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Parkverstoß In Schweden


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@guenni

 

*lol*

 

Kopp zu, Herr General! ;)

Sorry für OT, aber ich würde mit meinen (NOCH)Getreuen etwas umsichtiger verfahren..... *dummdiedumm* :lol::D

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Besorgter!

 

Aus dem selben Grund, warum etwa ein ein Moslem in der Türkei ein paar Ehefrauen haben darf, und bei uns nicht.

 

Oder daß man - etwa wegen eines im Ausland begangenen Mordes nicht dorthin ausgeliefert werden dar, wenn dort die Todesstrafe droht.

 

Aber bei dem ganzen geht es doch um eine Privatschuld !!!

 

Glaubt wer, wenn er in Schweden Schulden gemacht hat, Hotel nicht bezahlt etc, dies nicht eingetrieben werden kann?

 

lg aus Wien

 

Weinberg

er wird es nicht verstehen, weil er es nicht verstehen will (oder kann). die welt ist nicht so einfach, wie sie von manchen hier dargestellt wird.

 

@murphy: nochmal, wenn die forderung privatrechtlicher natur ist, kann selbstverständlich der parkplatzbesitzer/pächter etc. die summe vollstrecken bzw. bei widerspruch einklagen (lassen)!!!!!!!!!!!!! es braucht dieses vollstreckungsabkommen für bussgelder überhaupt nicht. was gibt es denn da nicht zu verstehen?

 

idefiiiiix

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@idefix

 

Schonmal die Mühe gemacht, traffic's Link durchzulesen? (danke übrigens dafür, traffic)

 

Achja, und nach Weinberg's Äpfel/Birnen-Vergleich, auf den ich gar nichts geschrieben habe, weil er mir einfach zu wirr war, nochmal die gleiche Frage, auf die er geantwortet hat, an Dich.

 

Wieso können dann österreichische Blitzaufnahmen, wo nur das Heck des Fahrzeugs zu sehen ist, bei uns trotz Rechtsabkommen nicht vollstreckt werden, obwohl in Österreich ja die Halterhaftung gilt?

 

Ist aber doch irgendwie ein bissel komisch, oder? ;) Wenn Deiner Meinung nach stets nur das Landesrecht gilt. Denn selbst bei einer privatrechtlichen Forderung reicht es nicht aus, wenn der schwedische Parkplatzbetreiber nur den Halter des Fahrzeugs kennt, da dieser nunmal nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn irgendein anderer Fahrer einen Verstoß damit begeht, auch wenn das in Schweden vielleicht anders sein mag (siehe Beispiel Österreich). Das ist - wenn auch weit hergeholt - im Prinzip das Gleiche wie mit der Nichtauslieferbarkeit, wenn die Todesstrafe droht. Weil es mit den Grundsätzen des eigenen Landes nicht zu vereinbaren ist, und in Deutschland gilt Fahrerhaftung, fertig aus.

 

Findest Du es eigentlich cool, Andere pauschal als begriffsstutzig darzustellen? Hälst Du das für einen guten Diskussionsstil? Oder ist das reine Auswegslosigkeit? :lol:

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Hallo allerseits,

 

nochmals, das ist eine reine privatrechtliche Sache.

 

Lassen wir mal das Ausland weg, angenommen, jemand behauptet, vor Dir Geld zu kriegen, ob berechtigt oder unberechtigt, ist wurst. Der Anwalt kann schreiben, was er will, das stimmt schon, aber irgendwann wir er Klage einreichen. Bei der Verhandlung kannst Du beweisen, daß Du nichts schuldig bist, dann wird die Klage eh abgewiesen. Wenn Du aber nicht hingehst, gibts ein Versäumnisurteil, da gibts kein Zurück mehr. Da kannst Du im nachhinein hundertmal Zahlungsbestätigungen, Erlagscheine, Bankauszüge vorlegen, dann ist die Sache gelaufen. vorbehaltlich bei Wiedereinsetzung wg. Verfahresmängel o.Ä.. es gilt aber im Normalfall das Neuerungsverbot.

 

Und mit dem Gerichtsurteil (nicht mit einem Bussgeldbescheid o.ä) in der Hand kann der Gläubiger dann Exekution betreiben. Das Exekutionsgericht überprüft dann nicht mehr die Berechtigung der Forderung.

 

So ist es in jedem zivilislierten Rechtsstaat üblich.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass derartige Gerichtsurteile im Ausland nicht vollstreckt werden können.

Weil sonst nehme ich mir bei einer ausländischen Bank einen ordentlichen Kredit, und zahl halt nichts zurück.

 

Glaubt wer wirklich, dass das so geht?

 

 

Beste Grüsse aus Wien

 

Weinberg

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@Weinberg

 

Lassen wir mal das Ausland weg, angenommen, jemand behauptet, vor Dir Geld zu kriegen, ob berechtigt oder unberechtigt, ist wurst. Der Anwalt kann schreiben, was er will, das stimmt schon, aber irgendwann wir er Klage einreichen. Bei der Verhandlung kannst Du beweisen, daß Du nichts schuldig bist, dann wird die Klage eh abgewiesen. Wenn Du aber nicht hingehst, gibts ein Versäumnisurteil, da gibts kein Zurück mehr. Da kannst Du im nachhinein hundertmal Zahlungsbestätigungen, Erlagscheine, Bankauszüge vorlegen, dann ist die Sache gelaufen. vorbehaltlich bei Wiedereinsetzung wg. Verfahresmängel o.Ä.. es gilt aber im Normalfall das Neuerungsverbot.

Ganz kleiner Denkfehler: Du gehst immer davon aus, dass der wahre Schuldner feststeht. Tust Du doch, oder? Steht er aber in unserem Fall nicht. Denn das Geld schuldet dieser schwedischen Firma nicht der HALTER des Fahrzeugs, sondern der FAHRER des Fahrzeugs. Und eben dieser ist völlig unbekannt und wurde sicher auch nicht durch die schwedische Firma am Tattag vor Ort ermittelt (Beweisfoto o.ä.). Es mag sein, dass schwedisches Recht und deutsches Recht hier divergieren und in Schweden immer der Halter für die Schandtaten des Fahrers haftet, weiss ich nicht, bei uns ist das jedenfalls nicht so. Und hier bricht unser Recht nunmal ganz klar deren Recht, weil es eben nicht zumutbar ist (siehe auch das Österreich-Beispiel, wo das alles genau so mit euern Blitzaufnahmen von hinten gehandhabt wird -> ab in Ablage P bei uns in Deutschland, weil eben keine aussagekräftige Aufnahme, die auf den Fahrer schließen lässt).

