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Fahren Lassen Ohne Führerschein


Guest Thomas1981m

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Guest Thomas1981m

Hallo Leute, bin hier erst neu und schon einmal eine Frage.

Habe heute abends meine Freundin fahren lassen auf einem riesigen Einkaufsparkplatz.

Leider hatte sie nur 5 min das Vergnügen, da die Polizei vorbeikam.

Was erwaret uns so jetzt??

 

Mfg

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StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 

1.  ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis

 

    nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs

    oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.  als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das

    Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder

    dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25

    dieses Gesetzes verboten ist.

 

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

 

1.  eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2.  vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der

    vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in

    Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3.  vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder

    zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene

    Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen,

    sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

 

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

 

1.  das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das

 

    Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses

    Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des

    Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2.  als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das

    Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des

    Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes

    verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des

    Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3.  in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach

    Absatz 1 verurteilt worden ist.

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Ganz kurz: Die Freundin wird angezeigt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und du wirst angezeigt wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

Ist beides ne Straftat, also können die Polizisten kein Auge zudrücken.

 

Über die Höhe der zu erwartenden Strafe kann ich leider nichts sagen.

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Ob das was nützt, weis ich nicht, aber hier ein Beispiel, wie sowas auch glimpflicher ablaufen kann:

 

Ein 18-jähriger mit druckfrischem Führerschein fuhr mit 3 anderen Jugendlichen auf einen für Autos gesperrten Feldweg, nahm eine 13-jährige auf den Schoß und ließ sie das Auto lenken, während er die Pedale bediente.

 

Da kommen ihnen - auf diesem Weg ganz unvermutet - die :vogelzeig:;) entgegen. Aber was macht die Polizistin ? Scheißt ihn kurz zusammen und läßt ihn laufen. Schweiiiiiin gehabt.

 

Der 18-jährige hat übrigens wirklich so einen Schrecken davon getragen, dass er das nie wieder machen wird.

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Ich bezweifele mal, dass eine ausgewachsene Person auf dem Schoß des Fahrers diesen nur etwas behindert. Von Kontrolle würde ich hier nicht mehr sprechen. Auch wenn auf dem beschriebenen Feldweg wohl keine hohe Geschwindigkeit erreicht wurde.

Fahrzeugführer ist derjenige, welcher auf die wesentlichen Bedienelemente des Fahrzeugs Einfluss nimmt. In der beschriebenen Konstellation ist es durchaus möglich, von zwei Fahrzeugführern zu sprechen. Diese sind dann im Fall eines Falles beide als solche verantwortlich. Im konkreten Fall schließt das Alter des Mädchens eine Strafverfolgung jedoch aus.

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Hallo,

 

gilt eigentlich auf einem Parkplatz immer die StVO ?

 

Mitunter findet sich doch schon mal ein Schild 'Privatparkplatz' an der Einfahrt.

(Selbst bei großen Parkanlagen)

Ist dann nicht der 'Besitzer' des Parkplatz derjenige welcher die Regeln festlegt

(natürlich im Rahmen), bzw. Anzeige erstatten kann.

Meistens finden sich aber Schilder wie " ... es gilt die StVo ..". Da ist die Sache klar.

 

Wie sieht es auf Privatgrundstücken oder Privatstraßen (z.B. Zufahrten) aus.

(Lassen wie mal die versicherungstechnische Seite außer acht)

 

Und bin ich verpflichtet, mir von jedem per Unterschrift bestätigen zu lassen

das eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt oder reicht im Zweifelsfall der gute Glaube.

(Okay im vorliegenden Fall kann er wohl kaum sagen er habe es nicht gewußt)

 

Gruß,

Andreas

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Und bin ich verpflichtet, mir von jedem per Unterschrift bestätigen zu lassen

das eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt oder reicht im Zweifelsfall der gute Glaube.

Bei Unbekannten solltest Du Dir den Führerschein immer zeigen lassen und ggf. sogar die Daten notieren. Eine einfache mündliche Erklärung, daß sie den FS haben, reicht nicht.

Bei sehr gut Bekannten oder Respektspersonen (jähzornige Ehefrau, cholerischer Vorgesetzter, ...) reicht eine gelegentliche Kontrolle des Originals und zwischendurch eine regelmäßige mündliche Versicherung.

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gilt eigentlich auf einem Parkplatz immer die StVO ?
Es zählt, ob es sich um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handelt. Dieser liegt immer dann vor, wenn, unabhängig von den Besitzverhältnissen, die Fläche von einem unbestimmten Personenkreis genutzt werden kann. Ein Parkplatz, der nicht durch Tore, Schranken etc. gesperrt ist, ist öffentlicher Verkehrsraum. Auch ein Parkhaus, in welches jeder, nachdem er ein Parkticket gezogen hat, einfahren kann, ist öffentlicher Verkehrsraum. Dieser endet z.B. an einer Firmeneinfahrt, an welcher der Pförtner nur Berechtigte einlässt.

 

Gruß

Goose

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Guest Thomas1981m

So,

 

also es war ein riesiger leerer Parkplatz von "Kaufland" im weiten Industriegebiet wo sonntags eigentlich keine Autos durchfahren....

Dort war eine Schranke, die jedoch offen war...

Privat oder öffentlich. Sonst gab es dort keine Schilder, wie Privat, oder hier STVO usw.

Nur wenn man von dem Parkplatz rauswollte war ja natürlich ein Vorfahrt gewähren Schild mit abgesenkter Bordsteinkante.

Polizei schrieb im Notizblock nur Parkplatz auf.

 

Mfg

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Somit ist der Tatvorwurf der Kollegen gerechtfertigt.

Aber in solchen Fällen könnten die doch das eine oder andere Auge zudrücken. Schließlich standen keine andere Personen drum rum, die irgendwie gefährdet oder geschädigt werden könnten.

 

Ich selbst fahre Auto, seit ich 13 bin. Den Theoretischen Teil konnte ich wohl schon mit 5-6 Jahren (Schaltvorgänge-Lichtanlage Teile der Verkehrsordnung etc.) Je früher man mit dem Fahren anfängt, um so besser beherrsccht man später das Fahrzeug. Natürlich bin ich da nicht alleine gefahren und an die Regeln hab ich mich auch größtenteils gehalten, schließlich saß mein Großvater neben mir. Bin auch mal angehalten worden, aber da es nicht in Deutschland war, konnte die Sache mit einer kleiner Geldstrafe ohne weitere Folgen enden :vogelzeig:

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Aber in solchen Fällen könnten die doch das eine oder andere Auge zudrücken. Schließlich standen keine andere Personen drum rum, die irgendwie gefährdet oder geschädigt werden könnten.

 

Nun, wir haben hier eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie Beihilfe (§ 27 StGB) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun verlangst du von der Polizei, ein Auge zuzudrücken. Die Kollegen müssen jedoch die Gesetzeslage beachten.

 

§ 163 StPO

Ermittlung durch Polizei

 

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.

 

(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

 

Da steht "haben Straftaten zu verfolgen". Hier wird uns, anders als bei der OWi-Verfolgung, kein Ermessensspielraum eingeräumt, wir sind zur Fertigung der Anzeige verpflichtet.

 

Ein Auge zuzudrücken stellt die Straftat der Strafvereitelung im Amt gemäß § 258a StGB dar.

 

§ 258a StGB

Strafvereitelung im Amt

 

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

 

 

Die Kollegen, die hier ein Auge zudrücken, machen sich somit strenggenommen strafbar.

 

Da baut also jemand Scheiße, indem er einen anderen ohne Fahrerlaubnis fahren lässt und du erwartest von den Kollegen, daß sie ihrerseits eine Straftat begehen, damit der andere um die Konsequenzen seines Handelns herum kommt? Sorry, aber das geht mir dann doch zu weit.

 

Gruß

Goose

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Hi,

ich denke der beitrag von goose sagt alles. als cop muss man es eigentlich zur anzeige bringen.

aber trotz allem, man muss auch als cop nicht auf den parkplatz fahren und kontrollieren

wer da gerade übt. also spielraum gibt es definitiv.

und wenn ich ein cop wäre, würde ich den in diesem fall auch nutzen. es ist doch echt quark

wegen so einer kleinigkeit ne strafanzeige zu stellen.

aber okay, jetzt ist es passiert.

allgemein werden solche privatfahrschulen relativ milde bestraft. ich denke auf beide kommen

maximal 15 bis 20 tagessätze zu. und im normalfall keine weiteren führerscheinrechtlichen

maßnahmen. natürlich nur bei ersttätern.

ärgerlich, aber da geht die welt nicht unter.

 

ciao

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@ Goose

 

Mich würde mal interessieren, was du dazu

 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei dieser Konstellation nicht so einfach eine Straftat draus wird, schließlich hat der 18-jährige ja noch die Kontrolle über das Fahrzeug, er wird nur durch das Mädchen etwas behindert.

 

meinst.

 

MfG

Hugo

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@ Goose

 

Mich würde mal interessieren, was du dazu

 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei dieser Konstellation nicht so einfach eine Straftat draus wird, schließlich hat der 18-jährige ja noch die Kontrolle über das Fahrzeug, er wird nur durch das Mädchen etwas behindert.

