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Radarwarner Auf Pda's. Schon Jmd Erwischt Worden?


Guest Gast_Tristania

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Guest Gast_Tristania

Nabend,

hab seit paar Tagen den Warner auf meinen PocketPC und da das "BENUTZEN" eines Radarwarners in BRD momentan verboten ist,

frage ich mich, ob ich mir sorgen vor einer Póliz.-Kontrolle machen muss.

Denn.

1.) Nehmen wir an d. ######n konfiszieren mir den PDA: ohne der PIN nummer finden die doch nix, oder? Und die PIN-Nummer könnte ich z.B. aus Aufregung vergessen haben!

 

2.) Alleine das Benutzen eines Radarwarners ist illegal. Aber wie sieht's aus, wenn ich die Software bzw. den PDA ausgeschaltet habe??? (Bitte keine Vermutungsantworten)

 

3.) Wurde jemand von Euch bzw. kennt Ihr jemanden wo die ######n den PDA auf radarwarnersoftware kontrolliert haben??

 

Gruß

Tristania

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zu 1.) ja kannst du.

 

zu 2.) kein Problem, wenn 1. erfüllt

 

zu 3.) laut eines :lol: erfüllt das nicht den Tatbestand des §23 Abs. 1b (ich zweifel aber dran...)

 

Ich denke, dass ein :D , der sich für solche Dinge interssiert und sich damit auskennt dir sehr wohl aufgrund des o.g. § den PDA einziehen kann. Aber aus eigener Erfahrung sind das seeeeehr wenige.

 

Bei TomTom z.B. kann man die Überwachungspunkte mit dreimaliger Berührung des Displays verschwinden lassen.

 

Gruß

Günni

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Guest Pferdestehler

Keine Panik schieben. Ein PDA mit Navigation UND unterlegten POIs für die Warnung vor "Unfallschwerpunkten" ist keinesfalls unter §23 fallend. Ein Navigationssystem ist nicht

[...]dafür bestimmt [...], Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören [...]
, es ist erstmal für die Navigation und persönliche Datenverarbeitung gedacht und bestimmt. Da geht kein Weg dran vorbei.

 

Zudem muß die POI-Software ja erstmal gefunden sein, da wird aber wohl kaum jemand überhaupt erst nach suchen. :lol:

 

Man könnte sonst auch alle Heim-PCs einziehen, da man ja ggfs. mit denen kopiergeschützte DVDs und CDs kopieren kann. :D

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@PS

 

In einem Ostblockland wurden zu tiefsten Kalten-Krieg-Zeiten sogar mal sämtliche Schreibmaschinen eingesammelt, weil man damit ja theoretisch Protestaufrufe hätte verfassen können ... wart mal ab, da geht bestimmt noch was bei rot/grün ... :lol:icon8.gif

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Guest Pferdestehler
da geht bestimmt noch was bei rot/grün ...  :Dicon8.gif

wird dir das nicht langsam mal peinlich :lol:

 

MfG.

 

hartmut

Och wieso, gestern hat die NRW-Umweltministerin (weiß ihren Namen nicht, die dicke eben) noch gefordert, die Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter (also nahezu alle) stärker zu besteuern. Die Fahrverbote reichen eben nicht.

 

Bei rot-grün geht immer noch was. :D DAS wäre mir peinlich!

 

Nachtrag:

 

Bärbel Höhn heißt die...

http://www.realschule-ennepetal.de/ltw/images/hoehn2.jpg

(Ist die rechte von beiden)

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Och wieso, gestern hat die NRW-Umweltministerin (weiß ihren Namen nicht, die dicke eben) noch gefordert, die Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter (also nahezu alle) stärker zu besteuern. Die Fahrverbote reichen eben nicht.

Bei dir fehlt auch was, schau mal aufs Topic, weder rot noch grün noch Rußpartikel noch deine Geschlechtumwandlung ist hier das Thema.

 

Hast so ein Kurzzeitgedächtnis, das Du beim schreiben das Topic total vergißt. :lol:

 

Na Hauptsache mal wieder dumm gelabert. :D

 

MfG.

 

hartmut

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Keine Panik schieben. Ein PDA mit Navigation UND unterlegten POIs für die Warnung vor "Unfallschwerpunkten" ist keinesfalls unter §23 fallend. Ein Navigationssystem ist nicht
[...] dafür bestimmt [...], Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören [...]
, es ist erstmal für die Navigation und persönliche Datenverarbeitung gedacht und bestimmt. Da geht kein Weg dran vorbei.

Mein Reden!!! Zudem ist ein PDA nicht in der Lage, selbständig - einem RW gleich - eine Radarstelle aufzuspüren, die Streustrahlung zu erkennen. Ich hatte weit mehr als nur eine Diskussion in unserem Hause zu diesem Thema. Alle führten zu einem, nämlich diesem Ergebnis.