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass derartige Gerichtsurteile im Ausland nicht vollstreckt werden können.

Weil sonst nehme ich mir bei einer ausländischen Bank einen ordentlichen Kredit, und zahl halt nichts zurück.

 

Die große Frage ist ja wohl eher, ob es eine Bank gäbe, die Dir nach Prüfung und Fesstellung unklarer Rechtslage im Nichtrückzahlungsfall überhaupt einen Kredit aushändigen würde ... ;)

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Und eben dieser ist völlig unbekannt und wurde sicher auch nicht durch die schwedische Firma am Tattag vor Ort ermittelt (Beweisfoto o.ä.). Es mag sein, dass schwedisches Recht und deutsches Recht hier divergieren und in Schweden immer der Halter für die Schandtaten des Fahrers haftet, weiss ich nicht, bei uns ist das jedenfalls nicht so. Und hier bricht unser Recht nunmal ganz klar deren Recht, weil es eben nicht zumutbar ist (siehe auch das Österreich-Beispiel, wo das alles genau so mit euern Blitzaufnahmen von hinten gehandhabt wird -> ab in Ablage P bei uns in Deutschland, weil eben keine aussagekräftige Aufnahme, die auf den Fahrer schließen lässt).

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass derartige Gerichtsurteile im Ausland nicht vollstreckt werden können.

Weil sonst nehme ich mir bei einer ausländischen Bank einen ordentlichen Kredit, und zahl halt nichts zurück.

 

Die große Frage ist ja wohl eher, ob es eine Bank gäbe, die Dir nach Prüfung und Fesstellung unklarer Rechtslage im Nichtrückzahlungsfall überhaupt einen Kredit aushändigen würde ... ;)

gut, dann vereinfachen wir das mal komplett:

 

1. was passiert, wenn man sich in D auf einen privaten, gebührenpflichtigen parkplatz stellt und nicht bezahlt?

 

2. was passiert, wenn man sich in S auf einen privaten, gebührenpflichtigen parkplatz stellt und nicht bezahlt?

 

wenn die antwort auf frage 2 lautet: dann muss der halter des wagen zahlen, so musst du schwedisches recht anerkennen.

 

zudem es handelt sich zudem um einen forderung eines privaten betreibers. und dem willst du mit einem nicht vorhanden vollstreckungsabkommen für verkehrsbussen kommen? in der EU ist es mittlerweile einfacher geworden, titel auch im ausland anerkennen zu lassen. die forderungen können dann an ein inländisches inkassobüro abgetreten werden.

 

dein problem: bei einem widerspruch gegen die anerkennung der forderung der schwedischen firma wirst du vor einem schwedischen gericht erscheinen müssen, sofern die firma dich verklagt. erscheinst du nicht, hat die firma den titel.

 

warum können ösi-von-hinten-bussgelder nicht vollstreckt werden? weil es sich um öffentliches recht handelt bzw. je nach tat auch um strafrecht. das ist etwas GANZ anderes als zivilrecht. mit entsprechend anderen durchsetzungsmöglichkeiten.

 

jetzt klarer?

 

lies mal bei mautprellen in italien den von mir geposteten artikel nach. daraus kannst du dann ableiten, was dir gefällt.

 

idefiiiiix

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@idefix

 

1. was passiert, wenn man sich in D auf einen privaten, gebührenpflichtigen parkplatz stellt und nicht bezahlt?

 

2. was passiert, wenn man sich in S auf einen privaten, gebührenpflichtigen parkplatz stellt und nicht bezahlt?

 

wenn die antwort auf frage 2 lautet: dann muss der halter des wagen zahlen, so musst du schwedisches recht anerkennen.

Wieso muss ich in dem Fall schwedisches Recht anerkennen? So ein Quatsch. Kannst Du das mit entsprechenden Quellen belegen?

 

Krassere Formulierung Deines Absatzes:

 

1. was passiert, wenn man in D jemanden umbringt?

 

2. was passiert, wenn man in den USA jemanden umbringt?

 

wenn die antwort auf frage 2 lautet: dann wird der täter hingerichtet, so musst du amerikanisches recht anerkennen.

 

Aha, interessant.

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Ja, wenn man wie Du nur ausweichende Antworten ohne Belege gibt, ist das halt so.

 

Wenn Du es könntest, würdest Du mich stichhaltig widerlegen.

so,

 

ich glaube du verwechselt da was. ziel meiner aussagen war, dass du mal GRÜNDLICH nachdenkst und nicht die easy "die-können-mir-eh-nichts" tour reitest, die hier von einigen ohne nachzudenken propagiert wird. ich selbst habe weder was davon, dass du zahlst, noch dass du nicht zahlst. mir ist das völlig gleich.

daher habe ich auch keinen grund, meine zeit damit zu verschwenden, deine vorgefestigte meinung zu widerlegen. du selbst greifst keine überlegungen auf, sondern verteidigst nur deine haltung. meine bedenken (die sich mit denen anderer decken, wie du lesen kannst) kennst du, was du daraus machst, ist deine sache.

 

feddisch.

 

idefiiiiix

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Auch meine Überzeugung.

 

Der Besorgte kann ja in ein paar Wochen/Monaten berichten, was daraus geworden ist, bzw. was er dann tatsächlich zu löhnen hat. garantiert ein x-faches von der ursprünglichen Schuld.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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@idefix

 

Zu dem von Dir angesprochenen EuGVÜ ein interessanter Link:

 

Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994 (29 C 517/94), DAR 95, 165

 

Art. 3, 6 EGBGB; Art. 1,6 EuGVÜ (Keine Parkgebührenansprüche aus NL in D)

 

(...)

