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Fahren Lassen Ohne Führerschein


Guest Thomas1981m

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Nicht aufgrund der Kollegen, sondern aufgrund des eigenen Handelns wurde eine Straftat begangen. Hier wird immer wieder gerne Ursache und Wirkung verwechselt.

 

Was für "Schikanen" sind denn bei einem solchen Eintrag deiner Meinung nach zu erwarten?

 

Zur Bürgerbefragung: Bei einem Punktesystem von 1 bis 5 (mit 5 als Höchstzahl) liegt die Polizei regelmäßig über 3, in einigen Städten auch über 4. Und diese Befragungen sind durchaus als representativ zu betrachten.

 

Nochmal: Unsere Aufgabe ist es nicht, wegzuschauen. Unsere Aufgabe, für die wir bezahlt werden, ist es, Straftaten zur Anzeige zu bringen. Die Entscheidung, ob diese Straftat dann weiter verfolgt wird, obliegt nicht uns. Das nennt man Gewaltenteilung uns das ist ein wichtiger Pfeiler unseres Rechtssystems.

 

Gruß

Goose

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Regelmäßig werden bei der Polizei Bürgerbefragungen durchgeführt und regelmäßig bekommen wir akzeptable Ergebnisse, die mir zeigen, daß die Mehrzahl der Bürger noch immer mit unserer Arbeit zufrieden ist.

Ok, stellen wir uns mal die Situation vor: es klingelt an der Türe, 2 Beamte in Uniform stehen draussen, Knarre rechts am Gürtel, Schlagstock links am Gürtel.

 

Wie würde „Otto-Normalbürger“ wohl dann den Fragebogen ausfüllen? :heul:;):lol:

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Was für "Schikanen" sind denn bei einem solchen Eintrag deiner Meinung nach zu erwarten?

Meine Ex hat in den 90 Jahren mal an einer Baggerseeparty teilgenommen, wo auch gekifft wurde. Wer das Zeug mitgebracht hatte, konnte die Polizei nicht ermitteln. Alle wurden erkennungddienstlich behandelt. Der Staatsanwalt hat das Verfahren gegen meine Ex ohne Strafbeffaehl, Geldauflage oder sonst was eigestellt.

 

So.. bei Grenzübertritten von CH oder A aus wurde, wenn eine Personenkontrolle stattgefunden hat, regelmäßig das Auto untersucht in den Aschenbecher geschaut usw. Auch wenn es mein Auto war und ich Nichtraucher bin.

 

 

Eine Abfrage bestätigte, dass sie bei den Zimthosen als BTM Konsumentin geführt wurde.

 

In diesem Falle hier ist wohl jedesmal mit genauen überprüfen der Fahrzeugpapiere, Führerschein , Tüvplaketten usw zu rechnen, ob hier nicht eine Urkundenfälschung oder ähnliches vorliegt.

Ganz nach dem Motto : Einmal erfasst immer verdächtig

 

Was deine Umfragewerte betrifft, erscheinen sie mir schon glaubhhaft. Aber warum nur über 3 und nicht die volle Punktzahl.

 

Ein Freund und Helfer sollte eigentlich 5 Punkte erreichen. Denkst du nicht, dass solche Dinge, wie hier geschildert ein Feinbild entstehen lassen, das schwerlich wieder abzubauen ist.

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Regelmäßig werden bei der Polizei Bürgerbefragungen durchgeführt und regelmäßig bekommen wir akzeptable Ergebnisse, die mir zeigen, daß die Mehrzahl der Bürger noch immer mit unserer Arbeit zufrieden ist.

Ok, stellen wir uns mal die Situation vor: es klingelt an der Türe, 2 Beamte in Uniform stehen draussen, Knarre rechts am Gürtel, Schlagstock links am Gürtel.

 

Wie würde „Otto-Normalbürger“ wohl dann den Fragebogen ausfüllen? :heul:;):lol:

Das ist doch Unsinn. Im Rahmen einer solchen Befragung werden Fragebögen an verschiedene Haushalte verschickt, wer Antworten will, der macht das und wer schonimmer seinen Frust ablassen wollte, der kann das in diesem Rahmen auch machen.

 

Gruß

Goose

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Was für "Schikanen" sind denn bei einem solchen Eintrag deiner Meinung nach zu erwarten?

Meine Ex hat in den 90 Jahren mal an einer Baggerseeparty teilgenommen, wo auch gekifft wurde. Wer das Zeug mitgebracht hatte, konnte die Polizei nicht ermitteln. Alle wurden erkennungddienstlich behandelt. Der Staatsanwalt hat das Verfahren gegen meine Ex ohne Strafbeffaehl, Geldauflage oder sonst was eigestellt.

 

So.. bei Grenzübertritten von CH oder A aus wurde, wenn eine Personenkontrolle stattgefunden hat, regelmäßig das Auto untersucht in den Aschenbecher geschaut usw. Auch wenn es mein Auto war und ich Nichtraucher bin.

 

 

Eine Abfrage bestätigte, dass sie bei den Zimthosen als BTM Konsumentin geführt wurde.

 

In diesem Falle hier ist wohl jedesmal mit genauen überprüfen der Fahrzeugpapiere, Führerschein , Tüvplaketten usw zu rechnen, ob hier nicht eine Urkundenfälschung oder ähnliches vorliegt.

Ganz nach dem Motto : Einmal erfasst immer verdächtig

 

Was deine Umfragewerte betrifft, erscheinen sie mir schon glaubhhaft. Aber warum nur über 3 und nicht die volle Punktzahl.

 

Ein Freund und Helfer sollte eigentlich 5 Punkte erreichen. Denkst du nicht, dass solche Dinge, wie hier geschildert ein Feinbild entstehen lassen, das schwerlich wieder abzubauen ist.

