Jump to content

Parkverstoß In Schweden


Recommended Posts

Die Tage hatte ich ein Schreiben in der Post, was mich doch etwas, na sagen wir mal, verwundert hat. :lol:

 

Da war doch so ein Bösewicht tatsächlich im Sommer 2003 mit meinem Auto in Schweden unterwegs und hat sich dort offenbar erdreistet, mangels vorhandenem Parkraum die Parkplatzauswahl etwas freizügiger auszulegen. :D Jetzt, vergangene Woche, gut 1,5 Jahre dannach, fliegt ein Schreiben von einer norddeutschen Anwaltskanzlei ins Haus. Ich lasse euch mal ungeschönt dran teilhaben.

 

Forderung der Carpark AB

Kennzeichen des Kfz: XX XX XX

 

Sehr geehrter Herr Besorgter,

 

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die schwedische Firma Carpark AB, FD Nordisk Parkering, S-12023 Stockholm, anwaltlich vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

 

Die Firma Carpark AB ist für eine Vielzahl von Parkflächen in Schweden verantwortlich.

 

Grund unserer Beauftragung ist der, dass Sie am XX.XX.2003 am XXXXXXX XXXXXX, Stockholm verkehrswidrig geparkt haben.

 

Unmittelbar nach Feststellung des Parkverstoßes wurde durch unsere Mandantschaft eine Zahlungsaufforderung, die wir in Kopie beifügen, unter Angabe einer Zahlungsfrist an Ihrem Fahrzeug befestigt.

 

Die Forderung unserer Mandantschaft in Höhe von 425 sek, entsprechend 46,67 wurde nach unserer Information durch Sie bis zum heutigen Tage jedoch nicht bezahlt.

 

Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft haben wir Sie hiermit aufzufordern, den offenen Forderungsbetrag in Höhe von 46,67 € zuzüglich der am Brieffuß näher bezifferten Rechtsanwaltsgebühren, für die Sie infolge des Zahlungsverzuges auch einzustehen haben, binnen einer Frist von

 

14 Tagen

 

ab Datum dieses Schreibens auf eines unserer unten angegebenen Geschäftskonten unter Angabe des Aktenzeichens 4096/04 zur Anweisung zu bringen. Sofern wir binnen der gesetzten Frist einen Eingang der Beträge nicht verzeichnen sollten, müßten wir unserer Mandantschaft anraten, die berechtigte Forderung gerichtlich durchzusetzen. Dieses wäre mit erheblichen weiteren Kosten für Sie verbunden. Wir hoffen, dass es hierzu nicht kommen muss.

 

Eventuelle Einwendungen gegen die Forderung unserer Mandantschaft bitten wir ausschließlich schriftlich zu unseren Händen einzureichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Und jetzt kommt das Allergeilste ...

 

Rechtsanwaltsgebührenberechnung

 

Gegenstandswert: 46,47 €

1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG           32,50 €

Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG                6,50 €

Zwischensumme netto                                                    39,00 €

Betrag                                                                            39,00 €

 

Gebühr für Halterauskunft                                                 5,10 €

Hauptforderung                                                              46,67 €

Gesamtsumme                                                              90,77 €

 

Somit beträgt also das Sümmchen, was sich die geschäftlich äußerst umtriebige Anwaltskanzlei gerne einverleiben möchte, nochmal gut den gleichen Betrag von dem, was die Schweden kriegen sollen. Oha, wusste gar nicht, dass 3 Blatt Briefpapier und 1-2 ml einer Druckerpatrone in der Anschaffung neuerdings derart in die Höhe geschnellt sind ... oder wo ist da noch weiterer Aufwand? :D

 

Was meint ihr so insgesamt? Einfach frech dreist, oder unterliegt dem bereits irgendeine neue EU-Gesetzgebung (welche jedoch neckischerweise nicht genannt wurde) ?

 

Ich persönlich denke ja, dass es sich einfach um Dummenfang handelt, wen sie damit einschüchtern können und wer dann zahlt, fein, wer nicht, auch gut. Allein die Tatsache, dass die Verjährungsfrist bei OWi's in Deutschland 3 Monate beträgt und selbstverständlich in dieser Zeit nie ein Schreiben aus Schweden kam, müsste normalerweise ausreichen, um die Sache ca. 1,5 Jahre später ziemlich abstrus erscheinen zu lassen, oder?

Link to post
Share on other sites

Danke schonmal für eure Einwürfe.

 

Hat jemand zufällig den §§ bzgl. OWi Verjährung parat? Muss ich nicht erst dannach wühlen ... den würde ich denen dann in einem kurzen 3 Zeiler zurückschicken mit der Anmerkung, dass ich die Sache allein aufgrund dieser Tatsache als erledigt betrachte.

