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Alkoholkontrolle Zuhasue?


Guest jimmyray

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Guest jimmyray

als ich gestern Nacht schön gemütlich nach haue fuhr, fuhr hinter mir eine Geisteskranker ständig an mir auf..und kurz vor meiner Haustüre gab er mir Warnlicht..ich steig gemütlich ausm Auto raus..und wartete bis er an mir vorbeifuhr..hab mir dabei nix gedacht..er fuhr an meim Auto von und zurück..wie ich das noch von meiner Wohnungstür beobachten konnt..

ok..schnell noch vor dem PC..mails checken..dann gemütlich aufm Sofa,,und kurz vorm einschlafen noch bissle Fern schauen..nach 20min..der HAMMER!!

es klingelt an der Türe!! die POLIZEI!! ich hab gedacht ich spinne! Balkon aufgemacht.."ja abend..Ploizei..dürfen wir schnell reinkommen..ok..sagte ich...dann..."man hat uns mitgeteil das sie Schlangenlinien gefahren sind..!??ich..nur gelach...nee..kann nicht sein..!! bla bla bla..wie wärs mit einem Alkoholtest?!?..ich sagte ok..kein Problem..es kam 0,1 raus..

 

aber man darf doch nicht einfach einen Autofahrer um 2.30 morgens aus seine Halbschlaf wecken..wenn er nichts angestellt hat und Schlangenlinien bin ich nicht gefahren!! ich verstehe das echt nicht..ich bin nicht verpflichtet einen Alkoholtest zu machen denke ich..ich hätte mir ja auch 2 Gläser Whiskey zu Hause reinhauen können..was dann!?

 

darf die Polizei so etwas machen!?? In Zukunft verfolge ich jetzt nachts auch irgendwelche Autos..und beobachte sie ob sie Schlangenlinie fahre..und melde es der polizei!!

DEUTSCHLAND = WAHNSINN!!

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als ich gestern Nacht schön gemütlich nach haue fuhr,

Haue hast du ja auch gekriegt, oder??

 

....fuhr hinter mir eine Geisteskranker ständig an mir auf..und kurz vor meiner Haustüre gab er mir Warnlicht..ich steig gemütlich ausm Auto raus..und wartete bis er an mir vorbeifuhr..hab mir dabei nix gedacht..er fuhr an meim Auto von und zurück..wie ich das noch von meiner Wohnungstür beobachten konnt..

ok..schnell noch vor dem PC..mails checken..dann gemütlich aufm Sofa,,und kurz vorm einschlafen noch bissle Fern schauen..nach 20min..der HAMMER!!

es klingelt an der Türe!! die POLIZEI!! ich hab gedacht ich spinne! Balkon aufgemacht.."ja abend..Ploizei..dürfen wir schnell reinkommen..ok..sagte ich...dann..."man hat uns mitgeteil das sie Schlangenlinien gefahren sind..!??ich..nur gelach...nee..kann nicht sein..!! bla bla bla..wie wärs mit einem Alkoholtest?!?..ich sagte ok..kein Problem..es kam 0,1  raus..

Kein Problem also!

 

aber man darf doch nicht einfach einen Autofahrer um 2.30 morgens aus seine Halbschlaf wecken..wenn er nichts angestellt hat und Schlangenlinien bin ich nicht gefahren!! ich verstehe das echt nicht..ich bin nicht verpflichtet einen Alkoholtest zu machen denke ich..ich hätte mir ja auch 2 Gläser Whiskey zu Hause reinhauen können..was dann!?

Bist du sicher, daß du gefahren bist und nicht irgendjemand anders dein Auto zu einer Sufftour mißbraucht hat?? Der dich anzeigende kann sowas ja nicht wissen!

 

darf die Polizei so etwas machen!?? In Zukunft verfolge ich jetzt nachts auch irgendwelche Autos..und beobachte sie ob sie Schlangenlinie fahre..und melde es der polizei!!

Soweit ich weiß, darf die Polizei das. Im Rahmen der Gefahrenabwehr. Denn sie weiß ja erstmal nicht, wer gefahren ist, wie er gefahren ist und ob das Ganze überhaupt rechtmäßig ist (z.B. Diebstahl...). Fahren under Alkoholeinfluß kann eine Straftat sein und da sind Nachforschungen berechtigt. Würde man sehen, wie ein flüchtender Einbrecher in deinem Domizil Schutz sucht, wäre ein nächtlicher Besuch der Polizei ebenso gerechtfertigt.

 

Es bleibt dir unbenommen, selber schlangenlinienfahrende Autofahrer zu melden. Du darfst einen sternhagelvollen Menschen auch daran hindern, mit dem Wagen loszufahren. Selbstjustiz ist jedoch tabu und für falsche Anschuldigungen kannst du auch Ärger bekommen.

 

 

Da ich inzwischen sehe, daß NetGhost geantwortet hat: Recht hat er!

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Wir haben hier den Verdacht einer Straftat. Ein Zeuge schildert uns, daß ein Autofahrer offensichtlich stark alkoholisiert gefahren ist. Der Zeuge ist auch am Threaderöffner vorbeigefahren, kann ihn also beschreiben.

Aufgrund dieser Zeugenaussage, wenn sie denn glaubwürdig ist, können wir selbstverständlich weitere strafprozessuale Maßnahmen aufbauen.

