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Ankuendigung des Ordungsamtes gegen behinderndes


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toll jetzt klappts auf einmal...hab grad was gepostet wurde aber nicht übernommen.also hier nochmal meine story

 

 

ich wohne in einer sackgasse in der die anwohner ihre autos am bürgersteig parken. montags kommt die müllabfuhr und die meisten parken dann woanders weil die sonst nicht durchkommen. manche juckt das nicht wirklich und die müllabfuhr darf dann später nochmal wiederkommen und gibt die kennzeichen weiter.die halter bekommen dann einen brief in dem sie aufgefordert werden an den tagen der leerung dort nicht zu parken und strafen werden angedroht.jetzt haben alle anwohner einen brief bekemmen in dem steht, daß in der straße ein geberelles halteverbot herrscht und das ordnungsamt kontrollen machen wird und evtl auch abschleppen lässt. begründet wird es durch die mehrkosten der müllabfuhr und im notfall kommt die feuerwehr nicht durch.kann man ja verstehen aber das parkverbot ist durch nichts erkennbar. ist das rechtens?

 

tristan

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Es muss nicht zwingend ein Schild dort aufgestellt sein. Schau mal in den § 12 StVO, dort sind die ganzen Varianten aufgelistet.

Wie breit ist denn die Fahrbahn in der Straße? Wenn z.B. zwischen einem geparkten Fahrzeug und der gegenüberliegenden Fahrbahnseite (z.B. Bordsteinkante) keine drei Meter Platz mehr sind, darf dieses Fahrzeug dort nicht abgestellt sein. Könnte das hinkommen?

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Es müssen aber auch noch LKW, Müllabfuhr und Feuerwehr durchpassen, somit könnte ein generelles Halteverbot bestehen.

Eventuell könnte man seitens der Verkehrsbehörde ein einseitiges Parken auf dem Gehweg zulassen, aber auch nur mit Schild. Ihr könnte ja mal bei der Gemeinde eine Bitte dazu einreichen.

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@Gast225: Interessant. In RP gilt dies nur für (überörtliche) Kreisstraßen. Über Gemeindestraßen entscheidet diese (urdemokratisch) selbst. Können bei euch also die Kreisverwaltungen den Anliegern Ausbaukosten aufdrücken?

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Das weis ich nicht genau, aber die Schilder und Ausnahmegenehmigungen werden vom Kreis ausgestellt. Vielleicht bedürfen sie auch nur einer überbehördlichen Genehmigung (Rechtsaufsicht, Fachaufsicht).

 

Die Kosten für den Ausbau der Gemeindestraßen, Fußwegen etc. müssen an die Stadt gezahlt werden, sofern sie zum Einzug der Gelder verpflichtet sind.

Sollte sich die Stadt weigern Ausbaubeiträge von den Anwohnern einzufordern, so gibt es einen Rüffel von der Kommunalaufsicht bzw. wenn dann keine Reaktion erfolgt handelt diese für die Gemeinde.

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  • 2 months later...

So, jetzt ist es soweit. Alle Autos in der Straße hatten ein Knöllchen an der Scheibe und heute habe ich eine

"Schriftliche Verwarnung mit Verwangeld

anhörung zur Ordnungswidrigkeit"

bekommen.

 

Wie kann ich diesen Pappnasen noch auf den Sack gehen ohne eine höhere Strafe zu bekommen? Was passiert wenn ich das Geld nicht innerhalb der eingeräumten Woche bezahle?

Können die mich auch abschleppen lassen?