 

@guenni

 

Verhandelt wird IMHO aber immer nach deutschem Recht, solange es kein entsprechendes Rechtsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land gibt, wo von D deren Vorgehensweise akzeptiert wurde.

 

@McStraße

 

Nein, aber danke für den Tip, werde mal Google anschmeißen deswegen. Auf dem Briefbogen steht "Rechtsanwälte und Notare".

Link to post
Share on other sites
@guenni

 

Verhandelt wird IMHO aber immer nach deutschem Recht, solange es kein entsprechendes Rechtsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land gibt, wo von D deren Vorgehensweise akzeptiert wurde.

laut ADAC sieht das aber anders aus

 

Jährlich fahren viele Millionen Deutsche ins europäische Ausland, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Nicht selten jedoch passiert es, dass die Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres schon kurz hinter der Grenze empfindlich getrübt wird. Immer häufiger werden gerade deutsche Urlauber bereits im benachbarten Österreich, in Italien oder Frankreich schon bei geringen Verkehrssünden mit satten Geldbußen zur Kasse gebeten.

Wer auf ausländischen Straßen unterwegs ist, unterliegt grundsätzlich dem dortigen Verkehrsrecht, soweit es sich um Verhaltensbestimmungen (Tempolimits, Vorfahrtsregeln usw.) handelt. Ausländische Sanktionen und Verfahrensvorschriften weichen teilweise erheblich von deutschen Bestimmungen ab.

 

So trifft den Kfz-Halter im Ausland häufig eine Halter- (oder halterähnliche) Haftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. in Italien, Belgien, den Niederlanden).

 

Angesichts des möglicherweise baldigen Inkrafttretens internationaler Vollstreckungsabkommen – der EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird voraussichtlich ab 2007 praktische Bedeutung erlangen – ist es künftig wichtiger denn je zuvor, seine Rechte zu kennen.

 

Da würd ich mich aber mal ganz schnell über die schwedischen Verjährungsfristen informieren :lol:

Die Frage ist auch, ob das noch nach Straßenverkehrsrecht behandelt wird, oder nach BGB, da es sich um eine "normale" Forderung eines Unternehmens handelt. AFIK verjährt das erst nach 3 Jahren.

Link to post
Share on other sites

Ist eine privatrechtliche Forderung.

@besorgter, hast du dich auf einen Parkplatz gestellt und keinen Parkschein gezogen? Wobei man sich fragen muss, ob Carpark AB überhaupt berechtigt ist, so hohe Gebühren zu berechnen.

Link to post
Share on other sites

@McStraße

 

Google hat leider nichts Brauchbares ausgeworfen.

 

@Flo

 

@besorgter, hast du dich auf einen Parkplatz gestellt und keinen Parkschein gezogen? Wobei man sich fragen muss, ob Carpark AB überhaupt berechtigt ist, so hohe Gebühren zu berechnen.

 

Ja, genau so war es. Obwohl der Parkplatz als solcher eigentlich fast gar nicht zu erkennen war. Sah eigentlich wie ne normale kostenlose Abstellgelegenheit aus. Also kein Parkhaus o.ä. sondern unter Bäumen an einer Straße.

 

An irgendeiner Gebührenordnung muss sich Carpark ja orientieren, wenn das die normalen schwedischen Sätze sind, die auch für öffentliche Parkplätze gelten und der Parkplatz weiterhin der dortigen StVO unterliegt (keine bauliche Begrenzung und Zutrittsschranke), möchte ich fast meinen, dass demnach auch OWi Recht gilt, und keine privatrechtliche Forderung. Bin mir aber nicht 100 % sicher.

 

@guenni

 

Zwei Knackpunkte an Deinem ADAC-Artikel: Zum einen wird dort nicht vom ruhenden Verkehr gesprochen und zum Zweiten geht es nur um Verstösse, die direkt geahndet werden. Ist der Betreffende wieder in seinem Heimatland und es gibt kein Rechtsabkommen zwischen den Staaten, sieht die Sache schon wieder ganz ganz anders aus. Das wäre ja nochmal schöner, wenn deutsche Gerichte nach Gesetzen aller möglichen Herren Länder verhandeln würden. Und den Delinquenten zwingen, mal eben zu einer Gerichtsverhandlung nach Timbuktu-Süd zu reisen, weil er dort vor 25 Jahren mal ne Parkknolle bekommen hat, ist wohl etwas weit hergeholt.

 

Wichtig wäre jetzt mal zu wissen, ob es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt, oder nicht. Werde das mal nachsurfen heute Nachmittag.

Link to post
Share on other sites

Hier noch ein interessanter Artikel dazu ...

 

(...)

Euro Parking Collection (EPC)

Ein Inkasso-Büro aus London versucht, bei Autofahrern Geldbußen aus dem Ausland einzutreiben. Nach Meinung einiger Experten ohne Rechtsgrundlage für Deutschland.

