Guest fechtig Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Hallo, würde mich freuen wenn mir einer sagen könnte was auf mich zukommt. Also ich bin gestern auf der Autobahn mit 160 Km/h in einer 100 er beschränkung geblitzt worden, das währen dann abzüglich toleranzen ca 52 km/h zu schnell. Mit was für einem Bussgeld muss ich rechnen?Muss ich den Führerschein in Deutschland abgeben, oder bekomme ich dort nur ein Fahrverbot, Dann kann ich ja in Österreich weiter fahren, Oder? Danke für eure antworten im Voraus... mfg Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Hallo, würde mich freuen wenn mir einer sagen könnte was auf mich zukommt. Also ich bin gestern auf der Autobahn mit 160 Km/h in einer 100 er beschränkung geblitzt worden, das währen dann abzüglich toleranzen ca 52 km/h zu schnell. Mit was für einem Bussgeld muss ich rechnen?Muss ich den Führerschein in Deutschland abgeben, oder bekomme ich dort nur ein Fahrverbot, Dann kann ich ja in Österreich weiter fahren, Oder? Danke für eure antworten im Voraus... mfg zu den konsequenzen siehe klick ein ösi-FS kann dir in D nicht abgenommen werden, es kann dir aber ein fahrverbot für D eingetragen werden. warum informierst du dich als ausländer nicht vorher, was dir alles passieren kann, wenn du die geschwindigkeitsbegrenzungen massiv verletzt? idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Wird man als Nichtdeutscher in Deutschland mit einer so hohen Übertretung geblitzt und angehalten, daß diese ein Fahrverbot zur Folge hätte, wird das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt, da ausländische Führerscheine in Deutschland nicht eingezogen werden. Ein Führerscheinverlust droht Dir also nicht. Was das Bußgeld betrifft, so tut sich zur Zeit relativ viel. Es wird intensiv verhandelt, inwieweit die Strafen grenzüberschreitend eingetrieben werden können. Aber da sich hier ständig irgend etwas ändert und ich nicht weiß, ob meine Informationen noch aktuell sind, halte ich mich hier mit Äußerungen zurück. Was Deinen Führerschein angeht, kannst Du allerdings beruhigt sein. Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Wird man als Nichtdeutscher in Deutschland mit einer so hohen Übertretung geblitzt und angehalten, daß diese ein Fahrverbot zur Folge hätte, wird das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt, da ausländische Führerscheine in Deutschland nicht eingezogen werden. Ein Führerscheinverlust droht Dir also nicht. Was das Bußgeld betrifft, so tut sich zur Zeit relativ viel. Es wird intensiv verhandelt, inwieweit die Strafen grenzüberschreitend eingetrieben werden können. Aber da sich hier ständig irgend etwas ändert und ich nicht weiß, ob meine Informationen noch aktuell sind, halte ich mich hier mit Äußerungen zurück. Was Deinen Führerschein angeht, kannst Du allerdings beruhigt sein. das vollstreckungsabkommen mit österreich gilt bilateral. und da ändert sich aucht nichts. der täter wird also zahlen müssen. soweit ich mich an die diskussion noch erinnern kann, ist sogar der eintrag von punkten in flensburg möglich. kann mich aber nicht mehr erinnern, ob voraussetzung dafür ein zusätzlicher wohnsitz in D ist. idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Gast225 670 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Wie schon erwähnt besteht zur Ö ein Abkommen, welches es erlaubt Bußgelder einzutreiben. Das FV gilt nur in D. Punkte werden dir in Flensburg auch gut geschrieben. Quote Link to post Share on other sites
lew 0 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Könnt ihr mir mal erklären was das Einschreiben von Punkten in Felnsburg für einen Zweck hat wenn es in Österreich keinen Punkteführerschein gibt? Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Könnt ihr mir mal erklären was das Einschreiben von Punkten in Felnsburg für einen Zweck hat wenn es in Österreich keinen Punkteführerschein gibt? naja, damit man einem uneinsichtigen täter irgendwann mal ein längre FV aussprechen kann. und mit voreintrag in flensburg werden irgendwann die bussgelder auch empfindlich teurer... idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Guest fechtig Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Hallo,Danke für eure Antworten, Bussgeld.