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Beweismittel: ein Polizist ?!?


Guest Hammerma2000

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Guest Hammerma2000

Hallo, habe gestern einen Bußgeldbescheid wegen Überfahrens einer roten Ampel erhalten (geschehen am 11.12.2002). Ich weiß, daß mein Sohn das Auto an jenem Tag gefahren hat (wegen Ort und Uhrzeit), da ich aber Halter bin, erhalte ich den Bescheid.

 

Was mich einfach ein wenig stutzig macht ist, daß als Zeuge lediglich ein Polizist angegeben ist. Müssen nicht mindestens 2 Polizisten oder noch ein Foto als Beweis angegeben werden? Ich kann doch einfach behaupten, daß ich nie eine rote Ampel überfahren habe, dann stünde doch Aussage gegen Aussage. Oder ich könnte Behaupten, der Polizist hat sich geirrt oder es ist reine Willkür gewesen, auch dann stünde Aussage gegen Aussage. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Gilt die Aussage eines einzigen Polizisten?

 

PS: Ich bin Rechtschutzversichert. Rentiert es sich, über RS dagegen anzugehen?

 

Für Infos wäre ich sehr dankbar.

 

Danke und Gruß

 

Marion

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Nicht schon wieder.... die alte Leier...

 

1. Du bist "Betroffener" oder eben "Beschuldigter" - das heißt dir glaubt man kaum, weil du eben lügen darfst.

 

2. der Polizist ist aber "Zeuge" - das heißt diesem glaubt man, weil er die Wahrheit sagen muß - und... weil er für eine solche Aussage den nötigen Sachverstand mitbringt, was bei Privatpersonen manchmal zweifelhaft ist.

 

So gesehen hättest du keine Chance!

 

Aber... du hast natürlich die beste Chance der Welt! Nämlich für die Tatzeit ein Alibi, da du ja nicht gefahren bist.

 

Also... nun erhebe mal Einspruch, falls ein Bußgeldbescheid kommt - ohne Begründung!!!

 

Dann werden sie dir einen gerichtstermin verpassen... dort gehst du hin, und sagst einfach, daß du es nicht warst, und daß du ein Alibi für die Tatzeit hast...

 

Sollte - und das dürfte dann der fall sein, die tat bereits mehr als 3 Monate zurückliegen, könntest du auch deinen Sohn als Zeugen mitbringen, - dieser gibt dann alles zu - aber er kann nicht mehr belangt werden, weil die Tat für ihn verjährt ist.

 

Anwalt brauchst du dazu keinen.... das schafft man allein.

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Guest BlackLeontdi

Hallo,

 

erstmal die Frage wo stand die Polizei? Konnte sie "deine" Ampel sehen oder evtl. nur die Gegenüberliegende?

Bei der Gegenüberliegenden hättest du schon mal gute chancen weil schaltet die Ampel wirklich Zeitgleich?

 

Dann schreib in den Anhörungsbogen rein sie sollen dir folgende Daten zu dem Vorfall einmal mitteilen:

 

1. Deine Geschwindigkeit

2. Dein Abstand zur Ampel als sie auf Gelb und auf Rot umgesprungen ist.

3. Wie lange war die Ampel schon rot als du drüber gefahren bist.

 

Das sind nun mal die Sachen die ein Richter haben will um ein Fahrverbot zu verhängen. Und ich denke mir

das der Polizist keine einzige genau beantworten kann.

 

So wurde aus meinem Fahrverbot "nur" eine Geldstrafe. Und ich denke mal Geld ist zu verkraften.

 

Und noch eine Idee. Hast du noch mehrere Kinder die Auto fahren dürfen? Dann lass es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen und sag du weisst nicht genau wer gefahren ist, es könnten deine Kinder gewesen sein du weisst aber nicht welches. Sie würden aber gerne mitkommen zum Identifizieren. Deine Kinder können die Aussage verweigern, das recht haben sie als Verwandter und wenn sie sich selbst belasten würden.

 

Bis denn dann

 

Mike

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@Hammerma2000

 

Müssen nicht mindestens 2 Polizisten oder noch ein Foto als Beweis angegeben werden? Gilt die Aussage eines einzigen Polizisten?
Wie Alberto schon richtig sagte: Ein Polizist als Zeuge reicht! Und seiner Aussage wird i.d.R. auch mehr geglaubt als Deiner oder der eines anderen Betroffenen.

 

 

@BlackLeontdi

 

erstmal die Frage wo stand die Polizei? Konnte sie "deine" Ampel sehen oder evtl. nur die Gegenüberliegende?

Bei der Gegenüberliegenden hättest du schon mal gute chancen weil schaltet die Ampel wirklich Zeitgleich?

Die Frage ist gut. Aber wenn so (im Bedarfsfall) verfahren wird, dann wird die Ampelschaltung auch genau überprüft!

 

Deine Geschwindigkeit
Ist irrelevant! Die muß bei einer Rotlichtüberwachung nicht gemessen und demzufolge auch nicht angegeben werden.

 

Dein Abstand zur Ampel als sie auf Gelb und auf Rot umgesprungen ist

I.d.R. wird der Abstand vom Fahrzeug zur Haltlinie angegeben und notiert.

Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben: Diese Frage bzw. Antwort könnte auch nach hinten losgehen!

 

Wie lange war die Ampel schon rot als du drüber gefahren bist
Auch das ist zunächst irrelevant. Rot ist erst einmal rot!

Aber auch diese Frage / Antwort könnte mehr "schaden" als nutzen!!

 

Mich würde doch mal interessieren, was Du mit diesen Fragen bezwecken willst?!

 

Das sind nun mal die Sachen die ein Richter haben will um ein Fahrverbot zu verhängen. Und ich denke mir

das der Polizist keine einzige genau beantworten kann.

Jau. Datt will er wohl. :) .... Wenn denn diese Fragen kämen, dann würde

1. die Geschwindigkeit als Schätzwert angegeben (z.B. fuhr "normal", unauffällig, wie der übrige Verkehr etc.), wenn überhaupt!!!

2. der Abstand i.d.R. mit Sicherheit (aber auch als Ca.-Wert) angegeben werden können, denn das ist Standard.

3. auch die Rotlichtzeit als Schätzwert angegeben (wenn sie nicht zufällig gemessen wurde). Kann nur zum Nachteil des Betr. führen!

 

Warum soll das eigentlich vor Gericht gehen? Wo wurde geschrieben, daß es sich hier um ein mögliches FV handelt???

 

Wenn es lediglich um den BGBe geht, dann sollte man nicht unnötig schlafende Hunde wecken! :ph34t:

 

Und noch eine Idee. Hast du noch mehrere Kinder die Auto fahren dürfen? Dann lass es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen und sag du weisst nicht genau wer gefahren ist, es könnten deine Kinder gewesen sein du weisst aber nicht welches. Sie würden aber gerne mitkommen zum Identifizieren. Deine Kinder können die Aussage verweigern, das recht haben sie als Verwandter und wenn sie sich selbst belasten würden.

Im Vergleich zu dem davor geschriebenen relativ vernünftig bzw. erfolgversprechend.

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