 

ADAC-Jurist Holger Backu kennt das Problem aus unzähligen Anrufen und Briefen von Mitgliedern. Die Firma wird von Kommunen in Dänemark, den Niederlanden, England und vor allem Norwegen beauftragt, Bußgelder und Mautgebühren von deutschen Autofahrern einzutreiben. "Und dabei", so Backu, "wenden sie Methoden an, die nach unserer Auffassung nicht mit deutschen Rechtsgrundsätzen vereinbar sind." Die ganze Sache verläuft sehr dubios. Einige ADAC-Mitglieder bekommen überraschend Post aus London in deutscher Sprache. Gespickt mit amtlich klingenden Begriffen wie "Aktenzeichen", "Strafmandat" und "Bußgeld". Darin wird ihnen ein Verkehrsverstoß angelastet, der meist Monate zurückliegt und nach deutschem Recht längst verjährt wäre. Anders als in einem deutschen Bußgeldbescheid fehlt die Rechtsbelehrung. Die "Einspruchserhebung" gegen den Bescheid wird mit dem Fälligkeitsdatum der Forderung gleichgesetzt und ist oft schon abgelaufen, wenn der Empfänger das Schreiben im Briefkasten findet. Hinzu kommt, dass aus der geforderten Summe nicht hervorgeht, wie hoch das eigentliche "Bußgeld" ist und wie hoch der Anteil der Gebühren. 

 

 

Zumal sich Euro Parking Collection geschickt auf das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg beruft, von dem es die Kfz-Halterdaten bekommt. Die Bundesbehörde muss laut Straßenverkehrsgesetz Daten weitergeben, wenn es um die - innerhalb der EU gewünschte - grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten geht.

 

Der ADAC ist der Meinung: Die Durchsetzung von Bußgeldern ist ausschließlich Sache des Staates, nur so können die Betroffenen mit einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen. Euro Parking Collection behauptet zwar, sie sorge "im Auftrag von Stadt- und Kreisverwaltungen dafür, dass alle Parkvergehen in Europa gleich behandelt werden", doch dafür sind noch immer die Gesetzgeber zuständig.

 

Die englische Firma Euro Parking Collection hat grundsätzlich keine rechtliche Möglichkeit, Forderungen an deutsche Autofahrer durchzusetzen. Lassen Sie sich deshalb nicht von der Androhung einer Klage einschüchtern. Ein Abkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldbußen besteht zurzeit nur zwischen Deutschland und Österreich. Die EU möchte zwar gerne ein internationales Vollstreckungsabkommen, mit dem Bußgelder und Strafen nach Verkehrsverstößen grenzüberschreitend durchgesetzt werden können. Bisherige dahingehende Versuche sind jedoch gescheitert.

 

(...)

 

Vgl. http://www.mdr.de/escher/953220.html#absatz10

 

Was ich eine absolute Sauerei finde, ist, dass das BKA wirklich jedem Hutzelbutz scheinbar völlig arglos für ein paar Euro die Halterdaten übermittelt ... wo sonst immer sofort nach dem Datenschutz geschrien wird. :lol: Auf die Weise wird solchen dubiosen Truppen erst die Geschäftsgrundlage gestellt.

Link to post
Share on other sites

hallo,

 

meiner ansicht nach verwechselt du hier was. der artikel des ADAC ist auf STAATLICH verteilte bussen bemünzt. erfolgt eine private bewirtschaftung von gelände etc., ist das etwas völlig anderes. bei einer privaten forderung braucht es weder vollsteckungsabkommen, noch sonst etwas. ich würde mich also vor deinem 3-zeiler SEHR genau erkundigen, WER die forderung stellt. in schweden ist die bewirtschaftung von parkplätzen selbst am strassenrand möglicherweise gesetzlich anders geregelt, als in D. ansonsten kann es in der tat irgendwann zu einer zwangsvollstreckung kommen. die folgen davon dürften bekannt sein.

 

ich frage mich nur, wie eine private firma an daten aus flensburg kommen könnte. geht das bei berechtigtem interesse?

 

@beluser: und, machen wir es hier besser?

 

idefiiiiix

Link to post
Share on other sites

@idefix

 

Ich habe mir mal von einer Bekannten sagen lassen (Rechtsanwaltsfachangestellte), dass sie auf der Halterdatenanforderung ans BKA auch als Begründung "weil mir das Gesicht von dem betreffenden VT nicht gefiel" drauf schreiben könnte - also in dem Stil - und für 5 Euro paar zerquetschte kommt ein paar Tage später der Brief mit den gewünschten Daten zurück. Die Prüfung der Stichhaltigkeit dort scheint lächerlich zu sein. Jeder, der sich mit RA o.ä. im Briefkopf schmückt und in der Lage ist, sich 10 cm aufzublasen, kann dort angetanzt kommen.