 

meinst.

 

MfG

Hugo

Wie schon gesagt, ist derjenige Fahrzeugführer, der auf wesentliche Bedienelemente (Gas, Bremse, Lenkung etc.) einwirkt. Im o.g. Fall hatte das (strafunmündige) Mädchen diese Einwirkmöglichkeit auf die Lenkung, der Verantwortliche, auf dessen Schoß sie saß hat ihr hiert Beihilfe geleistet.

 

@Tom: Im Bereich der Straftaten entscheiden wir nicht, was verfolgungswürdig ist und was nicht. Es ist unsere Aufgabe, solche Vorfälle zur Anzeige zu bringen und der StA die Möglichkeit zu geben, hier eine Entscheidung zu treffen. Ich weiß ja nicht, wie dein Chef es sieht, wenn du deinen dir übertragenen Aufgaben nur unzureichend nachgehst.

 

Gruß

Goose

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@Goose,

Im Bereich der Straftaten entscheiden wir nicht, was verfolgungswürdig ist und was nicht. Es ist unsere Aufgabe, solche Vorfälle zur Anzeige zu bringen und der StA die Möglichkeit zu geben, hier eine Entscheidung zu treffen.
Klar, der standpunkt ist sehr bequem. ich schalte schlagartig jegliches eigendenken aus und richte mich stur

nach den vorschriften.

man muss dinge nicht sehen, wenn man nicht will. ich kenne diverese fälle wo die polizei da auch mal ein auge

zudrückt. auch wenn sie es nicht dürfte. es sind eben menschen.

aber klar, man kann sich auch einfach nur nach dem gesetz verhalten.

beides ist okay. jeder muss für sich selbst entscheiden was er macht.

 

Ich weiß ja nicht, wie dein Chef es sieht, wenn du deinen dir übertragenen Aufgaben nur unzureichend nachgehst.

 

mein chef erwartet eigendenken. ich müsste jeden tag 8 stunden arbeiten. aber wenns mal mehr zu tun gibt bleib ich

auch mal 9 oder 10 stunden. dafür aber manchmal auch nur 7 stunden.

wenn ich bei einer aufgabe denke, die vorgaben sind schlecht, dann ändere ich da auch eigenmächtig mal was ab.

ich glaube mein chef ist zufrieden mit mir.

ich bin immer noch ein mensch, der selbstständige entscheidungen trifft. sonst könnte man hier auch ne maschine

hinsetzen.

aber ich fürchte du willst es nicht verstehen.

ich mach dir auch keinen vorwurf oder den cops. ich sage nur, man muss nicht überall hinschauen und jeden kleinkram

zur anzeige bringen.

und die freundin mal auf nem parkplatz sonntags zum üben fahren zu lassen ist kleimkram.

ich kenne fast niemanden der das nicht mal vor seiner prüfung gemacht hat.

aber klar, in diesem überregulierten land, kann man sowas nicht durchgehen lassen. da wird lieber eine 17 jährige

kriminalisiert, mit eintrag im bzr.

echt toll.

es gibt IMMER spielraum.

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Hallo,

 

@Goose:

Im Bereich der Straftaten entscheiden wir nicht, was verfolgungswürdig ist und was nicht. Es ist unsere Aufgabe, solche Vorfälle zur Anzeige zu bringen und der StA die Möglichkeit zu geben, hier eine Entscheidung zu treffen. Ich weiß ja nicht, wie dein Chef es sieht, wenn du deinen dir übertragenen Aufgaben nur unzureichend nachgehst.

 

Bei solchen Verallgemeinerungen wäre ich vorsichtig. Erst gestern ist mir in einer

Einbahnstraße ein Polizeiwagen entgegen der Einbahnstraße entgegengekommen,

ohne Blaulicht ohne Martinshorn und in gemächlichen Tempo.

Die Straße ist etwa 400 m lang und fast schnur gerade an einer Grünfläche/Spielplatz vorbei.

Rechts Parkstreifen/Hauseinfahrten.

Die Gegenfahrspur führt auf der anderen Seite des Miniparks vorbei.

Das ganze ähnelt quasi einem Kreisverkehr.

 

Die Besatzung hat mich sehen müssen. Nicht nur das sie falsch in die Einbahnstraße gefahren sind,

ich musste mich auch noch in eine Einfahrt zwängen um die vorbeizulassen.

Ich halte es da halt lieber mit ".. der Klügere gibt nach .."

 

Ich bin mir sicher das der Beifahrer entgegen Deiner obigen Darstellung keine Anzeige gegen

den Kollegen schreiben wird !

Nicht auszudenken was im umgekehrt Fall passiert wäre ....

 

Aber war natürlich auch keine Straftat ...

 

[ironie]

Oder haben die vielleicht einen rasenden Fußgänger mit dem Wagen verfolgen müssen.

Ist ja dann besonders unauffällig

[/ironie]

 

Außerdem gibts nicht umsonst den Spruch ".. Gnade vor Recht ergehen lassen .."

 

Aber Hellseher sind die Polizisten nicht, ergo hätten sie höchstens die Vermutung haben können (!),

dass auf dem Parkplatz eine Straftat ausgeführt wird.

Oder hatten die Damen(?) und Herren einen konkreten Hinweis.

Mir wurde jedenfalls ein paar Wochen nach dem Einbruch bei uns am

Telefon mitgeteilt, daß man nicht jede Person aufgrund der Vermutung eines Bürgers

kontrollieren könne (wegen Personalknappheit).

 

[ironie]

Ich hätte also gerne eine Polizeistreife an meinem Gartenzaun, die jeden kontrolliert der

in meinen Garten schaut, es könnten ja Einbrecher sein. (Wäre nicht der erste Einbruch)

[/ironie]

 

@Tom_:

 

Tut mir leid, dass ihr an solche Polizisten kommen musstet.

Hoffentlich kommts' nicht zu Dicke. daumen-drück...

Ich wünsche Dir und deiner Freundin alles Gute.

 

..Und auch ein :vogelzeig: Goose wird die ersten Fahrversuche im Auto von

Mama/Papa/Oma/Opa ... gemacht haben. Aber das das kein Freibrief ist, ist natürlich klar.

Und im Grunde hat die StVO ja auch (meistens) Ihre Berechtigung.

 

.. Und ob eine drakonische Strafe in diesem Fall wirklich der Sache dient, na ja ...

 

Für die Zukunft fahrt doch lieber auf einen Übungsplatz, sofern Euch die Lust

dazu noch nicht vergangen ist. Kostet zwar was,

dafür hat man aber auch eine Versicherung die evtl. Schäden übernimmt.

 

Meine ersten Fahrversuche waren im bei uns Hof.

Nachdem das meinem Vater zu gefährlich wurde :vogelzeig:

sind wir dann auf den Übungsplatz gefahren.

Zumindest damals (vor 18 Jahren) durfte man dort ab 16 rumkurven, wenn

jemand mit Führerschein nebendran saß.

 

Gruß,

Andreas

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@anrera

 

Ich bin mir sicher das der Beifahrer entgegen Deiner obigen Darstellung keine Anzeige gegen

den Kollegen schreiben wird !

 

Das liegt aber vielleicht auch nur daran, dass der eine von beiden, welcher schreiben kann, auf dem Fahrersitz saß.

 

Sorry - den konnte ich mir nicht verkneifen. :vogelzeig:

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@anrena:

Ich bin mir sicher das der Beifahrer entgegen Deiner obigen Darstellung keine Anzeige gegen

den Kollegen schreiben wird !

1: man kann die Sonderrechte (§ 35 StVO, Berechtigung zur Außerkraftsetzung der StVO) auch ohne Wegerechte (§ 38 StVO, Blaulicht und Einsatzhorn) in Anspruch nehmen. Auch sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderrechten geringer als die zur Inanspruchnahme von Wegerechten.

 

2: Handelt es sich, wenn keine Sonderrechte in Anspruch genommen wurden, tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei dieser entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen, wir haben hier, anders als bei Straftaten, keinen Verfolgungszwang.

 

..Und auch ein  Goose wird die ersten Fahrversuche im Auto von

Mama/Papa/Oma/Opa ... gemacht haben.

Ja, das habe ich tatsächlich. Für 10 DM pro Stunde auf einem Verkehrsübungsplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes. Die findet man überall.

 

@Tom: Der Standpunkt ist nicht bequem, er ist manchmal recht unangenehm, wenn man in Situationen kommt, in denen man eine Anzeige schreiben muß, obwohl man es normalerweise nicht möchte. Aber hier haben wir klare Vorgaben. Wenn man sich über diese hinwegsetzt, muss man mit den drohenden Konsequenzen leben. Wenn das ein einzelner Kollege macht, so ist das seine Entscheidung, aber verlangen kannst du das von keinem.

 

Ich weiß ja nicht, in welchen Bereichen du tätig bist und in welchem Umfang du die Vorgaben außer Kraft setzen kannst.Gibt dein Chef dir beispielsweise als Vorgabe den Preis X für ein Produkt an, so kannst du ihn sicher nicht für ein Zehntel davon verkaufen, nur weil dir der Kunde leid tut und du ihm ja damit helfen willst.