 

Gefahr im Verzug liegt hier unstrittig vor, in einem vergleichbaren Fall habe ich auch schon die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen lassen.

Der Atemalkoholtest war freiwillig, auch hier gilt jedoch, daß, wenn der Verdacht der Straftat weiterhin besteht, weitere strafprozessuale Maßnahmen (hier die Blutprobe nach § 81 a StPO) folgen, die dann auch mit Zwang durchgestzt werden können.

Bezüglich des Nachtrunkes werden, wenn dieser angegeben wird, zwei Blutproben entnommen. Damit lässt sich dann der Alkoholwert zur Tatzeit zurückrechnen.

 

Gruß

Goose

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Gefahr im Verzug liegt hier unstrittig vor, in einem vergleichbaren Fall habe ich auch schon die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen lassen.

Wer trägt dann eigentlich die Kosten wenn in der aufgebrochenen Wohnung niemand ist oder nur ein nüchterner, tief schlafender Fahrzeugbesitzer?

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Die Polizei.

Wenn der Hinweis von dem Zeugen in böswilliger Absicht erfolgte und sich das nachweisen lässt, denke ich jedoch, daß die Behörde auf ihn zurückkommt.

 

Gruß

Goose

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Du darfst einen sternhagelvollen Menschen auch daran hindern, mit dem Wagen loszufahren.

So weit zur Theorie....

 

Ein Kollege durfte sich wegen sowas erst vor ein paar Tage von Gericht rechtfertigen. Er hatte einen betrunkenen Partygast am Wegfahren gehindert und sogar selber die Polizei gerufen. Diese zeigte jedoch ihn wegen Nötigung an! Zwar wurde er freigesprochen (keine Einstellung des Verfahrens) - trotzdem würde ich mir doch stark überlegen, ob es mir das wert wäre... :B):

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Du darfst einen sternhagelvollen Menschen auch daran hindern, mit dem Wagen loszufahren.

So weit zur Theorie....

 

Ein Kollege durfte sich wegen sowas erst vor ein paar Tage von Gericht rechtfertigen. Er hatte einen betrunkenen Partygast am Wegfahren gehindert und sogar selber die Polizei gerufen. Diese zeigte jedoch ihn wegen Nötigung an! Zwar wurde er freigesprochen (keine Einstellung des Verfahrens) - trotzdem würde ich mir doch stark überlegen, ob es mir das wert wäre... :B):

Wie du sagtes, war es ein Freispruch. Wenn die Person offensichtlich alkoholisiert ist und man sich nicht selber in Gefahr bringt, sehe ich da kein Problem.

 

Gruß

Goose

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Guest GM_

Eine Bekannte von mir hat mal jemand den Autoschlüssel abgenommen und ist damit gegangen. Dass an dem Schlüsselbund auch der Wohnungsschlüssel mit dran war, da hat sie in dem Moment nicht drangedacht. :B):

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Mein Cousin wurde auf einem Parkplatz vor der Disco von zwei Beamten angesprochen als er sein Auto aufsuchte.

 

Sicherlich war es recht dumm von ihm dann auch noch loszufahren, aber wie man sich denken kann warteten die beiden netten Herren an der Ausfahrt.

 

1,7 Promille und Lappen weg.

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Wir haben hier den Verdacht einer Straftat. Ein Zeuge schildert uns, daß ein Autofahrer offensichtlich stark alkoholisiert gefahren ist. Der Zeuge ist auch am Threaderöffner vorbeigefahren, kann ihn also beschreiben.

Aufgrund dieser Zeugenaussage, wenn sie denn glaubwürdig ist, können wir selbstverständlich weitere strafprozessuale Maßnahmen aufbauen.

 

Gefahr im Verzug liegt hier unstrittig vor, in einem vergleichbaren Fall habe ich auch schon die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen lassen.

Der Atemalkoholtest war freiwillig, auch hier gilt jedoch, daß, wenn der Verdacht der Straftat weiterhin besteht, weitere strafprozessuale Maßnahmen (hier die Blutprobe nach § 81 a StPO) folgen, die dann auch mit Zwang durchgestzt werden können.

Bezüglich des Nachtrunkes werden, wenn dieser angegeben wird, zwei Blutproben entnommen. Damit lässt sich dann der Alkoholwert zur Tatzeit zurückrechnen.

 

Gruß

Goose

Darauf würde ich es ankommen lassen. Hinterher sehen wir dann, ob alle Maßnahmen gerechtfertigt waren.

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Dass an dem Schlüsselbund auch der Wohnungsschlüssel mit dran war, da hat sie  in dem Moment nicht drangedacht.  :100:

Frauen eben!

 

Eine Bekannte von mir hat mal jemand den Autoschlüssel abgenommen und ist damit gegangen

Das wiederum würde ich definitiv als Nötigung auffassen.

 

"Am Fahren hindern" kann neben derWegnahme des Schlüssels z.B. auch das Zuparken des Autos bedeuten. Auf jeden Fall würde ich solche Maßnahmen auf das Nötigste beschränken, d.h. bis die Polizei kommt oder der Suffkopp eine sichere Transportlösung bekommt.