 

Ich tendiere im Moment dazu, mich zunächst mal völlig doof zu stellen (was, Schweden, wie, wann, wo liegt das, am Mittelmeer oder? :lol:) und wenn es doch auf was Privatrechtliches hinaus läuft, es zumindestens mal bis zum Amtsgericht anlaufen zu lassen ... mal gucken, was sie aufzufahren haben.

Link to post
Share on other sites

Nein, normale Post.

 

Das sind auch so ein paar Dinge, die ich äußerst suspekt finde:

 

a) Es wird bis auf den Hinweis bei den Rechtsanwaltsgebühren keinerlei Paragraph genannt, auf welchen sich das Schreiben beruft (deswegen auch das Vollzitat von mir oben),

 

b) Es gibt keinerlei (wie in amtlichen Schreiben) übliche Rechtsbelehrung,

 

c) kein Einschreiben,

 

d) im Text dämliche dicke und unterstrichene (und zeichenmässig vergrößerte) Stellen, wie man sie sonst nur aus äußerst unseriösen Spam-Mailern kennt. Die klassische Einschüchterungsversuchsmasche.

Link to post
Share on other sites

Villeicht sollte man dem Verein mal eine Klage wegen übler Nachrede androhen, wenn er keinen Nachweis bringen kann, daß der Adressat seines Schreibens zum fraglichen Zeitpunkt das Auto dort abgestellt hat...

 

Schreiben per Normalpost wandern am besten unbeantwortet in die Rundablage.

Link to post
Share on other sites

Vom Ansatz her würde ich mit dem Mieten einer Garage, Parkhaus, Stellplatz usw. vergleichen. Der Betreiber hat eine Leistung erbracht, und der Nutznießer der Leistung hat für die Leistung zu bezahlen.

 

Bezahlt der Schuldner nicht, und Vermieter setzt sein Recht gerichtlich durch, muß der Schuldner auch den Anwalt zahlen.

 

Das auch solche geringen Beträge prinzipiell eingetrieben werden, um kein Präzedenzfall zu schaffen kann ich mir gut vorstellen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@hartmut

 

Wenn das die Runde macht, gründen doch sämtliche Kommunen sofort Placebobetreibergesellschaften, um dann ihre Knollen privatrechtlich einzutreiben und das europäische Verkehrsrecht-Towuwabu damit zu umschiffen. Ich finde, zu einem Mietraum gehört schon ein wenig mehr, als ein Stellplatz neben der Straße, den jeder befahren kann. Private Stellplätze vor Wohnanlagen sind bei uns zumindestens mit einer ansteckbaren Stange davor absicherbar.

Link to post
Share on other sites
Nein, normale Post.

 

Das sind auch so ein paar Dinge, die ich äußerst suspekt finde:

 

a) Es wird bis auf den Hinweis bei den Rechtsanwaltsgebühren keinerlei Paragraph genannt, auf welchen sich das Schreiben beruft (deswegen auch das Vollzitat von mir oben),

 

b) Es gibt keinerlei (wie in amtlichen Schreiben) übliche Rechtsbelehrung,

 

c) kein Einschreiben,

 

d) im Text dämliche dicke und unterstrichene (und zeichenmässig vergrößerte) Stellen, wie man sie sonst nur aus äußerst unseriösen Spam-Mailern kennt. Die klassische Einschüchterungsversuchsmasche.

a) warum braucht es paragraphen??

 

b) bei privatrechtlichen forderungen brauchst es selbstverständlich KEINE rechtsbelehrung. was denkst denn du?

 

c) mein RA schickt den ersten Brief auch nicht per Einschreiben.

 

d) hat nichts zu sagen.

 

 

wie gesagt, erkundige dich genau, denn mit jeder mahnung werden die kosten höher, von gerichtskostren etc, ganz zu schweigen. zahlt natürlich der verlierer :lol:).

 

hinter fehlenden vollstreckungsabkommen kannst du dich jedenfalls nicht verstecken...

 

idefiiiiix

Link to post
Share on other sites
Vom Ansatz her würde ich mit dem Mieten einer Garage, Parkhaus, Stellplatz usw. vergleichen. Der Betreiber hat eine Leistung erbracht, und der Nutznießer der Leistung hat für die Leistung zu bezahlen.

 

Bezahlt der Schuldner nicht, und Vermieter setzt sein Recht gerichtlich durch, muß der Schuldner auch den Anwalt zahlen.

 

Das auch solche geringen Beträge prinzipiell eingetrieben werden, um kein Präzedenzfall zu schaffen kann ich mir gut vorstellen.

 

MfG.

 

hartmut

sehe ich auch so.