 

Die Höhe dieses Entgeltes ergäbe sich aus Artikel 276a Gemeentewet in Verbin­dung mit der von der Gemeinde erlassenen Entgeltordnung. Aus Artikel 276a Abs. 5 Ge­meentewet ergebe sich die Halterhaftung.

 

(...)

 

Ansprüche, die aus dem öffentlichen Recht eines anderen Staates fließen, können vor ausländischen Gerichten aber grundsätzlich nicht durchgesetzt werden, denn einem aus­ländischen Staat wird zur Durchsetzung seiner Steuer- und Gebührenforderungen der in­ländische Justizapparat nicht zur Verfügung gestellt (BGH in WM 70, 785, 786; Geimer a.a.O. Rdnr. 1976 m.w.N.; KG in OLGE 20, 91).

 

(...)

 

Vgl. http://www.gensch-ra.de/zielgruppen/rafaq4a.htm

 

Leider geht dieser Link nicht auf die zivilrechtliche Konstellation des im Startposting vorliegenden Falls ("Carpark AB") ein.

 

Ich würde den Hebel jedoch auch weiterhin an der Unterscheidung Fahrer- und Halterhaftung ansetzen wollen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Zivilrecht "Sippenhaft" (=Halterhaftung) erlaubt sein soll. Der Kläger muss m.E. den tatsächlichen Kostenverursacher im Zielland einwandfrei nachweisen können.

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@idefix

 

Zu dem von Dir angesprochenen EuGVÜ ein interessanter Link:

 

Amtsgericht Münster, Urteil vom 23.11.1994 (29 C 517/94), DAR 95, 165

 

Art. 3, 6 EGBGB; Art. 1,6 EuGVÜ (Keine Parkgebührenansprüche aus NL in D)

 

(...)

 

Die Höhe dieses Entgeltes ergäbe sich aus Artikel 276a Gemeentewet in Verbin­dung mit der von der Gemeinde erlassenen Entgeltordnung. Aus Artikel 276a Abs. 5 Ge­meentewet ergebe sich die Halterhaftung.

 

(...)

 

Ansprüche, die aus dem öffentlichen Recht eines anderen Staates fließen, können vor ausländischen Gerichten aber grundsätzlich nicht durchgesetzt werden, denn einem aus­ländischen Staat wird zur Durchsetzung seiner Steuer- und Gebührenforderungen der in­ländische Justizapparat nicht zur Verfügung gestellt (BGH in WM 70, 785, 786; Geimer a.a.O. Rdnr. 1976 m.w.N.; KG in OLGE 20, 91).

 

(...)

 

Vgl. http://www.gensch-ra.de/zielgruppen/rafaq4a.htm

 

Leider geht dieser Link nicht auf die zivilrechtliche Konstellation des im Startposting vorliegenden Falls ("Carpark AB") ein.

 

Ich würde den Hebel jedoch auch weiterhin an der Unterscheidung Fahrer- und Halterhaftung ansetzen wollen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Zivilrecht "Sippenhaft" (=Halterhaftung) erlaubt sein soll. Der Kläger muss m.E. den tatsächlichen Kostenverursacher im Zielland einwandfrei nachweisen können.

ja, wir setzen eben verschiedenen hebel an.

 

ich kenne kein gerichtsurteil zu einem solcher fälle aus schweden. daher schliesse ich weder aus, dass der täter nachgewiesen werden muss, noch dass der halter zum zuge kommt. praktisch würde eine eindeutige nachweisung des täter bedeuten, dass parkverstösse auf privatgrund nicht belangt werden können, sofern der parkplatzbesitzer keine video-überwachung oder dergleich installiert hat.

 

kennst du denn deutsche gerichtsurteile in dieser fragestellung?

 

idefiiiiix

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hab n bissl verfolgt was ihr euch hier für ein stress gebt. hab da ja auch grad n kleines problemchen am start( s. thread "zu schnell in Holland") und wollte nur nochmal den tip geben bei einem Anwalt anzurufen.

Wenn du adac mitglied bist kannst du auch bei www.adac.de unter der rubrik recht & rat nachschauen, da gibt es eine Anwaltsliste mit Vertragsanwälten, die dich kostenlos telefonisch beraten. Hab gleich bei drei Angerufen um sicher zu gehn :angry: . Schienen mir aber eigentlich alle sehr kompetent. Da wollte übrigens auch keiner ne Mitgliedsnummer wissen oder so.

Dann haste wenugstens ne fundierte antwort und nicht nur mutmaßungen.

mfg

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  • 1 month later...

Hallo. Hab in letzter Zeit in Schweden mehrere Carpark AB-Knöllchen ignoriert...warte also darauf, daß dasselbe eintritt wie bei Besorgter. Daher wär's wirklich hilfreich zu wissen, wie das ganze denn nun weiter- bzw. ausging...Grüße mink

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Es ist hier immer wieder das selbe Problem. Wenn es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt, stellt sich die Frage ob es dafür eine Halterhaftung gibt.

 

Sein es die Knöllchen eines privaten Carportbetreibes aus Schweden, sei es die nicht bezahlten Abschleppkosten oder sei es die geprellte Maut auf einer italienischen Autobahn.

 

Recht rigoros wird so etwas in Östereich gehandhabt. Manch einer des ein PRIVATES Verwarnungsangebot ignoriert hatte flatterte später eine Besitzstörungsklage ins Haus. Die Kosten dafür samt Anwalt konnten auch in D vollstreckt werden. Meist hat sich aber der Halter selbst in die Falle geritten indem er es einfach ignoriet hat und dann die Forderung als die Vollstreckung angedroht wurde als überzogen abgelehnt hat.. Ich hab doch nur.. und dafür soll ich xxxx Euro zahlen..

 

Damit hat er den Verstoß faktisch zugegeben.

 

Um in D vollstrecken zu können, muß immer der Fahrer ermittelt werden, deshalb können trotz Halterhaftung und Vollstreckungsabkommen Ösiknöllchen in Leere laufen, wenn man den Verstoß abstreitet.