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Or nö, oder hartmut? Ist das inzwischen alles, was Du gegen (berechtigte) Kritik an rot/grün aufzuwarten hast? Ein Hinweis auf off-topic?

 

Merke: Mods und erst recht Admins dürfen gelegentlich zersetzerisch wirken, das ist nunmal so mit der Narrenfreiheit bei den Bonzen, kennst Du doch von rot/grün, oder? :D :D

 

Jut, denn mal wieder weiter im Kurs! :lol:

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Mich würde mal die Argumentation der :lol: interessieren. Gibt es Urteile, die für/gegen die Anwendung des §23 sprechen ?

Siehe oben. :D

 

BTW: warst Du letztens bei der Diskussion im Chat nicht anwesend?

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Back tto Topic ;) Von der TomTom Webseite:

 

Frage:

Ist es legal, Radarkameras auf meinem TomTom-Produkt anzuzeigen?

 

Antwort:

Ja, diese Kameras werden vor Ort sorgfältig geprüft und können als Orte von Interesse auf ein neues TomTom-Produkt geladen werden. Rechtliche Folgen sind nicht zu befürchten, da keine Radarkameras mit Lasergeräten erkannt werden. TomTom hat das Ziel, die Navigation sicherer zu gestalten, insbesondere in Anbetracht eines immer höheren Verkehrsaufkommens.

 

 

Ich finde das nur ein wenig komisch formuliert...

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Keine Panik schieben. Ein PDA mit Navigation UND unterlegten POIs für die Warnung vor "Unfallschwerpunkten" ist keinesfalls unter §23 fallend. Ein Navigationssystem ist nicht
[...] dafür bestimmt [...], Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören [...]
, es ist erstmal für die Navigation und persönliche Datenverarbeitung gedacht und bestimmt. Da geht kein Weg dran vorbei.

Mein Reden!!! Zudem ist ein PDA nicht in der Lage, selbständig - einem RW gleich - eine Radarstelle aufzuspüren, die Streustrahlung zu erkennen. Ich hatte weit mehr als nur eine Diskussion in unserem Hause zu diesem Thema. Alle führten zu einem, nämlich diesem Ergebnis.

@Bluey: Ich bin, wie gesagt, anderer Ansicht:

 

"[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]"Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:

 

"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12)

 

Gruß

Goose

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Tja, da gehen die Meinungen wohl tatsächlich arg auseinander. Da verwundert's mich denn doch ein wenig, daß bei den einschlägigen legal zu erwerbenden Geräten (Tom Tom Go, NaviFlash u.a.) ausdrücklich der Hinweis auf der Verpackung steht, daß diese Art der Warnung legal sei. Wäre dem nicht so, würden die Kunden die Geräte wieder zurückbringen. Normalerweise steht beim Autozubehör ausdrücklich dabei: Im Geltungsbereich der StVO/StVZO nicht erlaubt!.

 

Werde bei nächster Gelegenheit mal einen Richter befragen. Mal schaun, was der dazu sagt.

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Du kannst nur den PDA komplett sperren, aber nicht die POIs.

So wild ist das nicht, denn z.B. beim TomTom kann man die mit zwei "Klicks" wieder ausschalten. Bei anderen Navis ist das u.U. nicht so einfach...

Wenn danach kein Zugriff auf die Daten mehr möglich ist, langts doch...

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Ich versteh ja auch nicht, warum die Entwickler der Software/POI's da eine Warnung vor

Radargeräten oder Blitzerampeln einbauen.

 

Viel besser wäre doch eine Warnung vor - wortwörtlich - allgemeinen Gefahrenstellen. ;)

 

Ich möchte mal wissen mit welcher rechtlichen Grundlage verboten werden sollte wenn einen techn. Hilfsmittel

vor einer allgemeinen Gefahrenstelle warnen.

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Kannst du denn im Handel eine Software mit Verknüpfung der Starenkästen als POI erwerben? Das habe ich da noch nie gesehen.

Klar kannst Du das. Guckst Du HIER. Das Gerät hab ich letztes Jahr selbst einmal ausprobiert. Funktioniert bestens! Vor allem die einschlägig interessanten Funktionen. ;):lol:

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Guest Pilotemil

Wie ist es dann rechtlich

um den Verkehrssender RPR1 (Rheinland-Pfalz) bestellt, der eine kostenlose Blitzer-Hotline öffentlich betreibt, wo Hörer zum 0-Tarif Blitzerstandorte an den Sender melden, der wiederum diese Standorte in der Sendung preißgibt.

Und das noch mit dem Hinweis: "mit angemessener Geschwindigkeit kommen Sie schneller ans Ziel!"

