Guest lazy79 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 Hallo und guten Abend, kurze Frage zum Verständnis. Meine Freundin und deren Freundin hatten heute Abschlußprüfung und an der Schule so wie in der näheren Umgebung war kein Parkplatz mehr zu bekommen. Um nicht die Prüfung zu verpassen, stellten sie sich auf den Parkplatz eines Händlers, der seine über 20 Parkplätze mit "PRIVATPARKPLATZ" gekennzeichnet hat. Als meine Freundin dann ihren Wagen wieder abholen wollte, hatte der Händler mit seinem Wagen den Wagen meiner Freundin und ihrer Freundin "millimeterarbeitsmäßig" zugeparkt, so das es für die beiden keine Möglichkeit gab, den Parkplatz zu räumen. Als dann die beiden ins Geschäft gingen, um die Sache zu erklären, brüllte der Händler die beiden an mit Zitat:"Gewinnausfall und Verlust etc.". Sie sollten JEWEILS 20 Euro zahlen, andernfalls würde er seinen Wagen dort nicht wegfahren. Er ließ auch nicht mit sich reden und keifte die beiden weiter hin an. Meine Freundin hat ihm dann gesagt das dies nicht rechtens sei, ihn hatte dies aber nicht interessiert. So hat meine Freundin jetzt 20 Euro bezahlt, damit der Herr seinen WAgen wegfährt. Gottseidank hat sich meine Freundin auch eine Quittung geben lassen über den Betrag von dem Herrn, der dann noch freundlicherweise "wegen falsch parken" auf die Quittung schrieb. Das ist doch meines Wissens Nötigung, oder nicht? Wie geschrieben, der Parkplatz ist mit seinen 20 Plätzen recht groß, und zum Zeitpunkt der Abholung des Wagens waren minderstens noch die hälfte der Parkplätze frei, und ich denke nicht, das sich das über den Parkzeitraum meiner Freundin irgenwie anders verhalten hat. (Bezugnehmend auf die Aussage des Händlers von "Gewinnausfall" etc.) Das Parken auf Privatparkplätzen ist nicht ok, das weiss auch meiine Freundin. Aber es war der Parkplatz eines Händlers, sie hat keinen behindert oder zugeparkt etc. Was haltet ihr von der eigentmächtig erhobenen "Gebühr fürs Parken"? Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 Ja, soweit ich weiß ist das Nötigung, siehe auch hier:http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...lite=n%F6tigung Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 Es ist Nötigung! Wenn die beiden Mädels Strafanzeige stellen dann wird der gute Geschäftsinhaber einige Probleme bekommen! Quote Link to post Share on other sites
Guest lazy79 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 Erstmal danke für die Antworten Als meine Freundin nach der Prüfung nach Hause kam und mir die Story erzählt hat, ist mir erstmal der Kragen geplatzt. Ich habe Sie direkt in mein Auto verfrachtet und bin mit ihr zur Polizei gefahren, die dann die Anzeige aufgenommen haben. Der Polizist amüsierte sich auch noch über die Quittung mit dem Text "wegen falsch parken" und schüttelte nur den Kopf. Bin mal gespannt was aus der Geschichte wird... Quote Link to post Share on other sites
Herrenfahrer 0 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 Genau - gesetzlich korrekt wäre er vorgegangen, wenn er den Wagen hätte kostenpflichtig abschleppen lassen. So wird es vermutlich dem nächsten Schüler ergehen der dort parkt. Kostet zwar mindestens das zehnfache, ist aber dann gesetzlich wasserdicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest lazy79 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 Zum Glück hat er die Autos nicht abschleppen lassen Ich persönlich fände es auch blöd, wenn man "meinen Parkplatz" zuparken würde, aber ihr müsstet mal das Gelände shen, da kannste fasst Fußball drauf spielen. Und dann vor zwei jungen Frauen "den Dicken" machen, das fand ich nicht korrekt und genaus wenig mit der Parkgebühr. Quote Link to post Share on other sites
