auf jeden Fall dann, wenn er unter Beachtung der geforderten Sorgfalt und Vorsicht hätte vermieden werden können.

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...zumindest hier in Berlin sind es wohl so einige...

Link: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...lin/462098.html

Diese Aussage ist aber ziemlich ungenau und nichtssagend. Betrachtet man sich den betr. Artikel, so werden dort Zahlen und ein Zeitraum genannt. Um dieses aber mit der weiter oben angeführten Bemerkung/Kritik zu vergleichen bzw. selbige damit zu untermauern, müßte man aber auch alle anderen Zahlen hinzuziehen und vergleichen. Das aber ist nicht geschehen.

 

Was sagt schon die Zahl 499 VUs innerhalb von 2 Jahren für das Bundesland Berlin aus? Zunächst einmal fast gar nichts. 499 Unfälle. Klar, aber niemand kann nun erkennen, ob das tatsächlich über dem Durchschnitt liegt, ob das viel ist, ob dadurch tatsächlich ein Risiko für andere VTs zu erwarten ist oder ob diese Zahl doch eher gering ist.

 

Wenn, dann sollte man die Problematik in ihrer Gesamtheit betrachten und analysieren, aber nicht stümperhaft im Ansatz stecken bleiben. :D

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Man bedenke mal eines: Da fährt einer mit geschätzen vmax +50 ohne andere zu gefährden (z.B B 12 München-Lindau nachts oftmals gut möglich)

Er seht die :D:blink: , ist sich seiner Schuld bewußt, und fürchtet um seinen Führerschein und versucht in einer kurzen unüberlegten Aktion zu flüchten.

Adranalin wird frei und ist die Hetzjagd erst eröffnet wird ohne rücksicht auf Verluste losgerast.

 

Unlogisch zwar, aber es kommt doch hin und wieder vor.

Noch schlimmer sind die, die vielleicht ein Gläschen zuviel Bier getrunken haben. Hier kommt zum Adrenalin noch der Alk.

 

Solche Hetzjagden um irgendwelche OWIS zu ahnden ist nichts als blinder Aktionsmus und gefährdet in erster Linie andere VT. Der der Flüchtende ist nicht mehr bei der Sache und will nur weg.

 

Würde man ihn laufen lassen, würde er rasch wieder zu einer normalen, mit durchschnittlichem Risiko verbunden Fahrweise zurückkehren.

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Würde man ihn laufen lassen, würde er rasch wieder zu einer normalen, mit durchschnittlichem Risiko verbunden Fahrweise zurückkehren.

 

löl und ein Freifahrtsschein für alle, die unter Drogen, unter Alk oder zu schnell fahren....

Hopp, hopp, rin in Kopp, denn die :D verfolgen uns eh nicht..... :blink:

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Hätten die Schreiber des Artikels die Zahlen in Ihrer Gesamtheit betrachtet und mit anderen verglichen wäre wohl nichts dabei rausgekommen, über das es sich gelohnt hätte zu schreiben. So hören sich die Zahlen natürlich nach Wahnsinn und chaoten Polizisten (verkehrstechnisch gesehen) an.

 

Mal ne andere Frage:

 

Bei uns wird öfter in einer :D aus einer Bushaltestelle gelasert und direkt an der Messstation heraus gewunken. Ca 50-100m vor dieser Haltestelle geht rechts eine Straße ab, in der ich auch wohne.

 

Was wäre denn, wenn ich theoretisch (wirklich theoretisch, denn genau an dieser Stelle sind 2 Grundschulen direkt gegenüber also halte ich mich an die 30) zu schnell bin gelasert wurde und die Polizisten versuchen mich heraus zuwinken. Jetzt biege ich aber rechts ab, und habe den Polizisten nicht winken gesehen, weil ich mich auf das Abbiegen konzentriert habe (Radweg + Fußgängerüberweg). Dass ich in der Straße wohne, und ich sie deswegen befahre und nicht weil ich vor der Kontrolle abhauen will lässt sich ja ganz leicht anhand des Persos belegen. Zählt das ganze dann schon als Flucht, oder eher doch als Versehen?

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Diese Aussage ist aber ziemlich ungenau und nichtssagend. Betrachtet man sich den betr. Artikel, so werden dort Zahlen und ein Zeitraum genannt. Um dieses aber mit der weiter oben angeführten Bemerkung/Kritik zu vergleichen bzw. selbige damit zu untermauern, müßte man aber auch alle anderen Zahlen hinzuziehen und vergleichen. Das aber ist nicht geschehen.

 

Was sagt schon die Zahl 499 VUs innerhalb von 2 Jahren für das Bundesland Berlin aus? Zunächst einmal fast gar nichts. 499 Unfälle. Klar, aber niemand kann nun erkennen, ob das tatsächlich über dem Durchschnitt liegt, ob das viel ist, ob dadurch tatsächlich ein Risiko für andere VTs zu erwarten ist oder ob diese Zahl doch eher gering ist.