 

Gruß

Goose

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es gibt IMMER spielraum.

Da ist was dran. Und JEDER weiß um die möglichen Folgen und muß für sich entscheiden, ob er das Risiko eingehen will oder nicht. Mir persönlich ist meine eigene Hose im Zweifelsfall näher als die des anderen.

 

aber klar, in diesem überregulierten land, kann man sowas nicht durchgehen lassen. da wird lieber eine 17 jährige

kriminalisiert, mit eintrag im bzr.

Ja, dann läßt man es doch einfach sein. Jeder weiß doch, daß das nicht erlaubt ist und es im Falle des Erwischtwerdens teuer wird. Aber nein, man liebt das Risiko und muß es ja partout probieren. Nur sollte man anschließend nicht andere dafür verantwortlich machen, wenn's denn in die Hose gegangen ist.

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@ Thomas1981m:

Die Sache hat leider Methode. In jeder Stadt gibt es solche am WE verwaiste Parkplätze, Industriegebiete usw., die gern zum üben genutzt werden. Das ist eigentlich nichts dabei und in vielen Ländern ist das entweder legal oder wird nur minimal bestraft.

In Beamtistan haben wir leider diese überzogene Regelung. Viele Bürger wissen das nicht und haben auch gar kein Unrechtsbewußtsein. Das weiß wiederum die Polizei und kennt auch die bevorzugten Plätze. Für die ist das perfekt. 2 Strafanzeigen auf einen Streich ohne nennenswerte Arbeit. Wie anstrengend wäre es dagegen, einen Dieb, Einbrecher oder Gewalttäter zu ermitteln und dingfest zu machen...

Ich drücke Dir jedenfalls auch die Daumen.

 

@Tom:

> Klar, der standpunkt ist sehr bequem. ich schalte schlagartig jegliches eigendenken aus und richte mich stur nach den vorschriften.

 

Gut erkannt, genauso ist das bei unseren Beamten - fast immer. Wer das als Beamter grundsätzlich anders sieht, hat den Beruf verfehlt. Der kleine Beamte kann dagegen auch nicht viel ausrichten, ohne sich selbst aus dem Fenster zu hängen und das machen Beamte i.d.R. nicht.

 

> ich kenne fast niemanden der das nicht mal vor seiner prüfung gemacht hat.

Ich auch nicht. Diesen "Markt" hat die Polizei auch erkannt.

 

@Herrenfahrer:

Das alte Ding mit dem "wer von Euch beiden kann lesen" hat einen Bekannten von mir eine fette Anzeige wegen Beamtenbeleidigung eingebracht. War wohl richtig teuer...

 

Der Weidner-Spruch unter Deinen Postings gefällt mir. Muß ich mir merken. Paßt leider hervorragen auf unser Land.

 

@Goose:

Das ist ja ein gefundenes Fressen für mich:

 

> Gibt dein Chef dir beispielsweise als Vorgabe den Preis X für ein Produkt an, so kannst du ihn sicher nicht für ein Zehntel davon verkaufen, nur weil dir der Kunde leid tut und du ihm ja damit helfen willst.

 

Nur bietet die Polizei keine Produkte an. Vielmehr betätigen sie sich speziell in der Verkehrsüberwachung hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Wegelagerei und Ablaßhandel. Das erfolgt per Dienstanweisung und hat die Finanzierung des Staatsapparates zum Ziel. Natürlich wäre es ein Unding, wenn der ausführende Beamte "Rabatte" gewähren dürfte - und seien sie auch noch so vernünftig, zumindest bezogen auf den offiziellen Auftrag.

 

Gruß

Thomas

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Nur bietet die Polizei keine Produkte an. Vielmehr betätigen sie sich speziell in der Verkehrsüberwachung hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Wegelagerei und Ablaßhandel. Das erfolgt per Dienstanweisung und hat die Finanzierung des Staatsapparates zum Ziel. Natürlich wäre es ein Unding, wenn der ausführende Beamte "Rabatte" gewähren dürfte - und seien sie auch noch so vernünftig, zumindest bezogen auf den offiziellen Auftrag.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...... :vogelzeig: Na, wie wär's damit zur Abwechslung?

 

Du nennst es Rabatt, ich Ermessensspielraum. Das Ergebnis dürfte das Gleiche sein: eine andere Strafe als die normal für den jeweiligen Verstoß vorgegebene.

 

BTW: wie würdest Du z.B. eine Unfallaufnahme bezeichnen? Ist das nicht auch ein Produkt, eine Dienstleistung? Ich könnte Dir da noch eine ganze Menge anderer Produkte/Dienstleistungen aufzählen.

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Nun Thomas, in der Auslegung von Vorschriften bist Du ja sehr flexibel.

 

In jeder Stadt gibt es solche am WE verwaiste Parkplätze, Industriegebiete usw., die gern zum üben genutzt werden.
Auf Parkplätzen wird das Anfahren gelernt, anschließend ins Industriegebiet auf den verlassenen Straßen.

Wie wäre es dann mit etwas Landstraße wo doch wenig Verkehr ist usw.

 

Das ist eigentlich nichts dabei und in vielen Ländern ist das entweder legal oder wird nur minimal bestraft.

 

Dann sage uns doch mal, wo ist es legal und wie hoch die Sätze in anderen Ländern sind?

 

Wo würdest Du einschreiten, ab wann ist ein Führerschein Pflicht.

Und wozu gibt es Verkehrsübungsplätze?

 

Wie anstrengend wäre es dagegen, einen Dieb, Einbrecher oder Gewalttäter zu ermitteln und dingfest zu machen...
Ist der Spruch nicht zu billig?

 

Gut erkannt, genauso ist das bei unseren Beamten - fast immer. Wer das als Beamter grundsätzlich anders sieht, hat den Beruf verfehlt. Der kleine Beamte kann dagegen auch nicht viel ausrichten, ohne sich selbst aus dem Fenster zu hängen und das machen Beamte i.d.R. nicht.

 

Da habe ich aber Beamte schon anders erlebt, waren zwar keine Polizisten, aber auch Beamte. Die haben sie sich weit aus dem Fenster gelehnt.

 

Und bisher habe ich im persönlichem Kontakt mit Polizisten auch keine negativen Erfahrungen gemacht. Einigemal z.B. defekte Beleuchtung oder andere Kleinigkeiten habe ich noch nie ein Ticket bekommen.

 

Mir ist ein Polizist der klare Regeln einhält lieber, wie einer der nach Backschis strebt. Bisher macht noch der Gesetzgeber die Gesetze, und nicht der Beamte auf der Straße.

 

Nur bietet die Polizei keine Produkte an. Vielmehr betätigen sie sich speziell in der Verkehrsüberwachung hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Wegelagerei und Ablaßhandel.
Verkehrssicherheit ist auch ein Produkt das allerdings nur mit Überwachung funktioniert. Wenn Du eine andere Alternative hast, her damit.

 

Das erfolgt per Dienstanweisung und hat die Finanzierung des Staatsapparates zum Ziel.

 

Statt Geldstrafe lieber den Führerschein lochen, dann wäre endlich mal das Thema Abzocke vom Tisch. Gefängnisstrafen wie in der Schweiz. Also, ich wäre sofort dafür. Bringe einen Alternativvorschlag.

 

Natürlich wäre es ein Unding, wenn der ausführende Beamte "Rabatte" gewähren dürfte - und seien sie auch noch so vernünftig, zumindest bezogen auf den offiziellen Auftrag.

 

Hab ich schon öfters gehabt, statt Verwarnung eine Ermahnung. Oder meintest Du Mengenrabatt.

 

MfG.

 

hartmut

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@Bluey

Nie gut, daß mein Bluey-Filter perfekt funktioniert...

 

Ermessenspielraum:

Gerade hat Dein Kollege Goose schlüssig dargelegt, daß er den selbst bei so einem Kleinscheiß wie dem Treadthema nicht hat. Du hast das bestätigt und dazu einen weisen Spruch getan:

> Mir persönlich ist meine eigene Hose im Zweifelsfall näher als die des anderen.

 

Früher gab es den Ermessensspielraum vielleicht wirklich. Heute wird nicht nur nach meinen Erfahrungen praktisch alles zur Anzeige gebracht, was irgendwie Geld einbringt.

 

Unfallaufnahme:

Bei leichten Unfällen ohne Personenschäden bräuchte die man sehr oft nicht. Die Polizei besteht aber darauf. Mir wollten Sie letztens wegen einem Kratzer an der Leitplanke eine Unfallflucht reinwürgen, obwohl ich die Sache ganz korrekt bei der AB-Meisterei gemeldet habe. Du erinnerst Dich bestimmt. Da wurde ermittelt, meine Zeit vergeudet, ein Strafverfahren eröffnet und dieses letztendlich eingestellt. Angeblich ist das alles völlig normal. Nun - das sehe ich anders. Der volkswirtschaftliche Schaden, den Polizei und Justiz in der Sache angerichtet haben, übersteigt den des Bagatellunfalls um ein vielfaches.

