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Rechtsbeugung und Justizkumpanei


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- "Rechtsbeugung": na, da dürften insbes. die Herren Anwälte ganze Lieder von singen können. Schließlich ist es ja die Kunst des Anwalts, das Recht so zu beugen, daß selbst der (überführte) Täter nach Möglichkeit sogar frei gesprochen wird.

Anwälte können per Definition keine Rechtsbeugung begehen :cop01:. Rechtsbeugung findet statt auf Ebene von Richtern, Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und leider auch der Polizei.

 

Menschen bei Maischberger, Sendung vom 17.Mai, Thema Justizirrtümer und Rechtsbeugung. Zu Gast war u.a. auch Rolf Bossi, Autor des Buches Halbgötter in Schwarz.

 

Leider wurden in der Sendung nur einige spektakuläre Fälle dargestellt und zu wenig Licht auf die alltägliche Rechtsbeugung in den Amtsgerichten geworfen. Trotzdem sehr sehenswert (Sendung kann im Link angesehen werden).

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Rechtsbeugung findet statt auf Ebene von Richtern, Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und leider auch der Polizei.

Bin auf weitere Erkenntnisse.................gespannt wie ein Flitzebogen :cop01:

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Beispiele ?
  • Amtsgerichte unterlassen regelmäßig die Prüfung von wichtigen Voraussetzungen wie Vollmachten, Unterschriften, korrekte Anschriften usw.
  • Amtsgerichte decken fahrlässiges, ganz besonders vorsätzliches Fehlverhalten ihrer Gerichtsvollzieher und vereiteln Dienstaufsichtsbeschwerden. So geschehen in einem Fall, in dem eine OGVin die Räume eines Unbeteiligten räumte und pfändete und das Räumungsgut trotz Drittwiderspruchsklage und einwandfreien lückenlosen Eigentumsnachweisen in Rekordzeit versteigerte. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde vom Amtsgerichtspräsidenten mit den Worten "...kein Fehlverhalten zu erkennen." abgewiesen. Der Geschädigte bleibt um sein Hab und Gut geprellt!
  • Amtsgerichte unterstützen wissentlich und regelmäßig die Bankenkriminalität z.B. in Fällen von Schrottimmobilien. Richter und Rechtspfleger machen sich somit der Beihilfe beim jeweiligen Tatbestand schuldig.
  • Justizbeamte decken und schützen sich gegenseitig. Ganz gleich wie berechtigt die Forderung und wie gravierend das Vergehen, es wird dir niemals gelingen einen Titel gegen einen Justizbeamten zu erwirken oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchzusetzen!
  • Amtsrichter sorgen dafür, daß bedenkenlos Titel ausgestellt werden, gegen Personen denen nie ein Mahnbescheid zugegangen ist oder sonswie Gelegenheit gegeben wurde, sich Gehör zu verschaffen
  • Amtsgerichte bestehen darauf, daß Schriftstücke an nicht existierende Adressen zugestellt wurden, verweigern den tatsächlichen Nachweis und setzen das Verfahren ungeachtet dieses schweren Mangels fort.
  • Einzelne Polizeibeamten versuchen schon mal dem Betroffenen einzureden er sei gleichzeitig Zeuge, und somit zur Aussage verpflichtet, ganz besonders wenn er sich damit selbst belastet.

Reichen dir die Beispiele?

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Ich denke, hier haben wir Einzelfälle, in denen auch augenscheinlich ein Fehlverhalten vorlag. Jedoch denke ich auch, daß dieses Fehlverhalten von anderer Stelle geprüft wurde. Wie sahen denn die einzelnen Konsequenzen aus?

 

Gruß

Goose

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Reichen dir die Beispiele?

 

Nicht nur das, ............ich bin entzückt, das es allem Anschein nach noch Menschen gibt, die mit dem § 336 StGB überhaupt noch was anfangen können. :lol:

 

Die von Dir vorgetragenen Beispiele ließen sich beliebig und in allen nur denkbaren Variationen erweitern - das allerdings würde eine sogenannte " unendliche Geschichte " geben.

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Nicht nur das, ............ich bin entzückt, das es allem Anschein nach noch Menschen gibt, die mit dem § 336 StGB überhaupt noch was anfangen können.

Könntest Du mir diesen Paragraphen bitte einmal (vielleicht auch anhand der obigen Beispiele) etwas näher erläutern bzw. sagen, was Du genau meinst?

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Nicht nur das, ............ich bin entzückt, das es allem Anschein nach noch Menschen gibt, die mit dem § 336 StGB überhaupt noch was anfangen können.

Könntest Du mir diesen Paragraphen bitte einmal (vielleicht auch anhand der obigen Beispiele) etwas näher erläutern bzw. sagen, was Du genau meinst?