Link to post
Share on other sites
von gerichtskostren etc, ganz zu schweigen. zahlt natürlich der verlierer

 

...oder dessen Rechtsschutzversicherung. ;-)

Wenn er denn eine hat, die auch bei Parkverstößen haftet. Das machen die meisten nämlich nicht... :lol:

Link to post
Share on other sites
Ich finde, zu einem Mietraum gehört schon ein wenig mehr, als ein Stellplatz neben der Straße, den jeder befahren kann. Private Stellplätze vor Wohnanlagen sind bei uns zumindestens mit einer ansteckbaren Stange davor absicherbar.

Die Ausstattung der Parkplätze spielt auch keine Rolle. Es gibt Bedarfsparkplätze die sind einfach auf einer Wiese. In D sind in der Regel Schranken die eine Ausfahrt verhindern, oder auf anderen Parkplätzen wird schon bei der Einfahrt kassiert.

 

Dabei ist es auch egal ob der Betreiber Staatlich, von der Gemeinde oder Privat ist. Mit den Verkehrsrecht hat es, anders als im öffentlichem Verkehrsraum, nichts zu tun.

 

Du hast die Wahl, entweder benutzt Du den Parkplatz gegen Geld, oder Du suchst dir einen anderen Parkplatz.

 

Drückst Du dich vor dem bezahlen, so erschleichst Du dir eine Leistung.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@hartmut

 

In D sind in der Regel Schranken die eine Ausfahrt verhindern, oder auf anderen Parkplätzen wird schon bei der Einfahrt kassiert.

 

Die Frage ist doch, woher weiss denn der "Sünder", dass er überhaupt verkehrswidrig geparkt hat, und nicht ganz legal? Du stellst Dein Auto irgendwo am Straßenrand ab, mag sein, dass Dir da irgendwer eine Knolle dranheftet, die aber mit dem nächsten Windzug wegfliegt oder sich der nächste Fußgänger damit die Nase putzt, kurz, Du hast keinerlei Kenntnis von Deinem "Vergehen" - und 1,5 Jahre später meldet sich ein Anwalt mit dem doppelten Betrag? :lol: Bei einem abgesicherten Parkplatz kann das per se nicht passieren.

Link to post
Share on other sites

@hartmut

 

Oder ich formuliers mal um: Ich baue ein Stück meines Grundstücks zurück (Zaun weg, Gehwegplatten verlegen, ...), damit es wie ein öffentlicher Bürgersteig aussieht, Du läufst auf meinem "mautpflichtigen" Gehweg entlang und 2 Wochen später schicke ich Dir über meinen Anwalt einen Brief, weil Du Dir meine Leistung erschlichen hast ... ist doch 1:1 das Gleiche, oder?

 

Goil! :lol:

Link to post
Share on other sites
Die Frage ist doch, woher weiss denn der "Sünder", dass er überhaupt verkehrswidrig geparkt hat, und nicht ganz legal?

Findest Du deine Argumentation nicht etwas kindisch? :lol:

 

Du wirst doch die grundlegenden Verkehrsregeln kennen.

 

Wäre ich Richter, und jemand würde so argumentieren, würde ich überlegen, ob der Führerschein nicht doch besser woanders aufgehoben wäre.

 

Du hast den Wisch bekommen, hast gemeint Schweden ist weit und der Geldbeutel nah, warum soll ich zahlen.

 

Pech gehabt.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@hartmut

 

Findest Du deine Argumentation nicht etwas kindisch?

 

Nein, finde ich nicht. Böswillige Unterstellung Deinerseits. :lol: Knollen können wegfliegen, deswegen ist man bei uns ja auch inzwischen dazu übergegangen, nur noch (rechtlich unrelevante) Pappkarten anzustecken und den Rest per Post zu erledigen.

Link to post
Share on other sites
Knollen können wegfliegen, deswegen ist man bei uns ja auch inzwischen dazu übergegangen,

Dann denke doch einfach mal daran, es gilt hier das Zivilrecht, nicht die schwedische StVO.

 

Dein Lieferant schreibt dir doch auch Rechnungen, fliegen die bei Dir auch aus dem Briefkasten, und bezahlst sie deshalb nicht. :lol:

 

nur noch (rechtlich unrelevante) Pappkarten anzustecken und den Rest per Post zu erledigen.

 

oder Parkkrallen, die werden nicht so leicht übersehen, und fliegen auch nicht weg. :D

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Zuerst müßte hier der Leistungsanbieter erst einmal schlüssig beweisen, daß der Adressat der Forderung überhaupt eine Leistung in Anspruch genommen hat. Dann wäre noch zu klären, ob die Forderung an sich gerechtfertigt ist. Vielleicht gehört dem Geldempfänger das Gelände gar nicht, er selbst darf keine Forderungen eintreiben, oder die Anwaltskanzlei ist dazu nicht ermächtigt.

