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Entschuldigender Notstand


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Solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, ist die Verjährungsfrist 3 Monate.

Das ist ja schon passiert. BGB kam, Anwalt 1 hat kapituliert (bzw. ich habe ihn kapitulieren lassen) und Anwalt 2 scheint mir deutlich seriöser, von dem höre ich derzeit nix. Das letzte war, dass er Akteneinsicht beantragt. Scheinbar schlafen die Jungs bei der StA. Daher wollte ich fragen, ob es jetzt auch noch eine weitere Verjährung gibt?

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6 Monate ab Erlaß des Bußgeldbescheides.

 

§ 26 StVG

 

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

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Ich glaube nicht, dass du die 6 Monate Verjährungsfrist rumkriegst.

Nachdem du Einspruch gegen den BGB eingelegt hast, wird die Staatsanwaltschaft/das Gericht garantiert vor Ablauf der 6 Monate folgendes machen:

§ 33

[unterbrechung der Verfolgungsverjährung](1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

 

  2. jede richterliche Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen oder die Anordnung dieser Vernehmung,

 

  10. den Eingang der Akten beim Amtsgericht gemäß § 69 Abs.3 Satz 1, und Abs. 5 Satz 2 und die Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde nach § 69 Abs.5 Satz 1,

 

  11. jede Anberaumung einer Hauptverhandlung,

 

Man beachte insbesondere Punkt 10. Ein Vorgang, von dem der Betroffene nichts mitkriegt. Leider.

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Habe soeben mit meinem Anwalt telefoniert. Der meint ebenso, die Verjährung wird man nicht erreichen. Die Akte ist ja schon an die StA weitergegeben worden, sodass hier z.B. schon die Verjährung unterbrochen ist.

 

Schade eigentlich.

 

Akte ist übrigens immernoch nicht beim Anwalt. Man lässt sich da wohl Zeit. :rolleyes:

 

 

Recht blöd, da im November das erste Probezeitjahr endet und ich dann gerne verkürzen würde, um keine mehr zu haben. Kommen aber dann ja noch 2 Jahre drauf, wenn der Rotlichtverstoß durch ist.

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Weiter gehts.

 

Post vom Amtsgericht Mannheim. "Das Gericht beabsichtigt, ohne Hauptverhandlung durch Beschluss zu entscheiden, sofern Sie oder die StA einem solchen Verfahren nicht widersprechen." - Habe 2 Wochen Zeit mich zur Sache zu äußern oder durch Widerspruch eine Hauptverhandlung zu bewirken.

 

Habe den Anwalt angerufen. Er meldet sich, wenn er das Schreiben auch bekommt (steht dabei). Also wahrscheinlich morgen..

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  • 3 weeks later...
Habe den Anwalt angerufen. Er meldet sich, wenn er das Schreiben auch bekommt (steht dabei). Also wahrscheinlich morgen..

Mein Anwalt hat das Schreiben übrigens *nicht* erhalten. Daraufhin habe ich ihm eine Kopie von meinem nach Absprache eingeworfen und er schrieb der StA, dass er um eine 2-Wochen-Frist erst NACH der Akteneinsicht, die er immernoch misst, bittet. Auf diesem Weg ist es..

 

Schlamperei. ;)

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Wo soll die Grenzziehung zwischen subjektiver und objektiver Bedrohungswahrnehmung erfolgen?

Meine rechtlichen Kenntnisse sind nicht unbedingt erste Klasse, aber ich kann mir vorstellen, daß es klappen könnte mit der Rechtfertigung:

1.) der Kollege hat wild gefuchtelt.

2.) er ist sehr schnell dicht aufgefahren obwohl er ausreichend Platz hatte

3.) er hat gehubt obwohl, keine Gefahr bestand (versuchte Nötigung?)

4.) und dann ist er ausgestiegen. :D

 

Wie kann man das jetzt noch anders interpretieren, wenn der Kollege nicht als solcher zu erkennen ist?

In der Gefahrenabwehr (Polizeirecht) gibt es den Begriff der Anscheinsgefahr, also eine Gefahr die aussieht wie konkrete, aber dennoch keine ist. In diesem Falle hat man die selben Rechte, wie bei einer konkreten Gefahr. ;)

 

Wenn es für den normal Bürger was ähnliches gibt, dann sollte dies so ein Fall sein.