Ich stehe immer in einer ca 3 m breiten Sackgasse. Ich könnte mich auch woanders hinstellen aber

 

1. sind es deutlich zu wenig Parkplätze für alle Anwohner (wird die Stadt wahrscheinlich nicht großartig jucken)

 

2. kacken die Tauben von den Bäumen auf den besagten Parkplätzen was das Zeug hält auf mein schönes Auto (wird sie wahrscheinlich noch weniger jucken)

 

3. führt die Parkreihe in eine unbeleuchtete ander Sackgasse wo in aller regelmäßigkeit die geparkten Autos aufgeknackt werden (juckt mich am meisten)

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Wie kann ich diesen Pappnasen noch auf den Sack gehen ohne eine höhere Strafe zu bekommen? Was passiert wenn ich das Geld nicht innerhalb der eingeräumten Woche bezahle?
dann kommt ein Bußgeldbescheid (Verwarnung + 25,60 EUR)
Wie kann ich diesen Pappnasen noch auf den Sack gehen
1. ist Karneval vorbei

2. tun die das, wofür sie bezahlt werden.

3. gehen der Feuerweht und anderen so hinrlose Falschparker viel mehr auf den S...

 

1. sind es deutlich zu wenig Parkplätze für alle Anwohner (wird die Stadt wahrscheinlich nicht großartig jucken)
Wer sich ein auto anschafft, muss selbst sehen, wo er es abstellen kann - das ist nicht aufgabe der Stadt.
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Ja? Das seh ich aber anders. Für das, was ich an KFZ Steuer bezahle, sollte ich normalerweise erwarten können, daß mein Auto durchgehend von einem speziell dafür zuständigen Beamten die gesamte Parkzeit über bewacht wird. Und vielleicht noch geputzt bei der Gelegenheit.

Generell kann man nur empfehlen, aus dieser Gegend wegzuziehen, da hier eine wesentliche Einschränkung in der Lebensqualität (Nicht mehr vor der Haustür parken können) vorliegt. Dies würde ich der Stadt auch so mitteilen - Wenn die anderen Anwohner mitziehen, wirkt es ja vielleicht.

Ist die Stadt eigentlich haftbar zu machen, wenn der Lack meines Autos durch Taubenkot beschädigt wird? Bei herunterfallenden Ästen haftet sie ja auch. (Was die Stadt gegen die Tauben machen kann? Bäume weg! Das hilft - Ausserdem kann man für jeden gefällten Baum schon eine Parkfläche schaffen.)

 

Gruß

 

koshi, der beim parken wirklich keinen Spaß mehr versteht.

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da hier eine wesentliche Einschränkung in der Lebensqualität (Nicht mehr vor der Haustür parken können) vorliegt.

Wo ist da dann das Problem.

 

Wenn Du vor der Haustüre parken willst, dann richte doch auf deinem Grundstück einen Parkplatz ein. :unsure::lol:

 

MfG.

 

hartmut

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Tja - Ich steck mein Geld aber lieber in mein Auto als in eigenes Wohneigentum. Letzteres verursacht eh nur Stress. Ich habs für mich auch so gemacht. Ich hab der Stadt und meinem Ex-Vermieter geschrieben, daß ich keinen Bock mehr auf den Scheiß hab und hab mir meine neue Wohnung explizit danach ausgesucht, ob ich ne Garage direkt vor der Tür hab. Die muß jetzt zwar erst noch gebaut werden, aber ich hab die definitive Zusage vom Vermieter, das das dieses Jahr passiert und solange kann ich meinen Wagen auf seinem Grundstück abstellen.

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Verehrter Indy,

 

wenn ich hier unbedingt auf die von mir gewünschte Antwort warten würde bräuchte ich hier nicht zu posten und könnte mir die Zeit sparen. Aber ich werde doch wohl erwarten können, daß mir vernünftig geantwortet wird und mich nicht als "hirnlos" bezeichnen lassen. Richtig?

 

Vilen Dank

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Geschrieben am: 07.07.2005, 21:31

 

3. gehen der Feuerweht und anderen so hinrlose Falschparker viel mehr auf den S...

Hallo tristan,

 

oben rechts kann man "Zitat" anklicken. Dann erscheint der zitierte Text. Somit kannst Du Zeit sparen.

 

Mein Tipp zur Feier des Tages. :unsure:

 

Gute Fahrt!

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@Tristan:

hatte ich dich persönlich als "hirnlos" bezeichnet?

Oder beziehst du dies auf dich, weil du so parkst, dass Feuerwehr, Müllabfuhr, Rettungsdienst, Post und andere die Straße nicht befahren können?

