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Allgemeine Verkehrskontrolle


Guest Master_T

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Guest Master_T

Folgendes ist mir am Freitagabend gegen 21 Uhr in einer deutschen Kleinstadt wiederfahren.

 

Ich war unterwegs mit dem Firmenwagen meiner Mutter, fuhr in die Stadt und wendete dann ordnungsgemäß auf der Hauptstraße, parkte danach in einer Parklücke und als ich ausstieg stand ein Streifenwagen neben mir mit ,ich betone einem Polizisten. Der Polizist begrüßte mich mit einem "Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle. Er warf mir vor wortlaut: Ich werfe ihnen vor das sie während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzten, dies habe ich gesehen als sie gewendet haben! Kann er 1. nicht, weil ich kein Handy dabeihatte, wollte nur kurz Geld ausm Automaten ziehn, 2. hat das Firmenfahrzeug eine Freisprecheinrichtung und 3. kann er mich garnich gesehen haben, da er mindestens 40 - 50 m hintermir gewesen is! Dann erwiderte ich: das ich definitiv nicht telefoniert habe! Daraufhin erwiderte der Polizist: Führerschein u. Fahrzeugpapiere bitte! Diese hatte ich leider nicht dabei, was ich ihm sagte, dann der genaue Wortlaut vom Polizisten: Dann kann ich Ihnen ja AUCH für die vergessenen Papiere eine Verwarnung ausprechen! Tut mir leid, das hört sich für mich verdammt nach einer Abzocke an, mit Vorwürfen die völlig haltlos sind!

Wie gesagt Polizist war zudem alleine!!

 

Kann ich da irgendwas machen!? Ich finds eine bodenlose Frechheit!!

 

Übrigens das mit den Papieren seh ich ein!

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Eigentlich wäre das mit dem angeblichen Handy ja eine falsche Beschuldigung im Amt gewesen.

Wird gerne gemacht, um den Untertan einzuschüchtern. Andere beliebte Vorwürfe sind, daß man zu schnell oder in Schlangenlinien gefahren sei oder daß man doch garantiert Drogen genommen hätte und endlich gestehen sollte.

 

Doch sämtliche Polizisten, auch die hier im Forum, werden vehement bestreiten, daß ein Polizist jemals so etwas tun würde, weil es ihm ja nichts konkret und nachweisbar einbringt.

 

Du kannst nichts beweisen und dem Polizisten wird sowieso immer geglaubt.

Es bleibt nur, wegen der fehlenden Papiere zu zahlen und sich über die Ungerechtigkeiten seine Gedanken zu machen.

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Wird gerne gemacht, um den Untertan einzuschüchtern. Andere beliebte Vorwürfe sind, daß man zu schnell oder in Schlangenlinien gefahren sei oder daß man doch garantiert Drogen genommen hätte und endlich gestehen sollte.

Allmählich beschleicht mich der Eindruck, daß DU Drogen und/oder ähnliches in nicht gerade kleinen Mengen zu Dir genommen hast bzw. haben mußt, betrachtet man sich den Blödsinn, den Du hier (mal wieder) schreibst.

 

Doch sämtliche Polizisten, auch die hier im Forum, werden vehement bestreiten, daß ein Polizist jemals so etwas tun würde, weil es ihm ja nichts konkret und nachweisbar einbringt.

Sowohl als auch: richtig.

Was ich nicht ausschließen kann (ist mir auch schon passiert) ist, daß man sich auch mal irrt. Dann aber mache ich auch nichts. Anders hingegen, wenn ich mir absolut sicher gewesen bin. In diesem Fall ziehe ich es auch durch.

BTW: ich habe auch schon Leute mit Handy am Ohr ertappt, die eine Freisprecheinrichtung im Auto hatten => nichts ist unmöglich.

 

P.S.: manchmal (wie hier z.B.) wäre es tatsächlich sehr schön, wenn DU Dir mal Gedanken machen würdest, BEVOR Du etwas schreibst.