Ich vermute eher, da will sich jemand reich verdienen.

Link to post
Share on other sites

Ha. Ich habe da was noch vieeeel besseres im alten Forum gefunden (die Frage wurde sogar seinerzeit von mir gestellt *g*).

 

Parkverstoß vs. Fahrerhaftung

 

Soll der norddeutsche Anwalt doch mal ganz genau darlegen, wer zu besagter Zeit das Auto dort abgestellt hat, um dann ganz beherzt von dieser Person die Kohle einzutreiben. ;-)

 

Mann, ist das lange her, ich weiss es jedenfalls nicht mehr. Aber vielleicht ist er ja schlauer? :lol:

Link to post
Share on other sites
Zuerst müßte hier der Leistungsanbieter erst einmal schlüssig beweisen, daß der Adressat der Forderung überhaupt eine Leistung in Anspruch genommen hat. Dann wäre noch zu klären, ob die Forderung an sich gerechtfertigt ist. Vielleicht gehört dem Geldempfänger das Gelände gar nicht, er selbst darf keine Forderungen eintreiben, oder die Anwaltskanzlei ist dazu nicht ermächtigt.

Ich vermute eher, da will sich jemand reich verdienen.

Sehe ich genauso.

Link to post
Share on other sites
Ha. Ich habe da was noch vieeeel besseres im alten Forum gefunden (die Frage wurde sogar seinerzeit von mir gestellt *g*).

 

Parkverstoß vs. Fahrerhaftung

 

Soll der norddeutsche Anwalt doch mal ganz genau darlegen, wer zu besagter Zeit das Auto dort abgestellt hat, um dann ganz beherzt von dieser Person die Kohle einzutreiben. ;-)

 

Mann, ist das lange her, ich weiss es jedenfalls nicht mehr. Aber vielleicht ist er ja schlauer? :lol:

mensch, es gilt SCHWEDISCHES RECHT und MÖGLICHERWEISE schwedisches PRIVATRECHT. wie oft willst du das denn noch hören? wenn die schweden z.b. halterhaftung haben, ist das eben so. wenn die einschlägige rechtssprechung sagt, der halter muss bei verstössen auf privatem parkplatz zahlen, ist das so. analogien aus D nützen da herzlich wenig.

 

darum schrieb ich: erkundige dich genau, bevor du irgendwas (oder garnichts) unternimmst. oder nimm dir einen anwalt, da profitieren dann wenigsten alle in diesem forum von, wenn er denn gut ist. die pauschal-ratschläge a la ablage rund zum gegenseitigen schulterklopfen in diesem forum sind nicht immer die besten und sinnvollsten.

 

aber du wirst sicher noch viele finden, die dir undifferenziert zum ignorieren raten. die folgen musst aber ganz alleine du tragen. ich meins nur gut, denn wenn das kind im brunnen liegt, ist es zu spät.

 

idefiiiiix

Link to post
Share on other sites

@idefix

 

mensch, es gilt SCHWEDISCHES RECHT und MÖGLICHERWEISE schwedisches PRIVATRECHT. wie oft willst du das denn noch hören? wenn die schweden z.b. halterhaftung haben, ist das eben so. wenn die einschlägige rechtssprechung sagt, der halter muss bei verstössen auf privatem parkplatz zahlen, ist das so. analogien aus D nützen da herzlich wenig.

Ja, und ich schrieb weiter oben, dass, solange es kein entsprechendes Rechtsabkommen gibt, die Schweden sich, wenn sie an einen Deutschen ran wollen, ja wohl immer noch nach UNSERER Gesetzgebung zu richten haben - und nicht andersherum. Es mag ja sein, dass in Schweden jetzt jemand deswegen 10 Jahre in den Bau wandern würde, aber das kratzt mich ehrlichgesagt nicht die Bohne. Entweder es lässt sich auf adäquates deutsches Recht übertragen, oder Pech gehabt. Hast Du denn ein gängiges Beispiel, wo jemand vor einem deutschen Gericht nach schwedischem Recht verknackt wurde? ;-)

 

ich meins nur gut, denn wenn das kind im brunnen liegt, ist es zu spät.

 

Danke, lieb von Dir, weiss es zu schätzen. :-)

Link to post
Share on other sites

Ich habe mal recherchiert, wie genau ausländische Zivilrechtstitel vollstreckt werden. Dazu gibt es hier einen aufschlußreichen Link. Da müssen sich die Schweden schon ziemlich anstrengen, um so einen Titel zu bekommen. Das Versenden einfacher Briefe genügt jedenfalls nicht.

 

Und das für Oktober 2005 geplante vereinfachte EU-Vollstreckungsabkommen bezieht sich auch nur auf unbestrittene Forderungen, was hier offensichtlich nicht der Fall sein dürfte.