Natürlich richtet man ein besonderes Augemnerk auf die, die schon Mal im Zusammenhang bin BTM aufgefallen sind. Das ist dann aber keine Schikane, sondern normale Arbeit.

 

Wenn jemand schon mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, wie soll dann eine "übermäßige Kontrolle" aussehen? Daß die Kollegen sich den Führerschein ansehen? Das ist normal, das mache ich bei jedem.

 

Die volle Punktzahl zu erreichen wird wohl immer unmöglich bleiben, da es unumgänglich ist, daß wir bei unserer Arbeit auch mal jemandem auf die Füße treten.

Solche Ziele wären also völlig unrealistisch. Trotzdem zeigen mir die Ergebnisse, daß die Mehrzahl der Bevölkerung mit unserer Arbeit zufrieden ist.

 

Ich verstehe, wie schon gesagt, nicht, warum hier ein Feindbild entstehen sollte? Hier wird Ursache und Wirkung verwechselt. Die Ursache wurde durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis gesetzt, die Wirkung hiervon ist die Anzeige wegen dieser Straftat.

Ebenso setzt der Sprayer, der die Hauswand bemalt, die Ursache für alle weiteren Maßnahmen. Oder sollten wir hier auch weggucken, weil wir ja bis zum Zeitpunkt der Kontrolle eh nicht wissen, ob er nicht vielleicht seine eigene Wand bemahlt?

 

Gruß

Goose

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So.. bei Grenzübertritten von CH oder A aus wurde, wenn eine Personenkontrolle stattgefunden hat, regelmäßig das Auto untersucht in den Aschenbecher geschaut usw. Auch wenn es mein Auto war und ich Nichtraucher bin.

Das wurde ich auch immer, allerdings betrieben wir es mehr als Hobby, und legten es darauf an. Dabei war keiner jemals mit Drogen aufgefallen.

 

Würde sagen, der Nasenfaktor ist hier entscheident, ;) und wie unschuldig man versucht auszusehen. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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@ Goose.

 

Beim Sprayer der fremde Hauswände besprüht. Entsteht ein konkreter Schaden.

Hier ist polizeiliches eingreifen richtig und notwendig.

 

Im Thema dieses Postings entstand kein Schaden, auch wurde , so wie es sich ließt keine Gefährdung erzeugt.

Das selbe gilt für den Fall meiner Ex. Sie hat warscheinlich gar nicht gekifft, war nur in einer Runde dabei, wo gekifft wurde.

 

Verstehst du den Unterschied?

 

Mit welchem Recht bleibt so ein Eintrag überhaupt bestehen, wenn der Staatsanwalt ohne irgendwelche Auflagen das Verfahren einstellt???

 

Becksteins Überwachungsstaat?? ach damals wars ja noch der Gauleiter äh hopla verschrieben, Gauweiler hieß der ja.

 

Aber vielleicht sagst du dem Threaderöffner mal, wo er es erfragen kann, was ihr über ihn gespeichert habt

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In dem einen Fall wurde eine Person geschädigt, in dem anderen Fall die Rechtsordnung, die zum Schutz aller aufgestellt wurde. So groß ist der Unterschied nicht.

 

Du sprichst hier von unseren Speicherungen. Was wird denn alles gespeichert? Weißt du es? Du schimpfst ja so darauf, dann wirst du mir ja sicher sagen können, wie lange ein solcher Eintrag bleibt, was genau wir speichern und welche Informationen wir vor Ort bekommen.

 

Gruß

Goose

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Also, wie lange ihr etwas speichert weiß ich nicht.

Das aber selbst Dinge gespeichert sind, die der Staatsanwalt eingestellt hat ist mir bekannt.

 

 

Man könnte es wie folgt herausbekommen was die Zimthosen gespeichert haben gemäß nachfolgendem Beispiel das so aber nicht stattgefunden hat.

 

Die Freundin von A ist eine schreckliche Verbrecherin fährt ohne Führerschein und ist noch in einer Runde dabei, wo gekifft wird und lässt sich erwischen. Nennen wir sie B.

Nun wollen A und B wissen, was die Zimthosen gespeichert haben.

A hat ein BOS Funkgerät im 4 m Band (legal) Er weiß dass er es nicht zum Abhören des Zimthosenfunks nutzen darf und die Inhalte die er legal aufschnappt nicht an Dritte weitergeben darf und tut dies auch nicht.

Irgendwann läßt A das Gerät liegen und C (ein Bekannter der beiden) nutzt die Abwesenheit von A und verwendet das Gerät widerrechtlich wie folgt.

 

Er erinnert sich, dass die Rufnahmen am Zimthosenfunk oftmals mit dem Namen von großen Flüssen beginnen und da es in der Hauptstadt von Becksteins Reich ist drückt er die Sprechtaste und sagt:

 

Wolga für Wolga 33 1/3......

Wolge 33 1/3 kommen

Eine Person:

Kommen Sie

er sagt den Namen und Geburtsdatum von B (Shakira, geb. xx. xx. 19xx in Bogota.)

 

rausch, knacks britzel ....kccchhhhh.. Bestand vorhanden BTM Konsumentin, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Danke Ende

 

 

So, wenn Wolga 33 1/3 nicht gerade unterwegs waren und mitgehört haben und es die Zentrale nicht merkt, dass der Funk missbraucht wurde, bekommen C die Info und erzählt es B

 

A weiß natürlich nichts davon und war zum Zeitpunkt des Funkspruches in der Kneipe. Denn er hatte ja die Verantwortung über das Gerät und würde so etwas niemals zustimmen.

 

Natürlich kann es auch sein, dass die Zimthosen den Schwindel gleich bemerken. Dann klappst halt nicht.

