Guest schnitte Posted May 8, 2005 Report Share Posted May 8, 2005 Hallo, ich bin im April angeblich bei Rot über eine Ampel gefahren, habe aber selber noch Gelb gesehen (meine Mutter, die mit im Auto saß übrigens auch). Kurz danach wurde ich rausgewunken, also haben die mich schonmal zweifelsfrei als Fahrer identifiziert! Nun habe ich heute den AB bekommen und dort stand als Vorwurf: Sie missachteten das Rotlich der Lichtzeichenanlage. Ihr Fahrzeug befand sich 8m von der Haltelinie entfernt. (Ich bin gerade bei der Arbeit und hab den AB nicht dabei, deshalb evtl. nicht der genaue Wortlaut).Was sagen mir die Meter? Der ganze Vorgang wurde laut videographiert. Wie machen die das, daß die so genau die Entfernung angeben können und was hat daß mit der Zeit zu tun, die die Ampel schon rot war? Nehmen die gleichzeitig Geschwindigkeit und Rotlichtversoß auf?Vielleicht kann mir ja jemand erzählen, wie so eine gezielte Rotlichtkontrolle mit Videoüberwachung aussieht und was mir die Meterangabe sagen soll? Ist es mgl. durch eine Bußgelderhöhung um ein FV herumzukommen? Weiß zwar nicht ob ich mir das leisten kann, wär aber ne Überlegung wert! `nen schönen Sonntag noch!! Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted May 8, 2005 Report Share Posted May 8, 2005 Die Entfernung in dem Bogen sagt aus, in welcher Entfernung du dich von der Ampel entfernt befunden hast, als sie rot wurde. Wird im Bogen schon mit einem Fahrverbot gedroht?Weil wenn du 8 Meter von der Ampel entfernt warst und bei 50 km/h ca 15 Meter zurücklegst, müsstest du noch unter der 1 Sek. Frist liegen und müsstest nur 50 EUR bezahlen und 3 Punkte bekommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest schnitte Posted May 8, 2005 Report Share Posted May 8, 2005 Hallo Flo,ich habe noch mal auf den AB geschaut, und da steht in Worten nichts von FV, aber §132 und ohne Zusatz heißt das ja wohl, daß ich meinen Lappen behalten darf oder? Gruß Antje Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 9, 2005 Report Share Posted May 9, 2005 Hiich weiß nicht, wie Flo darauf kommt, dass im Anhörungsbogen mit FV gedroht wird - hier ist das bei der Anhörung noch nicht üblich.Die Berechnung ist aber in Ordnung, so dass ein FV nich im Raume steht.Auch wäre dann im Anhörungsbogen angegeben, dass das Rotlich länger als eine Sek. gedauert hat.Also: BG abwarten und zahlen - Punkte kassieren und ruhig weiterfahren. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
dessauerbltzer 0 Posted May 9, 2005 Report Share Posted May 9, 2005 Wann war der Verstoß und wann hast du den Anhörungsbogen erhalten??? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 9, 2005 Report Share Posted May 9, 2005 bildet:Anfang AprilTätereigenschaft steht auch fest, da angehalten. Also: nicht nur die Standartfrage stellen, sondern est gucken Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 9, 2005 Report Share Posted May 9, 2005 Einen Link zu einer solchen Rotlichtüberwachung habe ich mal hier gepostet. Sie befinden sich auch auf meiner HP unter Thüringen. OderBenutze die Suche und suche nach Apolda oder Jena. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.