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woher bekomme ich einen tüv stempel


Guest morpheus_pmi

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Guest morpheus_pmi

ich bin vor ner weile ins ausland gezogen und nun ist mein tüv abgelaufen. :lol: da mir die ummeldung zu teuer ist will ich es aber weiterhin in deutschland angemeldet lassen. neue plaketten zu besorgen stellt sich nicht als problem dar. aber woher bekomme ich den stempel im fahrzeugschein? das auto ist eigentlich in nem top zustand und würde auch problemlos tüv bekommen aber dazu müßte ich eben nach deutschland fahren und das lohnt sich nicht. ich würde mich freuen wenn mir irgendjemand einen hilfreichen tipp geben könnte. :blink:

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neue plaketten zu besorgen stellt sich nicht als problem dar.

Aha! :blink:

 

aber woher bekomme ich den stempel im fahrzeugschein?

Du hast aber eine schlechte "Quelle". Vielleicht wechselst du mal deinen Lieferanten. :lol:

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ich bin vor ner weile ins ausland gezogen...

Wo wohnst du denn jetzt?

 

ich würde mich  freuen wenn mir irgendjemand einen hilfreichen tipp geben könnte.

Mal im Ernst. Auf dem legalen Weg wird dir nichts anderes übrig bleiben, als mit deinem Fzg. nach Deutschland zu kommen und dort die Haupt- und Abgasuntersuchung vornehmen zu lassen.

Was auf dem illegalen Weg möglich ist, kann und würde ich dir nicht sagen, da ich dir natürlich auch davon abraten muss.

 

Mach doch mal wieder Urlaub in Deutschland.

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Guest Gast_morpheus_pmi

altes auto???

wenn es nur ein auto wäre hätte ich ihn schon längst weggeworfen....

 

nach deutschland kommen ist nicht ganz so einfach da das drei tage dauern würde.

 

dann fahr ich eben ohne tüv :lol:

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Was soll der Mist? Deutscher TÜV hat nur in Deutschland was zu sagen. Kommt doch endlich mal von dem Gedanken weg, dass deutsche Vorschriften im Ausland irgendetwas zu bedeuten hätten... typisch deutsch irgendwie.

 

Wir fahren unseren in Spanien stationierten Wagen Bj. 84 seit 1988 (oder 89?) mit Deutschem Kennzeichen ohne TÜV. Interessiert keine Sau. Sagte uns auch schon einer vom iTV (~spansicher TÜV).

 

Für den technisch einwandfreien Zustand sorgen jährliche Inspektionen in der spanischen Fachwerkstatt. Da brauch' ich keine Plakette für.

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Wieso soll das Fzg. denn in Deutschland zugelassen sein, nur wegen der teuren Ummeldung? Was würde die Zulassung deines Pkw in dem Land denn Kosten?

 

Kennen die dort überhaupt die deutschen Vorschriften bezüglich HU / AU? Gibt es dort für einen Verstoß dagegen ein Bußgeld oder ähnliches?

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Ach Du lieber Handkäs'... :lol:

 

Kennen die dort überhaupt die deutschen Vorschriften bezüglich HU / AU?
Wozu in aller Herrgottsnamen soll den irgendjemanden ausserhalb der BRD die verdammten HU/AU Vorschriften kennen?!? An der Grenze enden unsere Vorschriften, auch wenn's kaum ein Beamter verkraften kann!!

 

Wieso soll das Fzg. denn in Deutschland zugelassen sein

Ein einziger Vorteil fällt mir da ein (ob der die Mehrkosten durch deutsche KFZ-Steuer wettmacht...?): Wenn das Auto (z.B.) in Spanien angemeldet wäre, müsste es die spansche Plakette führen (iTV - Pendant zum TÜV, kleiner, durchsichtiger AUfkleber an der Windschutzscheibe). Und das kann gerade bei älteren Auto sehr lästig sein, da diese dort (um bei Spanien zu bleiben) alle 6 Monate zum iTV müssen. Der ist zwar nicht so streng - nervt aber auch, allein der zeitaufwand.

 

Was ein Auto mit ausländischem Kennzeichen sonst so für Vorteile bringt, liegt ja wohl auf der Hand...

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Guest morpheus_pmi
An der Grenze enden unsere Vorschriften, auch wenn's kaum ein Beamter verkraften kann!!

 

also so ganz kann ich dir da nicht zustimmen, da mich die netten polizisten bei der letzten kontrolle freundlich darauf hingewiesen haben das ich nicht mehr all zu lange bleiben kann weil mein tüv bald abläuft.

so ganz unwissend sind sie also leider nicht.

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das auto ist eigentlich in nem top zustand und würde auch problemlos tüv bekommen aber dazu müßte ich eben nach deutschland fahren und das lohnt sich nicht. ich würde mich freuen wenn mir irgendjemand einen hilfreichen tipp geben könnte. :lol:

Wie wäre es, zum „TÜV“ vor Ort zu fahren und Dir da irgendwas draufpappen zu lassen? Oder Du läßt Dir einfach eine Bestätigung geben, daß Deine Kiste soweit den Vorschriften entspricht, falls er keinen Aufkleber anbringen will. Ist sicher besser als garnichts.