Das trifft rechtlich alles auch auf die PDA-Software zu, die versucht, mich davon abzuhalten, an diesen unfallträchtigen Stellen und Gefahrenpunkten angemessen zu fahren.

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die versucht, mich davon abzuhalten, an diesen unfallträchtigen Stellen und Gefahrenpunkten angemessen zu fahren.

:lol: Du wirst dich doch von dem PDA nicht verleiten lassen, dort schneller zu fahren? ;);)

 

MfG.

 

hartmut

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Moin!

 

Der Hinweis von Goose auf einschlägige Kommentarliteratur ist wohl zutreffend!

 

Dabei ist auch davon auszugehen, dass der zitierte Kommentar (Jagusch/Hentschel) als Standardwerk zu bezeichnen ist, weshalb wiederum davon auszugehen ist, dass der entscheidende Richter im Zweifel hierauf zurückgreifen wird, bekommt er einen entsprechenden Fall zur Entscheidung auf den Tisch!!

 

Vom Sinn und Zweck der Regelung her ist - wie auch der ebenfalls zitierte Ausschnitt aus der BT-Drucksache zeigt - ein möglichst weitreichendes Verbot gewünscht !

 

Daher dürften bei vorläufiger Betrachtung die einschlägigen Softwares tatsächlich dem Verbot unterliegen.

 

ABER, und das ist doch einigermaßen schwerwiegend:

 

Eine Einziehung - aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr heraus - hat immer gewisse Voraussetzungen. Hierzu zählt normalerweise das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dem ist natürlich dann so, wenn gegen Vorschriften der StVO verstoßen wird.

 

Hierzu bedarf es aber doch begründeter Anhaltspunkte, um das Vorliegen einer Gefahr oder Störung anzunehmen.

 

Es kann keinesfalls ausreichen, den PDA mitzuführen, um eine Einziehung zu rechtfertigen. Immerhin ist die "normale" Nutzung nämlich nicht vom Verbot betroffen.

 

Der Polizeibeamte müsste also konkrete Anhaltspunkte für das Benutzen des PDA mit einer Blitzersoftware haben, um diesen einzuziehen.

 

Es ist schwer vorstellbar, woher er diese Anhaltspunkte im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme erlangen kann.

 

Darüber hinaus hat der Fahrzeugführer nur minimale Mitwirkungspflichten, wenn es um einen Verstoß seinerseits geht.

Insbesondere muß NIEMAND seinen PDA in Betrieb nehen und möglichst noch die Blitzersoftware vorzeigen.

 

 

 

Daher dürfte die Sache zusammenfassend wie folgt zu beurteilen sein:

 

Blitzersoftware im Zusammenhang mit PDA verboten : JA

 

Nachweisbarkeit im Rahmen der "Allg. Verkehrskontrolle": sehr fraglich

 

 

;)

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@pilotemil

 

Dabei handelt es sich um einen uralten Streitpunkt aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht.

 

Zusammengefaßt:

 

Stellt sich der einzelne mit einem Schild auf die Straße, das vor einer mobilen Radarkontrolle warnt, ist es möglich, dieser Person nicht nur einen Platzverweis zu erteilen, sondern auch, das Schild einzuziehen.

 

Fadenscheinige Begründung des BVerwG:

 

(nicht wortwörtlich) die Überwachung des Verkehrsraumes dient nicht ausschließlich dazu, ein den Vorschriften der StVO entsprechendes Fahrverhalten am Ort der Kontrolle herbeizuführen, sondern auch zur Erziehung der Verkehrsteilnehmer möglichst überall regelkonform zu fahren. Der allgemeine pädagogische Effekt von Verkehrskontrollen soll daher dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer ÜBERALL die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten, nicht nur am Ort der Kontrolle selbst.

 

Dieser übergeordnete Zweck wird durch die die Kontrolle durchführenden Beamten/Bediensteten verfolgt. Damit stört der das Schild hochhaltende Bürger die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen, weshalb sein Verhalten eine Gefahr/Störung für die öff. Sicherheit bedeutet. Daher sind gefahrenabwehrrechtliche MAßnahmen gegen ihn zulässig.

 

 

Eine ähnliche Begründung kann man auch für den PDA mit Blitzersoftware in Zukunft erwarten.

 

 

Anders die Mitteilung bei den Radiosendern.

 

Diese warnen meist einigermaßen weiträumig, nicht jedoch mit Hausnummernangabe. Ferner deutet gerade der Hinweis bei dem von Dir zitierten RAdiosender darauf hin, dass es um den allgemein verfolgten Zweck geht, nämlich, dass die Verkehrsteilnehmer möglichst überall ordnungsgemäß fahren.

 

Somit erfüllen derartige Mitteilungen also eher einen Teil der öffentlichen Aufgabe, verstoßen jedoch nicht hiergegen, weshalb ein vollkommen anderes Ergebnis herauskommt.