 

A und B halten sich natürlich völlig raus, da sie wissen, das die Gespräche im BOS Funk aufgezeichnet werden und im Falle wenn der Schwindel auffliegt, natürlich von den Zimthosen befragt werden.

 

Was auch richtig so war, denn die Zimthosen sind tatsächlich bei B aufgetaucht und haben sie befragt. B wusste natürlich von dem Fall nichts.

 

 

So wie in diesem, rein theoretischem Beispiel könnte man herausfinden, was die Zimthosen über jemanden gespeichert haben.

 

Natürlich rate ich hier allen dies seinzulassen, da man das nicht tut.

 

Man bin ich schlecht in Erdkunde, die Wolga fließt ja gar nicht durch die Hauptstadt Bayern, aber wie hieß den der Fluß noch mal.. Ich habs vergessen, aber ist ja auch egal

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@Ilcko

Das ist totaler Blödsinn. Wer nicht auf dem Schirm der Leitstellenkollegen als Einsatzfahrzeug erscheint, der bekommt auch keine Auskunft. IdR kennt man auch die Stimmen der Kollegen, so daß es selbst dann noch auffallen müßte, wenn zufällig der Rufname stimmt. Allerdings reicht auch das nicht aus. Mehr verrate ich an dieser Stelle aber nicht.

 

Nur eines ist gewiß: SO bekommst Du auf gar keinen Fall eine ADV-Auskunft.

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Mag sein, dass das heute nicht mehr geht, aber wie war das 1990???

 

Wie die Rufnamen lauten, könnte man erfahren, wenn man öfters mal mithören würde.

 

Nicht überall sind die Verbindungen so gut, dass eine Stimme einwandfrei zu erkennen.

 

Mag sein, dass es nur im Ausnahmefall fuktioneren könnte ..

 

Aber es hätte vor 15 jahren funktionieren können...

 

Mehr sage ich dazu nicht

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Vor 15 Jahren war der Funk genauso gut oder schlecht wie heute. Das weiß ich aus erster Hand. Das von Dir Beschriebene ist und bleibt eine nahezu auszuschließende Ausnahme. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, daß das funktionieren würde.

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@Goose:

Du siehst die Welt zu sehr durch die rosarote Brille bzw. verbreitest hier diesbezüglichen Zweckoptimismus. Einige Deiner Äußerungen denken sich in ihrer Naivität und Einseitigkeit nicht mit Deiner offensichtlichen Intelligenz. Das kannst Du ja alles machen und will Dich deswegen auch nicht anzählen. Du wirst schon Deine Gründe haben...

 

Zur Polizei:

Die deutsche Polizei ist weltweit gesehen wahrscheinlich überdurchschnittlich leistungsfähig. Ob überdurchschnittlich gut im Sinne der Bürger sei erst einmal dahingestellt. Sie ist auf jeden Fall überdurchschnittlich groß und vor allem teuer. Vor allem wenn man das ganze Drumherum mit einrechnet, haben wir in Deutschland heute schon rein personalmäßig einen Polizeistaat reinsten Wassers. Bezieht man in die Betrachtung die modernen technischen Möglichen mit ein, die heute der Exekutive zu Verfügung stehen, haben wir heute eine mögliche (!) Überwachungsdichte, die etwa das 3.Reich, die DDR oder die BRD der Anfangjahre bei weitem in den Schatten stellen.

Theoretisch müßte die Kriminalität minimal und die Aufklärungsrate nahe 100% sein. Aber wie rechtfertigt man dann diesen monströsen Apparat?

 

@Ilcko:

In vielerlei Hinsicht gebe ich Dir Recht. Allerdings ist manches reines Wunschdenken - leider.

Den normalen Schupo steht es nicht zu, "Gnade vor Recht" walten zu lassen. Das kann ihm böse auf den Fuß fallen. Schließlich wird er zunehmend vornehmlich zu dem Zweck ausgeschickt, Bußgelder einzutreiben bzw. Anzeigen zu schreiben, die letztendlich dazu führen.

Der nachgewiesene Tatbestand der Strafvereitelung im Amt dürfte einen schlimmen Karriereknick nach sich ziehen. Irgendwelche Punkte müssen die Polizisten auch bringen. Der typische Beamte wird sich dazu vorzugsweise einen Weg suchen, der bequem und ungefährlich ist.

 

> Nochmals: langsam Nachts auf eine Supermarktparkplatz zu fahren ist keine Straftat.

Doch, in Deutschland leider schon. Es muß sogar eine relativ schwere Straftat sein, wenn man sich den möglichen Strafrahmen ansieht.

Moralisch zu rechtfertigen ist das natürlich nicht. Wenn Du das meintest, hast Du meine Zustimmung...

 

@Goose (noch mal):

Zum Thema Datenspeicherungen:

Der normale 0815-Polizist weiß sicher auch nicht, was wirklich gespeichert bleibt. Ich behaupte: Mehr oder weniger alles, was jemals offiziell erfaßt wurde.

Die Speicherung der Daten erfolgt in relationalen Datenbanken. Diese ermöglichen eine feinstufige Kontrolle der Zugriffsrechte. Wenn Du etwas nicht siehst, heißt das noch lange nicht, daß es nicht mehr da ist. Zudem wird genau mitprotokolliert, wer wann was abgerufen oder hinzugefügt hat. Die Daten selbst sind verschlüsselt.

Es werden zudem regelmäßig Datensicherungen angefertigt. Diese Archive sind extrem geschützt (Bunker, stillgelegte Bergwerke, militärisch bewacht...) und mehrfach redundant. Glaubst Du wirklich, daß da jemand die alten Streamerbänder oder CD's aussortiert, um dem Datenschutz zu genügen, der in Deutschland sowieso ein Auslaufmodell ist? Wo wie gerade beim glauben sind: Ich glaube, daß Du das nicht glaubst...