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Guest -schima-

Hi!

 

@alpak

 

Es ist mitnichten so, daß du ein in Deutschland angemeldetes (!) Fahrzeug im Ausland mit abgelaufenem TÜV weiter betreiben darfst. Wieder mal eines der weitverbreiteten Märchen. (Genauso, übrigens, wie das Märchen, daß das Wegschließen des Fahrzeuges auf Privatgelände in D daran was ändern würde; das Thema hatten wir glaube ich aber schon mal.)

 

Sollte ein im Urlaub befindlicher Spanientourist Lust verspüren (altgedienter Polizist oder leidiger Nachbar beispielsweise) kann der das ohne Weiteres nach Rückker von seiner Reise in Deutschland zur Anzeige bringen. Schon vorgekommen. Ein angemeldetes Fahrzeug muß gültigen TÜV haben. Völlig Wurscht wo's steht; ob in Frankfurt oder Timbuktu. Ob dich die Anzeige, der Bußgeldbescheid, der Volstreckungsbescheid oder die Zwangsstillegung erreicht ist natürlich 'ne andere Frage. *Wenn* das Fahrzeug tatsächlich in D angemeldet ist, gehört dazu auch ein Halter mit Wohnsitz in Deutschland, der selbst dafür zu sorgen hat, daß die Post ihn erreicht. Im Zweifelsfall darf man sich dann halt in D nicht mehr blicken lassen. Und was die Versicherung eventuell später mal zu einem abgemeldeten Fahrzeug bei einem Unfall sagt...keine Ahnung.

 

Soweit dazu. Daß in Spanien keiner danach kräht -- jedenfalls die tägliche Paxis betreffend -- was du mit 'nem deutschen Fzg. machst, steht auf einem anderen Blatt.

 

So long!

-schima-

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Genauso, übrigens, wie das Märchen, daß das Wegschließen des Fahrzeuges auf Privatgelände in D daran was ändern würde;

Bist du da wirklich sicher?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die STVZO auf Privatgrund Gültigkeit hat. Kann mich einer zwingen, bei Nichtgebrauch das "Sponsoring" des Staates (Steuer) zu unterlassen = abmelden?

Das Problem entsteht doch erst, wenn ich mit dem Fahrzeug dann mal zum Tüv fahren will und unterwegs geschnappt werde. Eigentlich sollte man diese Fahrt mit rotem Kennzeichen machen.

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@Schima/wayko:

Sollte ein im Urlaub befindlicher Spanientourist Lust verspüren (altgedienter Polizist oder leidiger Nachbar beispielsweise) kann der das ohne Weiteres nach Rückker von seiner Reise in Deutschland zur Anzeige bringen.
Mag sein, ist mir aber auch egal. Wer macht das schon? Die Abiturienten, die gerade ihre Abschlussfahrt mit viel Saufen, Feiern & Vögeln verbringen?! Bei uns laufen Gott-Sei-Dank keine bierbäuchigen Mallorca-Touristen Typ "spiessiger Frustrierter" rum. Keine Gefahr also von dieser Seite.

 

Daß in Spanien keiner danach kräht -- jedenfalls die tägliche Paxis betreffend -- was du mit 'nem deutschen Fzg. machst, steht auf einem anderen Blatt.

Aber genau das ist doch für den Betreffenden das Ausschlaggebende.

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@UnheimlichgeschwätzigerGast:

 

Lass mal nen Moment überlegen....

 

- wer rennt alle zwei Jahre dahin, um sich knechten zu lassen? Du.

- wer gibt alle zwei Jahre nen ordentlichen Batzen "Gebühren" dafür aus? Du.

- wer macht das alles nicht und fährt dennoch ein völlig sicheres, weil regelmäßig gewartetes Auto? Genau... Du nicht.

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Die Haupt- und Abgasuntersuchung haben mit der Versicherung nichts zu tun. Wenn man ohne gültige HU / AU einen Unfall verursacht, ist die Versicherung trotzdem für die Schadensregulierung verantwortlich.

 

Die Frage ist dann natürlich, wie der technische Zustand des Fzg. ist. Wenn, für den Fahrer erkennbare Mängel an dem Fzg. sind, die auch erkennbar die Fahreigenschaften des Pkw und die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen können, dann kann es durchaus sein, dass die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnt bzw. sich die Kosten von dem Halter / Fahrer des defekten Pkw zurückholen wird, da die Mängel erkennbar waren und dieses Fzg. aus Gründen der Verkehrssicherheit so nicht im Straßenverkehr hätte betrieben werden dürfen und dann ein Unfall evtl. hätte vermieden werden können. Hier ist natürlich eine Einzelfallprüfung notwendig.