 

Es gibt beispielweise schon in einigen Städten eine Art "Rückfahrtservice", bei dem man einen Fahere ordert, der mit einem kleinen zusammenklappbaren Roller kommt, den bei Ankunft zusammenklappt und in einer Tasche in Kofferraum packt und den Wagen samt Person nach Hause fährt. Dort nimmt er den Roller aus dem Kofferraum, klappt ihn auseinander und fährt zu seinem nächsten Auftrag. Vorteil: Am nächsten Morgen steht der Wagen vor der Tür und nicht noch kilometerweit auf dem Discoparkplatz. Die Preise sollen mit min denen von Taxis vergleichbar sein.

 

Solche sehr sinnvollen Dienste würden mit der unwiderruflichen Wegnahme des Autoschlüssels ebenfalls blockiert werden!!

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Wie du sagtes, war es ein Freispruch. Wenn die Person offensichtlich alkoholisiert ist und man sich nicht selber in Gefahr bringt, sehe ich da kein Problem.

Ich sehe da schon eins...

 

Man möchte eine Straftat verhindern und wird dafür von der Polizei wegen angeblicher Nötigung vor Gericht geschleift. Nicht als Zeuge sondern als Angeklagter. Ergo:

- Aufwand, Zeit und Kosten für Anwalt

- Arbeitsausfall, Zeit, Fahrtkosten wegen des Prozesses

...

 

Danke, das motiviert nicht zum nachmachen!

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Wie du sagtes, war es ein Freispruch. Wenn die Person offensichtlich alkoholisiert ist und man sich nicht selber in Gefahr bringt, sehe ich da kein Problem.

Ich sehe da schon eins...

 

Man möchte eine Straftat verhindern und wird dafür von der Polizei wegen angeblicher Nötigung vor Gericht geschleift. Nicht als Zeuge sondern als Angeklagter. Ergo:

- Aufwand, Zeit und Kosten für Anwalt

- Arbeitsausfall, Zeit, Fahrtkosten wegen des Prozesses

...

 

Danke, das motiviert nicht zum nachmachen!

Nicht die Polizei schleift ihn vor Gericht. Wir müssen die Anzeige des anderen aufnehmen und weiterleiten, eine Einstellung des Verfahrens steht uns nicht zu.

 

Die Kosten werden bei einem Freispruch komplett ersetzt.

 

Gruß

Goose

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Wir haben hier den Verdacht einer Straftat. Ein Zeuge schildert uns, daß ein Autofahrer offensichtlich stark alkoholisiert gefahren ist. Der Zeuge ist auch am Threaderöffner vorbeigefahren, kann ihn also beschreiben.

Aufgrund dieser Zeugenaussage, wenn sie denn glaubwürdig ist, können wir selbstverständlich weitere strafprozessuale Maßnahmen aufbauen.

 

Gefahr im Verzug liegt hier unstrittig vor, in einem vergleichbaren Fall habe ich auch schon die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen lassen.

Der Atemalkoholtest war freiwillig, auch hier gilt jedoch, daß, wenn der Verdacht der Straftat weiterhin besteht, weitere strafprozessuale Maßnahmen (hier die Blutprobe nach § 81 a StPO) folgen, die dann auch mit Zwang durchgestzt werden können.

Bezüglich des Nachtrunkes werden, wenn dieser angegeben wird, zwei Blutproben entnommen. Damit lässt sich dann der Alkoholwert zur Tatzeit zurückrechnen.

 

Gruß

Goose

Darauf würde ich es ankommen lassen. Hinterher sehen wir dann, ob alle Maßnahmen gerechtfertigt waren.

Das kannst du natürlich machen. Entscheidend ist der Sachstand zur Zeit der Entscheidungsfindung. Wenn hier nach Abwägung aller Fakten vom Verdacht einer Straftat (hier § 316 StGB) ausgegangen werden muß, dann ist die Polizei verpflichtet, diese Straftat zu erforschen und alle keinen Aufschub duldenden Maßnahmen zu treffen (§ 163 StPO). Eine solche Maßnahme ist die Blutprobe (§ 81a StPO), die logischerweise nur durchgeführt werden kann, wenn man den Beschuldigten hat. Dazu muss man in die Wohnung, die Rechtsgrundlage hierzu sind die §§ 102, 103 StPO, die Anordnungskompetenz bei Gefahr im Verzug wird uns nach § 105 StPO erteilt.

 

Die Paragraphen habe ich dabeigeschrieben, damit du es selber leichter nachlesen kannt, im Ernstfall kannst du es natürlich immer noch vom Anwalt überprüfen lassen. Trotzdem kann ich nur dringend raten, die Maßnahmen selber zu dulden und keinen Widerstand gegen die Maßnahmen zu leisten, dann das ist dann eine Straftat nach § 113 StGB (die übrigens ihrerseits auch wieder eine Blutprobe beim Verdacht auf Alkoholisierung rechtfertigt)

 

Gruß

Goose

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Zeuge X behauptet: "Der Hugo Klein ist Schlangenlinien gefahren". Daraufhin hat PHM Y den (IMHO schon recht weit hergeholten) Verdacht einer Trunkenheitsfahrt. Hugo fährt halt manchmal Schlangenlinien, sei es aus Spaß, um seinem Vorderman die Überholabsicht anzuzeigen oder wegen vieler Schlaglöcher. Also klingelt PHM Y beim Hugo Klein, der natürlich nicht öffnet. Daraufhin lässt Y die Tür des Hugo Klein öffnen und bittet um einen Atemalkoholtest, welcher verweigert wird. Dies betrachtet Y als ausreichend, dem Herrn Klein eine Blutprobe nehmen zu lassen. Dieser äußert selbstverständlich sein Mißfallen und Unverständnis über die Maßnahme, setzt sich aber nicht dagegen zur Wehr. Nach Auswertung der Blutprobe, die den Verdacht der Trunkenheitsfahrt natürlich nicht bestätigt hat, erstattet Hugo Klein umgehend Anzeige gegen Y wegen Körperverletzung im Amt.