 

Klick

 

 

Klack

 

 

@ besorgter, wie ist die Schwendensache den ausgegangen? aus Italien hat der Halter immer noch nicht gehört

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danke schon mal für die antwort. dabei stellt sich aber noch eine weitere frage: man muß, bevor gerichtlich oder inkassotechnisch gegen einen vorgegangen werden kann, erinnert bzw. ermahnt worden sein. auch hier in schweden bekommt man immer erst zwei ermahnungen ins haus (wenn man hier wohnt und das auto in schweden registriert ist), bevor das ganze eingetrieben wird. daher kann diese kanzlei, wie im falle von besorgter, doch ersteinmal überhaupt nichts unternehmen, geschweige denn klagen. der strafzettel kann doch abhanden gekommen sein, jemand hat ihn fortgenommen oder der wind hat ihn...usw. ich hab jedenfalls nie einen gesehen! :cop01: und dann soll ich gleich verklagt werden? scheint mir mehr als fragwürdig. weiß denn jetzt außerdem jemand, ob in schweden die halterhaftung gilt?

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@mink + Ilcko

 

Nachdem sie in 1-2 weiteren Schreiben ziemlich großspurig mit absolut inhaltslosen Sprüchen rüberkamen (keine gesetzliche Grundlage, worauf ihr Vorgehen beruht und nix) ist nunmehr seit gut 2 Monaten Ruhe eingekehrt. :-)

 

Und ja, es muss erst gemahnt werden, vorher passiert da gar nix. Und das treibt die Kosten auch nicht sonderlich in die Höhe, außer ein paar Mahngebühren halt. Also ruhig Blut, solange keine Mahnung ins Haus flattert, einfach ignorieren denen ihre Späße und maximal unter groben Unfug abheften. ;-)

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Hallo zusammen. Auch ich hab Post von Flensburger Anwälten in Sachen Carpark AB bekommen ... Daher erst einmal die Frage @Besorgter: Was ist inzwischen passiert?

 

Andererseits habe ich mich von einem RA beraten lassen. Hier meine Erkenntnisse (wurde z.T. schon in diversen Beiträgen bestätigt):

 

- Es gibt kein Rechtshilfeabkommen zw. D und S, also ist mit einer Klage nicht zu rechnen.

- Für die Verjährung gilt schwedisches Recht. Die Frist ist mir jedoch nicht bekannt.

- Die Gebühren des RA sind laut RA-Gebührenverordnung korrekt (ist abhängig vom Streitwert, jedoch nicht prozentual sondern Streitwert zw. x und y dann ist die Gebühr z)

- Die RA-Gebühren müssen nicht zwingend bezahlt werden. Die Betreiberfirma hätte die Halterauskunft selbst einholen können. Die Einschaltung von RA wäre nicht notwendig gewesen.

- Irgendwelche Reaktionen, wie Schreiben an RA warum man nicht zahlen wird etc. sind nicht hilfreich und geben dem RA nur Anlass weiter nachzubohren.

 

Die Empfehlung des RA war, einfach gar nicht zu reagieren.

 

Grüße

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Ich kann Park's Vorgehen nur unterstreichen, NICHT REAGIEREN ist der beste Weg. Antwortet man so wie ich höflicherweise, kommt nur sinnfreies Zeug zurück. Die Briefmarke kann man sich echt sparen.

 

Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Forderungen beträgt in Schweden (lt. Auskunft dieser Kanzlei aus Flensburg, gebe das mal unüberprüft weiter) 5 Jahre.

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@ Besorgter, dass sehe ich auch so.

Allerdings müssen hier für jedes Land die Besonderheiten berücksichtigt werden.

Wenn man wieder in das Land einreist, besteht ein Risiko, dass einen die Sache einholt. Wie hoch dieses ist, hängt von der Art des Verstoßes und dem Land ab.

 

Ganz eindringlich warnen, kann ich davor, solche Dinge aus Österreich zu ignorieren. Wenn derartige Schreiben im Papierkorb landen wird das rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Hier gilt immer: Ich wars nicht, bin nicht gefahren. Beweise bringen. Das können die Ösis meistens nicht, da es dort auch nicht nötig ist, da ja immer die Halterhaftung greift.

 

Und nur wenn die Ösis den Schuldigen nicht benennen können, vollstrecken die Deutschen nicht.

 

Auch hier gilt dann, sich von Mahnungen nicht einschüchtern lassen.

 

Das Risiko, dass eine unbezahlte Sache beim Grenzübertritt auffliegt. schätze ich in A gleich null, in der Schweiz relativ hoch und in Skaninavien als schwer einzuschätzen ein.

 

P.S kann den jemand sagen, ob eine Forderung eines Italienischen Autobahnbetreibers gegen einen Deutschen Fahrzeughalter vollstreckt werden kann, der selbst nicht gefahren ist .

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vielen dank an alle, top forum...klingt ja alles ziemlich beruhigend. nur die sache mit der zivilrechtlichen verfolgung läßt mich noch grübeln. park meint zwar, es gäbe kein rechtshilfeabkommen, das zieht dann bestimmt auch bei den strafzetteln der stadt stockholm. fallen die forderungen einer firma wie carpark ab auch darunter? können die dann auch in deutschland nicht klagen? irgendwo hier im thread hat dieser iiiiiiidefix immer auf dieser sache rumgehackt...

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@mink

 

Soweit ich es verstanden habe, ist der Riesenvorteil der Carpark AB eben, dass sie sich auf das Zivilrecht, und nicht auf das OWi-Recht, berufen können. Dadurch entsteht für die eine klarere Rechtslage sowie eben die ewig lange Verjährungsfrist von 5 Jahren. Natürlich können sie theoretisch über einen deutschen Anwalt klagen, nur dazu müssen sie den deutschen Rechtsweg und sämtliche bei UNS geltenden Vorgaben bezüglich Mahnverfahren, Gang zum Amtsgericht usw. einhalten. Wie das in Schweden läuft, juckt mich in diesem Zusammenhang nicht die Bohne.

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Gute Frage. Leider gibt das KBA in Flensburg ja für eine Handvoll Euro :rolleyes: an jeden Hinz und Kunz die Daten heraus, was ich eine ziemliche Sauerei finde, wo doch sonst bei jedem kleinen Mist schon ein berufsbetroffener Datenschutzbeauftragter auf der Matte steht, und ein Klagelied erklingen lässt.