 

Wenn, dann sollte man die Problematik in ihrer Gesamtheit betrachten und analysieren, aber nicht stümperhaft im Ansatz stecken bleiben. :D

o ha,

 

jetzt wird aber "scharf geschossen". Falls - und das ist aus dem Beitrag nicht genau zu entnehmen - das "stümperhaft" mir gelten sollte, muss ich es zurück weisen. Wer den Beitrag aufmerksam liest, wird sehr wohl eine Wertung erkennen, die nicht polemisch ist.

 

Von den 499 VU's (die du hier als "ungewertet" darstellst) sind 376 selbst verschuldet gewesen. Ich meine, dass ist schon ein ansehnliches Verhältnis oder? Ob die 499 VU's verhältnismäßig viel oder wenig sind, muss hier nicht im Fokus stehen. Man kann auch die ~75% betrachten :blink:

 

Gruß Hamadeus

 

edit: +1 Wort

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...

 

Solche Hetzjagden um irgendwelche OWIS zu ahnden ist nichts als blinder Aktionsmus und gefährdet in erster Linie andere VT. Der der Flüchtende ist nicht mehr bei der Sache und will nur weg.

 

Würde man ihn laufen lassen, würde er rasch wieder zu einer normalen, mit durchschnittlichem Risiko verbunden Fahrweise zurückkehren.

Jajaja..... vor geraumer Zeit hat schon mal jemand so einen Stuss vertreten bzw. gefordert. Zum Glück wird das niemals eintreten.

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Ca 50-100m vor dieser Haltestelle geht rechts eine Straße ab, ...

50 - 100 Meter dürften so inetwa der Grenzbereich sein, wo man dem VT noch zugute halten könnte, er habe die Haltzeichen nicht auf sich bezogen und sei unbekümmert abgebogen. Darunter dürfte es schwer werden. Allerdings: wenn wir in dieser Form messen, achten wir schon darauf, daß

a) keine Abbiegemöglichkeiten bestehen ODER

b) die Haltzeichen erst dann (aber immer noch rechtzeitig genug) gegeben werden, daß eine Abmöglichkeit DANN nicht mehr besteht. :blink:

 

Als Flucht würde ich das jedenfalls nicht unbedingt werten. Trotzdem: hätte ich die Möglichkeit, würde ich bei einem gravierenden Verstoß schnellstmöglich hinterherfahren. :D

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Hält ein Verkehrsteilnehmer trotz einer polizeilichen Anordnung nach § 36 (5) StVO

 

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

 

nicht an, fordert er die Verfolgung durch die Polizeibeamten heraus. In einem solchen Fall darf die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden. Kommt es zum Verlauf der Verfolgung zu einem Zusammenstoß mit dem Polizeifahrzeug, steht dem Verkehrsteilnehmer kein Schadensersatzanspruch zu.

 

OLG Celle, Urteil v. 02.11.2000, -14 U 281 / 99

Sag mal Bluey, so ein bisschen habe ich dieses Urteil im Kopf, aber ich Glaube da fehlt noch was. Dir ist

da nicht zufälliger Weise der eine oder andere Satz "abhanden gekommen"??

 

 

 

 

Erstellt am 03.07.2005, 21:39

--------------------------------------------------------------------------------

QUOTE (biba1016 @ 03.07.2005, 21:43)

Recht habt Ihr:

 

Denn lt. Statistik stehen die Beamten im Polizeidienst in verschuldeten VU´s ganz oben, insofern ist die Wahrscheinlichkeit mit einem Funkwagen zu kollidieren recht hoch, erst recht wenn die Beamten den Freibrief zum Abschuss in der Tasche haben. 

 

Quark mit Sahnesoße. Wie viele VUs unter Beteiligung eines Streifenwagens passieren denn? Und unter welchen Bedinungen passieren diese? Daraus zudem gleich eine hohe Wahrscheinlichkeit mit einem Streifenwagen zu kollidieren abzuleiten, ist doch recht absurd.

 

Ach ja: wir haben keinen Freibrief zum Abschuß in der Tasche. So'n Blödsinn!

 

 

 

Hast Du doch selbst geschrieben:

 

 

Sicherlich wäre ein Ausbremsen vorsätzlich, ist aber (unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) als Mittel zum Zweck legitim.

 

 

Gruß BiBa

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jetzt wird aber "scharf geschossen". Falls - und das ist aus dem Beitrag nicht genau zu entnehmen - das "stümperhaft" mir gelten sollte, muss ich es zurück weisen. Wer den Beitrag aufmerksam liest, wird sehr wohl eine Wertung erkennen, die nicht polemisch ist.

"Stümperhaft" hört sich etwas hart an, sollte so aber nicht rüberkommen. Deshalb auch der Smiley.

 

Die Aussage galt sowohl dem verlinkten Artikel als Deinem Posting. Die Zahlen als solche sind für sich allein betrachtet halt nichtssagend. Ein paar Unfälle, mehr aber auch nicht. Nichts über die Schwere, nichts über nähere Umstände etcpp.