Wäre schon mal interessant zu wissen, wie das der Richter sieht.

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Ein paar Fragen: Wie beschreibt der Zeuge den Fahrstil? Hat z.B. (schon dagewesen) der Zeuge beschrieben, wie der Beschuldigte ins Haus ging (wankender Gang)?

Man kommt in die Wohnung: AT wird verweigert, bestehen noch weitere Hinweise auf Alkoholisierung?

 

Natürlich kannst du jetzt den Sachverhalt soweit erweitern, bis er bestimmt rechtswidrig wird, ebenso wie ich ihn soweit erweitern könnte, bis er wasserdicht ist.

Aber was bringt das?

Grundsätzlich ist es im Einzelfall möglich, unter Würdigung (wie ich schon sagte) aller Aspekte die oben genannten Maßnahmen anzuordnen. (Rechtsgrundlagen sind genannt)

Ob es im Einzelfall gemacht wird, hängt eben genau von diesem Einzelfall ab.

 

Die KV im Amt ist bei mir ein stumpfes Schwert. Wenn ich eine solche Maßnahme treffe, dann kann ich sie auch begründen (sonst würde ich sie nicht treffen) Wenn ich also eine Blutprobe anordne, dann kannst du dir sicher sein, daß ich, selbst wenn sie völlig negativ ausfällt, im Falle eines Verfahrens wegen KV im Amt genug Gründe für die Durchführung dieser strafprozessualen Maßnahme anbringen kann. Kanni ch das nicht, wird die Maßnahme nicht angeordnet.

 

Gruß

Goose

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Nur weil ein Bürger ein "Fahren in Schlangenlinien" von Hugo Klein gesehen hat und Hugo gegenüber der Polizei einen Atemalkoholtest verweigert wird wohl kaum ein Kollege eine Blutprobenentnahme anordnen. Die Fahrweise kann ja durchaus auf Grund deiner geschilderten Gründe so ausgesehen haben.

 

Es müssen irgendwelche weiteren Hinweise auf Alkoholkonsum (Alkoholgeruch in der Atemluft, lallende Sprache, schwankender Gang, ...) vorliegen, damit man auch ohne Atemalkoholtest eine Blutprobe anordnen darf. Ich glaube nicht, dass Goose sie ohne weitere Hinweise anordnen würde.

 

Wie der Richter deinen geschilderten Fall sehen wird, liegt vor allem an der Begründung des PHM Y, zu seinen getroffenen Maßnahmen. Wenn PHM Y seinen Verdacht entsprechend begründen kann, dürfte auch die Maßnahme rechtmäßig sein und der Richter das Verfahren einstellen bzw. den PHM Y freisprechen.

 

 

Da war Goose schneller und hat eigentlich schon alles mitgeteilt. :100:

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@ Goose

 

Aha. Demzufolge ist die Zeugenaussage, nach der jemand Schlangenlinien gefahren ist, allein schon etwas dünn? Vielleicht auch zu dünn, um gewaltsam in eine Wohnung einzudringen?

Das meine ich mit "realistische Einschätzung".

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Es kommt, wie ich schon sagte, auf den EInzelfall an. Die Maßnahmen sehen sicher anders aus, wenn jemand anonym meldet "da fährt ein roter Golf, HH-XX 123, Schlangenlinien" als wenn man mit dem Hinweisgeber selber redet und noch ein paar weitere Informationen bekommt. Auf ersteren Hinweis wird man sicher keine Tür eintreten, kommen jedoch noch ein paar Infos hinzu, kann das durchaus passieren.

 

Gruß

Goose

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Guest Trekkerfahrer

Also eins weiß ich:

Wenn nachts jemand bei mir klingelt, und ich keinen Besuch erwarte, dann mache ich auch keine Wohnungstür auf. Warum auch? Alle die was von mir wollen, können mich auch anrufen.

 

Und wenn dann noch einer anfängt, mein Türschloß aufzubohren, dann bin ich aber ruckzuck an meinem Safe und habe die .44er in Anschlag gebracht (Sportschütze, führen im befriedeten Besitztum erlaubt).

Und wenn jemand nachts an meiner Tür rumbohrt, dann ist das schon Grund genug für mich zu glauben, daß das Einbrecher sind. Und wenn ich dann noch einen bewaffneten, zivilgekleideten Mann in meine Wohnung kommen sehe, ist das Grund Genug für mich, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wählen)

Da sollte der Beamte sich dann auch schleunigst als solcher zu erkennen geben, sonst hat er schlechte Karten.

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In jedem Fall würde ich aber die Polizei rufen, wenn Nachts jemand an meiner Wohnungstür rumbohrt. :100:

 

Aber meine beiden Freunde Smith & Wesson wären auch mit von der Partie :130:

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Wie ich solche Oberlehrer und Denunzianten hasse. Aber man sollte sie mit ihren eigenen Wafen schlagen.