 

Die Unfallaufnahme bei schweren Unfällen ist eine der elementaren Pflichten der Polizei. Dafür zahlen wir alle eine Menge Steuern.

Im übrigen ist eine Unfallaufnahme wohl fast immer mit einer unfreiwilligen Einzahlung in die Staatskasse durch den Unfallverursacher verbunden.

 

@Hartmut:

Bei der Verkehrsdichte, die wir hier in Deutschland haben, sehe ich eine Ausweitung, wie Du sie konstruierst auch als kritisch. Aber auf einem leeren Parkplatz und bei geringen Geschwindigkeiten, ist das Risiko doch überschaubar. Daraus nun gleich eine doppelte Straftat zu konstruieren, halte ich für überzogen.

 

> Dann sage uns doch mal, wo ist es legal...

Zumindest in etlichen US-Staaten gibt es kulante Regelungen.

 

> Und wozu gibt es Verkehrsübungsplätze?

Ich wüßte nicht, wo in unserer Gegend einer wäre. Grundsätzlich wäre das aber schon ideal - schon aus versicherungstechnischen Gründen.

 

> ...aber auch Beamte. Die haben sie sich weit aus dem Fenster gelehnt.

Ich schrieb: i.d.R.

Und ich hoffe doch sehr, daß nicht alle Dienst nach Vorschrift machen.

 

> Mir ist ein Polizist der klare Regeln einhält lieber, wie einer der nach Backschis strebt.

Ja, da gebe ich Dir 100%-ig Recht. (KSM: gut 99,9% - es heißt "als"... /KSM)

 

> Verkehrssicherheit ist auch ein Produkt das allerdings nur mit Überwachung funktioniert.

Überwachung in Sinne der Verkehrssicherheit: ja

Überwachung zur Sanierung der maroden Staatskasse: nein

 

> Hab ich schon öfters gehabt, statt Verwarnung eine Ermahnung.

Wie oft kommt das heute noch vor?

Die Polizei nimmt schon Grundschulkindern 10 Euro ab, weil das Licht am Fahrrad defekt ist. Im Sommer, wenn es von 4...21°° hell ist. Nach einer Vorwarnung immerhin, aber ich finde das trotzdem straff. Bei nicht solventer Kundschaft, werden die Eltern angeschrieben - gleich mit Zahlkarte.

 

Gruß

Thomas

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Die Polizei nimmt schon Grundschulkindern 10 Euro ab, weil das Licht am Fahrrad defekt ist.

Nun, deine Postings als solche sind ja idR von Polemik und Unsinn gefüllt, aber diese Aussage ist absoluter Schwachsinn. Nach § 12 OWiG kann ein Kind unter 14 Jahre eine OWi nicht vorwerfbar begehen.

 

Gruß

Goose

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@Goose:

Dinge, die Dir nicht gefallen oder zu denen Du eine abweichende Meinung hast, sind nicht automatisch Unsinn, Polemik, Schwachsinn usw. Es wäre schön, wenn Du im Diskussionsstil nicht auf das Niveau von Bluey abrutschen würdest.

 

Zur Sache:

Es gab mindestens eine Aktion, bei dem die Polizei vor der Schule die Fahrräder der Kinder kontrolliert hat. Es wurden eine Art Mängelscheine geschrieben - verbunden mit der Androhung, wieder zu kommen. Das haben sie dann auch gemacht und in der Konsequenz haben etliche Eltern den Zehner abdrücken dürfen. Der verkehrserzieherische Effekt ist durch die Massenabfertigung mehr oder weniger komplett auf der Strecke geblieben.

 

> Nach § 12 OWiG kann ein Kind unter 14 Jahre eine OWi nicht vorwerfbar begehen.

Schön, aber Eltern haften für ihre Kinder - oder?

Meine Kinder waren damals nicht betroffen. Ich bin da ziemlich hinterher, daß die Fahrräder in Ordnung sind und die Helme aufgesetzt werden. Aber wenn man sich die Qualität der Beleuchtungsanlagen bezahlbarer Fahrräder anschaut, kann man nie sicher sein.

 

Gruß

Thomas

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Bei der Verkehrsdichte, die wir hier in Deutschland haben, sehe ich eine Ausweitung, wie Du sie konstruierst auch als kritisch. Aber auf einem leeren Parkplatz und bei geringen Geschwindigkeiten, ist das Risiko doch überschaubar. Daraus nun gleich eine doppelte Straftat zu konstruieren, halte ich für überzogen.

 

Die Erweiterung mit dem Industriegebiet kommt von dir.

Das Du es für überzogen hältst, ist keine Antwort auf meine Frage. Auch der Hinweis auf z.B. auf die USA ist etwas ungenügend. Wo liegt jetzt die BRD im Vergleich zu unseren Nachbarn wenn es um das Fahren ohne Führerschein geht.

 

Zumindest in etlichen US-Staaten gibt es kulante Regelungen.
Also auch nicht legal, oder?

 

Ich wüßte nicht, wo in unserer Gegend einer wäre. Grundsätzlich wäre das aber schon ideal - schon aus versicherungstechnischen Gründen.

 

Wieso nur wäre.

Das nicht jeder einen Verkehrsübungsplatz vor der Haustüre hat, ist kein Argument. Mal kurz gegoogelt und Du findest genügend auch in deiner Gegend.

 

Ich schrieb: i.d.R.

Und ich hoffe doch sehr, daß nicht alle Dienst nach Vorschrift machen.

Wenn die Beamte mal Dienst nach Vorschrift machen ist es schon eine Art Streik. Wie alle Arbeitnehmer haben auch die Beamte nur einen sehr beschränkten Spielraum. Wenn der Staat Gesetze und Regeln vorgibt, liegt es nicht im Ermessen eines Beamten die Gesetze außer Kraft zusetzen. Das der Ermessensspielraum den die Beamte haben, auch flexibel ausgelegt wird, habe ich, wie schon geschrieben habe, selber erfahren.

 

(KSM: gut 99,9% - es heißt "als"... /KSM)

 

Das ich öfters als und wie durcheinander schmeiße, sehe es mir nach. Es liegt einfach daran, hier wird Umgangssprachlich oft wie statt als verwendet. Zudem möchte ich weder Schiller noch Goethe Konkurrenz machen. :vogelzeig:

 

Überwachung in Sinne der Verkehrssicherheit: ja

Überwachung zur Sanierung der maroden Staatskasse: nein

Oh Mann, das ist so uralt. Aber auch wieder keine Antwort auf meine Frage. Wie kann der Vorwurf der Abzocke entkräftet werden. Und um einmal beim Thema zu bleiben, ist Strafe bei fahren ohne Führerschein jetzt Abzocke oder nicht.

 

Im Sommer, wenn es von 4...21°° hell ist. Nach einer Vorwarnung immerhin, aber ich finde das trotzdem straff. Bei nicht solventer Kundschaft, werden die Eltern angeschrieben - gleich mit Zahlkarte.

 

Ja, so waren sie schon immer. Als Schüler mußte ich auch mal 2 DM zahlen :vogelzeig: , weil ich bei rot über die Ampel ging. Ist zwar schon etwa 35Jahre her, ich kann aber auch noch da Abzocke schreien.

 

Die 10€ könnten aber den Erfolg haben, dass sich mal die Eltern etwas um ihre Kinder und ihre Fahrräder kümmern.

 

Falls Du mal die Augen aufmachst, gerade in den Sommermonaten sind viele Fahrräder ganz ohne Beleuchtungseinrichtung auf den Straßen unterwegs. Seltsam, ich habe noch nie gehört das einer dieser Rennfahrer ein Ticket bekommen hat. Liegt wohl am Ermessensspielraum.

 

MfG.

 

hartmut

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Falls Du mal die Augen aufmachst, gerade in den Sommermonaten sind viele Fahrräder ganz ohne Beleuchtungseinrichtung auf den Straßen unterwegs. Seltsam, ich habe noch nie gehört das einer dieser Rennfahrer ein Ticket bekommen hat. Liegt wohl am Ermessensspielraum.

Ich habe vergangenen Sonntag schon das zweite Mal geblecht. So selten ist das nun wahrlich nicht.

 

Aber mir ist schon ein Cop begegnet dem ich plausibel machen konnte, dass ich Batterielampen nutzen darf, obwohl ich kein Rennrad im eigentlichen Sinne habe. Nur wiegt es keine 10kg und es steht deutlich "race" als Namenszusatz. auf dem Rahmen.

Und für Trainingsausfahrten bei Tageslicht nehme ich keine Lampen mit, die wieden nur und sind schlicht sinnlos.

Die Beamten, die das dann abstrafen, sollen sich mal genau hinterfragen, ob sie 100% gesetzestreu, und dies mithin immer, sind.

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Nun, wir haben hier eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie Beihilfe (§ 27 StGB) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun verlangst du von der Polizei, ein Auge zuzudrücken. Die Kollegen müssen jedoch die Gesetzeslage beachten.

