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1 Jahr führerschein und zum Geburtstag gabs mein zweites Knöllchen und einmal blitzen bitte.

Fuck. Es hat geregnet und ich habs schild nicht gesehen. (Knöllchen)

 

Beim Blitzen weis ich immernochnicht genau wieso und wo...

Aber den AB habbich schon.

Das Foto ist ne Frechheit. És ist 4x6cm groß und ich kann ja nichtmal mein Opelzeichen drauf erkennen.

 

Hab denen nun zurückgeschrieben, dass ich ein gescheites Foto will.

 

Sollte ich dadrauf nicht zu erkennen sein (sieht auf dem 4x6er so aus, als täte ich gerade unterm Amaturenbrett hängen um die Uhr im Auto aufzuziehen), kann ich dann die Zahlung verweigern, ohne dass mir eine Fahrtenbuchauflage im Wiederholungsfall droht?

 

Ist die Polizei verpflcihtet, die Feststellung des Fahrers durch Foto/Video/Anhalten zu ermöglichen oder ist das ausschließlich Sache des Halters?

 

mfg, Mark

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Wenn auf dem Foto der Fahrer nicht zu erkennen ist, so ist das Verfahren einzustellen.

Und wie oft kannich das Spielchen machen, ohne Fahrtenbuchauflage zu bekommen?

 

mfg, Mark

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[...]Sollte ich dadrauf nicht zu erkennen sein (sieht auf dem 4x6er so aus, als täte ich gerade unterm Amaturenbrett hängen um die Uhr im Auto aufzuziehen) [...]

:100::130::120:

 

Ein Glück, daß Du bei dem Regen nicht noch den Wagen angekurbelt hast, als das Foto entstand. :lol:

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Ein Glück, daß Du bei dem Regen nicht noch den Wagen angekurbelt hast, als das Foto entstand. :unsure:

Hallo?

Ich fahr doch kein Vorkriegsoldtimer...

 

Ich fahre einen Modernen Opel Motorwagen mit 45 PS, Hydraulischer Bremse, Elektrischem Scheibenwischer, Kompletter Beleuchtungsanlage und sogar Warmwasserheizung !

 

mfg, Mark

PS: www.Opel-P1.de

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Yo genau, halt nen Vorkriegsmodel ... 45 PS *LOOOOOOOOOHOOOOOOOOOOOL* da frage ich mich eigentlich, wie man bei Stromendem regen mit dem Auto überhaupt vorwärts kommt ohne schieben zu müssen :unsure::D

 

Lass dich aber bitte nicht von der "Qualität" des dir geschickten Bildes beinflussen.

 

Es ist definitiv davon auszugehen, dass die in der Bhörde nen viel besseres rumzuliegen haben und da es sich um dein Auto handelt, wirste es schwerer haben dich um die Strafe zu drücken ...

 

Umd was für ne Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich den Konkret? Weil je höher die Strafe, destoh höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei dich versucht zu ermitteln, bzw. gegen dich ermittelt ;)

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Hehe. 7 km /h.

37 inner 30 Zone.

Deswegen ja net so schlimm.

 

Aber heute hab ich noch n Knöllchen bekommen, für meinen Daimler.

 

So ne Frechheit.

 

35€ für Parken in ner Feuerwehrzufahrt, dabei hab ich da garnicht drin geparkt.

Ich hab nur im Regen das scheiss Schild übersehen und die Parkscheibe vergessen.

Hab demnach aber auf ner Parkfläche geparkt.

Hab mir nix gedacht, naja, 5€ wirds kosten, nu kriegich wegen Feuerwehrzufahrt 35€ Strafe.

 

Einspruch ist schon geschrieben.

 

Dann gibts als Beweis: Ventilstellung 91V.

Was ist dass denn bitte für ein Beweis?

Wie gut ist bei dem Vergehen meine Chance, nur 5€ für meine Parkscheibe zu zahlen?

 

mfg, Mark

Ders irgendwie gerade dicke kriegt...

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Die Ventilstellung wird aufgeschrieben damit sie sehen ob du die ganze Zeit da gestanden hast oder zwischendurch weg warst,das auch nur ein Ventil bei einer Fahrt um den Block die gleiche Stellung hat wäre schon grosser Zufall,ab zwei notierten Stellungen fast unmöglich.

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Also war es doch eine Feuerwehrzufahrt! Dass du das Schild nicht gesehen hast, schützt dich vor der Strafe nicht. Die Person, die diese Ordnungswidrigkeit festgestellt hat, wird bezeugen, dass dein Pkw in dieser Feuerwehrzufahrt geparkt hat.

 

 

@ Hugo Klein

 

Parken in einer Feuerwehrzufahrt/ - bewegungszone kostet immernoch 35,- Euro. Die 40,- Euro und den Punkt gibt es erst, wenn man an einer engen Stelle parkt und dabei konkret ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert. In einer Feuerwehrzufahrt parken und dabei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindern kostet 50,- Euro und ein Pünktchen.

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