 

Es reicht schon, wenn der schwedische "Kunde" wie in unserem Fall die Carpark AB über einen deutschen Anwalt die Halterdaten abfragt. Was die dann damit machen, ist quasi nicht mehr nachvollziehbar und unterliegt ab einem bestimmten Punkt auch schwedischem Recht. Man könnte höchstens mal nachschauen, welchen Verschwiegenheitspflichten deutsche Anwälte in diesen Sachen unterliegen, um dann zu versuchen, die Kanzlei oben im Norden für eine evtl. unzulässige Adressweitergabe (zwecks unerlaubter Speicherung im Ausland) haftbar zu machen.

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Noch 'ne neue Überlegung zum dem Thema: Falls man in ein paar Jahren mal in Schweden in eine Verkehrskontrolle o.ä. gerät, so könnten doch höchsten Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsverstöße registriert sein, gegen welche die Polizei oder ein Ordnungsamt (fall es so was in Schweden gibt) vorgehen müsste. Aber doch kein zivilrechtlicher Fall wie der mit der Carpark AB, oder liege ich da falsch?

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Jepp, ziemlich unwahrscheinlich, dass die Polizei diesen Parkverstoß (der ja zivilrechtlich geahndet wird) mit sich herumträgt. Wenn die immer eine Liste mit sämtlichen zivilrechtlich zu verfolgenden Ausländern dabei haben sollten, hätten die ja viel zutun. Wenigstens ein kleiner Vorteil, dass hier eine andere Gesetzmäßigkeit gilt.

 

Und nach 5 Jahren ist eh alles vorbei (interessant wäre, in diesem Zusammenhang mal etwas zur Verjährungsunterbrechung zu erfahren).

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  • 7 months later...

Hallo,

 

hab jetzt also auch einen Brief vom Anwalt bekommen, jetzt soll ich über 70 € löhnen nach dem strafzettel vom juni.

 

@Besorgter: kam jemals noch was, nachdem du nicht mehr geantwortet hast? ist ja jetzt schon einige monate her und wenn nie wieder was kam nach den drohungen von damals, laß ich's auch bleiben...

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Vielleicht ist das einigen Leuten tatsaechlich nicht klar, daher hier eine kleine Anmerkung. (Auch wenn ich kein Jurist bin, aber ich habe mich erkundigt bei Juristenkollegen.)

 

Eine Verhandlung vor einem deutschen Gericht in Deutschland heisst NICHT, dass man auch nach deutschem Recht verhandelt wird. Bei jeglichen grenzueberschreitenden Problemen des Privatrechts kommt sog. Internationales Privatrecht zur Anwendung. Hier gibt es meines Wissens keine geschlossenen Regeln, d.h., je nach Problemkreis bestimmt sich, ob deutsches oder das entsprechende auslaendische Recht zur Anwendung ankommt (dann muss sich der Richter ggf. einlesen). Es handelt sich um sog. Verweisungsrecht. Die Rechtsquellen sind u.a. voelkerrechtliche Vertraege, oder EGBGB, oder Gewohnheitsrecht.

 

Die Frage, ob deutsches oder auslaendisches Recht zur Geltung kommt, ist ein ewiges Thema fuer Juristen (und zahllose Doktorarbeitern :) ), aber wie gesagt, es kann prinzipiell von einem deutschen Gericht auslaendisches Recht angewandt werden, wenn eben entsprechend bestimmt wird (bspw. im EGBGB), dass auslaendisches Recht massgeblich ist!

 

Der / die RichterIn hat ggf. zu pruefen, ob das auslaendische Recht mit irgendwelchen zwingenden deutschen Normen (also irgendwelchen wichtigen Grundsaetzen) kollidiert, tut es das nicht, dann kommt das auslaendische Recht uneingeschraenkt und zwingend zu Geltung!

 

Die Sache mit der Halterhaftung koennte somit genau da hineinfallen (Grundsatz des Verursacherprinzips), nur gilt doch in Deutschland im ruhenden Verkehr ebenfalls eine Art Halterhaftung, oder? Ich wuerde also hier von einer Durchsetzbarkeit ausgehen. Dass nichts kommt, hat wahrscheinlich mehr damit zu tun, dass es zu umstaendlich ist fuer Kleckerbetraege, bin mir sicher, dass bei hoeheren Betraegen der Druck entsprechend waere.

 

Gruesse, audacium.

 

(bearbeitet fuer kleine Ergaenzungen)

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danke park! schön, daß bei dir nix mehr gekommen ist...

@besorgter: soll das heißen, daß bei dir also auch nichts mehr kam?

und was soll innerhalb dieser verjährungsfrist schon passieren? meinst du, du kannst in dieser zeit nicht nach schweden reisen? glaube kaum, daß irgendjemand dich dami dort auftreibt...

ich frage mich, ob sowas in schweden registriert wird, da ich demnächst nach schweden ziehen werde, allerdings mit neuem auto und neuer nummer...

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Wie wäre es mit zahlen?

 

Es ist ja durchaus so, dass man mal versehentlich illegal parkt oder die Zahlungspflicht übersah.

 

Was wäre die Alternative?

 

Dass sich jeder der Parkplätze bewirtschaftet Parkkrallen besorgt und auf sofortige Bezahlung besteht. ( Pech am Samstag Nachmittag, wenn das zuständige Büro erst wieder Montags früh öffnet.... )

 

Dumm angestellt, zahlen, problemlose faire Abwicklung. Normalverfaharen ist Knöllchen, private Zahlungsaufforderung am Auto, Abwiclung ohne Anwalt etc.

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@mink

 

@besorgter: soll das heißen, daß bei dir also auch nichts mehr kam?

und was soll innerhalb dieser verjährungsfrist schon passieren? meinst du, du kannst in dieser zeit nicht nach schweden reisen? glaube kaum, daß irgendjemand dich dami dort auftreibt...

ich frage mich, ob sowas in schweden registriert wird, da ich demnächst nach schweden ziehen werde, allerdings mit neuem auto und neuer nummer...

