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Alberto Fährt Mit Nachbars Auto über Rot


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Hallo liebe Gebühren- und Bussgeld-Sparer!

 

Folgender hypothetischer Fall:

 

Der freundliche Alberto F. leiht sich für das Wochenende am 28. April 2005 das Wohnmobil seiner freundlichen Nachbarin Gisi H. aus. Gisi H. ist die Halterin. Vor lauter Freude, nun endlich mal ein ruhiges Wochenende genießen zu können, fährt Alberto glatt über eine rote Ampel.

 

Mit Datum vom 17.05 erhält Gisi ein Schreiben, überschrieben mit "Anhörung". Darin heißt es u. a.:

 

es wurde festgestellt, dass mit Ihrem Fahrzeug die nachgenannte Owi (§ 24 StVG) begangen wurde:

(...)

Sie missachteten das Rotlicht ... § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Film/Bild Nr. XXX, Vorwerfbare Rotzeit: 1,43 Sekunden

(...)

Das Schreiben enthält auch ein Foto; allerdings ist es oben abgeschnitten, das Gesicht von Alberto ist also nur zur Hälfte drauf.

 

Gisi war übrigens im Urlaub in Südafrika, als dieses Schreiben eintraf. Am 29. Mai. landete sie wieder in Deutschland.

 

Alberto kann nun einerseits unmöglich auf seinen Lappen verzichten; da er seine Nachbarin aber so sehr mag, möchte er auch unbedingt vermeiden, dass sie ein Fahtenbuch reingedrückt bekommt.

 

Alberto möchte also die sicherste Methode anwenden. Er hat daher die Suchfunktion eines Internet-Forums verwendet. :lol:

 

Er wird allerdings nicht ganz schlau draus. Alberto hat Gisi zunächst mitgeteilt, dass sie auf das Schreiben vom 17.5. nicht reagieren soll. Das ist doch richtig, oder?

 

Wie wird es weitergehen?

 

Oder wäre es besser, schon jetzt zu schreiben, etwa so:

 

Sehr geehrte D & H, verzeihen Sie, dass ich erst jetzt Ihr Schreiben vom 17.5. beantworten kann. Ich war bis zum 29. Mai im Urlaub, Kopie Flugtickets anbei.

 

Mein Wohnmobil habe ich während der in Frage stehenden Zeit Herrn Rudolf Ersafa überlassen. MfG ...

 

Dazu wäre zu sagen, dass Herr Rudolf Ersafa ein freundlicher Bekannter aller Beteiligter ist, der aber nicht so aussieht wie der Fahrer auf dem abgeschnittenen Bild.

 

Oder sollte Gisi vielleicht lieber anders schreiben? Etwa so:

 

Sehr geehrte D & H, verzeihen Sie, dass ich erst jetzt Ihr Schreiben vom 17.5. beantworten kann. Ich war bis zum 29. Mai im Urlaub, Kopie Flugtickets anbei.

 

Wer am 28.04. mein Wohnmobil gefahren ist, kann ich jetzt - nach über 4 Wochen - bedauerlicherweise nicht mehr mit Sicherheit mitteilen. Dies insbesondere auch deshalb, weil das Foto leider abgeschnitten ist. Wenn Sie noch ein besseres Foto haben, bitte ich um Zusendung. Gern werde ich dann bei der Ermittlung des Fahrers mitwirken. MfG ...

 

Wie sollten Alberto und Gisi vorgehen, um Fahrverbot, aber auch Fahrtenbuch zu vermeiden?

 

Herzlichen Dank!

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Hinweis: Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank!
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@Sabinus

 

schön geschrieben. Die Mühe machen sich bei weitem wenige hier.

Ich kann/möchte dir leider nichts sagen, denn deinen Fall können andere hier besser erklären. Wenn keiner weiter antwortet, schick ne PM an Hugo Klein oder Gast 225. Die können dir sicher weiterhelfen.

 

@hawethie

 

nun sieh das mal nicht ganz so eng. Sabinus hat von fiktiven Personen geschrieben und genauso kann man auch antworten. Ich hatte mal einen Kumpel, der wäre fast, wenn nicht.........

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das, was du suchts, nämlich eine "sichere" methode, gibt es nicht. Sofern der Halter mit den verfolgenden behörden kooperiert, sollte zumindest die wahrscheinlichkeit recht klein sein, ein fahrtenbuch auf auge gedrückt zu bekommen.

 

sollte es dazu kommen, kann ja frau H. das auto an herrn F. verkaufen. das fahrtenbuch wird bei einem halterwechsel nicht weitergeführt.

 

und ich frage mich immer wieder, was es da nicht zu verstehen gibtt. im forum finden sich doch tausende diskussionen und fiktive "beschreibungen" über alberto und konsorten. namen sind schall und rauch und beliebig tauschbar, wenn das prinzip klar ist...

 

idefiiiiix

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Klar gibt es keine 1005 sichere Methode. Aber was ist, wenn Alberto eben *so sicher wie möglich* ein Fahrtenbuch verhindern will? Soll Gisi jetzt schon antworten, nach dem im ersten post genannten ersten Schreiben, oder erst mal abwarten? 2 Antwortvorschläge sind oben ja genannt, die 3. Möglichkeit ist, erst mal abzuwarten. Was nun das Beste wäre, ist mir nicht ganz klar, sorry.

 

Sabinus

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*schieb*

 

Hier muß es doch Erfahrungswerte geben :cop01:

Yo, und zwar in den Sinne, das ich die Erfahrung mit denn behörden gemacht habe:

 

Man sollte so freundlich und so kooperationsbereit wie nur irgend möglich mit den Behörden umgehen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre Variante 2 eigentlich angebracht. Denn Gisi vermittelt ja, das sie gerne bereit ist, den Fahrer zu benennen, aber nicht in der Lage ist, zu sagen, wer denn jetzt zur fraglichen Zeit gefahren ist, da diese auf dem Foto nicht erkennbar ist.

 

Ob Gisi damit ums Fahrtenbuch herum kommt, weiss ich nicht, allerdings liegt die Beweispflicht ja bei der Behörde, und solange die kein vernünftiges Foto beibringen können, auf denen der Fahrer einwandfrei zu erkennen ist, sehe ich da zumindestens eine Chance!

 

Fazit: Gisi bezeugt denn Willen zur Aufklärung, kann allerdings den Fahrer nicht benennen, da ihr nicht klar ist, wer zur fraglichen Zeit gefahren ist-> Behörde muss einwandfreies Foto liefern-> m.E. kein Fahrtenbuch!

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  • 2 weeks later...

Ein Fahrtenbuch wird wohl nicht auferlegt werden, weil die Halterin ja denjenigen benennt, dem sie das Fahrzeug überlassen hat.

Ob er auch der tatsächliche Fahrer war, ist ohne Relevanz. Er kann das Fahrzeug weiterverleihen - ohne Konsequenz.

 

Die Halterin hat alles ihr Mögliche unternommen, um bei der Aufklärung der Owi mitzuwirken.

 

Und falls es ein Fahrtenbuch gibt: In den Schrank legen und gut ist.

 

Viele Grüße,

Josef

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