Link to post
Share on other sites
@idefix

 

mensch, es gilt SCHWEDISCHES RECHT und MÖGLICHERWEISE schwedisches PRIVATRECHT. wie oft willst du das denn noch hören? wenn die schweden z.b. halterhaftung haben, ist das eben so. wenn die einschlägige rechtssprechung sagt, der halter muss bei verstössen auf privatem parkplatz zahlen, ist das so. analogien aus D nützen da herzlich wenig.

 

Ja, und ich schrieb weiter oben, dass, solange es kein entsprechendes Rechtsabkommen gibt, die Schweden sich, wenn sie an einen Deutschen ran wollen, ja wohl immer noch nach UNSERER Gesetzgebung zu richten haben - und nicht andersherum. Es mag ja sein, dass in Schweden jetzt jemand deswegen 10 Jahre in den Bau wandern würde, aber das kratzt mich ehrlichgesagt nicht die Bohne. Entweder es lässt sich auf adäquates deutsches Recht übertragen, oder Pech gehabt. Hast Du denn ein gängiges Beispiel, wo jemand vor einem deutschen Gericht nach schwedischem Recht verknackt wurde? ;-)

 

ich meins nur gut, denn wenn das kind im brunnen liegt, ist es zu spät.

Danke, lieb von Dir, weiss es zu schätzen. :-)

ok, ich gebe auf.

 

da es offensichtlich nicht möglich ist, dir den unterschied zwischen öffentlichem (verkehrs)recht auf der einen und privatem recht auf der anderen seite klarzumachen und ebenso wenig möglich ist, dir zu erklären, dass das von dir aufgeführte vollstreckungsabkommen NUR für öffentliches (verkehrs)recht gilt und für einen privatrechtlichen belang sehr wohl vollstreckt werden kann, lasse ich es bleiben.

 

auch wenn du es immer noch nicht glauben magst: massgebend für die strafbemessung ist das schwedische recht und nicht das deutsche. oder müssten wir uns sonst noch im ausland im geschwindigkeiten scheren bei den diskountpreisen in D?? wenn dich ein gericht in schweden zu 10 jahren bau verurteilt, hast du pech, denn dann wirst du im handumdrehen ausgeliefert, sofern es sich um ein rechtstaatliches verfahren gehandelt hat. nix deutsches recht. ;)

 

idefiiiiix

Link to post
Share on other sites

@idefix

 

Nochmal meine Frage: Hast Du ein gängiges Urteil eines deutschen Gerichtes, wo nach schwedischem Recht verfahren wurde?

 

Erweiterte Frage: Ist Dir ein schwedisches Urteil bekannt, wo eine schwedische Forderung im 2-3 stelligen Euro Bereich verhandelt wurde (Rechtsform völlig gleich) und hernach ein Auslieferungsgesuch beantragt wurde, welches von D stattgegeben wurde? Würde mich wirklich brennend interessieren! Ehrlich! ;)

 

oder müssten wir uns sonst noch im ausland im geschwindigkeiten scheren bei den diskountpreisen in D??

 

Nun, müssen wir uns ja auch nicht, solange Du nicht vor Ort abkassiert wurdest oder es ein entsprechendes Abkommen wie zwischen Österreich und Deutschland gibt.

Link to post
Share on other sites
@idefix

 

Nochmal meine Frage: Hast Du ein gängiges Urteil eines deutschen Gerichtes, wo nach schwedischem Recht verfahren wurde?

 

Erweiterte Frage: Ist Dir ein schwedisches Urteil bekannt, wo eine schwedische Forderung im 2-3 stelligen Euro Bereich verhandelt wurde (Rechtsform völlig gleich) und hernach ein Auslieferungsgesuch beantragt wurde, welches von D stattgegeben wurde? Würde mich wirklich brennend interessieren! Ehrlich! ;)

 

oder müssten wir uns sonst noch im ausland im geschwindigkeiten scheren bei den diskountpreisen in D??

 

Nun, müssen wir uns ja auch nicht, solange Du nicht vor Ort abkassiert wurdest oder es ein entsprechendes Abkommen wie zwischen Österreich und Deutschland gibt.

hey, vergessen wir es. du bist dir deiner sache ja sicher, also zieh es einfach durch. ich für meinen teil würde das nicht so auf einen simplen nenner bringen, wie du es tust. egal, du musst es ja schliesslich verantworten.

 

idefiiiiix

Link to post
Share on other sites

Schade, die Fragen waren eigentlich ernst gemeint. ;)

 

Und nein, sooo sicher bin ich mir noch nicht, deswegen frage ich ja hier.