 

Nein, nachdem ich ein erläuterendes, höfliches Antwortschreiben an die betreffende Kanzlei geschickt hatte, kam eine ...umm, ich sage mal... etwas schnippige Antwort :huh: der bearbeitenden Anwältin zurück, in der sie viel heiße Luft abgeladen und einen kleinen Rumpelstilzchentanz aufgeführt hat, aber das war's dann auch schon. Habe dann nicht wieder drauf geantwortet, weil mir die Zeit und die Briefmarke zu schade war und ich sie auch nicht weiter reizen wollte. Seitdem herrscht wie erwartet Ruhe.

 

Ich werde dieses Jahr vielleicht auch wieder nach Schweden fahren (Angeln, Campen im Herbst, mal sehen :-). Da das Kennzeichen aber eh Geschichte ist, besteht da wohl wenig Gefahr. ;-)

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  • 7 months later...
Guest gelle-peter
@mink

 

@besorgter: soll das heißen, daß bei dir also auch nichts mehr kam?

und was soll innerhalb dieser verjährungsfrist schon passieren? meinst du, du kannst in dieser zeit nicht nach schweden reisen? glaube kaum, daß irgendjemand dich dami dort auftreibt...

ich frage mich, ob sowas in schweden registriert wird, da ich demnächst nach schweden ziehen werde, allerdings mit neuem auto und neuer nummer...

 

Nein, nachdem ich ein erläuterendes, höfliches Antwortschreiben an die betreffende Kanzlei geschickt hatte, kam eine ...umm, ich sage mal... etwas schnippige Antwort :geil: der bearbeitenden Anwältin zurück, in der sie viel heiße Luft abgeladen und einen kleinen Rumpelstilzchentanz aufgeführt hat, aber das war's dann auch schon. Habe dann nicht wieder drauf geantwortet, weil mir die Zeit und die Briefmarke zu schade war und ich sie auch nicht weiter reizen wollte. Seitdem herrscht wie erwartet Ruhe.

 

Ich werde dieses Jahr vielleicht auch wieder nach Schweden fahren (Angeln, Campen im Herbst, mal sehen :-). Da das Kennzeichen aber eh Geschichte ist, besteht da wohl wenig Gefahr. ;-)

 

Hallo Besorgter, Hallo Park007

auch ich hab neulich ein Schreiben von der netten Anwältin aus Flensburg bekommen.

Sie hat sich nicht besonders viel Mühe gemacht, und mir so ein Schreiben wie ganz am Anfang von diesem Posting geschickt.

(Hab im 1. Moment geglaubt, das ist mein Schriftstückt !! Nur die KFZ-Daten ausgetauscht, schon ist der MSWord-Serienbrief fertig....

46 Euro Gebühren, fast wie die "Lizenz zum Gelddrucken, einfach klasse, diese Geschäftsidee....")

 

Aber mal Spass beiseite,

inzwischen ist ja einige Zeit ins Land gegangen....

 

hab't ihr inzwischen wieder was gehört von "CARPARK AB" oder von der geschäftstüchtigen Kanzlei aus FL ??

 

Würde mich brennend interessieren, was ich jetzt machen soll, oder ob ich überhaupt reagieren soll...

 

Danke für eure Tipps

 

Gruß

gelle-peter :vogelzeig:

 

Alle Rechtschreibfehler im obigen Text sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung! Sie entspringen nicht der neuen oder der alten Rechtschreibung sondern dem freien kreativen Willen des Verfassers.

 

Wer Rächdschraipveelr findet, darf sie selbstverständlich behalten...

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  • 4 weeks later...
Guest gelle-peter
@gelle-peter

 

Nö, nie wieder was gehört oder gelesen von dem Verein. Also einfach gar nicht reagieren und fertig.

 

Grüße, Park007

 

hallo,

 

mir ist zu diesem thema noch etwas eingfallen:

 

einige vertreten hier die meinung, dass privatrecht greift und wenn ich in schweden mein hotel nicht bezahle oder sonst eine leitung erschleiche, kann ich sehr wohl in d-land belangt werden.

 

das leuchtet im prinzip ein, obwohl die rechtsgrundlage nicht klar ersichtlich ist und ich würde z.b. bei einer versehentlich nicht bezahlten hotelrechnung die forderung akzeptieren,wenns denn so war.

 

bei dieser parkgeschichte liegt aber m.e. der sachverhalt etwas anders:

 

dieser verein will ja nicht nur das entgelt für den parkraum, das wären vielleicht ein paar einzelne euros je nach parkzet, sondern die verhängen als privatrechtlich tätiges unternehmen gleich auch noch eine starfe von rund 50 euro und da meine ich, fehlt die rechtsgrundlage das in deutschland einzutreiben.

 

man stelle sich vor, der hotelier schickt mir die rechnung, weil ich überstürtz abreisen mußte und legtr gleich noch den rund zehnfachen betrag als strafe obendrauf und die schlaue kanzlei aus fl verdoppelt das ganze nochmal als lizenz zum gelddrucken.

 

gruß gelle-pter

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  • 3 weeks later...
Guest thor_74

Moin!

Hier scheint - wie idefix ja schon treffend bemerkt hat - wirklich einiges durcheinander zu gehen...

 

@Besorgter:

Die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Eigentümers/Halter findest Du unter http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19840318.HTM (auf schwedisch).

Da Du in Schweden (schon mehrere Teilnehmer haben versucht, Dir das zu erklären) dem schwedischen Recht unterliegst, kommt schwedisches Recht zur Anwendung.

In diesem Gesetz ist auch geregelt (@gelle-peter), dass der private Grundeigentümer (des Parkplatzes) eine sog. Kontrollabgabe erheben darf. Die Höhe richtet sich nach den Sätzen der Kommunen. In Stockholm zurzeit etwas um 450 SEK.

 

Zum Hotelrechnungsbeispiel: Auch in Deutschland gibt es eine Vertragsstrafe!

 

Es handelt sich (warum glaubt niemand dem idefix) hier auch um eine privatrechtliche Forderung.

Somit ist der Zivilrechtsweg einschlägig. Möglicherweise wirst Du in Schweden verklagt und für die Vollstreckung zivilrechtlicher Urteil gibt es die EuGVVO (http://www.internet4jurists.at/gesetze/eugvvo01.htm).

Aber selbst wenn Du in Deutschland verklagt wirst, kann schwedisches Recht zur Anwendung kommen.