 

Dann musst du dir noch die Frage stellen, ob dein Handeln: verhältnismäßig, geeignet und erforderlich war.

Bei der Geeignetheit kann ich kein Problem finden.

Bei der Verhältnismäßigkeit sieht das anders aus: war die Kreuzung frei -> kein Problem

nicht frei -> "tilt"

Bei der Erforderlickeit ist die Frage wie du anders hättest reagieren können: ihr wart zu dritt?, du hast die Möglichkeit die Tür zu verriegeln?....

 

Es kommt eben wirklich auf den Einzelfall an und auf die Klasse des Anwalts.

Richtig schwierig wird es, wenn der Richter deine Aussage für eine Schutzbehauptung hält und eure Aussagen zu einstudiert wirken.....

 

Das der Kollege sein Verhalten überdenken muss und völlig unangemessen reagiert hat, stelle ich nicht in Frage! (wenn der Sachverhalt so stimmt) ;)

Für das nächste mal: wenn du sowas gemacht hast und auf Nummer sicher gehen willst, melde es am besten gleich vorsorglich mit dem Sachverhalt bei der Polizei (persönlich!). Damit zeigst du, daß du nichts zu verbergen hast.:)

 

mfg

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Für das nächste mal: wenn du sowas gemacht hast und auf Nummer sicher gehen willst, melde es am besten gleich vorsorglich mit dem Sachverhalt bei der Polizei (persönlich!). Damit zeigst du, daß du nichts zu verbergen hast.:ph34s:

Das nächste mal gehe ich einfach nicht zur Polizei.

 

Ansonsten danke für dein Posting, mal sehen, was die Zeit jetzt noch bringt...

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  • 2 weeks later...

Anwalt meldete sich.

 

Es läuft wohl ohne Verhandlung hab, sondern per Beschluss. Das hat den Vorteil, dass sich meine Strafe nicht auf RLV über 1sec erhöhen kann. Soll heißen, wir geben unser Statement ab und die ihres, dann wird entschieden. So sagte er mir das zumindest. Habe jetzt mal die Adressen der Insassen meines Autos fertiggemacht, das werfe ich heute ein. Auch sagte ich ihm nochmal, dass der Polizist nicht als solcher zu erkennen war.

 

Sollte der Beschluss unzufriedenstellend ausfallen, kann man Revision einlegen, dann kommt es zur Verhandlung. Hier kann ich allerdings einen RLV über 1sec bekommen..

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Sollte der Beschluss unzufriedenstellend ausfallen, kann man Revision einlegen, dann kommt es zur Verhandlung. Hier kann ich allerdings einen RLV über 1sec bekommen..
Im OWi-Verfahren heißt das Rechtsbeschwerde. Dann kommt es nicht zur Verhandlung vor dem OLG - dieses entscheidet durch Beschluss, ob das AG einen Fehler gemacht hat (die Sache selbst ist unerheblich - es ist eine reine Kontrolle auf richtige Rechtsanwendung), oder nicht. Wenn ja: Zurückverweisung an das AG, das dann höchstwahrscheinlich in einer Verhandlung entscheidet.
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So, der Anwalt hat jetzt unser Statement abgegeben, dass der Polizist nicht als solcher zu erkennen war und mit "eindeutigen Drohgebärden" auf unser Auto zustolzierte, was von 3 Zeugen bestätigt werden kann.

 

Korrekt ausgedrückt, war ja auch so.

 

Mal schaun was passiert.

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  • 4 weeks later...

Ein bisschen weiche Knie hab ich ja schon, war noch nie in einem Gericht. Aber naja, gibt immer ein erstes Mal. Als Zeuge wär mein Einstand nur lockerer gegangen.. Naja. :heul:

 

Übrigens, mein Anwalt hat *malwieder* keine Post gekommen, ich muss es ihm wieder kopieren und einwerfen.. :lesen:

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  • 1 month later...

So, am Donnerstagmorgen weiß ich mehr..