 

Von den 499 VU's (die du hier als "ungewertet" darstellst) sind 376 selbst verschuldet gewesen. Ich meine, dass ist schon ein ansehnliches Verhältnis oder? Ob die 499 VU's verhältnismäßig viel oder wenig sind, muss hier nicht im Fokus stehen. Man kann auch die ~75% betrachten  :blink:

Ansehnliches Verhältnis nennst Du das? Naja. Wenn Du den Artikel genau gelesen hast, so wird Dir sicherlich nicht entgangen sein, daß viele von diesen Unfällen banale Bagatellunfälle waren (z.B. Spiegel beschädigt), die aber letztendlich in die Gesamtstatistik als VU mit einfließen. Über diese Unfälle würde man normalerweise überhaupt kein Wort verlieren. Was dem Ottonormal-VT schon bei der Ottonormal-Fahrt passiert, daß kann (und darf IMHO auch) dem :D unter Einsatzbedingungen auch passieren.

Die Aussage im Artikel, viele VUs seien nicht bei Einsatzfahrten geschehen, ist auch wischiwaschi. Was ist denn eine Einsatzfahrt? Hier sind wohl nur die Fahrten gemeint, die auch als Einsatzfahrt angemeldet und mit Lalülala durchgeführt wurden. Wenn ich z.B. mal schnell wenden will/muß, um ein mir entgegenkommendes Fahrzeug zu verfolgen, so geschieht das in den meisten Fällen unter ähnlichen Bedingungen, allerdings ohne dies als entspr. Einsatz anzumelden und ohne das Lalülala einzuschalten. Gleichwohl wird mitunter deutlich schneller gefahren etc.pp.

 

Ich hoffe, daß es jetzt etwas deutlicher wurde, daß man dieser Problematik mit den paar verlinkten Sätzen keinesfalls gerecht wird.

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Sag mal Bluey, so ein bisschen habe ich dieses Urteil im Kopf, aber ich Glaube da fehlt noch was. Dir ist

da nicht zufälliger Weise der eine oder andere Satz "abhanden gekommen"??

Ich habe es zu 100% aus der Fachzeitschrift zitiert.

 

Hast Du doch selbst geschrieben: ...
Könnte man so verstehen, war so aber nicht gemeint.
Sicherlich wäre ein Ausbremsen vorsätzlich, ist aber (unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) als Mittel zum Zweck legitim.

Man beachte bitte das Rot-/Fettgedruckte => das bedeutet auch, daß man zuvor alle anderen Mittel, die einen geringeren Eingriff darstellen, auf ihre Anwendbarkeit hin zu prüfen hat. Ich kann/darf nicht gleich mit der Panzerfaust auflaufen, wenn es ein Stöckchen auch erledigen könnte.

Daß das Mittel geeignet sein muß, habe ich als bekannt vorausgesetzt.

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Naja sie haben immer einen Streifenwagen auf der anderen Straßenseite stehen, wo auch einer die ganze Zeit drin sitzt. Also bereit sind sie immer :blink:

 

Die Stelle ist aber auch verdammt gut zum Messen. Die Straße ist eine Durchgangsstraße (für die die Essen kennen, es ist die Heißenerstr.) in die Nachbarstadt (Mülheim). Vor der Messtelle geht es steil runter. Allein durch rollen lassen schafft man da 60-70 km/h. Das ist auch absolut in Ordnung, dass sie da messen weil da halt 2 Grundschulen sind. Zudem muss man Ihnen zu Gute halten, dass sie da obwohl das Tempolimit :D nur von 6-20 Uhr gilt, eigentlich nicht später als 14:00 Uhr messen (wenn die Schule vorbei ist) und ich sie auch noch nie in den Ferien dort stehen gesehen habe. Also kann man hier auf keine Fall von "Abzocke" reden!

 

Nach meiner Erfahrung stehen die Polizisten in Essen sowieo nur an gerechtfertigen Stellen. Habe sie noch nie an sog. "Abzockerstellen" gesehen. Das Ordnungsmat sieht das ganze allerdings ein bisschen anders. Naja, aber auch dort wo das Ordnungsamt steht gilt nunmal ein Tempolimit.

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Wann gilt denn ein Unfall als von einem Polizeibeamten verschuldet (wenn dieser unter Einsatz von Sonder- und Wegerechten unterwegs war)?

Na, auf jeden Fall dann, wenn er unter Beachtung der geforderten Sorgfalt und Vorsicht hätte vermieden werden können.

Gehts noch etwas dehnbarer? Der "normale" VT unterliegt ja auch einer Sorgfaltspflicht. Ich muss es dir wahrscheinlich nicht sagen - aber selbst wenn ein Einsatzfahrzeug mit voller Beleuchtung und Beschallung fast schon mitten auf der Kreuzung steht, schnallt ein Großteil der Autofahrer noch nicht, dass man eben trotz grüner Ampel nicht fahren darf. Dahingehend besteht also die latente Gefahr, bei Einsatzfahrten die Türe eingedrückt zu bekommen. Kann man da - insbesondere dann wenn wirklich Eile geboten ist - noch dem :D die Schuld geben?

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Ich denke, daß man das nicht pauschal beantworten kann. Deshalb auch meine recht "dehnbare" Einlassung. Man muß es vom jeweiligen Einzelfall abhängig machen bzw. diesen im Falle eines Schadens entspr. prüfen.

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