 

 

Nun gut, das müssen sie wohl, wenn feststeht, das dort eine Straftat stattfindet.

 

Um festzustellen ob dort eine Straftat stattfindet, müssen sie erst mal kontrollieren. Unterlassen sie die Kontrolle, kann man ihnen auch keine Strafvereitelung im Amt vorwerfen, denn sie wußten ja nicht von einer Straftat.

 

Wenn ein Auto mit zwei jungen Leuten auf einem einsamen Parkplatz rumkurvt, ist dies noch keine Straftat. Somit liegt es im Ermessen deiner Kollegen dort zu kontrollieren oder auch nicht.

 

Im Zeitalter von sinkenden Realeinkommen und steigenden Kosten ist es nur logisch, das man versucht ein paar Fahrstunden einzusparen indem man vorher schon etwas übt.

 

Nochmals : hier wurde kein Mensch gefährdet, bedroht oder sonst was. Wo war das Verbrechen?

 

 

 

Aber ja die braven Polizisten haben sich ja nur strengt und Einfrig an die Gesetzte Gehalten

 

Führer befiel, wir folgen dir!

 

Ich Grüße sie mit einem freundlichen HH

 

 

P.S. für alle die nicht Wissen was HH bedeutet. Es ist das KFZ Kennzeichen einer norddeutschen Großstadt (augenzwinker :vogelzeig:

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Nun, wir haben hier eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie Beihilfe (§ 27 StGB) zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun verlangst du von der Polizei, ein Auge zuzudrücken. Die Kollegen müssen jedoch die Gesetzeslage beachten.

 

 

Nun gut, das müssen sie wohl, wenn feststeht, das dort eine Straftat stattfindet.

 

Um festzustellen ob dort eine Straftat stattfindet, müssen sie erst mal kontrollieren. Unterlassen sie die Kontrolle, kann man ihnen auch keine Strafvereitelung im Amt vorwerfen, denn sie wußten ja nicht von einer Straftat.

 

Wenn ein Auto mit zwei jungen Leuten auf einem einsamen Parkplatz rumkurvt, ist dies noch keine Straftat. Somit liegt es im Ermessen deiner Kollegen dort zu kontrollieren oder auch nicht.

 

Im Zeitalter von sinkenden Realeinkommen und steigenden Kosten ist es nur logisch, das man versucht ein paar Fahrstunden einzusparen indem man vorher schon etwas übt.

 

Nochmals : hier wurde kein Mensch gefährdet, bedroht oder sonst was. Wo war das Verbrechen?

 

 

 

Aber ja die braven Polizisten haben sich ja nur strengt und Einfrig an die Gesetzte Gehalten

 

[unpassenden Vergleich gelöscht]

 

 

P.S. für alle die nicht Wissen was HH bedeutet. Es ist das KFZ Kennzeichen einer norddeutschen Großstadt (augenzwinker :vogelzeig:

Edited by me
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Toxic: Das mit den Batterielampen kenn ich. Habe ein MTB mit aufsteckbaren Batterielampen. Es ist auch kein Rennrad, logo, aber wiegt weniger als 11 kg. Einmal wurde es bei einer Kontrolle beanstandet, aber zahlen musste ich nichts. Diese 11 kg-Vorschrift soll jetzt meines Wissens auch für andere Räder gelten, vielleicht drücken sie deshalb ein Auge zu.

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@Goose

 

Nun, deine Postings als solche sind ja idR von Polemik und Unsinn gefüllt, aber diese Aussage ist absoluter Schwachsinn.
Mir drängt sich bei dieser Aussage die Vermutung auf, dass du überhaupt nicht weisst, was Polemik eigentlich ist.

DU schiesst dir damit nämlich ein gutes Eigentor:

 

Polemik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die ursprüngliche Bedeutung von Polemik war Streitkunst, ein literarischer oder wissenschaftlicher Streit, eine gelehrte Fehde (griechisch: polemikós = kriegerisch). Mit Polemik bezeichnet man auch den Kampf gegen dogmatische Anschauungen aller Art. Polemisieren heißt, eine Ansicht zu bekämpfen...

 

Quelle: Wikipedia

 

 

Dementsprechend betrachtest du dich selbstkritisch als "dogmatischen" Menschen: :vogelzeig:

 

Dogma

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

...Benutzt man den Begriff Dogma in einer Naturwissenschaft oder im heutigen Alltagsdeutsch, dann tut man dies meist mit einem kritischen Unterton dergestalt, dass jemand nicht bereit wäre, seinen "dogmatischen" Standpunkt neueren Erkenntnissen gegenüber zu öffnen...

Quelle: Wikipedia

 

Didaktik ist nun einmal mein Steckenpferd. :vogelzeig:

 

@Thomas.B

 

Nur bietet die Polizei keine Produkte an. Vielmehr betätigen sie sich speziell in der Verkehrsüberwachung hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Wegelagerei und Ablaßhandel. Das erfolgt per Dienstanweisung und hat die Finanzierung des Staatsapparates zum Ziel. Natürlich wäre es ein Unding, wenn der ausführende Beamte "Rabatte" gewähren dürfte - und seien sie auch noch so vernünftig, zumindest bezogen auf den offiziellen Auftrag.

 

Leider drängt sich mir die Vermutung auf, dass dieses der Wahrheit entspricht.

 

Meiner Erfahrung nach gibt es innerhalb von Deutschland sehr grosse regionale Unterschiede, was den Ermessensspielraum betrifft. Je reicher die Region, umso wahrscheinlicher das Bagatelldelikte im Strassenverkehr mit einer mündlichen Verwarnung geahndet werden. Hingegen lauert man in den strukturschwachen Regionen im Osten hinter jeder Strassenecke mit der Radarfalle oder der "Orginal Luke Skywalker Laserpistole". :vogelzeig:

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Habt ihr :vogelzeig::vogelzeig::vogelzeig: euch schon mal folgendes überlegt:

 

Bei jungen Menschen, so um die 17 18 Jahre ist das Weltbild noch nicht gefestigt. Man wechselt noch Vorbilder und Ideale.

 

Dann wird man wegen so einer Aktion (niemand gefährdet, verletzt gestört usw.) zum Straftäter.

 

So etwas prägt doch das Bild von der Polizei und vom Staat für lange Zeit wenn nicht fürs Leben

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@ThomasB

Dinge, die Dir nicht gefallen oder zu denen Du eine abweichende Meinung hast, sind nicht automatisch Unsinn, Polemik, Schwachsinn usw. Es wäre schön, wenn Du im Diskussionsstil nicht auf das Niveau von Bluey abrutschen würdest.
Wie sonst soll man dein Posting denn bewerten? Sorry, aber das, was du da von dir gibst, ist in meinen Augen größtenteils Unsinn.

 

@Ilcko:

Aber ja die braven Polizisten haben sich ja nur strengt und Einfrig an die Gesetzte Gehalten

 

Führer befiel, wir folgen dir!

 

Ich Grüße sie mit einem freundlichen HH

Dieser Spruch disqualifiziert dich in meinen Augen ebenfalls als ernstzunehmenden Gesprächspartner. Solche Hitlervergleiche kotzen mich an.

 

Goose

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Du bist wirklich amüsant und irgendwie auf eine gewisse Art "süß". Ehrlich. :rolleyes:

 

Dein primäres Problem scheinen Deine völlig falschen und daher leider auch in vielen Bereichen indiskutablen Vorstellungen von "Gut und Böse", "richtig und "falsch" und insbes. auch "harmlos (siehe "Kleinsch...ß") und bedeutend/gefährlich" zu sein. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eben weder harmlos geschweige denn ein "Kleinsch..ß". Schade, daß Du das nicht verstehen kannst. Dafür allerdings bedarf es auch etwas mehr als nur ein gewisses Technikverständnis.

 

Es gibt den Ermessensspielraum, auch heute noch. Aber eben nicht bei Verstößen wie dem hier beschriebenen. Und das mag Dir nun passen oder Dich doch eher wurmen, es ist und bleibt auch so.

 

Hey, Du hast Erfahrungen? Welche denn? Etwas doch eigene? Oder nur die ergoogleten? :D Laß doch mal eigene hören. Wie viele waren es denn? Worum ging es denn?

 

- bei leichten Unfällen, so es denn wirklich auch leichte sind und nicht nur Deinem Empfinden nach, wird sehr oft auch nur eine mdl. Verwarnung ausgesprochen.

- sehe ich einen Verkehrsverstoß, insbes. einen Unfall, der ja idR nicht einfach so geschieht, so bin ich als Cop schon gehalten, etwas zu tun. Ob Du das als Beteiligter willst, ist da völlig irrelevant.

- hach, es ist aber auch ein pitterpöses Vergehen, daß man Dir Deine ach so kostbare Zeit stahl. Tze... sowas aber auch.... pöse pöse Polizei....

Was war denn für dich "korrekt"? Hab's nicht extra nachgelesen bzw. weiß nicht mehr, ob Du's überhaupt geschrieben hattest: WANN hast Du denn den Schaden gemeldet? TAGE später oder zeitnah?