Dann gilt doch der (ur-)alte Satz: Wer sich verteidigt, klagt sich an.

 

Fahr doch einfach mal bei der Feuerwehr einen Einsatz mit und schau dir an, mit welchen wunderbar toll parkenden Autos die so zu tun haben.

Immer nach dem Motto: Ist mir egal, hauptsache ich parke vor meiner Tür

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Hawethie

 

hatte ich dich persönlich als "hirnlos" bezeichnet?

 

Da ich der TE bin beziehe ich das auf mich.

 

Feuerwehr, Müllabfuhr, Rettungsdienst, Post

 

im Ernstfall kommen die alle durch.

 

Ich weiß, daß es nicht 100 % in Ordnung ist, daß ich dort parke aber wie erwähnt gibts bei uns so einige Probleme. Das ich im schlimmsten Fall dafür ganz böse dran bin ist mir vollkommen klar

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Macht nicht allzu viel. Ob 10 oder 20 € sind mir eigentlich recht egal.

 

Lustig finde ich allerdings die Aussage eines :wand: der von einem Anwohner auf der Dienststelle aufgesucht wurde und auf die Frage, ob die Knöllchen gerechtfertigt wären sich ein "ääähhhmm nööö solange da keine Halteverbottsschilder stehen dürfen Sie da uneingeschränkt parken" von sich gab.

Ich hingegen bin jetzt der Klugscheißer der Straße weil ich den armen Leuten verklickerne, daß sie gegen § 12 StVO verstoßen haben :o

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Macht nicht allzu viel. Ob 10 oder 20 € sind mir eigentlich recht egal.

Doch irgendwann sind es 30, 50, 100 Euro

 

Oder man wandert ins Gefängnis oder das Tatobjekt wird sichergestellt.

 

Ob sich das noch genauso nach Erdnüssen anhört?

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och nööö das muß ich nicht unbedingt haben. Ich parke auch jetzt immer ganz brav auf dem Parkplatz den die Tauben für sich beanspruchen. Aber noch ne kleine Frage hätte ich

 

Wie gesagt, ist eine Sackgasse mit Wendehammer. Auf der rechten Seite befinden sich Garagen mit einem abgesengten Vorplatz. Die Sackgasse wird je weiter man zum Ende fährt immer breiter. Logisch, Wendehammer. Darf man am Ende des Wendehammers und auf der linken Seite am Bordstein parken oder zählt der Abstand zwischen Auto und Dem Beginn des flachen Vorplatzes? Es befindet sich kein Verkehrsschild in der Straße

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Macht nicht allzu viel. Ob 10 oder 20 � sind mir eigentlich recht egal.

Doch irgendwann sind es 30, 50, 100 Euro

 

Oder man wandert ins Gefängnis oder das Tatobjekt wird sichergestellt.

 

Ob sich das noch genauso nach Erdnüssen anhört?

Gefängnis nicht gerade - aber die FE ist durchaus in Gefahr.

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  • 4 weeks later...

Und wieder geht es um den besagten Wendehammer...

 

Eine Anwohnerin zieht aus und hat am linken und rechten Ende des Wendehammers jeweils ein absolutes Halteverbotschild aufgestellt mit einem am PC selbstgeschriebenen Zettel mit dem Hinweis "wegen Umzug am 10.07 den Platz zwischen 7 und 17 Uhr freihalten"

Kann man dafür eine Sondererlaubnis bekommen oder hat die sich einfach die Schilder irgendwo besorgt und das Verbot ist nicht haltbar?

Ich weiß zwar nicht warum die soviel Platz benötigen wo sonst 7-8 Autos Platz finden aber das nur mal so...

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Die Schilder müssen die Verkehrsbehörden/das Ordnungsamt auf Antrag aufstellen, private Ausdrucke sind unwirksam. Normalerweise bekommt man für einen Umzug auch nur einen möbelwagengroßen Streifen zugebilligt, das dürfte ja ausreichen.

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