 

Mich würde natürlich interessieren, was mittlerweile daraus geworden ist.

Übrignes: Natürlich gibt es auch in Schweden eine Verjährung. Du musst aber damit rechnen, dass die Verjährung unterbrochen sein könnte!

 

 

Übrigens - für alle, die in diesem Jahr nach Schweden reisen wollen...:

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen sind in Schweden gerade VERDOPPELT worden.

Wer angehalten wird, zahlt SOFORT und somit erübrigen sich dann alle Diskussionen über Vollstreckungsabommen (das ist für 2007 nach einem EU-Rahmenbeschluss geplant).

 

Geschwindigkeit

zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 oder 50

0 -10 km/h zu schnell: 2.000 SEK

11-15 km/h zu schnell: 2.400 SEK

21-25 km/h zu schnell: 3.200 SEK

26-30 km/h zu schnell: 3.600 SEK

31-40 km/h zu schnell: 4.000 SEK

Darüber Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

 

zulässige Höchstgeschwindigkeit 70, 90, 110 oder 120:

0-10 km/h zu schnell: 1.500 SEK

11-15 km/h zu schnell: 2.000 SEK

16-20 km/h zu schnell: 2.400 SEK

21-25 km/h zu schnell: 2.800 SEK

26-30 km/h zu schnell: 3.200 SEK

31-35 km/h zu schnell: 3.600 SEK

36-40 km/h zu schnell: 4.000 SEK

Darüber Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

 

nicht angelegter Sicherheitsgurt: 1.500 SEK

nicht angelegter Sicherheitsgurt/Kindersitz bei Minderjährigen: 2.500 SEK (Fahrer)

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  • 3 weeks later...
Guest makerni

meine mutter hat als halterin ebenfalls ein solches anschreiben der rae aus flensburg erhalten, obwohl sie nicht in schweden war und den pkw nicht geparkt hat, sondern der wagen von jemand anderem gefahren wird.

jetzt macht die betreibergesellschaft ihren anspruch geltend, wobei dabei zu berücksichtigen ist, dass ein ticket erworben worden ist und lediglich die parkzeit um ca fünf minuten überschritten worden ist.

auf der knolle, zumindest sh es für einen nicht schwedisch sprechenden menschen so aus: war als verstoß eine falsche zeit vermerkt: wesentlich länger sollte die überschreitung der parkzeit gewesen sein: was tatsächlcih nciht der fall ist...

deshalb kann hier jemand das "lag om kntrollavgift vid ovolig parkering übersetzen?

 

gibt es inzwischen weitere erfahrungsberichte: etwa irgendwelche versuche die forderung gerichtlich durchzusetzen?

 

wäre nett, um weiteres risiko einzuschätzen :rolleyes:

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  • 2 weeks later...
Guest thor_74
meine mutter hat als halterin ebenfalls ein solches anschreiben der rae aus flensburg erhalten, obwohl sie nicht in schweden war und den pkw nicht geparkt hat, sondern der wagen von jemand anderem gefahren wird.

jetzt macht die betreibergesellschaft ihren anspruch geltend, wobei dabei zu berücksichtigen ist, dass ein ticket erworben worden ist und lediglich die parkzeit um ca fünf minuten überschritten worden ist.

auf der knolle, zumindest sh es für einen nicht schwedisch sprechenden menschen so aus: war als verstoß eine falsche zeit vermerkt: wesentlich länger sollte die überschreitung der parkzeit gewesen sein: was tatsächlcih nciht der fall ist...

deshalb kann hier jemand das "lag om kntrollavgift vid ovolig parkering übersetzen?

 

gibt es inzwischen weitere erfahrungsberichte: etwa irgendwelche versuche die forderung gerichtlich durchzusetzen?

 

wäre nett, um weiteres risiko einzuschätzen :cop01:

 

 

Übersetzen werde ich das ganze Gesetz sicherlich nicht... :-) Ich gebe hier auch nur meine Meinung wieder. Für Rechtsratschläge musst Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden.

 

Es ging hier zunächst - das wurde ja von einer Minderheit im Forum nicht verstanden - um den Unterschied zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht.

Bußgelder der Stadt oder Gemeinde können zurzeit nicht im Ausland vollstreckt werden.

In Schweden können auf Privatgrundstücken aber auch Privatleute "Knöllchen" verteilten (Kontrollavgift - Kontrollgebühr). Dies ist im genannten Gesetz geregelt. Und so hast Du die Frage ja formuliert.

 

Das Gesetz ist also die Rechtsgrundlage für Privatleute bzw. von denen Beauftragte Unternehmen, eine "Strafe" von dem zu verlangen, der widerrechtlich oder falsch parkt (unbefugt, überschrittene Parkzeit, Verstoß gegen Regeln etc).

Fahrer und Eigentümer/Halter haften hier gesamtschuldnerisch für die Strafe.

Wichtig ist, dass zB Schilder korrekt aufgestellt sind usw.

Eine Überschreitung von fünf Minuten kann im Zweifelsfall wohl ausreichen. Das ist anscheinend aber umstritten. In der Praxis sollte man zB wohl für den Automaten Geld wechseln können und die Wachleute sollten eine gewisse Zeit abwarten. Inwieweit das aber nur eine ungeschriebene Praxis ist oder gesetzlich geregelt, kann ich Dir nicht sagen.

 

Normalerweise muss der Parksünder zunächst gemahnt werden, bevor das Inkasso betrieben werden darf. (Je nachdem, welches Unternehmen die Knolle verteilte, kann man sich bspw zunächst auch dort beschweren. Das bringt dann aber normalerweise erstmal gar nichts.)

 

Wenn das Unternehmen von Geld haben will, muss es klagen (in Deutschland oder auch in Schweden - das ist eine neue Frage). Das Risiko kann ich Dir nicht näher beschreiben. Im Zweifelsfall wird die Halterin in Schweden verklagt. Wenn man nicht zum Prozess kommt, gibt's ein Versäumnisurteil. Das kann dann übrigens in Deutschland vollstreckt werden.