- sei doch froh, wenn das Verfahren eingestellt wurde. Zum einen zeigt's doch, daß über Schadensfälle nicht leichtfertig hinweggesehen wird und zum anderen das System noch funktioniert (auch wenn DU das ganz anders SIEHST :lol: ).

- und ja, das ist tatsächlich alles völlig normal.

- btw: welchen volkswirtschaftlichen Schaden hat man denn in welcher Höhe angerichtet? Kommst Du Dir da nicht mal wieder etwas zu wichtig vor?! Dein Un-/Rechtsverständnis hat offenkundig verdammt viele Macken und Lücken!

- die Unfallaufnahme ist grundsätzlich einer der Hauptarbeitsfelder der Polizei. Leider. Und da einem Unfall idR (siehe oben) ein Fehlverhalten zugrunde liegt, ist demzufolge eine entspr. Ahndung auch logisch/zu erwarten. Wie aber eben schon beschrieben, erfolgt diese bei leichten Unfällen oftmals eben nur mündlich.

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Das haben sie dann auch gemacht und in der Konsequenz haben etliche Eltern den Zehner abdrücken dürfen.

Nicht möglich bzw. zulässig bei unter 14jährigen. Könntest Du das auch belegen oder geschah das mal wieder nur dem Hörensagen nach?

 

Schön, aber Eltern haften für ihre Kinder - oder?

So ein Dummfug!

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@bluey

 

Es gibt den Ermessensspielraum, auch heute noch. Aber eben nicht bei Verstößen wie dem hier beschriebenen. Und das mag Dir nun passen oder Dich doch eher wurmen, es ist und bleibt auch so.

 

paperlapap - du weisst genauso gut wie jeder andere hier auch, dass die cops an Feiertagen an Supermarkt und Möbelmarktparkplätzen vorbeifahren und die Leutchen in den Autos genau kontrollieren, weil sie genau solche "Schwarzfahrer" erwischen wollen. :rolleyes:

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@Hartmut:

Die Sache mit dem Industriegebiet war mißverständlich. Ich meinte damit nicht irgendwelche pikfeinen Gewerbegebiete, sondern Industriebrachen, wie es sie hier im Osten viele gibt. In meiner Gegend gibt es ausdehnte stillgelegte Braunkohlen-Tagebaue mit Straßen, die es auf keiner offiziellen Straßenkarte gibt. Dort üben zuweilen auch die Fahrschullehrer mit ihren "schweren Fällen".

 

USA:

Die Diskussion um die Anerkennung von ausländischen Führerscheinen geht immer mal wieder durch die Medien.

Beispiel: Ein Austauschschüler macht in den USA mit 17 den Auto-FS. Gilt der nun in D oder nicht? Lt. deutschen Amtsschimmel natürlich nicht... In diesem Zusammenhang werden dann immer mal wieder die Praktiken abgeleuchtet, nach denen die Führerscheinvergabe in den fraglichen Ländern erfolgt.

Weiter zum Beispiel: Der Vater der Gastfamilie (mit langjähriger Fahrpraxis) bringt dem Jugendfreund das Fahren bei - auf öffentlichen Straßen. Wenn er meint, daß das jetzt akzeptabel ist, geht man zum Sheriff und der nimmt eine Fahrprüfung ab und das war's dann. In vielen ländlichen Gebieten ist das wohl heute noch gängige Praxis und auch legal.

 

Anderes Beispiel in diesem Zusammenhang:

Ein Freund von mir hat eine Zeit in den USA studiert. Für irgend etwas brauchte er eine US-ID mit Foto; quasi als Personalausweisersatz. In diesem Fall wird ein FS ausgestellt, der nicht zum führen eines Fahrzeuges berechtigt - das heißt auch irgendwie, leider vergessen.

Der Beamte hat ihn netterweise gefragt, ob er denn keinen Führerschein in Deutschland hätte, man könnte das ja gleich eintragen. Die Pappe hatte mein Freund zu Hause gelassen. Kein Problem - soll eben eine Kopie bringen. Die brachte er Tags darauf als Fax auf Thermopapier - kaum lesbar - und fertig war's.

 

Außerdem: Mit einem alten DDR-FE bekommt man in den USA locker ein Auto gemietet - Hauptsache die Kreditkarte ist ok.

 

Grammatik, KSM:

War nicht ernst gemeint - aber das mit der 100%-igen Zustimmung wollte ich nicht zur Dauereinrichtung werden lassen und irgendein winziges Haar in der Suppe war damit gefunden...

In meinen Posting gibt es auch reichlich Schreibfehler. Ich schreibe eben sehr schnell und lese meistens nicht mehr Korrektur...

Bei meinen Kindern mußte ich eine Zeit lang immer mal wieder eingreifen, wenn solche tollen Konstruktionen wie "mit ohne" oder "als wie" verbaut wurden. Das haben die inzwischen ganz gut im Griff und nur hin und wieder testen sie meine Wachsamkeit.

 

> Oh Mann, das ist so uralt.

Ja, aber es ist ein - vielleicht DAS - zentrale Thema dieses Forums.

Ich würde sogar noch weiter gehen: Es wird immer aktueller.

 

> ist Strafe bei fahren ohne Führerschein jetzt Abzocke oder nicht.

Strafe ist schon in Ordnung. Aber bitte eine angemessene und nachvollziehbare.

Der Suffkopp, der seit Jahren ohne FS unterwegs war und anläßlich eines von ihm unter Alkoholeinfluß verursachtem Verkehrsunfalls wieder mal erwischt wurde, ist sicher anders zu bestrafen, als etwas, wie im vorliegenden Fall. 10...20 Euro VG und eine Standpauke tun da sicher auch ihren Zweck im Sinne der Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung.

 

> Die 10€ könnten aber den Erfolg haben, dass sich mal die Eltern etwas um ihre Kinder und ihre Fahrräder kümmern.

Denn hatte es wohl auch. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Zwei Dinge haben den betroffenen Eltern nicht gefallen:

Der Umgang der Polizei mit den Kindern. Der pädagogische Effekt der Verkehrserziehung trat wohl stark hinter dem monetären zurück.

Die Nachkontrolle bereits nach wenigen Tagen. Mancher Vater hatte sicher schon einen guten Vorsatz gefaßt, aber ist nicht mehr dazu gekommen, diesen straffrei umzusetzen. Jedenfalls gab es eine Menge Ärger. Viele wollten nicht zahlen - ich weis nicht, was daraus geworden ist. Vermutlich hat sich die Sache herausgestellt, die Goose genannt hat...

 

Gerade habe ich mit meinem Sohn gesprochen. Die Fahrradkontrollen sind auch vor dem Gymnasium gängige Praxis. Im Schnitt nehmen die Polizisten an einem Morgen ca. 300 Euro ein - das wird auf dem Schulhof genau ausgewertet...

Die Unter-14-jährigen läßt man jetzt vorerst ungeschoren - macht aber zuweilen Digitalfotos von Roß und Reiter, notiert die Personalien und spricht Drohungen aus. Inzwischen haben sie auch eine Art Belichtungsmesser. So eine Kontrolle kann locker eine Viertelstunde gehen. Daß die Schüler dann zu spät zum Unterricht kommen, tangiert die Polizeibeamten überhaupt nicht - die Beamten des Lehrkörpers hingegen schon...

 

> Seltsam, ich habe noch nie gehört das einer dieser Rennfahrer ein Ticket bekommen hat.

Ich bin mit dem MTB schon mehrfach vor den Grünen geflohen, sonst könnte ich da bestimmt aus eigener Erfahrung mitreden.

 

@Toxic Waste & ######:

Ich fahre im Sommer meistens ein MTB mit 2 zugelassenen Akku-Leuchten und einem LED-RL. Wenn ich sicher bin, daß ich nicht in die Dunkelheit komme, nehme ich die Lampen auch nicht immer mit. Das LED-Rücklicht bleibt aber immer dran. Das ist aber gebührenpflichtig - wohl genauso, wie die fehlenden Schutzbleche, Klingel, Reflektoren...

Einmal hatten sie mich am Wickel - weil sie meinten, da wäre einer mit dem Moped auf dem Radweg unterwegs. Ich habe noch eine 3. Leuchte - 20W-Halogen - höchst illegal, aber sehr erleuchtend. Die waren so perplex, daß es doch nur ein Radfahrer war, so daß ich gleich weiterdurfte bzw. mir das einfach rausgenommen habe - sie würden mir meine Trainingszeit versauen und tschüs. Der Denkprozeß kann dann doch noch in Gang. "Tolles Licht" hat einer der beiden noch gesagt, als ich schon ein Stück weg war. Nichts wie weg...

Die waren bestimmt gerade dabei, auf der parallel verlaufenden Landstraße zu blitzen und hatten nur Langeweile. Das hätte bestimmt auch sehr lästig werden können. Bei solchen Radtouren habe ich normalerweise weder Geld noch Papiere bei mir. Frage an die Polizisten: Wie wird denn dann lt. Vorschrift mit dem namenlosen und insolventen Biker verfahren? Verschleppen auf die Wache?