 

Gruß

Thomas

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Sie ist auf jeden Fall überdurchschnittlich groß und vor allem teuer. Vor allem wenn man das ganze Drumherum mit einrechnet, haben wir in Deutschland heute schon rein personalmäßig einen Polizeistaat reinsten Wassers. Bezieht man in die Betrachtung die modernen technischen Möglichen mit ein, die heute der Exekutive zu Verfügung stehen, haben wir heute eine mögliche (!) Überwachungsdichte, die etwa das 3.Reich, die DDR oder die BRD der Anfangjahre bei weitem in den Schatten stellen.

Theoretisch müßte die Kriminalität minimal und die Aufklärungsrate nahe 100% sein. Aber wie rechtfertigt man dann diesen monströsen Apparat?

Donnerwetter, der Thomas.B mal wieder..... ;)

Wuerdest Du jetzt noch der interessierten Gemeinde verraten, mit welchem zivilisierten Staat der Welt Du denn jetzt diesen Vergleich angestellt hast? Wo sieht es denn - Deiner welterfahrenen und hochgeschaetzten Meinung nach - besser aus in Sachen Groesse und Wirksamkeit der Polizei? Ach ja - und wie ueberhaupt definierst Du einen Polizeistaat?

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@HarryB

Das Beamtensystem funktioniert heute sicher nirgendwo mehr wirklich zufriedenstellend - zumindest nicht in (halbwegs) demokratischen Staaten. Deshalb bin ich ja für dessen Abschaffung in Deutschland: überholt, ineffizient, zu teuer, demokratisch nicht mehr ausreichend unkontrollierbar, prinzipiell undemokratisch.

 

Bleiben wir bei Deutschland. Der Aufwand für das staatliche System ist in Deutschland exorbitant, was in vielen Ländern Zielscheibe des Spots ist. Wenn man sich mal anschaut, was hier bis zur letzten Kommastelle mit gigantischem Aufwand an "Staatsdienern" geregelt wird, kann sich doch nur an den Kopf fassen. Das kann auch der sprichwörtliche Fleiß des deutschen Volkes nicht mehr ausgleichen, mal vorausgesetzt, er wäre noch das, was er mal war.

 

Im öffentlichen Dienst Deutschlands sind ca. 5 Mill. Menschen beschäftigt. Dabei muß man im Vergleich mit anderen Industrieländern bedenken, daß in Deutschland praktisch alle großen produktiven Bereiche bereits ausgelagert sind - etwa Bahn, Post, Telekom, ÖPNV, Lufthansa und weitere Staatsbetriebe. Aus guten Grund: sie konnten beamtenverseucht wie sie waren nicht vernünftig funktionieren. Sie werden aber trotzdem den deutschen Steuerzahler noch Jahrzehnte lang Milliardenbeträge kosten und arbeiten heute noch über weitere Strecken nicht wirtschaftlich zufriedenstellend.

Wir reden also hauptsächlich nur von Verwaltung, inneren und äußeren Sicherungssystemen (wobei die inneren weitaus größer sind, trotz den überdimensionierten Bundeswehr als Überbleibsel des Kalten Krieges) und den Lehrern soweit verbeamtet.

Lehrer braucht man etwa in der bestehenden Personalstärke - eher mehr - natürlich auf gar keinen Fall als Beamte.

Über die Bundeswehr breiten wir an dieser Stelle mal gnädig den Mantel des Schweigens.

Bleibt der innere Kontroll-, Verwaltungs- und Abkassierapparat.

 

Polizei, Justiz, BGS haben zusammen ca. 390.000 Beamte. Dazu kommen die Angestellten, über deren Personalstärke ich leider im Moment keine Zahlen habe. Wenige werden es nicht sein.

Zum Vergleich: In dem ach so teueren sozialen Sicherungssystemen, die ja wahrlich nicht als Beispiel für effiziente Arbeit und Organisation gelten können, sind "nur" 111.000 Beamte tätig - wieder ohne Angestellte.

 

Oder mal Zahlen zur Personalentwicklung:

Der BGS hat seine Personalstärke seit seiner Gründung in der 50er verdreifacht: von 10.000 auf heute 31.000 - wieder "nur" die Beamten.

Schengener Abkommen, EU-Osterweiterung etc. - interessiert nicht. Deswegen wird keine Stelle abgebaut. Als neues Feindbild hat man außer den illegalen Einwanderern u.a. die "Schwarzarbeiter" ausgemacht.

 

Für die Beamten hat der Staat keine Rücklagen für die Alterssicherung geschaffen. 40% der Beamten werden vorzeitig pensioniert - etwa wegen Dienstunfähigkeit (bei Lehrern: 54%). Die Bundesländer bezahlen ca. die Hälfte ihrer Einnahmen für Personalkosten und Pensionen / Renten - Tendenz steigend. Die 500...600 Mrd. in der offiziellen Staatsverschuldung nicht deklarierten Schulden / Verbindlichkeiten für Versorgungsleistungen habe ich schon genannt.

Das ist speziell unter dem Hintergrund der schnell schwindenden Wirtschaftskraft Deutschlands eine einzige Katastrophe.

 

> und wie ueberhaupt definierst Du einen Polizeistaat

Ein Staat mit überdimensionierter Polizei, Justiz und Organisationen mit ähnlichen Zielstellungen zum Zweck der Überwachung und Gängelung der Bevölkerung oder als Einsatzreserve gegen "Unruhen".

 

Die meisten werden wohl mitgehen, wenn ich behaupte, daß das 3.Reich ein Polizeistaat war.