 

Der Verstoß gegen die Vornahme der HU / AU Untersuchungen ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Sache mit der Schadensregulierung im Falle eines Unfalles ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

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Guest nochn Gast

@Alpak

"Die" rennen dahin und lassen sich knechten weil "Die" erkannt haben das es neben Rechten auch noch Pflichten gibt.

Schon mal davon gehört?

Scheint mir nicht so da gerade hier doch jeder nur auf seine Rechte pocht und dabei völlig vergessen hat das so mancher Verstoß ganz einfach daherrührt das man sich einen Dreck um die Pflichten schert. :P;)

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Guest -schima-

Hi!

 

@FZR

 

> Bist du da wirklich sicher?

 

Ja, ziemlich. Aber: IANAL. Besser die Kollegen von verkehrsportal.de fragen (oder besser deren Postings lesen).

 

> Ich kann mir nicht vorstellen, daß

> die STVZO auf Privatgrund Gültigkeit

> hat.

 

Das können sich einige nicht vorstellen.

Andersherum wird ein Schuh draus: Nirgendwo steht, daß sie irgendwo nicht gültig wäre. In diesem Sinne jedenfalls.

 

Es ist halt so, daß die StVZO gar nix mit Privatgrund oder nicht zu tun hat. Verallgemeinert ausgedrückt hat sie was mit der "Zulassung von Fahrzeugen" zu tun. Wo die sich aufhalten ist schnuppe*). StVO ist was anderes.

 

Du mußt ein Fahrzeug zulassen, wenn es *nicht* auf Privatgrund bewegt werden soll (!). Das hindert dich aber nicht daran es zuzulassen, wenn es das nicht soll. Ist es aber erst mal zugelassen, Bingo.

 

Nur wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist (und sich natürlich dann auch nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum befinden darf, *das* regelt aber das StV-Gesetz), hat die StVZO nix zu sagen, dann muß man sich mit anderen Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien rumschlagen, Stichwort Entsorgung etc.

 

Anders ausgedrückt: Die StVZO entfaltet Wirkung nicht gegenüber irgendeinem Ort sondern gegenüber Fahrzeugen.

 

 

 

*) Naja, irgendwie aber schon: Die Zulassung eines Fahrzeuges muß in dem Zulassungsbezirk erfolgen in dem das Fzg. seinen regelmäßigen/ständigen Standort hat. Eine Zulassung "in Spanien" ist also gar nicht möglich. Verbringt der Halter das Fzg. ins Ausland, muß er das der Zulassungsbehörde streng genommen mitteilen. Tut er das nicht, ist fuer die Zulassungsbehörde der Standort weiterhin Hintertupfing, Deutschland. Solang keiner merkt, daß das Fzg. gar nicht mehr da ist wo es sein müßte oder daß der TÜV abgelaufen ist, kein Problem. Wenn doch (mit Lücken): Mahnung, 2. Mahnung, Aufforderung zur Stillegung, Aufforderung zum Nachweis der Verbringung (Entsorgung), Zwangsstillegung, Zwangsentstempelung, Vollstreckung der mittlerweile angefallenen Kosten/Gebühren/Bußgelder mittels Gerichtsvollzieher. Das verjährt nicht so schnell. Traut sich der Halter also mit oder ohne Fzg. nach Jahren wieder nach D *könnte* es, milde ausgedrückt, "Schwierigkeiten" geben. Muß nicht, könnte aber. Bis hin zur Fahndung wegen nicht bezahlter Kostenbescheide. Und das Auto kann schon an der Grenze weg sein.

 

> Kann mich einer zwingen, bei

> Nichtgebrauch das "Sponsoring" des

> Staates (Steuer) zu unterlassen

> = abmelden?

 

Ja. Oder besser: Jain. "Nichtgebrauch" *alleine* reicht natürlich nicht. "Erlöschen der Betriebserlaubnis" reicht aber. Und das tut sie wenn z.B. die HU abgelaufen ist oder keine Haftpflicht mehr besteht. Dann kommt das, was sich Zwangsstillegung nennt und das wird auch praktiziert. Kriegste per Post. Wenn du dann nicht selber abmeldest, tuts ein Gerichtsvollzieher mit dem Spatel für dich -- wenn, ja, wenn er das Auto in die Finger kriegt, spricht findet...:P

 

 

> Das Problem entsteht doch erst, wenn

> ich mit dem Fahrzeug dann mal

> zum Tüv fahren will und unterwegs

> geschnappt werde. Eigentlich sollte

> man diese Fahrt mit rotem Kennzeichen

> machen.

 

Nein. *Das* ist explizit sogar erlaubt. Immer direkt von Standort zur Zulassungbehörde oder Prüfstelle und zurück im selben (!) oder angrenzenden (!) Zulassungsbezirk. Spanien gehört m.W. da jetzt aber nicht ganz dazu...;) Am besten also Fzg. vielleicht in einem Grenzbezirk anmelden...

 

So long!

-schima-

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