Er meint § 339 StGB

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Amtsgerichte unterlassen regelmäßig die Prüfung von wichtigen Voraussetzungen wie Vollmachten, Unterschriften, korrekte Anschriften usw.

Welche Vollmachten sind denn gemeint, die der Rechtsanwälte?

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Justizbeamte decken und schützen sich gegenseitig. Ganz gleich wie berechtigt die Forderung und wie gravierend das Vergehen, es wird dir niemals gelingen einen Titel gegen einen Justizbeamten zu erwirken oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchzusetzen!

 

 

Da könnte man an den Lehrer Bömmel, aus dem Roman :o " Die Feuerzangenbowle " von Heinrich Spoerl denken, der da sagte ;) :

 

" Wo simmer denn dran ? Aha, heute krieje mer de Dampfmaschin. Also, wat is en Dampfmaschin? Da stelle mer uns janz dumm. Und da sage mer so: En Dampfmaschin, das is ene jroße schwarze Raum, der hat hinten un vorne e Loch. Dat eine Loch, dat is de Feuerung. ( Da kommt die Dienstaufsichtsbeschwerde rein ) Und dat andere Loch, dat krieje mer später." ( Das scheint wohl der Schornstein zu sein, aus dem die sinn- und zwecklose Beschwerde - die sich in dem großen schwarzen Raum zu Schall und Rauch verflüchtigt hat - wieder zum Vorschein kommt. :o )

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Amtsgerichte unterlassen regelmäßig die Prüfung von wichtigen Voraussetzungen wie Vollmachten, Unterschriften, korrekte Anschriften usw.

Welche Vollmachten sind denn gemeint, die der Rechtsanwälte?

Das Beispiel umfasst mehrere Konstellationen, die ich schon erlebt habe: Anwaltliche Vertretungsvollmacht war nicht vorhanden, in einem anderen Fall war sie von jemandem unterzeichnet der für die Firma nicht vertretungsberechtigt war. In beiden Fällen wurde der jeweilige Mangel vom Gericht zur Kenntnis genommen und das Verfahren ohne "Heilung" des Mangels fortgesetzt.

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Ich denke, hier haben wir Einzelfälle, in denen auch augenscheinlich ein Fehlverhalten vorlag. Jedoch denke ich auch, daß dieses Fehlverhalten von anderer Stelle geprüft wurde. Wie sahen denn die einzelnen Konsequenzen aus?

Goose, warum bin ich nicht überrascht, daß Du nach einem solchen Beitrag sofort mit dem Tenor "Einzelfall" hier aufschlägst? :o Die von mir geschilderten Fälle sind bei vielen Amtsgerichten in Deutschland trauriger Alltag!

 

Die Konsequenzen sahen wie folgt aus:

  • Prüfung von Vollmachten: Beide Verfahren wurden ohne Vollmacht einfach weiter durchgezogen.
  • Unrechtmäßige Pfändung: Der Geschädigte bleibt auf dem hohen hünfstelligen Verlust + Anwaltskosten sitzen. Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgewiesen, Drittwiderspruchsklage wurde genau wie die Erinnerung abgelehnt. Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik ist (realistisch) aussichtslos.
  • Unterstützung von Bankenkriminalität: Ist weiterhin an der Tagesordnung und bleibt regelmäßig ohne Konsequenzen. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Richter und Rechtspfleger anstrengen würde, kein Deutsches Gericht würde dem stattgeben!
  • Justizbeamte decken und schützen sich gegenseitig: Alltag bei Gericht und regelmäßig ohne Konsequenzen.
  • Nicht erfolgte Zustellung: Trotz Nachweis daß die Anschrift nicht existiert und ohne Anhörung oder Ladung des Betroffenen wurde ein Urteil erlassen. Der Nachweis über die Zustellung, den das Gericht zu besitzen behauptet ist konnte bis heute von niemandem eingesehen werden (wird auch nicht passieren, denn das Gericht würde einen Fehler eingestehen müssen).
  • Der "überzeugende" Polizist: selbstverständlich ohne Konsequenzen

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Daran, daß du bestreitest, daß es Einzelfälle sind. Du stellst es so dar, als stünden Verfehlungen der Richter und Beamten auf der Tagesordnung. Aber selbst, wenn du hier 100 Beispiele aus einem Jahr ranschaffen würdest, so blieben es doch, gemessen an der Anzahl der Gesamtvorgänge, die jährlich geschaffen werden, Einzelfälle.

 

Weiterhin, auch wenn es mit den 3 F's recht lustig klingt, eine Beschwerde landet nicht ungeprüft im Rundordner, ihr wird selbstverständlich nachgegangen. Wenn sie sich als unbegründet darstellt, wird sie sicher in die Tonne gekloppt, hat sie ihren Grund, wird ihr auch nachgegangen.

 

Gruß

Goose

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Und warum bin ich nicht überrascht, daß solche Verallgemeinerungen immer wieder kommen?