 

Ca. 90% der Polizeibeamten des NS-Staates wurden in den 50er wieder in die Polizei der BRD "eingegliedert". Konrad Adenauer beklagte beispielsweise, daß 66% der Beamten (aller) ehemalige Mitglieder der NSDAP waren.

Das gab "tolle" Nebeneffekte: Als 1956 die KPD verboten wurde und zehntausende KPD-Mitglieder erneut verfolgt wurden, kam es nicht selten dazu, daß die selben Kommunisten von genau den selben Polizisten verhaftet und durch die Mangel gedreht wurden, wie ab 1933. Wie mag denen wohl zumute gewesen sein?

Seit den 50ern wurde die Polizei und sinnverwandte Organisationen personell und vor allem in ihren technischen Möglichkeiten natürlich massiv aufgerüstet.

 

Gruß

Thomas

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In den letzten 10 - 15 Jahren hat sich in der Sendetechnik so einiges getan. Hat sich im Bereich des BF erheblich verbessert!

Das bestreite ich auch gar nicht. Allerdings ist mir in all den Jahren noch nicht aufgefallen, daß der Funk allgemein, also insbes. die Verständlichkeit, verbessert wurde. Ich konnte die Kollegen früher schon an ihrer Stimme erkennen. Und zwar genauso gut oder schlecht wie heute.

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Man könnte es wie folgt herausbekommen was die Zimthosen gespeichert haben gemäß nachfolgendem Beispiel das so aber nicht stattgefunden hat.
Äh, und wie kommt er in die flüchtige Anzeige?

 

Sorry, aber das wird so einfach nicht klappen.

 

Gruß

Goose

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Du kennst also die Technik nicht, mit der gefunkt wird und die eben vermeidet, daß jemand, der ein 4-Meter-Gerät hat, sich einfach bei uns einschalten kann.

 

Es reicht nicht,einfach nur ein 4-Meter-Gerät zu haben.

 

Gruß

Goose

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Technisch gesehen weiß ich dort nicht im Detail bescheid. Richtig.

Nun will ichs mal vorsichtig formulieren. In manch ländlicher Gegend gehört es zum guten Ton bei der Feuerwehr, Wasserwacht, Rotem Kreuz, THW oder sonst einer ähnlichen Organisation tätig zu sein.

 

Dort gibt es genügend Geräte, wo der Polizeikanal schon so hinterlegt ist, dass man einfach umschalten kann und sowohl mithören als auch sprechen kann. Es ist so. Ob du es glaubst oder nicht.

Natürlich hat jeder unterschrieben den Funk nur für dienstliche Belange zu nutzen und sich zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

Somit besteht die von mir beschriebene Möglichkeit durchaus, wenn

 

a, jemand Berechtigter das Gerät in widerrechtlicher Weise benutzt

b, das Gerät mal unbeaufsichtigt rumliegt und es von einem Dritten mißbraucht wird.

 

Möglichkeit a würde ich mal ausschließen, wer macht das schon??

 

 

Wenn den jemand mithören würde, könnte er sich den Sprachgebrauch und die Redewendungen aneignen und es könnte somit klappen.

 

@ Bluey Es gibt genug Funklöcher, wo du froh bist, dass überhaupt jemand durchkommt. An der Stimme erkennst du da unter umständen niemand mehr.

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Wie gesagt, es reicht nicht aus, ein 4-Meter-Gerät zu haben, um sich darüber als Polizeibeamter auszugeben.

Auch wenn ich die Stimme nicht erkenne, so sehe ich in der flüchtigen Anzeige, wer ruft. Jedes unserer Funkgeräte hat einen individuellen Kodierstecker, der mir auf der LSt den Rufnamen anzeigt.

 

Ich habe selber auf einer LSt gearbeitet, glaube mir, so einfach, wie du es hier darstellst, ist das nicht.

 

Gruß

Goose

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@ Bluey Es gibt genug Funklöcher, wo du froh bist, dass überhaupt jemand durchkommt. An der Stimme erkennst du da unter umständen niemand mehr.

Ich kenne diese Funklöcher. Haben wir hier leider auch an ein paar Stellen. Entweder, ich verstehe gar nichts, weil es völlig zerhackt kommt, in diesem Fall wird aber auch keine ADV-Abfrage durchgeführt, ODER ich verstehe es zumind. so gut, daß eine ADV-Abfrage möglich ist. In letzterem Fall kann man die Stimme des betr. Kollegen ebenfalls ausreichend gut hören/erkennen.

 

Ich bin seit gut 15 Jahren dabei und denke daher mal, daß ich das durchaus beurteilen kann.

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Allerdings ist mir in all den Jahren noch nicht aufgefallen, daß der Funk allgemein, also insbes. die Verständlichkeit, verbessert wurde.

 

Mag sein, ich vermute mal, das die :geil: aus kostengründen nicht unbedingt auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Denn, in 15 Jahren! ... :angry:

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@ Blueey und Goose.

 

ihr sagt also, die Leitstelle kann wie bei einem Handy mit Rufnr.-Übertragung feststellen, von welchem Gerät aus gesprochen wird.

 

Sorry das ist mir neu, das glaub ich einfach nicht und schon gar nicht glaube ich nicht dass dies vor 15 Jahren schon so war.

Sagt mir bitte mal wie das gehen soll. Die Rufnamen sind doch Personen bzw. Situationsgebunden und nicht vom Gerät abhängig.

Mir ist nur bekannt, dass auf der Leitstelle alle Gespräche aufgezeichnet werden.

 

Deswegen habe ich in meinem, erfundenen Beispiel den Funkspruch auch durch C absetzen lassen. Denn wenn jemand seine eigenen Daten abfragt und eure Kollegen merken, das gar keiner von ihnen die Abfrage stellt, dann werden sie recht schnell bei dem Betroffenen auftauchen und ihn anhand der Stimme ev. überführen können.