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@ ts1:

 

Was bitte ist denn eine:

 

falsche Beschuldigung im Amt
:mecker:<_<

 

Wenn ich eine Ordnungswidrigkeit verfolge beschuldige ich überhaupt niemanden. Ich werfe ihm höchstens ein Handeln, Tun oder Unterlassen vor.

Beschuldigen = Straftat

Vorwerfen = Owi

 

beim nächsten mal, weißt du's. :wacko:

 

Ansonsten kann ich nur Bluey Recht geben. Jeder kann sich mal irren.

Und wenn sich der Kollege nicht sicher war, wird er sicher auch nix schreiben.

 

mfg matze

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Dann muss der <_< halt überzeugt werden, von allein Verstäkung zu rufen. :wacko:

Na, dann würde ich mir aber wirklich gute "Argumente" zurecht legen. Ansonsten könnte es ein sehr böses Erwachen geben. ;):mecker:

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@Bluey

 

Erdachter Beispiel-Dialog:

P: Sie haben während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Ich hab's genau gesehen!

VT: Ich weiß nicht, was Sie genau gesehen haben, aber ich habe gar kein Handy. Überzeugen Sie sich selber, schauen Sie nach!

P: Interessiert mich nicht!

VT: <_<

 

Wie ist die Situation denn allgemein zu beurteilen, wenn der Polizist einem etwas vorwirft und sich weigert, entlastende Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen? Ist er nicht zu einer objektiven Tatbestandsaufnahme verpflichtet?

 

Was für Chancen hat der Untertan, wenn es vor Gericht kommt. Mittlerweile könnte er ja das angebliche Handy bzw. die mutmaßlich vorhandene Leiche versteckt haben.

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@ts1

 

Dumme Sache, sowas. Habe ich auch noch nie erlebt bzw. von Kollegen gehört. Will/kann aber auch nicht ausschließen, daß es möglicherweise mal vorkommt.

 

1. normalerweise schaut man schon nach, ob sich ein Handy im Fz. befindet oder nicht bzw. beobachtet den Fahrer nach Möglichkeit so lange und intensiv, bis man ans Auto herangeht und ihn ansprechen kann. IdR fällt es währenddessen auf, wenn er das Handy irgendwohin wirft <_< bzw. legt. Nur WO sieht man natürlich nicht. Ich weiß nicht, ob ich ein Fz. durchsuchen würde, wenn ich mir 200%ig sicher bin, daß er telefoniert hat. Bin ich mir nicht sicher, lasse ich den betr. VT idR fahren.

 

2. sollte ich mir als Betr. absolut sicher sein, daß der Cop falsch liegt, und sollte sich dieser jedweden Argumenten, Beteuerungen und Aufforderungen/Bitten, nachzuschauen, ob ein Handy vorhanden ist, verschließen, so würde ich persönlich

a.) zu der nächstgelegenen Wache fahren und die Sache dort vorbringen. Und zwar zeitnah!

oder evtl.

b.) rel. relaxed den da kommenden Dingen harren und ggf. einen Verbindungsnachweis meiner Handyrechnung vorzeigen. Geht aber mW nur bei ausgehenden Gesprächen. Eingehende werden wohl nicht erfaßt.

 

Vor Gericht ist letztendlich ausschlaggebend, wer glaubwürdiger rüberkommt. Die Erfolgsaussichten für einen Betr. stehen sicherlich nicht unbedingt gut. Aus schon vielfach beschriebenem Grund.

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b.) rel. relaxed den da kommenden Dingen harren und ggf. einen Verbindungsnachweis meiner Handyrechnung vorzeigen. Geht aber mW nur bei ausgehenden Gesprächen. Eingehende werden wohl nicht erfaßt.
Die Alternative scheidet bei mir aus, weil ich eben ganz einfach kein Handy habe. Somit auch keine Rechnung und keinen Verbindungsnachweis.

