Guest brauchhilfe Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 hallo wurde angehalten weil ich keine abe von einem auspuff hatte nun soll ich zum tüv und die mäöngelkarte beim verkehrsamt abgeben.NICHT bei der polizei ist da ein unterschied,weil manche sagten wnen amn sie beim verkehrsamt abgibt bekommt man keine punkte und wnen amn sie der polizei vorlegen muss schon weis da jemand rat Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 Für das Führen eines Kraftfahrzeugs, dessen Betriebserlaubnis erloschen war, gibt es ein Bußgeld und Punkte. Das ist unabhängig davon, ob Du die Mängelkarte abgibst oder nicht.Gibst Du die Mängelkarte nicht ab, zieht das weitere Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde nach sich. Du kannst/solltest die Mängelkarte (nachdem der Mangel behoben ist) bei der Polizei abgeben, da diese den Durchschlag dazu besitzt. Erreicht die Mängelkarte die Polizei nicht fristgerecht, wird dieser Durchschlag an die Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 @ officer: Entschuldige bitte, wenn ich dich berichtigen muss. Oder es ist nur in Sachsen so. Der Mängelschein/Mängelkarte ist bei uns schon Adressiert mit "An die Straßenverkehrsbehörde" Der Bürger muss dann nur noch die Adresse seiner zuständigen Behörde eintragen.Wir nehmen die Mängelscheine nicht zurück, da die Durchschläge von uns an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet werden.Was wir bei uns behalten sind Ausweisbestätigungen aber Mängelscheine muss der Bürger wegschicken. Sollte mich arg wundern wenn eine Polizeidienststelle diese Scheine annimmt. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 @LTI2020 So wie von Dir beschrieben ist's hier bei uns (NRW) auch. Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 Es gibt ja auch Mängel, dessen ordnungsgemäße Behebung man bei der Polizei vorführen kann. Wenn ich dann die Mängelkarte abgestempelt habe, kann ich sie auch auf der Wache behalten. Die Karte geht dann mit der nächsten Dienstpost per Kurier an das Straßenverkehrsamt. Aus meiner Sicht kein Problem, da eh regelmäßig Post zwischen den Behörden ausgestauscht wird. Bei uns (auch NRW) wird das von vielen Kollegen so praktiziert.Wenn die Mängelbeseitigung nicht auf der Wache vorgeführt werden kann, sage ich den Betroffenen auch, dass sie die Karte an das StVA schicken sollen. Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 @LTI2020 In Niedersachsen haben wir die "Mängelmeldung". Dort wird sowohl der Mangel, als auch die gewünschte Verfahrensweise (z.B. Abnahme technischer Veränderung durch TÜV o.a., Vorführung zur Hauptuntersuchung usw.) vermerkt. Die Durchschläge bleiben bei uns. Der Betroffene lässt sich den beseitigten Mangel auf der Mängelmeldung bescheinigen (z.B. durch TÜV oder durch eine Polizeidienststelle bei Vorführung dort). Diese Mängelmeldung, die er bei jeder Polizeidienststelle abgeben kann, kommt dann zu uns zurück (per Dienstpost oder Fax). Dementsprechend ist die Mängelmeldung auch bereits an uns adressiert. Dann wird die Mängelmeldung zusammen mit dem Durchschlag vernichtet. Somit wird nichts der Straßenverkehrsbehörde zugeleitet. Dies geschieht mit dem Durchschlag lediglich dann, wenn uns die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb der gesetzten Frist bestätigt wurde. Quote Link to post Share on other sites
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