-( Was passiert wenn ich dass Bussgeld nicht bezahle? Habe mal gehört das man das nicht bezahlen muss, nur wenn ich mal in D angehalten werde wird es wesentlich teurer. mfg aus Österreich Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 10, 2005 Report Share Posted April 10, 2005 Hallo,Danke für eure Antworten, Bussgeld.-( Was passiert wenn ich dass Bussgeld nicht bezahle? Habe mal gehört das man das nicht bezahlen muss, nur wenn ich mal in D angehalten werde wird es wesentlich teurer. mfg aus Österreich was man so alles für einen unsinn hört.... steht doch geschrieben: es besteht ein vollstreckungsabkommen, d.h. du wirst irgendwann zahlen MÜSSEN. wenn du nicht zahlst, wird es nur immer teurer und entkommen kannst du der zahlung als Ösi NICHT. sach mal, in Ö wäre gleiche tat doch noch viel teurer gewesen. warum jammerst du jetzt wegen dem bussgeld rum? idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 Also, wi schon erwähnt gibt es zwischen D und A ein Rechtshilfe und ein Vollstreckungsabkommen. d.h. Wenn du einen Bußgeldbescheid bekommst und nicht widersprichst, wird er rechtskräftig und kann auch in A vollstreckt werden. Für dich gilt es jetzt zu ereichen, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Im Gegensatz zu A gibt es in D keine Halterhaftung. Wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist, bleibt dies für den Halter folgenlos. Um dir helfen zu können, beantworte bitte folgende Fragen: Wer ist der Halter des Fahrzeuges. Hast du schon Post bekommen, wenn ja was steht drin?Liegt ein Foto bei? Wir brauchen diese Angaben um dir helfen zu können. Viel Glück Quote Link to post Share on other sites
Guest fechtig Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 Hallo, Erstmal danke für eure bemühungen, also es handelt sich um ein Firmenfahrzeug, und ich bin Angestellter.Es war auch noch ein Beifahrer im Auto, dieser ist nur ein Bekannter. Post habe ich noch keine bekommen.. mfg Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 Also, dann bestehen schon mal sehr gute Chancen ungeschoren davon zu kommen. Der Halter (die Firma) wird einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Den Anhörungsbogen soll der Chef mal in den Papierkorb werfen. Irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen. Hier legt der Chef Widerspruch ein, mit der Begründung er wisse nicht wer gefahren ist. Vom Tatzeitpunkt müssen 3 Monate und 14 Tage vergehen. Wenn du als Fahrer bis dahin nicht beschuldigt bist, ist die Sache verjährt. Wenn dein Chef mitspielt hast du wie gesagt beste chancen Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 Also, dann bestehen schon mal sehr gute Chancen ungeschoren davon zu kommen. Der Halter (die Firma) wird einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Den Anhörungsbogen soll der Chef mal in den Papierkorb werfen. Irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen. Hier legt der Chef Widerspruch ein, mit der Begründung er wisse nicht wer gefahren ist. Vom Tatzeitpunkt müssen 3 Monate und 14 Tage vergehen. Wenn du als Fahrer bis dahin nicht beschuldigt bist, ist die Sache verjährt. Wenn dein Chef mitspielt hast du wie gesagt beste chancen ist es denn SOOO schwer, jemandem zu helfen, OHNE gegen das RBerG zu verstossen? idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 Ist es denn so schwer einfach mal die Klappe zu halten. Herr Oberlehrer. sach mal, in Ö wäre gleiche tat doch noch viel teurer gewesen. warum jammerst du jetzt wegen dem bussgeld rum?Nach so etwas hat hier neimand gefragt und nach so was auch nicht ist es denn SOOO schwer, jemandem zu helfen, OHNE gegen das RBerG zu verstossen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 Nach so etwas hat hier neimand gefragt Na sowas, wegen dem darf unser Hündchen es trotzdem schreiben. Brauchst es ja nicht lesen, zahle lieber die Maut, aber das willst Du ja auch nicht lesen. Egal schreibs trotzdem hartmut Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 Ist es denn so schwer einfach mal die Klappe zu halten. Herr Oberlehrer. sach mal, in � w�re gleiche tat doch noch viel teurer gewesen. warum jammerst du jetzt wegen dem bussgeld rum? Nach so etwas hat hier neimand gefragt und nach so was auch nicht ist es denn SOOO schwer, jemandem zu helfen, OHNE gegen das RBerG zu verstossen? naja, ein freund besass mal ein eigenes forum zu einer ganz anderen thematik. da meinten auch einige, sie könnten ihre potenz damit zur schau stellen, dass sie ungeniert rechtsberaten haben. trotz hinweis, dies nicht