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Mit 57 Drüber... Innerorts


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Guest Bugi

Hallo,

 

ich bin am 08.03.2005 mit 57 Km/h über den erlaubten 50 Km/h geblitzt worden.

Eigentlich war das ja eine Landstraße, aber scheinbar sieht das der Landkreis Strelitz anders.

Ok, sei es drum ich hätte ja langsamer fahren können.

 

Nun zur bisherigen Vorgehensweise.

 

Das Fahrzeug ist auf eine GmbH angelmeldet, bei der ich mit zwei weiteren GF's das Fahrzeug nutze.

Auch andere Angestellte haben Zugriff auf das Fahrzeug.

Ich habe den Anhörungsbogen unserem Anwalt gegeben, dieser hat Akteneinsicht beantragt.

Diese kam auch und enthielt alle Protokolle, auch Eichung etc.

Letzte Woche hat nun unser Anwalt der Behörde geschrieben, dass er den Fall niederlegt, aber die Firma intern den Fahrer ermitteln wird und diesen mitteilt.

Gestern bekamen wir Besuch von zwei Herren in grün, die einen Fahrer ermitteln wollten, meine Sekretärin war instruiert "die GF's sind nicht da"

Ok, dann kommen wir am Freitag wieder.

Heute waren sie wieder hier, aber diesmal war ich wirklich nicht da.

Eigentlich ist ja heute der letzte Tag, bevor die Verjährungsfrist eintritt... zumindest glaube ich das.

Ich wollte heute einen Brief an die Behörde absenden, indem ich den Fahrer bekannt gebe. Somit habe ich ja noch in der Frist reagiert und der Fahrer konnte ermittelt werden.

Ich denke, dass wir deshalb kein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen.

 

Nun meine Fragen.

Liege ich mit meiner Vermutung der Verjährung richtig?

Was mache ich, wenn die heute Abend vor meiner (privaten) Tür stehen, bzw. wie verhalte ich mich mit meiner Aussage? ich bin relativ gut auf dem Foto zu erkennen.

Was sollte ich noch machen

 

 

Grüße... Bugi

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Wenn das Fahrzeug von mehreren benutzt werden kann (ist bei mir genauso), dann lass dir einfach das Foto schicken oder Faxen oder wie auch immer.

 

Hatte das auch schon. (gut soooo schnell war ich auch nicht aber nur mal vergleichsweise)

 

Als ich das Bild bekam ließ ich anrufen und nachfragen, ob sie nicht ein besseres Foto hätten, falls nicht seien wir nicht bereit zu bezahlen, da wir den Fahrer nicht identifizieren könnten.

Sie sagten, sie hätten kein besseres und so wurde alles eingestellt.

 

Kann natürlich sein, dass dann ein Fahrtenbuch geführt werden muss aber musste bei mir nicht.

 

MfG

Manuel

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Wenn nach drei Monaten kein AB gegen den Täter erlassen wurde, ist die Sache verjährt aber Achtung. der AB muß dich nicht erreichen. Es reicht dass er erlassen wurde.

 

Hier gehts um viel Geld und FV und Punkte. Ich denke mal dass der Täter heute und morgen besser untertauchen sollte.

 

Es kann auch sein, dass die ;):wub: mit dem Blitzfoto zum Einwohnermeldeamt gehen und so den Täter zu ermitteln versuchen.

 

Die Sache ist also noch nicht vom Tisch.

 

 

Nehme an dass GF Geschäftsführer heißt. Das Firmenwägen oftmals die Bosse fahren liegt auf der Hand. Ein Blick ins HR und man weiß wer in Frage kommt. Wenn das Foto gut ist haben sie den Täter egal wie loyal die Sekretärin ist. Dann wird der AB erlassen und ----> Pech gehabt.

 

 

Wenn die :P:D vor der Türe stehen, sollte man nicht aufmachen. Man sollte den direkten Kontakt auf jeden Fall vermeiden. Einer Vorladungvon der Polizei braucht man nicht nachkommen.

 

 

Wünsche dir viel Glück

 

Gruß Ilcko

 

P.S. was hast du denn für einen Anwalt??

 

Halter nicht gleich Fahrer und dann noch in einer Firma und der Boss wars. das ist doch wie geschaffen für einen perfekten Alberto. Nun gut zu spät. Hoffe dennoch, das du davonkommst.

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Ich glaube das Fahrtenbuch dürfte das allerkleinste Problem sein, welches Du bekommst,

wenn Dich Mr. Kalkmütze identifiziert.

 

Mach mal ein paar Tage Urlaub, und tauscht die Fahrzeuge -

 

Gruß BiBa

das denk ich aber auch......

 

Da kommen sie dann wahrscheinlich noch mit Vorsatz bei einer Innerorts- überschreitung dieser größenordnung.......

 

Und vor allem: überdenk mal deinen Fahrstil- man muß in einer 50er zone nicht 107 (!) fahren.....

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Und vor allem: überdenk mal deinen Fahrstil- man muß in einer 50er zone nicht 107 (!) fahren.....

 

ne ne... der ist schon in Ordnung. Bin 40 Jahre alt und habe in den letzten 20 Jahren höchstens 5 Tickets wegen zu schnellem Fahren bekommen. Und die lagen niemals höher als 15 EUR. Mein Punktekonto: 0 - übrigens auch schon rund 20 Jahre.

 

In meinen Augen war das definitiv Außerorts und es handelt sich bei dem Blitzkasten einen "Zusatzbonus für die Gemeindekasse"

 

Grüße... bugi

 

P.S. War heute nicht in der Firma und privat hat auch noch keiner geklingelt. Gestern waren die 3 Monate -1 Tag um. Wenn gestern kein AB an alle drei GF's versendet wurde (was ich glaube), dann sollte die Sache gegessen sein.

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  • 4 weeks later...

Glückwunsch erstmal! :vogelzeig:

 

Allerdings kann die Fahrtenbuchauflage noch kommen. Ich habe sie damals nach einem Monat von meinem Heimatlandkreis bekommen.

 

Da bist du noch nicht aus dem Schneider!

 

Grobi

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Wenn die :vogelzeig::lol: vor der Türe stehen, sollte man nicht aufmachen. Man sollte den direkten Kontakt auf jeden Fall vermeiden. Einer Vorladungvon der Polizei braucht man nicht nachkommen.

Von ein paar Behörden hörte ich, daß bei gravierenden Verstößen schon dazu übergegangen wird, eine richterliche Vorladung zu erwirken. In diesen Fällen hat es sich erledigt mit dem "Du mußt da nicht erscheinen". :lol:

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