 

@Herrenfahrer:

Didaktik: :-)

Fremdwörter sind Glückssache...

 

> Je reicher die Region, umso wahrscheinlicher das Bagatelldelikte im Strassenverkehr mit einer mündlichen Verwarnung geahndet werden.

 

Interessante Theorie. Die würde vielleicht erklären, warum es in den Revieren von Bluey und Gosse angeblich so ein hervorragendes Verhältnis zwischen Polizei und Bürgen geben soll, Abzocke praktisch nicht vorkommt und überhaupt im Westen alles viel besser ist...

 

@Ilcko:

Weltbild, Vorbilder, Ideale...

 

Das sehe ich ganz genauso. Im Prinzip ist es schon passiert. Die Polizei hat unter den Jugendlichen den Ruf als Abzockverein weg, der aber nicht in der Lage bzw. Willens ist, ernsthafte Probleme zu lösen. Keiner der Teenies wird so schnell freiwillig zur Polizei gehen - z.B. um einen Diebstahl anzuzeigen oder um Hilfe wegen Gewaltandrohungen zu bitten.

 

Als Erwachsener ist es doch nicht anders. Meine Erfahrungen mit Polizei, Justiz, FA etc. sind überwiegend unbefriedigend bis katastrophal. Kaum jemand in meinem Umfeld hatte im Schnitt mehr "Glück" - viele hat es sogar ganz übel erwischt. Das Meinungsbild ist dementsprechend. Wer will es den Leuten verdenken.

 

@Goose:

> Dieser Spruch disqualifiziert dich in meinen Augen ebenfalls als ernstzunehmenden Gesprächspartner. Solche Hitlervergleiche kotzen mich an.

 

Finde ich nicht. Die bedingungs- und kritiklose Ergebenheit der deutschen Beamtenschaft (bis auf ganz wenige Ausnahmen) hat das 3. Reich in seiner schrecklichen Form erst möglich gemacht.

Beamte waren und sind die ersten, die ihr Fähnchen nach dem Wind drehen - schau in die Geschichte. Das Problem ist so alt, wie der Beamtenstand selbst. Die Sache ist jetzt sehr OT und ich würde das eher nicht ausdiskutieren wollen. Aber bitte unterlaß es, Forumenteilnehmer mit Verweisen auf die politische Korrektheit zu diskreditieren.

 

@Bluey

Wieder ein schwerer Fall für den Bluey-Filter...

 

> WANN hast Du denn den Schaden gemeldet? TAGE später oder zeitnah?

Zeitnah. Wenige Stunden danach, als ich wieder zu Hause war. Wenn die einen vernünftigen Webauftritt hätten oder wenigsten im Telefonbuch stehen würden, wäre es noch eher gewesen.

 

Für alle anderen, die das interessiert:

Es gibt einen Tread dazu: "Winterdienst auf der A72 - Unfall, Leitplankenschaden"

 

> welchen volkswirtschaftlichen Schaden hat man denn in welcher Höhe angerichtet?

Also mich dürfte es in Summe bestimmt 2 Tage gekostet haben. Schriftverkehr, Telefonate usw.

Dazu kam das Heer von Beamten, die alle irgend etwas gefummelt haben - ein Briefchen hier, ein Formularchen da. Wenn man da ehrlich einen Strich drunter zieht, dürften etliche 1000 Euro zusammenkommen. Multipliziere das mal mit den tausenden ähnlicher Vorgänge.

 

nochmal @Herrenfahrer:

 

> paperlapap - du weisst genauso gut wie jeder andere hier auch, dass die cops an Feiertagen an Supermarkt und Möbelmarktparkplätzen vorbeifahren und die Leutchen in den Autos genau kontrollieren, weil sie genau solche "Schwarzfahrer" erwischen wollen.

 

Meine Rede...

 

Gruß

Thomas

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paperlapap - du weisst genauso gut wie jeder andere hier auch, dass die cops an Feiertagen an Supermarkt und Möbelmarktparkplätzen vorbeifahren und die Leutchen in den Autos genau kontrollieren, weil sie genau solche "Schwarzfahrer" erwischen wollen.

Und was hat das nun mit dem Ermessensspielraum zu tun? Natürlich werden zu relevanten Zeiten, an relevanten Tagen entspr. Örtlichkeiten aufgesucht, wo erfahrungsgemäß entspr. Verstöße zu erwarten sind.

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Wieder ein schwerer Fall für den Bluey-Filter...

:rolleyes: Wenn Du sowas unbedingt brauchst...... :D

 

Zeitnah. Wenige Stunden danach, als ich wieder zu Hause war.
Tja, mein "Lieber", das aber ist eben nicht zeitnah, sondern deutlich nach dem Vorfallszeitpunkt. War aber zu erwarten, daß Du da mal wieder Deine eigenen Vorstellungen in den Vordergrund schiebst. Hm.... da mußt Du eben ggf. mit etwas "Ärger"/ ein paar Unannehmlichkeiten rechnen. Andere müssen auch warten oder zeitnah eine Polizeidienststelle unterrichten. Da nimmst Du keine Ausnahmestellung ein, auch wenn Du das vielleicht gern so hättest.

 

Wenn die einen vernünftigen Webauftritt hätten oder wenigsten im Telefonbuch stehen würden, wäre es noch eher gewesen.

Sagte ich gerade: POLIZEI wäre hier das Schlüsselwort gewesen.

 

Also mich dürfte es in Summe bestimmt 2 Tage gekostet haben. Schriftverkehr, Telefonate usw.
Wer's glaubt.... . Naja, letztendlich hast Du Dir den Ärger selbst eingebrockt.

 

Dazu kam das Heer von Beamten, die alle irgend etwas gefummelt haben - ein Briefchen hier, ein Formularchen da. Wenn man da ehrlich einen Strich drunter zieht, dürften etliche 1000 Euro zusammenkommen. Multipliziere das mal mit den tausenden ähnlicher Vorgänge.

Nun nimm Dich mal nicht so wichtig. Wegen Dir wird kein Heer von Beamten bemüht, da reicht oder reichen durchaus ein paar wenige.

Auch wenn Dir das fremd zu sein scheint, unverständlich und nicht nachvollziehbar, nichtsdestoweniger ist es deren Job, Dir oder anderen in ähnlich gelagerten Fällen ein Briefchen hier oder ein Formularchen da zu schicken. Das kostet auch nichts mehr. Die Kosten sind so oder so da.

 

BTW: was heißt hier wieder "dürften etliche 1000 Euro zusammenkommen"? Weißt Du's oder weißt Du's nicht? Ich tippe eher mal auf letzteres, wie so oft. Du weißt es nicht, behauptest aber mal wieder das Blaue vom Himmel. Typisch!

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@Bluey:

> Wann Du sowas unbedingt brauchst......

 

Sicher brauche ich das. Lese mal einige Posting von Dir, die sich auf mich beziehen und stelle Dir vor, jemand würde Dir so kommen. Deine unflätigen Schmähungen überfliege ich allenfalls und suche nach sachlichen Argumenten - leider oft ohne Erfolg. Du hast damit bei mir den Status "bedingt zurechnungsfähig" - kannst mich also kaum noch beleidigen oder ärgern. Wenn die Sache wieder überhand nimmt, kann ich Dich auch prima ignorieren. Auf keinen Fall werde ich auf das Niveau einsteigen, welches Du zuweilen an den Tag legst.

 

> Natürlich werden zu relevanten Zeiten, an relevanten Tagen entspr. Örtlichkeiten aufgesucht, wo erfahrungsgemäß entspr. Verstöße zu erwarten sind.

 

Ja und wozu bitte? Kam es etwa zu schweren Unfällen bei diesen "Privatfahrstunden"? Gab es Beschwerden - etwa von den Besitzern des Parkplatzes (soweit Privatgelände) - etwa wegen Sachbeschädigung? Hat irgendwer ein gerechtfertigtes Interesse an diesen Überwachungsmaßnahmen? Oder geht es wie fast immer nur um das Abzocken?

 

Zeitnah, Polizei:

Die Sache ist ziemlich OT. Wenn es Dich besonders interessiert, kannst Du von mir aus den alten Tread ausgraben.

Für alle anderen eine Kompaktversion: Lausiger bzw. kein Winterdienst, ausgerutscht, leichter Zusammenstoß mit der Leitplanke, gefährliche Stelle an einer Gefällestrecke, die spiegelglatt war, kein sichtbarer Schaden an der Leitplanke, geringer Schaden am Auto, noch fahrtüchtig, kurz gesichtet dann schnell weg - Eigenschutz. Zu Hause angekommen habe ich die zuständige Leitstelle der Autobahnmeisterei angerufen und für alle Fälle die Sache gemeldet.

Wozu brauche ich da eine Polizei? Die war an dem Tag sowieso sichtbar überfordert - alle paar km ein Unfall. Aber bestimmt wurden ein paar Tonnen Streusalz eingespart.

 

> Die Kosten sind so oder so da.

Typische Beamteneinstellung: Die Beamten sind ja sowieso da - also kosten praktisch nichts...