 

 

Stelle Strafantrag wegen falscher Verdächtigungen!

 

StGB § 164 Falsche Verdächtigung

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

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Das ist ja nun Blödsinn. Wenn ein Zeuge aussagt, jemand sei Schlangenlinien gefahren und wankend ins Haus gegangen, so ist das nicht zwangsläufig eine falsche Verdächtigung. Selbst wer nicht betrunken ist, kann ja mal kurz straucheln, und schließlich bezeugt niemand den Zustand der Trunkenheit. Hier wirklich einen Vorsatz nachzuweisen dürfte sehr schwierig sein.

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Wie ich solche Oberlehrer und Denunzianten hasse. Aber man sollte sie mit ihren eigenen Wafen schlagen.

 

 

Stelle Strafantrag wegen falscher Verdächtigungen!

 

StGB § 164 Falsche Verdächtigung

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Du hast den Text doch selber eingestellt. Zu beachten ist hier "wider besseres Wissen". Melde ich einen auffälligen Fahrer, so ist der § 164 StGB noch nicht erfüllt. Anders ist es natürlich, wenn man versucht, so den lästigen Nebenbuhler zu ärgern.

 

@Trekkerfahrer und GSX-R: Zu den Kommentaren mit den Waffen: Jetzt wird es lächerlich.

 

Gruß

Goose

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@Trekkerfahrer und GSX-R: Zu den Kommentaren mit den Waffen: Jetzt wird es lächerlich.

Und aus einschlägigen Erfahrungswerten wäre deine erste Reaktion auf eine eingetretene Tür mitten in der Nacht: "Ach das sind bestimmt nur die Kollegen die bei mir ne Alkoholkontrolle durchführen wollen!" :100:

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Nun, in der Zeit, in der eine Tür eingetreten wird, hat man wohl kaum seinen Waffenschrank geöffnet und die Waffe geladen (wenn wir von einem verantwortungsbewussten Sportschützen ausgehen, der die Auflagen zur Aufbewahrung beachtet).

Und wenn man einen Schlüsseldienst am Werk hört und dann zur Waffe greift, ohne zuvor die Polizei zu rufen, dann sollte man doch mal ernsthaft über seine Geeignetheit zum Besitz von Schusswaffen nachdenken.

Wir sind nicht Teilen der USA, wo man sofort schießen darf, wenn man sich auch nur bedroht fühlt.

Kommentare wie die obrigen führen dazu, mal wieder ernsthaft über die Notwendigkeit des Besitzes von Waffen durch Sportschützen nachzudenken.

 

Gruß

Goose

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Hier ist wohl einiges dumm gelaufen.

 

Da haben wir einmal einen Wichtigtuer der nichts besseres zu tun hat als anderen Leuten die ihm nichts getan haben die Polizei auf den Hals zu hetzen.

 

Warum gehts nicht mit Leben und Leben lassen?

 

Und die Polizei muß dann noch wegen so einem mitten in dern Nacht raus und unliebsame Hausbesuche machen.

 

Was kostet eigentlich so ein Alkoholblasröhrchen? Was kostet eine Blutprobe? Wie hoch ist der Stundensatz von zwei :100::130: ?

 

Alles nur, weil sich ein Wichtigtuer profilieren will oder einen unliebsamen Nachbarn in die Pfanne hauen.

 

Das da mal einer überreagiert, wenn ohne für ihn ersichtlichen Grund plötzlich nachts jemand vor der Tür steht, kann ich nachvollziehen.

 

Als Betroffener würde ich wirklich hier Anzeige gem § 164 stellen, auch wenn das sonst gar nicht meine Art ist.

Selbst wenns dann eingestellt wird, hat der Denunziant wenigstens auch etwas Ärger am Hals.

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Da ich in alkoholisierten Autofahrern eine echte Gefahr sehe, die man nach Möglichkeit beseitigen muß, sehe ich hier beim besten Willen keinen "wichtigtuerischen Denunzianten".

Dazu wissen wir wohl auch zu wenig über den Ausgangssachverhalt.

 

Gruß

Goose

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als ich gestern Nacht schön gemütlich nach haue fuhr, fuhr hinter mir eine Geisteskranker ständig an mir auf...

Wenn mir einer ständig dicht auffährt, dann fahr ich auch schon mal Schlangenlinien oder versuche, davon zu ziehen. Wer darin eine Trunkenheitsfahrt sieht, hat einen an der Waffel. Zumal man denjenigen dann auch wegen Nötigung anzeigen sollte (wenn er schon einem die Polizei auf den Hals hetzt)

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Wer trägt dann eigentlich die Kosten wenn in der aufgebrochenen Wohnung niemand ist oder nur ein nüchterner, tief schlafender Fahrzeugbesitzer?

 

-> Die Polizei

= der Steuerzahler ! na Super, wenn man für seine Fehlentscheidungen dann die Solidargemeinschaft bluten lässt.

Und wie üblich im öffentl. Dienst nicht einmal Konsquenzen fürchten muss.

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Wer trägt dann eigentlich die Kosten wenn in der aufgebrochenen Wohnung niemand ist oder nur ein nüchterner, tief schlafender Fahrzeugbesitzer?

