Guest SPViper Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 Hallo, jetzt hats mich doch erwischt. Trotz Firmenwagen hat mich die Polizei auf unserem Firmengelände 4 Tage vor Verjährung gestellt und identifiziert. Zugegeben habe ich jetzt mal gar nichts aber das nützt wohl nichts. Nun meine Frage. 1.Auf dem ersten Photo wurde ein anderer Verkehrsteilnehmeer geblitzt (Der Bus hat meinen PKW verdeckt). Erst beim 2. Photo bin ich scharf zu erkennen. Habe ich da irgendwelche Argumentationsmöglichkeiten? 2. Kann ich jetzt noch schnell meinen Bruder als möglichen Fahrer angeben um noch in die Verjährung zu gelangen? mfG Anti Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 Higegen dich ist die Verjährung unterbrochen - also hat die Behörde drei Monate Zeit.Wenn du jemanden anderes angibst: §164 StGB soll da sehr schön sein. Quote Link to post Share on other sites
sozialesAbseits 0 Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 Ich würde aufpassen: Sobald Du jemanden fälschlicherweise verdächtigst,machst Du dich strafbar!Dein Arbeitegeber soll lieber angeben,er wüsste nicht,wer gefahren ist bzw. macht von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 ........ bzw. macht von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht. Geht idR nicht. Keine Verwandschaft 2. Grades. Quote Link to post Share on other sites
sozialesAbseits 0 Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 ........ bzw. macht von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht.Geht idR nicht. Keine Verwandschaft 2. Grades. Klar haste natürlich recht! Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 Aussageverweigerung macht auch erst Sinn, wenn der Täter bereits bekannt ist. Quote Link to post Share on other sites
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