Was soll man dazu sagen?

Wenn im Gegenzug der Bürger die Beamten mal braucht, sieht es oft trübe aus. Das wartet man Stunden auf die Polizei und Jahre auf einen Gerichtstermin, der dann schlußendlich nur zu oft ein schlechter Witz ist.

 

> "dürften etliche 1000 Euro zusammenkommen"?

Bluey - Du weist, was ich beruflich mache. Sagen wir mind. 20h Zeitverlust. Rechne selbst.

Bei den Kosten des Beamtenapparates weis ich es natürlich nicht so richtig. Aber ich hatte mit mind. 10 verschiedenen Leuten zu tun. Und wir wissen ja, daß im Dienst erzeugter deutscher Beamtenschweiß die teuerste Flüssigkeit der Welt ist...

Leicht habe ich denen die Abzocke auch nicht gemacht. Die angeblichen Beweisfotos erwiesen sich als perfektes Entlastungsmaterial und legten die Schlußfolgerung nahe, daß es an der gleichen Stelle nur Minuten später noch jemanden entschärft hat. Kein Wunder bei der polierten Platte und vor allem gut, daß ich da schon weg war...

Vom Gericht habe ich allerdings nur einen Schriebs bekommen, der mich über die Einstellung des Strafverfahrens informierte. Da hat vermutlich jemand Schadensbegrenzung betrieben und einigermaßen schnell einen Haken dran gemacht.

 

Gruß

Thomas

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@ Thomas

 

Du zeigst gelegentlich ein seltsames Rechtsverständnis.

Zu meinen Jungendzeiten war jedem klar das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis verboten ist und auch bestraft werden kann.War auch schon seinerzeit kein Hinderungsgrund.Der Unterschied war das man dann auch für die Folgen geradestand,den Satz heisse Ohren gab es für viele noch zusätzlich.Mir kann keiner erzählen das es heute Leute gibt die nicht wissen das das unzulässig ist.

Dich möchte ich auch erleben wenn du einen grossen Parkplatz hättest der für Privatfahrstunden und sonstige "Übungsfahrten" mißbraucht wird,dann würdest du auch mal nach der :rolleyes: schreien damit sie das abstellen.Wenn irgendwas kaputtgeht kann es nämlich der Besitzer selbst zahlen.Auch ein Parkplatz der frei zugänglich ist nicht Besitz der Allgemeinheit.

 

Das auch Schüler blechen müssen wenn die Beleuchtung defekt ist ist doch nur gerecht,gibt es halt ein paar Klingeltöne weniger in diesem Monat.Manche lassen sich eben nur mit einem Griff ins Bare überzeugen etwas in Ordnung zu bringen.

 

 

Was den US-Führerschein angeht,der ist eine Lachnummer und lässt sich nicht mit der deutschen Ausbildung vergleichen.Dafür sind die :D

manchmal so kulant das du für einen blöden Spruch garantiert Feinstaubfreie Luft verschrieben bekommst.Mit deiner Sturheit hättest du dort bestimmt viel Erfolg.

So hart es ist aber du entwickelst dich langsam zu Mago II

Sollte das an der Herkunft liegen?Ich hoffe nicht.

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@Kater Fritz:

Seltsames Rechtsverständnis - soso, findest Du... Vielleicht habe ich es zu sehr mit der Gerechtigkeit und das paßt nicht in das starre Denkschema unserer Beamten.

 

> Zu meinen Jungendzeiten war jedem klar das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis verboten ist...

 

Und wir haben es trotzdem (fast) alle mal gemacht. Einige sind erwischt worden. Gab zwar tüchtig Ärger, aber soviel Theater und durchorganisierte Abzocke wie heute war es auf keinen Fall.

 

> Dich möchte ich auch erleben wenn du einen grossen Parkplatz hättest der für Privatfahrstunden

 

Solange nichts kaputt gemacht wird...

Falls doch: Versuche mal die Polizei für solche Aufgaben zu "gewinnen", wenn sich kein Schnitt machen läßt - etwa spielende Kinder auf einer Baustelle. Da bekommst Du gesagt: "Bauen Sie einen höheren Zaun und stellen Wachpersonal ein."

 

> Das auch Schüler blechen müssen wenn die Beleuchtung defekt ist ist doch nur gerecht...

 

Sehe ich ganz anders. Vor allem für die Art, wie da systematisch Kasse gemacht wird, habe ich nicht das geringste Verständnis. Für viele Kinder gerade im meiner Region sind 10 Euro viel Geld, weil es die Eltern auch nicht so dicke haben.

 

> Was den US-Führerschein angeht,der ist eine Lachnummer

 

Tja, und die lachen über den Firlefanz, der in Deutschland darum gemacht wird.

Manchmal ist weniger mehr. Bei Beamten mit Sicherheit.

 

Gruß

Thomas

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Seltsames Rechtsverständnis - soso, findest Du... Vielleicht habe ich es zu sehr mit der Gerechtigkeit und das paßt nicht in das starre Denkschema unserer Beamten.

Wäre mal interessant ob dein Gerechtigkeitssinn auch noch so ist wenn du der Geschädigte bist.

 

Und wir haben es trotzdem (fast) alle mal gemacht. Einige sind erwischt worden. Gab zwar tüchtig Ärger, aber soviel Theater und durchorganisierte Abzocke wie heute war es auf keinen Fall.

Also ich meine das die Strafen früher heftiger waren,da war das noch nicht so das man sich mit schlechter Kindheit oder sozialen Problemen rausreden konnte.

 

Sehe ich ganz anders. Vor allem für die Art, wie da systematisch Kasse gemacht wird, habe ich nicht das geringste Verständnis. Für viele Kinder gerade im meiner Region sind 10 Euro viel Geld, weil es die Eltern auch nicht so dicke haben.
Dann müssen sie eben schauen das die Fahrräder in Ordnung sind,gerade wenn man weis das kontrolliert wird.Ich wäre dafür das man die Bußgelder für fehlende oder defekte Beleuchtung erhöht und stärker verfolgt.Wenn die Kinder unterm Auto liegen ist es zu spät.Noch nie ein unbeleuchtetes Fahrrad fast umgemäht?

 

Solange nichts kaputt gemacht wird...

Falls doch: Versuche mal die Polizei für solche Aufgaben zu "gewinnen", wenn sich kein Schnitt machen läßt - etwa spielende Kinder auf einer Baustelle. Da bekommst Du gesagt: "Bauen Sie einen höheren Zaun und stellen Wachpersonal ein."

 

Soll die Polizei alles überwachen?Dann braucht man ja noch mehr und du willst doch weniger.Thema Baustelle,wenn einem spielenden Kind was passiert ist der Bauherr der Depp der zahlt.

 

Tja, und die lachen über den Firlefanz, der in Deutschland darum gemacht wird.

Manchmal ist weniger mehr. Bei Beamten mit Sicherheit.

 

Komisch das den :rolleyes: in Amerika Westeuropäische Zuwanderer die bereits einen Führerschein haben wegen ihrer besseren Ausbildung lieber sind als die die "nur"einen Amischein haben.Ein Kollege hatte als er längere Zeit drüben war nur eine Proforma-Prüfung machen müssen.Der deutsche Schein war dem Prüfer Beweis genug das er besser fährt als die meisten Amis die den Schein machen.Er hatte auch genügend Möglichkeiten die Fahrkünste der Ami-Führerscheinneulinge kennenzulernen.Seither ist er mehr als froh das die Ansprüche hier erheblich höher sind.

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@ fritz the cat:

> Noch nie ein unbeleuchtetes Fahrrad fast umgemäht?

 

Wer nicht? Mehrmals war es ziemlich knapp. Deshalb sind diesbezüglichen Maßnahmen grundsätzlich sinnvoll. Aber nicht als stures Kassiermodell. Gerade Kindern und Jugendlichen ist das kaum zu vermitteln. Die ziehen daraus schon die richtigen Schlüsse - nur nicht die, die sich der Staatsapparat wünscht. So gesehen hat es vielleicht schon sein gutes.

 

> Ich wäre dafür das man die Bußgelder für fehlende oder defekte Beleuchtung erhöht und stärker verfolgt.

 

Ich höre von den "Fans" des Staatsapparates immer wieder das gleiche Modell: Im Namen der Sicherheit (oder Umweltschutzes, Zukunftssicherung etc.) müssen die Strafen und der Überwachungsdruck erhöht werden. Oder man verlangt einfach plump höhere Steuern und Abgaben, was eigentlich gemeint ist.

Keiner von diesen Leuten will wahrhaben, daß es sich dabei häufig nur um Beamten-ABM's mit ganz schlechtem Wirkungsgrad handelt. Solange sich daran nichts ändert, wird es mit Deutschland wirtschaftlich und gesellschaftlich weiter steil bergab gehen.

 

> Thema Baustelle,wenn einem spielenden Kind was passiert ist der Bauherr der Depp der zahlt.

 

Genau das meinte ich. Aber auf die Hilfe der Polizei braucht man da nicht zu zählen, wie auch in vielen anderen Dingen.

 

Gruß

Thomas

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