 

-> Die Polizei

= der Steuerzahler ! na Super, wenn man für seine Fehlentscheidungen dann die Solidargemeinschaft bluten lässt.

Und wie üblich im öffentl. Dienst nicht einmal Konsquenzen fürchten muss.

Sollte der einzelne Beamte die Kosten bei Mißerfolg tragen? Dann möchte ich im Sinne des unternehmerischen Risikos aber auch die Gewinne aus Bußgeldern und Geldstrafen haben.

 

Bevor du dich hier aufregst überdenke das, was du da schreibst, do bitte mal ernsthaft.

 

Gruß

Goose

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Guest Trekkerfahrer

Nicht du als "ausführendes Organ" sollst die Kosten tragen, aber villeicht wäre doch mal eine Umlegung auf den Meldenden zu überlegen (bei argwilligem Vorsatz).

Aber ich glaube, da wird auch schon so gehandelt, oder ? Wenn ich dann als Betroffener sage, daß mich ein Nachbar sowieso auf dem "Kieker" hat, und mich immer nur ansch.... will, dann könnte das doch ausreichen, um dem meldenden Nachbarn vielleicht Vorsatz einer Falschbeschuldigung zu unterstellen, oder ? Und dann müßte ein deutsches Gericht eben genau diesen zu den Kosten verurteilen. Denn hier wird sonst ein persönlicher Streit auf Kosten der Allgemeinheit (Steuerzahler) ausgetragen.

Aber das sind zu tiefgreifende gerichtliche Belange, als das hier ein Otto-Normalbürger da was konkretes zu sagen kann, oder ?

 

@Goose:

Zu den Waffen: Wenn ich meinen 0-Schrank öffne, liegt da genau neben den Waffen auch die Munituion (erlaubt !). Lediglich bei niedrigerer Sicherheitseinstufung muß die Mun getrennt gelagert werden. Ich wollte mit meinem Kommentar diesbezüglich auch extra provozieren! Das wir Sportschützen nun mal Waffen im Hause haben, und nach dem Notwehrparagraph auch einsetzen können, um z.B. auch das Eigentum (und nicht nur das Leben) zu schützen, ist nun mal in D genau so legal, als wenn jemand eine falsche Beschuldigung in den Raum legt, und der Betroffene das "auszubaden" muß.

Natürlich würde ich nicht auf einen Menschen schießen. (auch nicht auf :100:´s :120: ) Denn ich möchte mir mein Leben eigentlich nicht versauen. Aber überlege doch mal: irgendwelche Idioten gibt es immer. Siehe Erfurt. Und wenn dann halt alles zusammenpasst, kann sich schnell eine unangenehme Situation entwickeln. Daran solltet ihr :130:´s halt auch mal denken. Auch mal Verständnis für den Beschuldigten zeigen (wenn dieser unschuldig!) , und nicht nur streng nach Vorschrift handeln, und jede Anzeige blind verfolgen.

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Hallo,

vorab möchte ich klarstellen, daß ich kaum Verständnis für Leute habe, die betrunken ein Kraftfahrzeug fahren - um den Wort-im-Mund-Umdrehern gleich mal ihr Handwerk zu erschweren.

 

Aber man muß sich überlegen, ob die beschriebene Vorgehensweise auch noch verhältnismäßig ist. Ich finde nicht. Besonders die Meinungen der Beamten / Polizisten sind mal wieder höchst bedenklich - zumindest für jemanden, der bzgl. Polizeistaat noch Illusionen haben sollte.

 

@Goose:

> Da ich in alkoholisierten Autofahrern eine echte Gefahr sehe, die man nach Möglichkeit beseitigen muß

 

Im Straßenverkehr mag das ja richtig sein, aber welche Gefahr geht von einem betrunkenen Fahrer aus, wenn er es unfallfrei bis nach Hause geschafft hat und nur im Bett liegt und seinen Rausch ausschläft?

Oder geht es nicht wieder mal vielmehr darum, mit geringstem Aufwand und Risiko eine Anzeige zu schreiben?

 

Was soll denn schon groß sein? Ist der Typ Alkoholiker und fährt grundsätzlich im Suff, kriegt man ihn eben beim nächsten Mal dran und sollte es eine Ausnahme gewesen sein, hat er eben noch mal Schwein gehabt. Davon geht die Welt nicht unter.

Aber ich höre schon die Sprüche der Polizisten - mit überfahrenen Kindern usw. Daß sie immer Kinder vor ihren Karren spannen müssen... na ja - das Prinzip hat unselige Methode bis zurück in die Antike und ist offensichtlich immer noch wirksam.

 

Was ist mit dem Rechtsgrundsatz jeder anständigen Demokratie: in dubio pro reo?

Der vage Verdacht und ein möglicherweise anonymer oder unter falschem Namen agierender Denunziant reichen aus, um mal eben gegen das Grundgesetz zu verstoßen?

 

Ich zitiere mal nur die ersten 2 Artikel - empfehlen aber allen Interessierten den Artikel 13 komplett zu lesen:

>>>

Artikel 13

[unverletzlichkeit der Wohnung]

 

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

 

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

<<<

 

Aber den Goose interessiert das alles nich,

denn der Gosse hat einen Dieterich...