 

Funkt ein Dritter so tauschen sie, wenn sie den Schwindel merken sicher auch beim Betroffenen auf. Der kann jedoch schnell beweisen, das er nicht gesprochen hat.

 

 

Mal noch ein Beispiel:

 

A läßt sein Gerät unbeaufsichtigt liegen. Seltsamer weise war euer kanal eingestellt und die Lausejungs aus der Nachbarschaft finden es und sprechen eine Menge Unsinn hinein.

 

Werdet ihr dann A einen Besuch abstatten?

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Sorry das ist mir neu, das glaub ich einfach nicht und schon gar nicht glaube ich nicht dass dies vor 15 Jahren schon so war.

Dann will ich das auch mal, zumindest für NRW, bestätigen.

 

Es gibt, wie schon gesagt, einen Codierstecker für das 4-m-Funkgerät. Dieser Stecker ist wie eine persönliche Chipkarte zu verstehen. Darauf ist der Rufname gespeichert. Ohne diesen Codierstecker kann man mit dem Funkgerät auch nicht senden.

Wird die Sendetaste gedrückt, erscheint auf dem PC-Bildschirm des Leitstellenplatzes in einem Fenster (Flüchtige Anzeige) der Rufname. Dies ist so, wie mit deinem Beispiel der angezeigten Telefonnummer bei einem Notruf.

Ob es diese Technik schon vor 15 Jahren gab, kann ich auch nicht sagen, da ich da noch auf der Schulbank gesessen habe.

 

Ich habe schon versucht, etwas dazu im Netz zu finden, aber bisher noch ohne Erfolg. Sollte ich doch fündig werden, stelle ich es hier rein.

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Ob es diese Technik schon vor 15 Jahren gab, kann ich auch nicht sagen, da ich da noch auf der Schulbank gesessen habe.

Ich kann das aber bestätigen, da ich zu dieser Zeit bereits zeitweilig PE-Einsätze fahren durfte. Es gab damals schon die Codierstecker und es wurde auch schon entspr. angezeigt, unter welchem Rufnamen gefunkt wurde.

 

Prinzipiell ist das aber auch egal, da wir im JETZT leben und nicht vor 15 Jahren. So wie weiter oben beschrieben ist's meiner Meinung nach heute nicht mehr möglich, unberechtigterweise (illegal) über Funk eine ADV-Abfrage zu tätigen.

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Es gibt, wie schon gesagt, einen Codierstecker für das 4-m-Funkgerät. Dieser Stecker ist wie eine persönliche Chipkarte zu verstehen. Darauf ist der Rufname gespeichert. Ohne diesen Codierstecker kann man mit dem Funkgerät auch nicht senden.

Wird die Sendetaste gedrückt, erscheint auf dem PC-Bildschirm des Leitstellenplatzes in einem Fenster (Flüchtige Anzeige) der Rufname. Dies ist so, wie mit deinem Beispiel der angezeigten Telefonnummer bei einem Notruf.

Ob es diese Technik schon vor 15 Jahren gab, kann ich auch nicht sagen, da ich da noch auf der Schulbank gesessen habe.

 

Wenn ich nicht irre, gibt es diese Technik seit ca. 8-10Jahren im Bereich des Betriebsfunkes.

Und es ist auch unabhängig davon, in welchem Band der Funk erfolgt (2m-Band, 4m-Band etc. bzw. VHF oder UHF)

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Du irrst. Bei der Polizei gab es das schon Anfang der 90iger. 90/91 hatte ich damit jedenfalls schon zu tun.
Wird die Sendetaste gedrückt, erscheint auf dem PC-Bildschirm des Leitstellenplatzes in einem Fenster (Flüchtige Anzeige) der Rufname. Dies ist so, wie mit deinem Beispiel der angezeigten Telefonnummer bei einem Notruf.

 

Bist Du sicher?

 

Naja, mag sein.

Ich dachte, dass kam erst später und hat mit den veschiedenen Sendeverfahren und der Freigabe von der RegTp zu tun. (Duplex, Semiduplex etc.)

 

:angry: Na, ist lange her, dass ich mich damit beschäftigt habe.

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Hallo,

zur Funktechnik werde ich mal ein wenig klugscheißen...

 

Zu technischen Entwicklung muß man Sende- und Empfangsteil auseinander halten.

Im Bereich der Sendetechnik hat sich in den letzten 15 Jahren nichts für die Funktion wesentliches geändert. Es ist billiger, kompakter und ggf. etwas stromsparender geworden.

Empfängerseitig ist durch rauschärmere HF-Halbleiter, bessere Filtertechnik und die preisgünstige Verfügbarkeit von leistungsstarken DSP die (mögliche) Entwicklung deutlich größer. Gleiches gilt für die Bedienbarkeit. Wirklich revolutionär waren die Entwicklungen nicht - allenfalls in den Herstellungskosten und in der möglichen Miniaturisierung. Wenn das Gerät in ein Auto eingebaut wird, spielen ein paar 100g mehr oder weniger nicht so die Rolle.

 

Innerhalb der konventionellen analogen 2m- oder 4m-Technik gibt es deshalb keinen grundsätzlichen Grund, einwandfrei funktionierende Geräte zu ersetzen.

 

Zum FMS (Funkmeldesystem):

Das ist eine ganz einfache FSK-Geschichte. Es werden ein paar Byte übertragen, deren Bedeutung gekannt ist. Es gibt Kennungen für Land, Ort, Fahrzeug und natürlich BOS.

FSK: ein Frequenz-Shift-Verfahren

Konkret: Eine Frequenz im Übertragungsbereich wird für die digitalen Informationen umgetastet.