 

Habe gestern noch mit dem Anwalt telefoniert und gefragt, ob ich und ggf. die 3 Zeugen ihn besuchen sollen, um nochmal drüber zu reden. Sei nicht nötig.

 

Man bin ich gespannt, ich war noch nie vor Gericht. Hat jemand evtl. einige "Must Have"s parat?

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Ich habe den Thread nochmal überflogen. Deine Fahrereigenschaft steht ja wohl fest. Bleibt nur noch die Wahrheit :lol:

 

Bleibe ruhig und sachlich. Versuche dem Richter den Sachverhalt so zu schildern, dass er es nachvollziehen kann.

Falls der Polizist als Zeuge gehört wird, frage ihn, warum er auf offener Straße überhaupt aussteigt (ist ja m.E. schon nicht normal) und was er eigentlich von dir wollte.

Sag dem Richter, dass du dich vor deiner Fahrt noch nach links und rechts vergewissert hast, dass keiner kommt und somit keiner gefährdet werden konnte.

 

Hast du eigentlich keine Verriegelungstaste im Auto?

 

btw: die Verriegelungstaste habe ich letzte WE zum ersten Mal benutzt. Ich wartete auf Mitfahrer, stand neben meinem Auto. Kommt ein Junkie mit Hund und will einen Joint von mir. Dann will er Zigaretten. Dann geht er zurück zu seinen Kumpels und sagt: "Halt mal den Hund!" und kommt wieder zielstrebig auf mich zu. Daraufhin bin ich ins Auto und hab die Taste gedrückt :ph34t:

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Hast du eigentlich keine Verriegelungstaste im Auto?

Ich benutze die Taste des öfteren, daher weiß ich auch, dass der Mechanismus hinten links nicht richtig funktioniert. Ab und zu springt das nach Abschließen direkt wieder auf. Komischer Zufall, dass die Tür genau die Stelle ist, zu der der "Polizist" lief.

 

Jedenfalls können das wohl auch alle 3 Zeugen bestätigen, war zum Tattag schon so und ist immernoch so. Im Zweifel könnte man noch einige weitere Leute hinzuholen, die des öfteren bei mir mitfahren. 5 fallen mir spontan ein. Ich denke jedoch, dass dieser Punkt - mangelnde Verriegelung - ziemlich unwichtig ist.

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Ich halte es außerdem für wichtig, den Richter davon zu überzeugen, dass du sonst NIEMALS bei Rot über die Ampel fahren würdest. Aber ich denke darum wird sich dein Anwalt schon kümmern.

 

Für dich gilt eigentlich nur ruhig und sachlich bleiben, auch bei Aussagen gegen dich nicht ausrasten oder Ähnliches.

 

Und vor allem: Bei deiner Aussage VOLL bei der Wahrheit bleiben. Beschönigst du irgendwas auch nur leicht und man kann dir zufällig hier das Gegenteil beweisen, so ist deine Glaubwürdigkeit schwer beschädigt...

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Hallo chatloxx,

 

Habe mir hier Deinen Fall durchgelesen und finde ihn sehr interessant. Interessant, weil er verdeutlicht wie eine alltaegliche Verkehrssituation eskalieren kann.

Zum einen hat der beteiligte Verkehrsteilnehmer (welcher sich spaeter als Polizist herausstellte) sich bei Deinem Fahrspurwechsel nicht korrekt verhalten.

Zum anderen hat einer Deiner Mitfahrer durch zeigen des Mittelfingers nicht unerheblich zur Eskalation der Situation beigetragen.

Der Polizist koennte in die Richtung argumentieren das er sich durch zeigen des Mittelfingers beleidigt fuehlte und die Personalien des "Mittelfingerzeigers" feststellen wollte.

Du hast Dich in dieser Situation bedroht gefuehlt und bist bei Rot gefahren. Da ihr aber zu viert im Auto ward, wird dieses Argument wohl eher als Schutzbehauptung angesehen werden.

 

Trotzdem wuensche ich Dir, dass Du aus der Sache gut rauskommst.