 

Goose - um mal Deinen Ausspruch ein wenig umzubauen:

 

Da ich in unkontrolliert aggierenden und sich vermehrenden Beamten eine echte Gefahr sehe, die man nach Möglichkeit beseitigen muß...

 

Zur Verantwortlichkeit:

Die meisten Probleme in unserem Land basieren darauf, daß sich Politiker wie Beamte nicht im angemessenen Maße für ihr Fehlverhalten und ihre Fehlleistungen verantworten müssen, das auch ganz genau wissen und entsprechend ungeniert agieren.

Wenn schon der kleine Schupo ungestraft einen Bürger nachts aus dem Bett zerren darf, nur weil dieser möglicherweise betrunken Auto gefahren sein könnte... - armes Deutschland!

 

Sollte der einzelne Beamte die Kosten bei Mißerfolg tragen?

Ja sicher - in diesem Falle sogar unbedingt bzw. der Vorgesetzte, der ihn zu dieser Irrsinnstat angestiftet hat. Solange der mutmaßliche Alkoholsünder keinen wirklich schweren Unfall mit Personen- oder hohen Sachschäden verursacht hat, was es das, wenn der die Haustür hinter sich zuknallt. Im Falle weiterer - hoffentlich gut begründeter - polizeilicher Bestrebungen ist erst einmal ein Richter zu konsultieren, den man ggf. nachts aus dem Nest zu klingeln muß. Der hat dann hoffentlich ausreichend die Schnauze voll, um nur ein "Sind Sie wahnsinnig - haben Sie nichts richtiges zu tun?" in den Hörer zu brüllen, bevor er diesen aufknallt.

Zumindest stelle ich mir so eine Exekutive vor, die einer Demokratie würdig ist, bei der nicht der Schwanz mit dem Hund wedelt. Natürlich ist mir klar, daß sich Deutschland zunehmend davon entfernt.

 

In diesem Land passieren ja auch richtige Verbrechen - gar nicht mal wenige. Da geht kein Polizist hin, um Beweise oder Sachwerte zu sichern oder Verbrecher an der Flucht zu hindern. Allenfalls schickt die Staatsanwaltschaft nach Monaten einen Brief...

 

> Dann möchte ich im Sinne des unternehmerischen Risikos aber auch die Gewinne aus Bußgeldern und Geldstrafen haben.

 

Das ist doch in gewissem Sinne schon so. Die Bußgelder verschwinden zwar anonymisiert im allgemeinen Staatsgulli und werden daraus dann wieder zu großen Teilen in das Beamtenunwesen gepumpt. Sei also beruhigt Goose - das eine oder andere Häppchen ist auch für Dich dabei.

 

Gruß

Thomas

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Bei so viel Dummfug weiß man mal wieder nicht, ob man ;) oder doch lieber :D soll! Aber eine Reaktion ist ganz gewiß: :unsure: Und das ist noch die harmloseste von den zur Auswahl stehenden!

 

Einen weiteren bzw. ausführlicheren Kommentar verkneife ich mir mal, da es bei einem offenkundigem Betonkopf eh vergebene Liebesmühe ist. Die setze ich doch lieber dort ein, wo es sich auch lohnt.

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@Thomas: Ich schließe mich Bluey an, zu deinem Posting werde ich, da es doch recht sinnlos ist, nichts sagen.

 

@Trekkerfahrer: Du solltest auch immer bedenken, daß wir selber scharfe Waffen tragen, und unsere Reaktion, wenn wir eine Waffe in der Hand eines anderen sehen, kannst du dir sicher lebhaft vorstellen, oder?

 

Daß du damit provozieren wolltest, war mir klar, nur stellt das in meinen Augen die Sportschützen mal wieder in ein schlechtes Licht. Ich denke, schlechte Publicity habt ihr (spätestens seit Erfurt) genug, da bedarf es nicht noch solcher provokanten Kommentare.

 

Gruß

Goose

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Guest Trekkerfahrer

@ goose:

Ich merk´schon, dir sind Sportschützen wohl ein Dorn im Auge, was ?

Aber wir werden nicht nur geduldet, wir haben auch Rechte. Und das ist im Gesetz verankert! Dazu zählen auch all die schönen Sachen, die ich mit meinen Waffen im befriedeten Besitztum so alles machen darf.....

Schlechte Publicity kann warlich niemand gerbrauchen. Schließlich haben sich seit Erfurt ja auch so einige Auflagen verschärft.

Aber am Anfang dieses Threades kam mir gleich ein negatives Beispiel in den Kopf, wo Polizisten (SEK) vor ein paar Jahren ein Hotelzimmer stürmten, weil sie einen Verbrecher dahinter vermuteten. Daß sie sich in der Etage geirrt hatten, ist dann leider einem älteren Herrn zum Verhängnis geworden. Durch die Schüsse durch die Zimmertür ist er dann GESTORBEN ! Und das nur, weil sich die Polizei da einen Fehler erlaubt hat. Und das macht diesen Menschen auch nicht wieder lebendig. Soviel zur schlechten Publicity !

(Hat sich seit diesem Vorfall bei der Polizei eigentlich auch etwas verändert?)

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(Hat sich seit diesem Vorfall bei der Polizei eigentlich auch etwas verändert?)

