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Halteverbot nicht sichtbar


Guest homunich

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Guest homunich

Hier in München gibte es mehrere Anwohnerparkzonen.

Geteilt in: Parken nur für Anwohner und gemischt für Anwohner und Parkscheinzahler.

Ich schaue immer, ob ich darf - gegen Bezahlung - oder ob gar nicht.

Vor ein paar Tagen bekomme ich ein Knöllchen mit 15 Euro: Nur für Anwohner.

Ich latsche rum und stelle fest:

An der Einfahrt in diese Straße steht ein Riesenschild: Halteverbot, erlaubt nur für Anwohner.

An dieser ampellosen Stelle muss man beim Einbiegen in die schmale Straße auf starken Gegenverkehr, Abbieger und Fußgänger achten. Wirklich!

Ich habe das Ding einfach nicht gesehen.

Und in der Straße selber steht rechts und links auf 400 Meter (!) gar nichts mehr.

Habe jetzt mal drauf geachtet: "Normale" Halteverbote werden so etwa alle 50 bis 100 Meter wiederholt.

Jetzt meine Frage: Gibt es da eine Regel/Vorschrift für die Schilderplaner?

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Guest Michael

War da so ein Verkehrszeichen?

 

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_290.gif

 

Wenn ja, dann braucht dieses nicht wiederholt zu werden (vergleichbar mit 30er-Zone)

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@homunich

du musst ggf. bis zum anfang der straße laufen und dich überzeugen, ob du dort stehen darfst. verbotsschild muss eigentlich immer nur eins stehen - am anfang des bereiches. dass noch weitere stehen, ist als "service" gedacht.

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Ja es gibt eine Vorschrift dafür! :lol:

 

VwV-StVO zu den Zeichen 283 und 286 (Allg. Verwaltungsvorschrift zur StVO)

 

3 III. 1. Den Anfang einer Haltverbotsstrecke durch einen zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu kennzeichnen, ist zumindest dann zweckmäßig, wenn wiederholte Schilder aufgestellt sind oder wenn das Ende der Halteverbotstrecke gekennzeichnet ist.

 

4 2. Das Ende der Haltverbotsstrecke ist stets zu kennzeichnen, wenn Haltverbotsschilder wiederholt aufgestellt sind oder wenn die Verbotsstrecke lang ist. Das gilt auch wenn die Verbotsstrecke vor der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet.

 

5 3. Haltverbotsschilder mit Pfeilen im Schild sind schräg anzubringen

 

Ich hoffe damit gedient zu haben.

 

Gruß Samos

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Sorry habe mich da vertan.

Das rote müsstet ihr euch schwarz denken, denn die Frage bezog sich jaüberhaupt nich darauf !

 

Der Vorschrift nach muss der Anfang und das Ende der Zone stets gekennzeichnet werden. Das auf weiteren 400m keine Erinnerungsschilder mehr stehen wird, wohl mit Kostengründen zu begründen sein.

 

Vvertehe jetzt selbst die gesamte Vorschrift von der Logik übehaut nicht mehr !

 

Ist irgendwie total verwirrend.

 

Gruß Samos

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Einen Versuch hast du noch!

 

Wenn dieses Zonenverbotszeichen nicht auf beiden Seiten der Straße steht, dann gilt diese Zone nicht.

 

"Gemäß VwV-StVO sind die Zeichen 290 und 292 auf beiden Seiten der Straße aufzustellen. "

 

Quelle: HAV-Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungn, 11. Auflage

 

Ist im übrigen von unserem städtischen Ordnungsamt.

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Guest Michael
Wenn dieses Zonenverbotszeichen nicht auf beiden Seiten der Straße steht, dann gilt diese Zone nicht.

 

"Gemäß VwV-StVO sind die Zeichen 290 und 292 auf beiden Seiten der Straße aufzustellen. "

VwV = Verwaltungsvorschrift

 

Laß dir das Wörtchen "Verwaltungsvorschrift" doch mal auf der Zunge zergehen...

VwVen sind - salopp formuliert - nur sozusagen "Gebrauchsanweisungen" für Behörden, haben aber für Bürger an sich keine Gesetzeswirkung.

 

Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht, Abschnitt 24, Rdnr. 17ff.:

 

"Als verwaltungsinterne Reglungen begründen die Verwaltungsvorschriften für die Bürger keine Rechte und Pflichten. Sie erreichen den Bürger - wegen ihrer Beschränkung auf den staatlichen Innenbereich - nicht. Ebenso sind sie für die Gerichte bei der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Staat und Bürger unerheblich"

 

Das Kapitel ist ziemlich lang; wenn's dich näher interessiert, wirf mal einen Blick in das Büchlein.

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Sie sind aber Vorschriften an die Behörde. Grobe Vertöße dagegen können den Betroffenen entschuldigen. Somit ist ein flüchtiger Blick in die Verwaltungsvorschrift nie zum Nachteil. Natürlich muss der Verstoß schon ziemlich grob sein (Maße der Verkehrszeichen, Dauer des Gelblichtes vor Rot) um damit vor Gericht ziehen zu können.

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Also bei Gericht hier wird sehr darauf geachtet, ob die Schilder auch wirklich auf beiden Seiten der Straße stehen.

Es gibt sogar Pläne in denen alle Schilder inklusiver der betroffenen Straßen abgelichtet sind.

 

Ferner kann ich sagen das eine Landeshautstadt ebenfalls nach einen Einspruch nichts mehr von sich hören lies und somit die Eingabe akzeptiert hat.

 

 

Dies kann zwar Zufall sein, aber einen Versuch ist es wert und wenn man die Vorschrift noch anführt - ferner noch die Kopie der obigen Quelle - dann werden die schon nachgeben. *gg*

 

PS: Ich denke aber schon, dass diese Regelung auch Außenwirkung hat und somit zu beachten ist.

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