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Hallo zusammen!

 

Kurze Frage:

Gestern meinte einer zu mir, bei Verstößen mit dem Motorrad (auch im fließenden Verkehr) gebe es mittlerweile die Halterhaftung.

Er sei von vorne + hinten geblitzt worden und da er den Fahrer nicht benennen konnte habe er als Halter die Kosten zu tragen gehabt.

 

Kann jemand was dazu sagen?

Wenn das nicht stimmt, aus welchen Vorschriften ergibt sich das?

Wenn das stimmt, aus welchen Vorschriften ergibt sich das?

 

Danke für Eure Mühe

 

MfG

mhz

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Wie soll man die gesetzlichen Vorschriften hier erwähnen, wenn es die nicht gibt.

 

In Betracht kommen könnte höchstens ein Umkehrschluß aus einer anderen Vorschrift.

 

Edit:

Ich sollte doch nicht zuviele Fenster öffnen, da man so zu lange für die Antwort braucht. :angry:

Edited by Gast225
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