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§37 Abs.2, § 49 Stvo, §24 Stvg, 132 Bkat 0188


Guest Gast_Anna

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Guest Gast_Anna

Hallo liebe Fories,

 

habe gestern in der Post ein Foto gehabt :angry: . Vorwurf: Sie missachteten das Rotlich der Lichtzeichenanlage.

 

Folgenes ist gewesen. Ich bog links in eine Krezung ab, wo eine weitere Ampel stand. Die Ampel war aber defintiv gelb und nicht rot! Bin mir 1000% sicher. Hatte das Auto beladen und überlegte noch kurzfristig zu bremsen und entschloß mich aber zu fahren. Ich wurde zweimal direkt hintereinander geblitzt.

 

Nun habe ich direkt mehrere Fragen:

1. In dem Anhörungsbogen steht nichts von 1 Sek oder mehr.

2. Macht es Sinn zu widerrufen und zu sagen, daß die Ampel nicht rot war.

3. Gibt es irgendeine Möglichkeit kein Fahrverbot zu bekommen, selbst wenn es angeblich über 1 Sek war?

4. Wie kommte ein Zeuge auf den Anhörungsbogen? War festinstalliertes Gerät. Ist es der jenige, der den Film auswertet?

5. Das Foto ist mehr als schlecht, macht es Sinn zu sagen, daß der Fahrer nicht bekannt ist?

6. Ist es sinnvoll einen Anwalt den Anhörungsbogen ausfüllen zu lassen? (Könnte einen Freund bitten)

 

Wäre sehr nett, wenn Ihr mir schnell ein paar Ratschläge geben könntet!

 

Liebe Grüße

 

Anna

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Der Verstoß ist maximal 1 Sekunde, da 132 BKat.

 

Eher keinen Sinn, wenn du keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion hast.

 

Wird wohl der Filmauswerter sein.

 

Kannst du machen, jedoch ist idR das Original wesentlich besser.

 

Ob ein Anwalt den Brief ausfüllen soll, mußt du wissen, aber ich sehe hier keine Chance herauszukommen.

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