Bei FMS: 1,5kHz mit +/- 300Hz Shift -> 1800Hz = "0" und 1200Hz = "1"

Das ganze erfolgt mit rasanten 1200 Baud. Die Übertragung eines kompletten Datentelegramms dauert ca. 0,5s.

 

Grundsätzlich gibt es diese Technik seit den 50ern. Funkfernschreiben funktioniert so. Modulation F1 oder F6 mit Shiftraten von 125, 250 oder 500Hz.

Wann FMS "erfunden" wurde, weiß ich nicht. Ich würde mal schätzen: Anfang bis Mitte der 70er. Die Einführung in größerem Umfang begann wohl ab den frühen 80er. Im militärischen Bereich gab es technik ähnliche Systeme viel eher.

 

Gruß

Thomas

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ihr sagt also, die Leitstelle kann wie bei einem Handy mit Rufnr.-Übertragung feststellen, von welchem Gerät aus gesprochen wird.

 

Sorry das ist mir neu, das glaub ich einfach nicht und schon gar nicht glaube ich nicht dass dies vor 15 Jahren schon so war.

Ob du es glaubst oder nicht, soll mir egal sein. Ich arbeite mit der Technik, weiß also, daß es sie gibt und daß sie funktioniert.

 

Ich denke mal, du hast dich nur unglücklich ausgedrückt, denn so wie man das liest könnte man sonst meinen, du unterstellst mir, ich würde hier lügen. Das wäre nämlich eine Frechheit.

 

Gruß

Goose

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@Ilcko:

 

Das ganze funktioniert so ähnlich

[äpfelmitbirnenvergleichsmodus]

wie z.B. die Fernabfrage eines AB's mit Codesender.

Jede Taste des Codsenders erzeugt eine anderen Ton .

(Funktioniert auch mit einem tonwahlfähigen Telefon auch wenn es da

DTMF und nicht AFSK ist)

Also erst anrufen/abheben, wenn die Verbindung steht kann man den AB anpiepsen.

( Ich glaube bei We**en Da** war mal jemand, der selbst lange Tonfolgen einwandfrei

'übersetzen' konnte. )

 

Nur eben nicht mit 12 verschiedenen Tönen für 0-9,* und # sondern eben nur mit 2.

Dafür halt schneller und kodiert. Also wird aus

TaTüTaTüTaTa eben ein 'A' oder

TaTüTaTaTaTü ein B usw. :(

 

(Das erinnert mich an Otto's Erklärungen zur Benutzung der Hupe im Straßenverkehr :lol: )

 

Selbst gewöhnliche Funkgeräte (also CB, LPD oder PMR -Geräte) haben mitunter

eine Funktion die sich Selektivruf o.ä. nennt). Per Tastendruck wird eine Tonfolge gesendet.

Da kann man die Tonfolge aber wirklich hören.

Und soweit ich weiss, diente das ursächlich nur dazu, um bei einem Funkgerät das

Dauerrauschen im Lautsprecher zu vermeiden. Der wird eben nur aktiviert, wenn eine

passende Kennung kommt. Das war zumindest zu meinen CB-Funk Zeiten no so.

Damit kann man natürlich auch einzelne Funkgeräte identifizieren.

[\äpfelmitbirnenvergleichsmodus]

 

 

 

Von der Technik ist das mit der Rufnummernübertragung bei Handy bzw. Festnetz Analog/ISDN

grundsätzlich nicht vergleichbar. Da wird die Nummer nämlich vor dem eigentlichen Gespräch übertragen.

 

 

Gruß,

Andreas

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ihr sagt also, die Leitstelle kann wie bei einem Handy mit Rufnr.-Übertragung feststellen, von welchem Gerät aus gesprochen wird.

 

Sorry das ist mir neu, das glaub ich einfach nicht und schon gar nicht glaube ich nicht dass dies vor 15 Jahren schon so war. 

Ob du es glaubst oder nicht, soll mir egal sein. Ich arbeite mit der Technik, weiß also, daß es sie gibt und daß sie funktioniert.

 

Ich denke mal, du hast dich nur unglücklich ausgedrückt, denn so wie man das liest könnte man sonst meinen, du unterstellst mir, ich würde hier lügen. Das wäre nämlich eine Frechheit.

 

Gruß

Goose

 

Nun mal langsam, das war nicht so gemeint und sollte auch nicht so rüber kommen.

 

Ich kann mir es deshalb nicht vorstellen, weil der der Organisation xxxx, Mehrere Funkgeräte zur Verfügung stehen. Ich benutze verschiedene Geräte und je nach Standort und aktueller funktion auch verschiedene Rufnamen.

 

Deshalb habe ich es bezweifelt, dass der Rufname übertragen wird. Denn ich nehme meist irgendein Gerät.

Ich wurde noch nie gefragt, ob ich wirklich der bin, dessen Rufname ich verwende. Diese sind auch nicht Personen sondern Funktionsgebunden

 

 

Wenn ich jetzt mal die Antworten von Thomas und Andreas und die von euch beiden, dann wird es wohl so sein, das angezeigt wird, dass es ein Gerät von der Organisation xxx ist.

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Noch ne Frage an euch beide :lol::( .

 

Abgesen davon, dass man mal unterschreiben hat, den Funk nur für den vorgesehen Zweck zu benutzen und über die Inhalter der Gespräche verschwiegenheit zu bewaren, wollte ich euch mal Fragen:

 

Wenn jemand, wiederrechtlich eine Personenabfrage am :) Funk durchführt (egal obs klappt oder nicht).

Welche Vorschriften wären dann verletzt. Wann würde so etwas denn verjähren?

