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Anhörungsbogen


Guest Gast_Robert

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Guest Gast_Robert

Hallo an alle,

 

grundsätzlich wird jeder Anhörungsbogen von mir beantwortet mit Einspruch.

Wenn Ihr alle ordendlich Stress macht wird keiner mehr von denen Antworten.

Ich halte mich schon lange daran und habe von drei Fällen zwei mal

Erfolg gehabt. Ja selbst bei 15 Euro oder 10 kmh zu schnell lege ich

Einspruch ein, also grundsätzlich immer. Wenn alle mitmachen ersticken die in Arbeit.

 

Hier mein letzter Brief als Beispiel:

 

 

----

Wiederholter Einspruch gegen den oben genannten Bußgeldbescheid.

 

Sehr geehrte Frau XXXX ,

 

danke für die Zusendung Ihres Fotomaterials. Leider sind die zur Mittagszeit aufgenommenen Bilder so dunkel und unscharf, dass ich den Fahrer nicht erkennen kann.

 

Auch das beiliegende Ganzfoto lässt keine technische Rückverfolgung zur Bestimmung der Radargerätetoleranz zu. Es fehlen, wegen der Fotoschwärzungen klare, gerade Linien wie

z.B. die einer Bordstandskante um geometrische Nachberechnungen anzustellen.

 

Aus diesem Grunde benötige ich wiederholt die zur Tatzeit gültige Eichkarte Ihres Radar-Messgerätes incl. der zur Tatzeit eingestellten Einmesswerte.

 

Auch benötige ich eine Ablichtung der ordnungsgerechten Zulassung der Person, die das Radargerät aufgebaut hat. Ist diese Person überhaupt dazu berechtigt den Verkehr mittels Radargerät zu überwachen?

 

Leider konnte ich zur Tatzeit keine Person bei dem Radargerät sehen. Auch nach wenden meines Wagens um die gleiche Strecke nochmals abzufahren erkannte ich keine Aufsichtsperson am Radarmessgerät.

 

Daher ist Ihr vorgeworfenes Vergehen für mich nicht relevant zumal auch kein schriftliches Protokoll geführt werden konnte.

 

Da ich nach wiederholter Aufforderung diese Unterlagen nicht erhalten habe gehe ich davon aus das Sie mich absichtlich hinters Licht führen wollen zumal es sicherlich keine gültige Eichkarte und Personenzulassung gibt.

 

Ich sehe mich bald gezwungen gegen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben.

 

Sie wollen doch etwas von mir. Ich habe ein Anrecht darauf zu erfragen ob alles von Ihrer Dienststelle rechtschaffend erledigt wurde.

 

Bitte teilen Sie mir vorab die mir eventuell zusätzlichen entstehenden Kosten mit.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

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grundsätzlich wird jeder Anhörungsbogen von mir beantwortet mit Einspruch.

Wenn Ihr alle ordendlich Stress macht wird keiner mehr von denen Antworten.

Ich halte mich schon lange daran und habe von drei Fällen zwei mal

Erfolg gehabt. Ja selbst bei 15 Euro oder 10 kmh zu schnell lege ich

Einspruch ein, also grundsätzlich immer. Wenn alle mitmachen ersticken die in Arbeit.

Ich habe in 3 Jahrzehnten vier- oder vielleicht auch fünfmal so ein kleines Verwarnungsgeld abgedrückt. Bezahlen und fertig.

Ansonsten bedeutet es erstens für mich Arbeit und zweitens regelmäßig einen Bußgeldbescheid mit zusätzlich 25 Euro Gebühren.

Und wenn alle "mitmachen", dann werden eben bei dieser einträglichen Stelle weiter die Gebühren erhöht! Die letzte Erhöhung liegt noch nicht lange zurück. <_<

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Solche Aktionen bringen selbstverständlich gar nichts - außer vielleicht ein paar zusätzliche Arbeitsplätze in den Behörden. Zur Zeit ist man ja über jeden froh, der einstellt, nicht wahr?

 

Das geeignetste Mittel ist immer noch, die Behörden gezielt zu unterlasten, also möglichst nicht geblitzt zu werden. Hierfür gibt es die verschiedensten Varianten, die im Forum alle schon massenhaft diskutiert wurden und werden (Radiodurchsagen, Radarwarner, Schilder, solidarische Autofahrer im Gegenverkehr mit Lichthupe usw.).

 

Allheilmittel werden wir nie finden, aber letzten Endes ist jeder gewonnene Euro ein (kleiner) Erfolg, und ich möchte nicht wissen, wieviel Geld den Behörden allein durch die obengenannten Maßnahmen täglich verlorengeht. Hoffentlich genug.

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und unscharf, dass ich den Fahrer nicht erkennen kann.
So weit so gut, aber...

 

Leider konnte ich zur Tatzeit keine Person bei dem Radargerät sehen. Auch nach wenden meines Wagens um die gleiche Strecke nochmals abzufahren erkannte ich keine Aufsichtsperson am Radarmessgerät.

 

Eine sehr widersprüchliche Aussage! <_<

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und unscharf, dass ich den Fahrer nicht erkennen kann.

 

So weit so gut, aber...

 

Leider konnte ich zur Tatzeit keine Person bei dem Radargerät sehen. Auch nach wenden meines Wagens um die gleiche Strecke nochmals abzufahren erkannte ich keine Aufsichtsperson am Radarmessgerät.
Eine sehr widersprüchliche Aussage! :mecker:

Wieso widersprüchlich? Einmal spricht er von sich, das andere Mal von der bedienung des Messwagens. <_<

 

Gruß Abuelo

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danke für die Zusendung Ihres Fotomaterials. Leider sind die zur Mittagszeit aufgenommenen Bilder so dunkel und unscharf, dass ich den Fahrer nicht erkennen kann.