Ich wünschte, es wären Verallgemeinerungen. Leider sind es Erfahrungswerte! An welchen der Punkte störst Du Dich denn?

Muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben: es sind Einzelfälle. Oder bist Du in der Lage, Deine Verallgemeinerung nachweisbar zu untermauern? Zur Kenntnis: ich bin mittlerweile ca. 2mal pro Woche (im Schnitt) beim Amtsgericht und habe sehr wohl schon mehrfach erlebt, daß der Richter den Anwalt nebst Betr. darauf hingewiesen hat, daß keine Vollmacht vorläge.

Ich frage mich, wie Du darauf kommst zu behaupten, das wäre trauriger Alltag an deutschen Amtsgerichten. WENN überhaupt, dann dürftest Du wohl nur ein paar AGs kennen. Was heißt "kennen"?! Wie oft warst Du denn schon vor Gericht? Woher willst Du wissen, ob z.B. eine Vollmacht vorlag oder nicht? Da gleich auf die Masse zu schließen..... zu verallgemeinern.... naja..... da muß ich Goose mal 100%ig zustimmen: etwas anderes hatte ich auch nicht (mehr) erwartet.
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  • 11 years later...

Entscheidend ist aber auch der Umgang mit den angelich wenigen justizgeschädigten Menschen. Je weniger es sind um so schlimmer und schrecklicher ist es ja aber auch für den Einzelnen.

Es macht also nichts, weil es nur wenige sind für die es aufgrund dessen ganz besonders schlimm ist. Und es ist für diese noch schlimmer, denn aufgrunddessen braucht Ihnen auch keiner helfen oder etwas in der Justiz verbessern und wenige dürfen daher besonders erheblich geschädigt und zerstört werden. Hauptsache es gibt Menschen, die daran auch noch Geld verdienen und sich gemütlich feiern können.

Dort kann man sich ausgiebig über (vorsätzliche) Justizfehler informieren:
http://blog.justizfreund.de

Der Vorsatz ergibt sich mittlerweile auch daraus, dass es Fehler gibt seit Jahrzehnten, die einfach nicht verbessert werden. Weil man das zB. nicht braucht, denn es werden nur wenige Leben zerstört. Und mit dem Argument werden auch gerne die geschädigten Opfer von denjenigen, die daran profitieren mundtod gemacht. Man hat sich nicht zu beschweren, weil es nur wenige (absichtlich/vorsätzlich) zerstörte und geschädigte Leben in der Justiz gibt. Justiz ist völlig absurd.

Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …“

Ich wette man darf es nur nicht selbst sein und dann wird sogar herumgejammert wie Memmen, wegen Worten, die als Herrschaftsrecht sogenannte Beleidigungen darstellen, die aber nicht dafür sorgen, dass man zB. 20 Jahre unschuldig im Knast sitzt, sondern aufgruddessen gar keine Schädigung zu sehen ist.

Wenn VW Autos mit Erdgastanks baut die platzen und bisher sind nur 2 Menschen betroffen, dann macht das also gar nichts, weil 2 nur ganz wenige sind.
Daher braucht man auch nichts verbessern oder den Menschen helfen und erst Recht der Hersteller nicht.
Ich weiss auch nicht warum Samsung das S7 Note zurückruft, denn es sind doch nur wenige betroffen und dafür kann man sich auch noch schützen.
Vor der Justiz gibt es im Grunde keinen Schutz.

Glaube und Wahrheit - DER SPIEGEL 22/2011
Wer schützt, so absurd das auch klingt, die Bürger vor Richtern,...

Wer sich beschwert und Schutz wünscht auf den wird in der Regel eingedroschen.

Wie in der Justiz:
Postbote Dr. Dr. Postel: „Die Psychiatrie hat sich extrem angegriffen durch mich, weil diese sich im Spiegel gesehen hat. Im Spiegel sahen die Psychiater hässlich aus und unbegabt wie sie sind haben sie auf den Spiegel eingeschlagen statt zu lernen.

Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln Dr. Egon Schneider berichtet in „Recht und Gesetz Die Welt der Juristen“ Goldmann-TB 1967, Seite 105:
„Als ich Referendar war, fragte ich einmal einen Staatsanwalt, ob er denn auch bemüht sei, die Entlastungstatsachen (Anmerkung: § 160 Abs. 2 StPO) zu ergründen, also auch der Unschuld des Täters nachzuforschen. Er erwiderte: mir: ‚Das tun wir nur in ganz seltenen Fällen.‘ Sicherlich war diese Einstellung nicht gesetzestreu; aber sie kennzeichnet die Situation!“
http://blog.justizfreund.de/juristenzitate

„Ich gebe eines zu: die Parteistellung der Staatsanwaltschaft ist durch unsere Prozeßordnung besonders verdunkelt worden. Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, könnte ein bloßer Civiljurist – schön nicht – ein bloßer Civiljurist, zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen.“ – Franz von Liszt, Vortrag vor dem Berliner Anwaltsverein am 23. März 1901

Seit ungefähr 116 Jahren hat man an dem Problem zB. nichts verbessert, weil man es auch nicht will, denn davon profitieren die Herrschenden und Machthabenden.
Und das schlimmste ist nicht einmal das Problem, sondern dass man dem Bürger, die objektivste Behörde der Welt vorlügt und sich Menschen dann auch noch darauf verlassen.