 

Inzwischen finde ich die "bitte den Fahrer nennen" Idee aber gar nicht schlecht. Funktioniert schließlich auch bei österreichischen Verstößen, und da ist die Zusammenarbeit deutlich fortgeschrittener, als mit Schweden.

Link to post
Share on other sites

Hallo.

 

Hier geht ja einiges durcheinander.

 

Die Verurteilung eines Vergehens erfolgt grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem das Vergehen begangen wurde, hier also Schweden.

 

Rechtshilfeabkomen, sofern vorhanden, beziehen sich entweder auf die Auslieferung des möglichen Verursachers zum Zweck der Verhandlung oder zur Durchsetzung der Strafe, die das Gericht oder eine sonstige Behörde des betroffenen Landes erlassen hat.

 

Von daher hat Besorgter für sein Parkvergehen in Deutschland nichts zu befürchten.

 

Zum Problem kann das ganze nur werden wenn er mal wieder in Schweden unterwegs ist UND er nach schwedischen Recht zur Zahlung verurteilt wurde. Das Rechtssystem bzw. die Gesetze sind in anderen Ländern teilweise ganz anders aufgebaut, häufig gibt es den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat überhaupt nicht, außerdem gelten ganz andere Verjährungsfristen.

 

Deshalb kann es z. B. in 10 Jahren passieren, wenn er in Schweden unterwegs ist, dass das Fahrzeug als Pfand einbehalten wird oder er in Erzwingungshaft genommen wird, bis er die gesamte Forderung samt aufgelaufener Zinsen beglichen hat. Seine Identität scheint ja für die Schweden geklärt zu sein und Behörden haben in solchen Angelegenheiten teilweise ein sehr langfristiges Gedächtnis. Da die Verkehrsgesetze teilweise etwas mit den deutschen differieren ist so eine ungewollte Konfrontation mit den ausländischen Behörden auch noch wahrscheinlicher als in Deutschland.

 

Auf sich sollte er die Sache also nur beruhen lassen wenn er sich ganz ganz ganz sicher ist für den Rest seines Lebens nicht mehr nach Schweden zu reisen, ansonsten kann die nächste Reise sehr teuer werden.

 

Inzwischen finde ich die "bitte den Fahrer nennen" Idee aber gar nicht schlecht.

 

Das bringt wiederum nur was wenn es in Schweden keine Halterhaftung gibt, die deutschen Gesetze zählen da überhaupt nichts.

 

Aber bislang scheint es noch nicht mal ein schwedisches Urteil zu geben, von daher würde ich mir das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei als Erinnerung in Fotoalbum kleben.

Link to post
Share on other sites

@MrMurphy

 

Danke für den fundierten Beitrag.

 

Das bringt wiederum nur was wenn es in Schweden keine Halterhaftung gibt, die deutschen Gesetze zählen da überhaupt nichts.

 

Wieso können dann österreichische Blitzaufnahmen, wo nur das Heck des Fahrzeugs zu sehen ist, bei uns trotz Rechtsabkommen nicht vollstreckt werden, obwohl in Österreich ja auch die Halterhaftung gilt?

Link to post
Share on other sites

Besorgter!

 

Aus dem selben Grund, warum etwa ein ein Moslem in der Türkei ein paar Ehefrauen haben darf, und bei uns nicht.

 

Oder daß man - etwa wegen eines im Ausland begangenen Mordes nicht dorthin ausgeliefert werden dar, wenn dort die Todesstrafe droht.

 

Aber bei dem ganzen geht es doch um eine Privatschuld !!!

 

Glaubt wer, wenn er in Schweden Schulden gemacht hat, Hotel nicht bezahlt etc, dies nicht eingetrieben werden kann?

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Link to post
Share on other sites

@ Besorgter

 

 

' mangels vorhandenem Parkraum' in Schweden ???

 

Der Witz war wirklich gut !! Ich bin dort regelmässig mit dem LKW unterwegs, aber Parkplatzmangel hab ich da noch nie erlebt, nichtmal in Stockholm, ausser natürlich auf durchführenden 'nummerierten' Hauptstrassen.

Wahrscheinlich ist dein Auto noch bedeutend grösser als ein (deutscher) LKW

Link to post
Share on other sites

@Blondi

 

Da gibts jede Menge Museen, die es hier nicht hat. Gerade zum Thema Wikinger und Schiffbau. Und natürlich das weltweit einmalige Nobel-Museum. Als vergleichbar großes Museumsareal so geballt aneinander fällt mir bei uns eigentlich nur die Berliner Museumsinsel ein. Würde mich schon allein deshalb ärgern, dort nicht nochmal hin zu können. Aber ich will ja auch nicht Schweden den Krieg erklären, sondern lediglich einer m.E. raffgierigen Anwaltskanzlei und einem Parkplatzverein mit dubiosen Methoden. ;-)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...