Wenn das tatsächlich zutreffen sollte, bekommst Du ggf. ein besseres zugeschickt. Oftmals wird dann auch der ganze andere Salmon (Kopie der Eichurkunde etc.) gleich mitgeschickt.

 

Auch das beiliegende Ganzfoto lässt keine technische Rückverfolgung zur Bestimmung der Radargerätetoleranz zu. Es fehlen, wegen der Fotoschwärzungen klare, gerade Linien  wie

z.B. die einer Bordstandskante um geometrische Nachberechnungen anzustellen.

Das wiederum ist auch nicht erforderlich. Ich bezweifle denn auch stark, daß Du dazu überhaupt in der Lage wärst. BTW: die Gerätetoleranz wird idR in der Anzeige, im BG-Bescheid etc. mit angegeben.

Hier wäre es auch eher die aufgrund des Meßwinkels zu berücksichtigende Toleranz, nicht die "Radargerätetoleranz". Wüßte zu gerne, was das sein soll.

 

Aus diesem Grunde benötige ich wiederholt die zur Tatzeit gültige Eichkarte Ihres Radar-Messgerätes incl. der zur Tatzeit eingestellten Einmesswerte.

Auch benötige ich eine Ablichtung der ordnungsgerechten Zulassung der Person, die das Radargerät aufgebaut hat. Ist diese Person überhaupt dazu berechtigt den Verkehr mittels Radargerät zu überwachen?

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nichts! Dein Anwalt darf das ein oder andere gerne anfordern. Er wird es auch bekommen. Ob Du hingegen z.B. den Beschuldungsnachweis des Meßbeamten bekommst, halte ich für fraglich bis unwahrscheinlich.

Was für Einmeßwerte???

 

Leider konnte ich zur Tatzeit keine Person bei dem Radargerät sehen. Auch nach wenden meines Wagens um die gleiche Strecke nochmals abzufahren erkannte ich keine Aufsichtsperson am Radarmessgerät.
Na gut. In diesem Fall geht die Akte wahrscheinlich zwecks Stellungnahme des betr. Meßbeamten zu seinen Händen. Er wird sehr wahrscheinlich schreiben, daß der VT zur fraglichen Zeit offensichtlich etwas blind gewesen sein müsse, da er deutlich sichtbar im Fz. saß und die Messung überwacht habe.

BTW: das neue schöne Radarmobil unseres Kreises, ein Seat Alhambra, hat hinten abgedunkelte Scheiben. Dort sitzen die Banausen, so daß man sie von außen nicht sehen kann. :rolleyes:

 

Daher ist Ihr vorgeworfenes Vergehen für mich nicht relevant zumal auch kein schriftliches Protokoll geführt werden konnte.

Aua! ;) Jetzt wird's aber schmerzhaft. :130:

 

Da ich nach wiederholter Aufforderung diese Unterlagen nicht erhalten habe gehe ich davon aus das Sie mich absichtlich hinters Licht führen wollen zumal es sicherlich keine gültige Eichkarte und Personenzulassung gibt.
:o:D

 

Ich sehe mich bald gezwungen gegen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben.

:R130::100::100: Sorry, aber ..... ich kann nicht mehr. :130:

 

Sie wollen doch etwas von mir. Ich habe ein Anrecht darauf zu erfragen ob alles von Ihrer Dienststelle rechtschaffend erledigt wurde.

 

Bitte teilen Sie mir vorab die mir eventuell zusätzlichen entstehenden Kosten mit.

Gott Agathe. Ich habe schon so manch eine Stellungnahme zu wirklich totalem Blödsinn schreiben müssen. Manches hab ich mir mehrfach durchgelesen und Kollegen gezeigt, die hätten's mir sonst nicht geglaubt. Das hier kommt dem verdammt nahe! :130:

 

Solch einen Stuss erledigt man idR mit einem Zweizeiler. Mehr ist das wirklich nicht wert!

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Also ich als Sachbearbeiter wuerde das Einspruchsschreiben zur Kenntnis nehmen, den Vorgang zur Weiterbearbeitung an die dafuer zustaendige Stelle weiter reichen, eine Kopie des Schreibens zur allgemeinen Belustigung meiner Kollegen an den Aushang heften und dem einsprechenden Buerger einen Hinweis, dass ich den Einspruch zur Kenntnis genommen und entsprechend weiter geleitet habe, zusenden. Handschriftlich wuerde ich dann noch - als Tipp fuer den Empfaenger - auf das Formschreiben die vier Buchstaben "RTFM"* vermerken.... :rolleyes:

 

*RTFM = Read The Fucking Manual (welches auf jedem AHB bzw. BuGeBe verfasst ist).

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:rolleyes: Glaubst du wirklich, du bist der Erste, der auf so einen Mist kommt??

Das schaffen sogar Anwälte besser.

 

Mein damaliges Handeln:

- Akte nehmen

- Diktiergerät nehmen

- Text: "Spannen Sie bitte einen Vordruck Abgabe an die Staatsanwaltschaft ein. Daten dem BG entnehmen"

- Akte zum Schreibdienst

- nach Rückgabe: Akte an Staatsanwaltschaft.

 

Es soll Leute geben, die freuen sich über Arbeit, die sie vollkommen unnütz den Behörden machen und regen sich dann über jede Steuererhöhung auf. ;)

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