Guest Gast_Dieter Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Ich habe zZ. 16 Punkte. Diese abzubauen ist ja nur möglich durch eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsycholigischen Beratung. Ist das ähnlich (oder gleich) der MPU? Was erwartet einen da? Was kostet so was und wo gibt es Infos darüber? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 14, 2005 Report Share Posted April 14, 2005 Ab 14 ist das nichts mehr mit freiwillig, sondern die Behörden werden dir sicherlich bald mitteilen das du an einem solchen Seminar teilzunehmen hast.Und die schlechte Nachricht: Punkteabzug ist nicht. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 15, 2005 Report Share Posted April 15, 2005 Vielleicht waere jetzt tatsaechlich mal die althergebrachte Methode des Punkteabbaus angebracht: 2 Jahre langsamer und regelkonform fahren? Ich mein' ich frag ja nur..... Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 man sollte aber nicht denken, dass nach der teilnahme an einem aufbausemniar die punkte nach 2 jahren verfallen, irrtum, nach 5(!) jahren. Tilgungsfristen (§ 29 Abs. 1 StVG) 2 Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, 5 Jahre - bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen nach §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, 316 und 323a des Strafgesetzbuches (StGB) und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 und 69b StGB oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des StGB angeordnet worden ist, - bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, - bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung, es hat mich auch kalt erwischt, dachte, meine punkte verfallen diesen monat, nun doch erst in 3 jahren... mal ne frage: wie ist das, wenn man bei 8 punkten freiwillig an so einem seminar teilnimmt, verfallen die restlichen punkte dann auch erst nach 5 jahren?? dann würde ich an sonem ding ja nie teilnehmen, sondern gucken, dass ich die 2 jahre punktefrei über die runden kriege. im § steht ja nix von freiwillig oder pflichtteilnahme. gruß, werder Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Meines Wissens nach: Die Eintragung bleibt nur fünf Jahre bestehen, da innerhalb der nächsten fünf Jahre kein weiteres Abbauseminar gemacht werden kann.Die Punkte (zwei oder vier) werden ja nach der Ableistung nicht mehr angerechnet. Zum genaueren müßte man noch einmal bei Henschel nachlesen oder auf Goose warten. Quote Link to post Share on other sites
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