Im Hinblick auf das unerlässliche Vertrauen der Bürger ihn die Rechtsordnung als Ganzes ist deshalb das Justizunrecht die wohl zerstörerischte Form des Unrechts überhaupt…“ (Er spricht auch von Richterkumpanei).
Rolf Bossi, Rechtsanwalt in seinem Buch Halbgötter in Schwarz

Herbstkolloquium 2014 der Strafverteidiger: "Ich habe den Glauben an die Justiz verloren", 19.03.2015
Ich habe den Glauben an die Justiz verloren sagen mir meine Mandanten sehr häufig am Ende einer Hauptverhandlung. Das habe ich mir nie vorstellen können, diese Arroganz, dieser Flegel, diese Unfairness. Es sind nicht nur die Mandanten aus der sogenannten kriminologenen Szene, die mir das sagen.
Seit die Krake Strafrecht in der Mitte unserer Gesellschaft gelandet ist und auch der brave Bürger zunehmend Kontakt mit der Stafjustiz hat werde ich genau mit diesen Verlustbekenntnissen meiner Mandanten konfrontiert.
In der Vertrauensstatistik rangiert die Justiz ganz oben. Wie Norbert Blühm das in seinem aktuellen kritischen Buch auch ausdrückt:
Mein Verhältnis zur Justiz war ehrfurchtsvoll wie das eines Gläubigen zu Gott. Es ist das Blinde Vertrauen derer, die die Justiz nicht kennen.
Der Justizunerfahrene ist oft entsetzt wie aus seinem Traum ein Thrauma wird. ...

Man geht davon aus, dass bis zu 20% aller Strafurteile falsch sind wobei die Anzahl vertretbarer und extrem abweichender Entscheidungen ja auch noch ziemlich gross ist.
Etwa 4000 Menschen sollen in Deutschland zu jeder Zeit unschuldig im Gefängnis sitzen. Wieviele unschuldig oder zu unrecht im Massregelvollzug sitzen ist völlig unbekannt.

Hinzu kommen noch die ganzen falschen Zivilentscheidungen mit bürgerschädigenden Fehlern.

Besonders nicht anwaltlich vertretenen Menschen ist das Recht sogar häufig vorsätzlich zu beugen, denn um so fachlich korrekter ein Prolet bei Gericht Rechte geltend macht um so mehr muss ihm das Recht wegen der darin liegenden Beleidigung als Untermensch versagt und gebeugt werden. Die Differenz im Ansehen der Person eines hochelitären Juristen und eines Untermenschen besteht ja im Ansehen des Juristenscheins bzw. der fachlichen Qualifikation.
Über einem Anwalt kann man die Rechte geltend machen, die der Anwalt in seiner Hierchiestellung in der Justiz hat.

Ganz besonders schlimm wird es wenn die Justiz Fehler gemacht hat und je schlimmer die Fehler um so schlimmer und zusätzlich schädigender absurder und bescheuerter wird es meistens.

Fall Marquardt: Gerichtsprecher: Über den Fall haben insgesamt 21 Richter entschieden und alle mit dem gleichen Ergebnis und 21 Richter können nicht irren. Das ist ausgeschlossen. Einige Staatsanwälte waren ja auch noch beteiligt. Herr Marquardt wurde mittlerweile vom Landesjustizminister begnadigt, weil er auch davon ausgeht, dass Her Marquardt unschuldig ist: http://www.focus.de/regional/magdeburg/justiz-haseloff-begnadigt-erstmals-verurteilten-moerder_id_3966931.html

Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen

Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre, Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, 19.11.2015

Wenn Untermenschen das Recht zwanghaft vorsätzlich gebeugt werden muss, dann muss das natürlich auch kollegial abgedeckt werden (selten gibts einen Richter, der as nicht mitmacht). Die unfassbare Wirklichkeit die dabei dann gerne ensteht ist an Schwachsinn manchmal geistig gar nicht mehr zu erfassen, denn die geht noch über die unfassbare Wirklichkeit in einem querulanten Wahn hinaus. Die vorsätzliche Rechtsbeugung muss ja als richtig und korrekt dargestellt werden. Dazu werden dann sogar absurdeste Naturgesetze erfunden.
So einen Fall habe ich gerade mal wieder.

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  • 2 weeks later...

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