 

Allerdings muss natürlich die Zeit korrekt vermerkt sein. Das Problem liegt hier dann sicherlich bei der Beweislage, da der Aussteller dann als Zeuge gehört werden würde und sich mit Sicherheit "erinnern" wird, die Zeit so und korrekt eingetragen zu haben. Die Beweislage ist als äußerst schwierig. Vor allem kommt es wohlt öfter vor, dass den Unternehmensangestellten mehr Aussagekraft zugesprochen wird.

Und wieder: Wenn man verliert, wird es noch teurer.

 

Eine interessante Variante wäre jetzt natürlich, so zu tun, als hätte man den Parkzettel nie bekommen. Dann könntest Du nur die Strafe bezahlen, aber die übrigen Kosten nicht. Was dann passiert, ist sicherlich spannend... :-)

 

Übrigens: Anwaltshonorare liegen in Schweden bei etwa 1.500 SEK pro Stunde zzgl 25% MWSt. Die Verfahrenskosten sind anders geregelt: Auch wer gewinnt, bekommt bei "kleineren" Prozessen unter Umständen nicht seine gesamten Kosten, sondern nur einen Teil ersetzt.

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@thor_74

 

Danke für Deine Hinweise. Ich sehe der Sache jedoch äußerst gelassen entgegen. Mit skandinavischer Gemütlichkeit schon fast. :lol:

 

Zur Verdoppelung der Bußgelder: Ich glaube, die drehen langsam genauso am Rad wie die Schweizer. Wer weiss, was da für Möhrchenpflanzer im Verkehrsministerium sitzen, die Bußen sind einfach eine Frechheit. :cop01:

 

Was ist denn bei der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft zu erwarten, hast Du da evtl. genauere Infos?

 

Weil >40 km/h zu schnell bin ich eigentlich immer auf abgelegenen, schwedischen Landstraßen. :geil:

 

(was ja auch wirklich ein Lacher ist, bei schnurgeraden, tipp-topp asphaltierten, superbreiten Pisten und Tempo 90)

 

@gelle-peter

 

Cool bleiben, der Brief kam im Frühjahr letzten Jahres, seitdem herrscht Totenstille, das "Vergehen" liegt bei mir inzwischen weit über 3 Jahre zurück und ich denke, nicht mal in Schweden wird es für sowas lebenslange Vergeltungsrache geben ... :lol: Warten wir mal noch 1-2 Jahre, entweder die Flensburgerin wird noch irgendwie juckig, oder sie hat es längst gesteckt. Aber ich glaube eher, letzteres. Ich vermute, die spielt nur mit der Angst der Leute, wer eingeschüchtert zahlt, große Freude, wer resistent bleibt, dessen Akte fliegt einfach weg oder kommt ins Archiv, in der vagen Hoffnung, irgendwann neue Gesetze vorzufinden und dann zu schauen, was noch nicht verjährt ist.

 

Zum Vordruck: Ja logisch verwenden die immer ein und das gleiche Schreiben, leichter kann man sich die Euronen nicht aufs Konto zaubern.

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  • 2 weeks later...
@thor_74

 

Danke für Deine Hinweise. Ich sehe der Sache jedoch äußerst gelassen entgegen. Mit skandinavischer Gemütlichkeit schon fast. :P

 

Zur Verdoppelung der Bußgelder: Ich glaube, die drehen langsam genauso am Rad wie die Schweizer. Wer weiss, was da für Möhrchenpflanzer im Verkehrsministerium sitzen, die Bußen sind einfach eine Frechheit. :nick:

 

Was ist denn bei der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft zu erwarten, hast Du da evtl. genauere Infos?

 

Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist dort oben nicht so lustig.

 

Meistens kommt dabei immer dasselbe heraus:

1) Fahrverbot

2) Bussgeld und/oder Haftstrafe inkl. Erziehungsmassnahmen (Verkehrspsychologe)

 

Und wir reden hier nicht von 500 EUR oder so, sondern von bis zu 15.000 EUR Strafe.

Selbst wenn du in Deutschland lebst, wirst du keine Gnade finden. Die Haftstrafe können sie wohl kaum vollstrecken, aber das Bussgeld schon; wenn es auch vermutlich eine Weile dauert wird bis es vollstreckt wird.

 

Allerdings ist es seit 1.1.2006 anders. Man wird immer sofort zur Kasse gebeten (Ausnahme Starrkasten, von denen es immer mehr gibt) und für die BÖHSEN AUSLÄNDER gibts Schnellrichter die mehr oder weniger binnen wenigen Stunden das ganze erledigen. Meist zum Erstaunen und Entsetzen der Urlauber die meinen eine Einsame Landstrasse sei ein perfektor Ort einen 450 PS Porsche zu testen...Im endlosen Wald hört dich niemand schreien. Allerdings musst schon pech haben die Polis nicht zu sehen...die versuchen sich zu 99% gar nicht zu verstecken.

 

 

Abgesehen davon: In Schweden immer abstreiten dass du es warst. Es war immer ein anderer bis sie das Gegenteil beweisen.

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  • 1 year later...

Hallo Besorgter ,

gibt es etwas neues in Deinem Fall ? Habe am Sa.16.08.08 auch einen Brief von J. + E. aus Flensburg bekommen ! Das Parken kostet z.Z. 48,02€ und die RA Gebühren + Halterauskunft 44,10€ = 92,12 . Wird immer billiger . Versoß war am 02.12.07 , ziemlich lange Zeit gelassen . Gedenke das Schreiben mal einem Anwalt vom ADAC zu zeigen und dann nicht weiter zu reagieren !

Gruß Frank23

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  • 7 months later...
  • 2 months later...
  • 3 years later...

Hallo zusammen,

 

auch wenn dieser Thread schon relativ alt ist, ist das Thema mit den schwedischen Parkplatzbetreibern und den Flensburger Anwälten nach wie vor aktuell. Ein Freund von mir hat ein Unternehmen und eines der Firmenfahrzeuge soll vor einigen Monaten in schweden auch ein solches "Ticket" erhalten haben, weshalb die GmbH kürzlich Post aus Flensburg erhalten hat.

 

Was ist aus den hier beschriebenen Fällen geworden? Wäre sehr interessant, einiges zu erfahren ...

 

Gruß

JayC

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