 

mfg. Peter

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Der Polizist sagte (fälschlicherweise) aus, dass er Uniform trug. Nach kurzem Hin- und Her kam raus, dass es eine schwarze Polizeilederjacke war, auf der nur hinten "POLIZEI" steht. Er sagte, er habe heftig bremsen müssen als ich einfädeln wollte, und daher hupte er auch, um mich zu informieren. (Klar.) Weiter erwähnte er, er wäre ausgestiegen und ruhig und gemäßigt auf das Auto zugelaufen. Meine beiden hinteren Zeugen widerlegten das. Mein Beifahrer hat das nicht gesehen.

 

Richter konnte nicht überzeugt werden, somit Einspruch zurückgezogen. Vorsatz und mein Notstand wiegen sich auf, insofern hätte der Richter sowieso alles beim Alten belassen.

 

Naja, jetzt eben Nachschulung und co.

 

Rotlicht unter 1 Sekunde.

 

Habe ich halt verloren.

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  • 2 months later...
Richter konnte nicht überzeugt werden, somit Einspruch zurückgezogen.

Verjährt eigentlich auch das irgendwann? Gezahlt habe ich noch nichts außer den Anwalt und von Nachschulung habe ich auch noch nichts gehört!?

 

Am 12.01. war die Show, d.h. am 12.07. wäääre verjährt?

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Nein, mit der Rücknahme des Einspruchs wird das Ganze endgültig rechtskräftig. Es gilt jetzt der Bußgeldbescheid. Wenn du das Bußgeld nun nicht bezahlst, kommt demnächst eine Mahnung mit Mahngebühren. Ganz im Ernst! Du solltest jetzt schnell überweisen.

 

Der Brief wegen Nachschulung kann auch erst Monate später kommen. Umso später, umso besser für dich.

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  • 2 weeks later...
... ruhig und gemäßigt auf das Auto zugelaufen. ....

 

was ist bitteschön ein Ruhiges und gemäßigtes Laufen?

 

Also ich habe mir diese ganze Geschichte durchgelesen und finde das echt unfair von dem Richter.

 

Die ganze Argumente wurde hier ja zigmal aufgelistet, aber die Aussage des Polizisten ist ja sowas von dreist.

1.

Gerade er als Polizist muss doch ein Vorbild im Verkehr sein. Und wenn er ein Auto rechts von sich sieht, das blinkt, dann wird er es wohl reinlassen. Zumindest wird es es sich denken müssen, dass es einscheren wird, und da ist es schwachsinnig, von Bremsen und Hupen zu reden.

 

2.

Ein Normaler MEnsch - und erst recht ein Polizist - regt sich nicht am Steuer über andere auf (wild gestikulierend).

 

3.

Was wollte er zum Donnerwetter mit seinem Aussteigen bezwecken? Und wenn er schon seine Polizeijacke anhat, muss er auch nicht eine Kelle haben? Toll, wenn mir jetzt demnächst einer in einer dunklen Jacke auf die Pelle rückt, werde ich erst warten, bis ich den von hinten sehe, ob er wohl nicht von der Polizei ist. :-) ... Ich finde, der sollte seine Kelle schwingen und schon mal Ausweis schwenken oder so. Und wenn die Ampel erst grad rot geworden ist, dann muss er auch nicht laufen die 5 Meter.

 

Hey leuts, findest ihr das nicht auch dreist? Kann man da nichts machen?

 

 

Aber jetzt mal zu dem "Täter" selbst:

Ich hatte mal auch, dass mir ein Türke auf meine Straßenseite einem "Straßenkübel" auf seiner Seite auswich und vor mir Stoßstange an Stoßstange stehen blieb. Ich - Knopf runter und ihn garnicht angucken. Er - steig aus, gestikulierte an meiner Tür, und erst nach 1 Minunte haute er ab, als ich genau so lange meine Hupe gedrückt hatte (und die klingt sehr gut). :-)

 

Ich hätte an deiner Stelle deinen Knopf und den der Tür hinterdir runtergedrückt udn gewartet was kommt. Schlägt er die Scheibe ein, gibste gaas und hast grund genug. Deine Freunde machen noch dabei mit ihren Handys ein Foto und merken sich das nummernschild.

 

Naja, aber was hilft es im nachhinein darüber zu diskuieren.. oder?

 

Schade.. schade.

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