Guest lazy79 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 So wird es vermutlich dem n�chsten Sch�ler ergehen der dort parkt. Kostet zwar mindestens das zehnfache, ist aber dann gesetzlich wasserdicht. Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 @Herrenfahrer: Abschleppen wäre hier nicht verhältnismäßig. Das heisst, er würde höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben. Quote Link to post Share on other sites
Herrenfahrer 0 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 @Herrenfahrer: Abschleppen wäre hier nicht verhältnismäßig. Das heisst, er würde höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben. Vielleicht - kommt darauf an, was der Richter meint. Ups - das wird ja immer teurer. Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted May 4, 2005 Report Share Posted May 4, 2005 Meine Freundin hat ihm dann gesagt das dies nicht rechtens sei, .... . So hat meine Freundin jetzt 20 Euro bezahlt, .... .Selbst Schuld. Wenn sie schon der Meinung ist, dass dies nicht ok ist, wieso macht sie es dann? Gottseidank hat sich meine Freundin auch eine Quittung geben lassen. Und was hat sie nun von der Quittung? Aus meiner Sicht nix. Was haltet ihr von der eigentmächtig erhobenen "Gebühr fürs Parken"?Es ist das Grundstück / Eigentum von dem Herrn. Wenn er jetzt zum "Falschparker" nachträglich sagt: "Du hast auf meinem Grundstück geparkt und ich möchte jetzt von dir nachträglich 20,- Euro "Miete" dafür", der "Falschparker" lässt sich darauf ein und ist mit der Zahlung "einverstanden", wo liegt das Problem? Er hat sich mit einer nachträglichen "Miete" einverstanden erklärt und diese entrichtet. Er wäre dazu nicht verpflichtet gewesen. Mein Beitrag soll das Verhalten des Herrn natürlich nicht für gut befinden. Es könnte hier durchaus eine Nötigung vorliegen. Letztendlich wird es wohl ein Richter entscheiden müssen. Quote Link to post Share on other sites
kirk 0 Posted May 5, 2005 Report Share Posted May 5, 2005 Es ist das Grundstück / Eigentum von dem Herrn. Wenn er jetzt zum "Falschparker" nachträglich sagt: "Du hast auf meinem Grundstück geparkt und ich möchte jetzt von dir nachträglich 20,- Euro "Miete" dafür", der "Falschparker" lässt sich darauf ein und ist mit der Zahlung "einverstanden", wo liegt das Problem? Er hat sich mit einer nachträglichen "Miete" einverstanden erklärt und diese entrichtet. Er wäre dazu nicht verpflichtet gewesen. Mein Beitrag soll das Verhalten des Herrn natürlich nicht für gut befinden. Es könnte hier durchaus eine Nötigung vorliegen. Letztendlich wird es wohl ein Richter entscheiden müssen.Das sehe ich aber anders! Die beiden Freundinnen waren ja gerade nicht damit einverstanden, die 20 EUR zu zahlen.Diese sollten ja wohl auch kein Mietzins für die Benutzung des Parkplatzes sein, sondern eine Art "pauschalierter Schadensersatz" (ohne dass ein Schaden überhaupt nachgewiesen wurde). Wie gesagt, die Freundinnen haben die 20 EUR nur bezahlt, damit der Händler die Wegfahrt ermöglicht. Aus meiner Sicht könnte in dem Verhalten des Händlers nicht lediglich eine Nötigung, sondern sogar eine Erpressung zu sehen sein (§ 253 StGB). Selbst, wenn man einen Anspruch des Händlers auf die 20 EUR bejahen würde, hätte er diese Forderung nicht mit Gewalt durchsetzen dürfen. (Sollte ein aber auch wissen) Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted May 5, 2005 Report Share Posted May 5, 2005 Erstmal danke für die Antworten Als meine Freundin nach der Prüfung nach Hause kam und mir die Story erzählt hat, ist mir erstmal der Kragen geplatzt. Ich habe Sie direkt in mein Auto verfrachtet und bin mit ihr zur Polizei gefahren, die dann die Anzeige aufgenommen haben. Der Polizist amüsierte sich auch noch über die Quittung mit dem Text "wegen falsch parken" und schüttelte nur den Kopf. Bin mal gespannt was aus der Geschichte wird... Bitte gebe uns dann eine Rückmeldung was daraus geworden ist. Quote Link to post Share on other sites
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