 

 

 

;))

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Ich bin immer noch der Ansicht, daß ein PDA mit Navi und entspr. Radar-Plugin NICHT verboten ist.

 

- es wird insbes. beim NaviFlash nicht vor einer Geschw.-Kontrolle gewarnt - schon gar nicht aktiv!!! -, sondern lediglich mitgeteilt (sinngemäß), der Fahrer möge bitte die vorgeschriebene Geschw. beachten. Es kommt KEIN Hinweis: Achtung! Radarfalle!!

Es sollte nicht verboten sein, sich immer wieder ins Gedächtnis rufen zu lassen, das ein Tempolimit besteht. Ganz im Gegenteil. Das ist sogar sinnvoll! :rolleyes:

 

- entspr. Radiodurchsagen sind def. nicht verboten. Müßten sie aber, würde man die PDAs mit entspr. Zubehör verbieten. Sogar noch eher, denn die Radiosendungen sind idR mehr oder weniger aktuell und ortsbezogen. Es wird vor einer aktiven Kontrolle gewarnt. Das aber tun bzw. können die PDAs rein technisch gar nicht.

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@ bluey

 

Andere Auffassungen sind gut vertretbar und lassen sich auch gut hören. Auch in juristischen Kreisen werden andere Auffassungen vertreten.

 

Auch ich persönlich halte die bestehende Regelung für mindestens bedenklich.

 

 

Mein Beitrag sollte nur deutlich machen, dass in der Praxis - da der Jagusch/Hentschel der meistverwendetste Kommentar zum Straßenverkehrsrecht ist - die Wahrscheinlichkeit, an einen Richter zu kommen, der eine abweichende ANsicht vertritt, nicht ganz so wahrscheinlich ist, wie das Gegenteill:))))

 

 

:rolleyes:

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Och Leute. Bitte. Wie will jemand feststellen, ob das Navi mit einem Blitzer-Plugin versehen ist? Ich habe schon sehr viele angehalten mit einem Navi-PDA. Hab mich mit den Leuten über die jeweils benutzte Software unterhalten, mehr aber auch nicht. Und ich werde einen Deubel tun, an dem Gerät herumzufingern. Mit Sicherheit nicht.

 

Bleibt doch mal auf dem Teppich!! :rolleyes:

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Das denke ich auch.

 

Im Zweifel wird wohl kein Polizeibeamter am Originalgerät herumfummeln.

 

Und er kann ja auch gar keine Ahnung von der benutzten Software, schon gar nicht von Blitzersoftware haben.

 

Es müßte m.E. ein wirklich dummer Zufall sein, dass gerade an der Stelle, an der man angehalten wird, eine Blitzerwarnung vom PDA kommt, weshalb der Beamte überhaupt auf die verwendete Software aufmerksam gemacht werden könnte.

 

 

Ferner ertönt bei speedlimit doch nur ein Ton, der doch einigermaßen unverfänglich erscheint.

 

Also insgesamt besteht hier wohl wenig weiterer Diskussionsbedarf.

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Wenn beim Anhaltens durch die :rolleyes: grad eine Warnung auf dem Display steht, würde ich den PDA ausmachen oder die "Gefahrenstellen" ausblenden (je nach Zeit).

Alternativ kann man die Geschwindigkeitsschilder auch durch verschiedene Vogelarten (oder was anderes) ersetzen und sagen, man sei Ornithologe.

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Guest NiliQB
"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12)

Trifft das, wenn man es auf die Spitze triebe, nicht auf alle Autoradios zu? Durch ihre Ausstattung, die es erlaubt, auch Rundfunkstationen zu empfangen, die Blitzermeldungen durchgeben, fallen die dann doch auch schon fast darunter, oder? :rolleyes:

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...daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient...

Trifft das, wenn man es auf die Spitze triebe, nicht auf alle Autoradios zu?

Beim Autoradio wird ja nix angezeigt. Der Unterschied liegt doch darin, dass du dir die durchgesagten Blitzer merken musst (was einem als Ortsunkundiger schon schwer fällt) und bei nem Navi eben nicht.

Einfach die Gesetze wortwörtlich auslegen... :rolleyes:

 

Gruß

Günni

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@Günni

Deine Auslegung (vor allem das in "( )" geschriebene) steht so aber auch nicht im Gesetzestext. Auch nicht zwischen den Zeilen. Vom Grundgedanken her macht ein PDA-Navi nichts anderes als die Radiostation: es zeigt/sagt - im Gegensatz zum Radio - eine Geschwindigkeitsbegrenzung an. Mehr nicht. Der Radiosender gibt eine aktuell in Aktion befindliche Meßstelle durch!

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