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§ 43 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)

 

[strafvorschriften]

 

(1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind,

 

1. speichert, verändert oder übermittelt,

2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält oder

3. abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Daneben gilt auch zubeachten, daß man selbst die mitgehörten Gespräche im BOS nicht weiterverbreiten darf

 

§ 86 TKG (Telekommunikationsgesetz)

Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

 

Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt

 

 

 

§ 95 TKG

 

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

 

Gruß

Goose

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Für den Abruf der Daten, also den Verstoß gegen das BDSG, liegt die Verjährungsfrist bei einem Jahr, für das Verbreiten von unbefugt mitgehörten Daten, also den Verstoß gegen das TKG, liegt die Verjährungsfrist bei zwei Jahren (siehe auch § 78 StGB)

 

Gruß

Goose

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@Andreas:

Schöne Erklärung. Noch mal erwähnen sollte man vielleicht, daß die Übertragung des kompletten Datenpaketes in einem einzigen halbsekündigen Piep erfolgt, der zudem für die User akustisch unterdrückt werden kann. Das wird aber meistens nicht gemacht. Die charkteristischen Pieptöne kann man ja hören, wenn z.B. die Polizei den Funk benutzt.

Sonst kommt da vielleicht bei manchen eine falsche Vorstelltung auf. Ich habe zwar über die 1200 Baud gelästert, aber viel schneller als DTMF ist es schon. DTMF ist allerdings deutlich störsicherer.

 

@Goose:

> ... du unterstellst mir, ich würde hier lügen. Das wäre nämlich eine Frechheit.

Na Du nun wieder. Wer austeilt, muß auch einstecken können. Hab Dich nicht so mädchenhaft. Ilcko hat geschrieben, daß er es sich nicht vorstellen kann und davon noch nicht gehört hat.

 

@Ilcko:

Ist schon so. Goose hat mit der digitalen Rufzeichenübertragung Recht.

Trotzdem ist ein ganz primitives System. Es ist technisch überhaupt kein Problem, so eine FMS-Datenübertragung zu faken.

Aber wenn man sich die gesetzlichen Regelungen ansieht, sollte man es sich vielleicht besser noch mal überlegen. Der fragliche Frequenzbereich der Sender sind ja auch bequem anzupeilen...

 

Gruß

Thomas

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@Goose:

Du kannst ganz unbesorgt sein, daß ich den Tread komplett gelesen habe. Wo ist denn das Problem?

Mal angenommen, er hätte Dir eine Lüge unterstellt - was er m.E. nicht hat - wäre es immer noch kein Grund, deswegen einen großen Aufstand zu machen. Schließlich machst Du es hin und wieder und vor allem Dein blauer Freund den lieben langen Tag am laufenden Band, wenn jemand eine Äußerung macht, die nicht kompatibel mit der Staatsräson ist. Du weist schon: "völliger Quatsch", "totaler Blödsinn", "NULL Ahnung", "Unsinn"...

Wie gesagt, wer austeilt, muß auch einstecken können. Oder willst Du Ilcko wegen Beamtenbeleidungung ein Ei braten?

 

Gruß

Thomas

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@Goose:

Du kannst ganz unbesorgt sein, daß ich den Tread komplett gelesen habe. Wo ist denn das Problem?

Mal angenommen, er hätte Dir eine Lüge unterstellt - was er m.E. nicht hat - wäre es immer noch kein Grund, deswegen einen großen Aufstand zu machen. Schließlich machst Du es hin und wieder und vor allem Dein blauer Freund den lieben langen Tag am laufenden Band, wenn jemand eine Äußerung macht, die nicht kompatibel mit der Staatsräson ist. Du weist schon: "völliger Quatsch", "totaler Blödsinn", "NULL Ahnung", "Unsinn"...

Wie gesagt, wer austeilt, muß auch einstecken können. Oder willst Du Ilcko wegen Beamtenbeleidungung ein Ei braten?

 

Gruß

Thomas

@Thomas: Warum stänkerst du hier rum? Ich habe mit Ilcko gesprochen, hier galt es, Missverständnisse auszuräumen, was dann auch geschehen ist. In dem Umfang, in dem ich austeile, stecke ich auch ein, mach dir da mal keine Sorgen.

Und wenn du den Satz im ganzen gelesen hättest, dann wäre dir auch gleich aufgefallen, daß ich von Beginn an von einer unglücklichen Ausdrucksweise ausgegangen bin.

 

Gruß

Goose

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@ Thomas,

 

Es stimmt, Goose und ich haben uns per PM ausgetauscht. Es prallen zwischen uns zwar grundsätzlich verschiedene Ansichten aneinander, welche wohl kaum unter einen Nenner zu bringen sind. Dennoch empfand ich es als faire Diskussion.

 

Allerdings gebe ich keine Inhalte von PM Mitteilungen weiter.

 

Habe mich inzwischen erkundigt. Beim BOS Funk kann die Leiststelle mit Einschränkungen feststellen wer spricht.

Oft sieht man aber nur, welcher Organisation das Gerät zugeordnet ist. Ob dort registriert wird wer wann welches Gerät hat ist von Organisation zu Organisation verschieden.

 

In so fern, besteht die von mir geschilderte Möglichkeit einer gefakten Abfrage durchaus, wenn auch die wahrscheinlichkeit dass es klappt äußerst gering ist.

 

Mit etwas Wissen über die örtlichen Verhältnissen steigt die Wahrscheinlichkeit.

Beispiel: Sportliche Großveranstalltung, Skinheadveranstalltung in der Nähe usw.--->Anfragen am laufenden Band.

 

Gut, ich wills nicht mehr weiter vertiefen.

 

Meiner Ansicht kommt zu den von Goose aufgeführten Vorschriften noch die Amtanmaßung hinzu, wenn man sich mit dem Rufnamen einer Polizeistreife meldet.

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