zu tun. naja, damals haben wir uns nicht viel dabei gedacht, bis er dann mal eine abmahnung am hals hatte und zwei schreiberling noch ganz anderen ärger. da war dann das geschrei gross...... endeffekt: forum zu, wir geheilt und entsprechend vorsichtiger. naja, darf ja jeder seine eigenen erfahrungen machen, mir jedenfalls hats gereicht. idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Marci-Marc 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 @ idefiiiiix Der Halter (die Firma) wird einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Den Anhörungsbogen soll der Chef mal in den Papierkorb werfen. Irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen. Hier legt der Chef Widerspruch ein, mit der Begründung er wisse nicht wer gefahren ist. Vom Tatzeitpunkt müssen 3 Monate und 14 Tage vergehen. Wenn du als Fahrer bis dahin nicht beschuldigt bist, ist die Sache verjährt. Wenn dein Chef mitspielt hast du wie gesagt beste chancen Ist das denn wirklich schon Rechtsberatung??? Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 @ idefiiiiix Der Halter (die Firma) wird einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Den Anhörungsbogen soll der Chef mal in den Papierkorb werfen. Irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen. Hier legt der Chef Widerspruch ein, mit der Begründung er wisse nicht wer gefahren ist. Vom Tatzeitpunkt müssen 3 Monate und 14 Tage vergehen. Wenn du als Fahrer bis dahin nicht beschuldigt bist, ist die Sache verjährt. Wenn dein Chef mitspielt hast du wie gesagt beste chancen Ist das denn wirklich schon Rechtsberatung??? meiner ansicht nach: ja. Den Anhörungsbogen soll der Chef mal in den Papierkorb werfen. Irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen. Hier legt der Chef Widerspruch ein, mit der Begründung er wisse nicht wer gefahren ist. in zukunft erzähl doch einfach aus deiner "erfahrung". das ist vollkommen problemlos. halt nur expliziten anweisungen geben. gruss idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Marci-Marc 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 @ idefiiiiix @ idefiiiiix Der Halter (die Firma) wird einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Den Anhörungsbogen soll der Chef mal in den Papierkorb werfen. Irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen. Hier legt der Chef Widerspruch ein, mit der Begründung er wisse nicht wer gefahren ist. Vom Tatzeitpunkt müssen 3 Monate und 14 Tage vergehen. Wenn du als Fahrer bis dahin nicht beschuldigt bist, ist die Sache verjährt. Wenn dein Chef mitspielt hast du wie gesagt beste chancen Ist das denn wirklich schon Rechtsberatung??? meiner ansicht nach: ja. Ähm, warum denn? Das, was Ilcko schreibt, ist doch auf x-Netseiten oder oder auch in Foren nachzulesen! Quote Link to post Share on other sites
heavyguenni 11 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 @idefix Überlass die Entscheidung, ob es Rechtsberatung ist oder nicht doch den Mods (schließlich gibt es davon genug)!Desweiteren ist es jedem selbst überlassen die Grenze zwischen Rechtsberatung und Nicht-Rechtsberatung zu finden. Günni Quote Link to post Share on other sites
idefiiiiix 0 Posted April 11, 2005 Report Share Posted April 11, 2005 @ idefiiiiix @ idefiiiiix Der Halter (die Firma) wird einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Den Anhörungsbogen soll der Chef mal in den Papierkorb werfen. Irgendwann wird ein Bußgeldbescheid kommen. Hier legt der Chef Widerspruch ein, mit der Begründung er wisse nicht wer gefahren ist. Vom Tatzeitpunkt müssen 3 Monate und 14 Tage vergehen. Wenn du als Fahrer bis dahin nicht beschuldigt bist, ist die Sache verjährt. Wenn dein Chef mitspielt hast du wie gesagt beste chancen Ist das denn wirklich schon Rechtsberatung??? meiner ansicht nach: ja. Ähm, warum denn? Das, was Ilcko schreibt, ist doch auf x-Netseiten oder oder auch in Foren nachzulesen! ja, manche nehmen es nicht so genau. @heavygunni: ich danke für deinen vorschlag, gedenke aber immernoch, meine meinung frei zu äussern. es wäre schade um dieses forum, wenn hier mal die "richtigen" personen zugang finden, wenn du verstehst.ausserdem schrieb ich doch: nicht dem mod droht das massgebliche problem, sondern dem "berater" wenn kein RA. hinter mods kann man sich da nicht verstecken, der rockzipfel zählt nicht idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.