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Alkohol+geschwindigkeit+einbahnstraße


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Guest Jacksass

Hey Leute ich habe ein grosses Problem...

Ich bin letzte Woche wohl durch eine Einbahnstrasse gefahren und als ich auf der anderen Seite rauskam kreutzte ein Taxifahrer meinen Weg, welcher nachdem er erst vorbei fuhr bremste und sten blieb...

Da ich 2Bier getrunken hatte und alles andere als Lust auf ne Dikussion hatte, dachte ich mir ich verkrümel mich mal schnell und bin weg gefahen.

Tja der Taxibond natürlich hinter mir her... ich muss euch warnen...mit nem 1,7Liter Astra kommt man keinem Mercedes davon! ;o)

Na ja nachdem er mich einige Kilometer durch die Stadt gejagt hatte gab ich an einer roten Ampel auf und fuhr ganz normal weiter.

Ich stellte fest er war immernoch hinter mir!

Und einige Minuten später...4Streifen stellten mich auf offener Strasse (da gehen unsere Steuern hin)

Vorwurf: Ich sei durch ne Einbahnstrasse, hätte beinahe nen Unfall verursacht (nicht wahr, da ich mich mit vielleicht 5km/h an die Strasse annährte in der das Taxi fuhr)

und dann sei ich mit über 100 durch die Ortschaft gerast!

Wäre der daxi Fahrer nicht hinter mir her wäre das nicht passiert!

Ausserdem hat der Dussel ausgesagt er wär hinter mir her gefahren wie soll er denn die Geschw. gmessen haben ohne selbst zu schnell gewesen zu sein?!?

Darf er mich überhaupt verfolgen???

Wie viel ist seine Aussage wert??

Wenn ich das Gegenteil behaupte wird der Richter fragen warum er mich dann verfolgen soll ohne Grund also klappt das vermutlich nicht!

Was mach ich jetzt? Wer kann mir helfen? Was erwartet mich?Anwalt kann ich derzeit nicht bez.!

Ach ja... Mundalkohol bei der Festname 0,53Promille!

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Moin,

 

nun ja, ich kann dir nur meine Meinung dazu sagen, ohne rechtlichen Hintergrund. Aber du könntest z.B. Bluey oder Goose per PM befragen, wie das ganze aussieht.

 

Meiner Meinung nach, darf die Geschwindigkeit in D nur von der Polizei, der Behörde oder der Stadt durchgeführt werden. Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder Hansel durch eine Hinterherfahrt behaupten könnte, ich sei 50 km/h zu schnell gewesen.

Für eine Ahndung durch Hinterherfahren muss eine bestimmte Streckenlänge gefahren sein, ebenso werden bei einem nicht geeichten Tacho hohe Toleranzen abgezogen.

Das es aber zu einer Verurteilung wegen zu schnellen Fahrens kommt, denke ich eher nicht.

 

Das mit dem Alk im Blut sieht da schon eher anders aus. Er wurde festgestellt und daher wird er auch geahndet. Ebenso wahrscheinlich die Fahrt durch die Einbahnstraße.

Warte erstmal ab, was du schriftlich ins Haus bekommst. In der Zwischenzeit wie gesagt Bluey oder Goose kontaktieren und dann wieder hier melden.

 

Good Luck

 

Nadine

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Dumme Sache. :rolleyes:

 

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt. Da die Verkehrsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe ist, bin ich mir aber nicht sicher, ob der Taxifahrer dazu berechtigt ist.

 

Beste Grüße,

Andre

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Hallo,

 

der Taxifahrer darf dich natürlich verfolgen, aber er hat sich dabei an die Strassenverkehrsordnung zu halten.

Somit dürftest du wegen der Geschwindigkeit keine Probleme bekommen.

 

Leider ist zu befürchten, dass dir das mit der Einbahnstraße als alkoholbedingter Fahrfehler ausgelegt wird.

Allerdings ist das auch kein großes Problem.

 

Dein Fehler war leider , dass du dich von einem Oberlehrertypen zu einer unüberlegten Fahrweise hast provozieren lassen..

Solche Typen einfach ignorieren.

 

Dein Problem ist der Alkohol. Wurde ein Blutprobe genommen? Bist du noch in der Probezeit?

 

Das ungerechte an der Alkoholsache ist diese, dass du nämlich bis 0,49 ohne Fahrfehler völlig ungeschoren bleibst und danach gleich mit heftigen Kosequenzen rechnen musst, ohne dass du wie etwa bei der Gewindigkeit durch einen Blick auf den Tacho sehen kannst, so du stehst.

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Mundalkohol bei der Festname 0,53Promille!

Das könnte tatsächlich problematisch werden, da durch eine Blutprobe ein noch höherer Wert herauskommen kann. 0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol bedeutet 250 Euro Geldbuße, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Bei auffälliger Fahrweise sowie ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis).

 

Beste Grüße,

Andre

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Wenn mir so eine Geschichte präsentiert würde bzw. ich selbst in diesem Einsatz mit eingebunden wäre und die Anzeige schreiben müßte, so würde ich natürlich auch die Angaben des Taxi-Fahrers mit aufnehmen. Und dazu gehört auch die zeitweilig gefahrene (überhöhte) Geschwindigkeit. Das primäre Problem dürfte sich für den TE hier im Alkohol-Konsum, also den 0,53 Promille Atemalkohol, darstellen. Alles andere wird oder kann als Ausfallerscheinung gewertet werden. Da die Geschwindigkeit aber nicht gemessen wurde, wird er hier mM nach auch keine Bestrafung zu erwarten haben.

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@ Jackass

 

Wie sah die Situation an der Einbahnstraße aus? Bist du entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung gefahren? Wie sah die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung mit dem Taxifahrer aus?

 

 

Der Taxifahrer hat dich nicht mehrere Kilometer durch die Stadt gejagt. Du wolltest vor ihm abhauen, aus welchem Grund auch immer. Wie schnell bist du denn wirklich gewesen.

Ich bin auch der Meinung, dass man dir wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung nichts kann.

 

 

Wie schon gefragt, wurde eine Blutprobe entnommen oder nur der Atemalkoholtest. Wenn Blutprobe, dann steht eine Straftat im Raume, wohl auf Grund der Situation an der Kreuzung in Verbindung mit Alkohol. Wenn nur der Atemalkoholtest, dann eine OWI nach §24a StVG.

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