Och, bei uns ändert sich eigentlich sogar täglich etwas. Das ist der einzige Punkt, in dem mM nach die Personalwerbung bei der Polizei nicht das Blaue vom Himmel verspricht => kein Tag ist wie der andere. :unsure:

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Guest Trekkerfahrer

Mehr haste dazu nicht zu sagen? Etwas sachlicher hätte ich schon toll gefunden. Dieses Beispiel für die Unfähigkeit der Polizei ist schon wirklich traurig genug. Mit "etwas verändert" meinte ich, ob es jetzt auch seit dem vielleicht geänderte Vorschriften gibt, was das "Beschuldigen" von irgendwelchen Leuten angeht. Oder hat die Polizei aus diesem Vorfall nichts gelernt ?

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Dieses Beispiel für die Unfähigkeit der Polizei ist schon wirklich traurig genug. Mit "etwas verändert" meinte ich, ob es jetzt auch seit dem vielleicht geänderte Vorschriften gibt, was das "Beschuldigen" von irgendwelchen Leuten angeht. Oder hat die Polizei aus diesem Vorfall nichts gelernt ?

Ich kann Dir nicht sagen, ob in dem betr. Bundesland etwas geändert wurde. Sowas erfährt man idR nicht. Und da ich keiner Sondereinheit wie dem SEK oder MEK angehöre, kann ich Dir auch nicht sagen, ob hier etwas geändert wurde. Ich bin mir aber sicher, daß man Lehren aus der Sache gezogen hat und versuchen wird, dies bei künftigen Einsätzen entspr. zu berücksichtigen. Es werden regelmäßig Vorfälle von weitaus geringerer Brisanz dazu herangezogen, um Kollegen in regelmäßig stattfindenden Fortbildungen für künftige und ähnlich gelagerte Fälle vorzubereiten.

Man wird es nie zu 100% ausschließen können, daß nicht doch einmal ein Fehler geschieht. Selbst eine bestmögliche Einsatzplanung wird das nicht verhindern können. Aber man wird aus diesen Fehlern lernen.

 

Ich würde dieses Beispiel denn auch nicht als "Unfähigkeit der Polizei" bezeichnen, sondern als Beispiel dafür, das auch Polizisten nur Menschen sind, die beizeiten eben auch Fehler machen.

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Guest Trekkerfahrer

Ob Unfähigkeit oder einfach nur Fehler. ... Auf jeden Fall hat es einen Unschuldigen das Leben gekostet....

 

So, und da soll ich mich zu Hause noch sicher fühlen ??? Dementsprechend mache ich auch von meinen Rechten Gebrauch, um eben meiner eigenen Sicherheit Genüge zu tun.

 

Klar, das ist jetzt ein Einzelfall. Und es kommt ja auch warlich nicht oft vor, daß die Polizei einen Unschuldigen umnietet. Aber es kommt halt eben vor. Und das beunruhigt mich in Etwa genau so, wie daß es solche Idioten wie in Erfurt geben kann....

 

 

Aber das wird hier denke ich eine endlose Diskussion, da jeder seinen Standpunkt hat. Ich mache hier mal einen Schlußstrich und enthalte mich jetzt weiterer Kommentare.

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Ich merk´schon, dir sind Sportschützen wohl ein Dorn im Auge, was ?
Nein, sind sie grundsätzlich nicht. Ich sagte nur, daß du sie mit dienen Beiträgen meinse Erachtens in ein schlechtes Bild gerückt hast.

 

Gruß

Goose

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@all:

 

 

Hier wurde das Betreten der Wohnung durch die Beamten gestattet, und zwar vom Betroffenen selbst,

also von Gewalt oder Hausdurchsuchung keine Spur. (PUNKT).

 

Wäre das Betreten oder Durchsuchung nicht gestattet worde, hätte es auch keine gegeben.

 

Hätte der Betroffene auf klopfen und klingeln nicht reagiert, wären die Beamten unverrichteter

Dinge wieder weggefahren.

 

Die Wohnung wäre mit Sicherheit nicht geöffnet worden - kein Einsatzleiter verantwortet so etwas.

 

 

Wäre, hätte wenn und aber - der Betroffene hat neugierig reagiert - hatte ja auch kein schlechtes

Gewissen und hat alles gemacht was die Kalkmützen von Ihm wollten. Da sollte man sich im nachhinein

nicht über die Verfahrensweise beschweren, da wurde einfach nur getrickst, und zwar legal.

 

Nächstes Mal spielt er töter Käfer und rührt sich nicht - ganz einfach.

 

Zum Vergleich wer mehr Menschenleben auf dem Gewissen hat: Ich bin mir sicher, es gibt mehr unschuldige

die von Kalkmützen ins jenseits befördert worden sind , als Kalkmützen von Sportschützen.

 

Gruß BiBa

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Hätte der Betroffene auf klopfen und klingeln nicht reagiert, wären die Beamten unverrichteter

Dinge wieder weggefahren.

 

Die Wohnung wäre mit Sicherheit nicht geöffnet worden - kein Einsatzleiter verantwortet so etwas.

Vom Ursprungssachverhalt ausgehend würde ich das auch so sehen, aber nicht grundsätzlich. Es gibt durchaus Fälle, in denen auch des Nachts zur Not mit Gewalt eine Wohnung betreten wird.

 

 

P.S.: "Kalkmützen" ... ey, cool, ey! :D:unsure:;)

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Guest
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