Die alles überwachenden Geheimdienste wissen das sicherlich, aber wie kriege ich den BND in den Zeugenstand?

 

Praktisch ist es also wohl leider so, daß ein Polizist einem alles erdenkliche anhängen kann und wenn das Handy bzw. die Leiche nicht auffindbar ist, dann eben nicht. Warum sich also die Mühe machen und suchen?

 

Laut diverser TV-Berichte soll das in den USA besser sein, ohne corpus delictus dort kein delict.

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b.) rel. relaxed den da kommenden Dingen harren und ggf. einen Verbindungsnachweis meiner Handyrechnung vorzeigen. Geht aber mW nur bei ausgehenden Gesprächen. Eingehende werden wohl nicht erfaßt.

 

Vor Gericht ist letztendlich ausschlaggebend, wer glaubwürdiger rüberkommt.

b.) rel. relaxed den da kommenden Dingen harren und ggf. einen Verbindungsnachweis meiner Handyrechnung vorzeigen. Geht aber mW nur bei ausgehenden Gesprächen. Eingehende werden wohl nicht erfaßt.
Es wird einem ja nicht vorgeworfen mit seinem Handy telefoniert zu haben, sondern ein Handy benutzt zu haben. Hat man nun kein Handy und dieses auch nicht dabei, der Beamte weigert sich zu suchen, und man wartet notfalls bis zur Verhandlung, wartet auf einen ein Cop, der sich 100%ig sicher ist gesehen zu haben....

Der Betr. steht ohne Handy im Saal und kann nicht nachweisen, dass er sich nicht doch eines geborgt hatte.

 

 

Vor Gericht ist letztendlich ausschlaggebend, wer glaubwürdiger rüberkommt.

 

Das ist es ja.

Der Beamte irrt sich womöglich, ist sich aber sicher, dass er es nicht tut. (sonst würde er ja nicht als Zeuge auftreten--von mutwilligen falschen Verdächtigungen brauchen wir ja nicht zu reden, das ist sicher sehr selten--dass jemand fälschlich glaubt einen Sachverhalt sicher richtig zu bezeugen kommt bestimmt häufiger vor) Er ist der Zeuge, der keinen Vorteil hat, nicht flunkern darf und eine Tat gesehen hat. Der Betroffene hat keinen Nachweis und ist als Aussagender grundsätzlich weniger glaubwürdig. (man vergl. die alte Regel Aussage gegen Aussage, die beim Aufeinandertreffen von Polizist und Rotlichtsünder auch nicht gilt)

 

Toxic Waste.

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@Toxic Waste

 

Es dürfte aber doch eher sehr selten vorkommen, daß sich jemand irrt, die Sache trotzdem verfolgt und bis vor ein Gericht bringt.

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@Toxic Waste

 

Es dürfte aber doch eher sehr selten vorkommen, daß sich jemand irrt, die Sache trotzdem verfolgt und bis vor ein Gericht bringt.

Wenn er sich wissentlich irrt, will ich das sogar ganz stark hoffen,:-)

Davon ist aber nicht unbedingt auszugehen, wie ich schon schrob.

 

Ist man sich sicher etwas gesehen zu haben, tut man das ja nicht, weil man sich irren wollte, sondern weil man etwas "gesehen" hat. (vielleicht ähnlich wie einem Schiri beim Fussi)

 

Ich weiß ja nicht wie die Vorschriften bei Euch sind, die einen ein Handy am Ohr oder in der Hand identifizieren lassen, aber ich denke ein Schokoriegel (die gibt es sogar in Handy-Form) am Ohr oder in der Hand könnte einen Polizisten durchaus auf einen Handy-Verstoß erkennen lassen. (btw. ich habe keine Ahnung wozu man einen Schokoriegel am Ohr haben sollte, aber das soll ja nur ein Vergleich sein.:-) )

 

Und hat er einen solchen "Verstoß" gesehen, und ist sich sicher, ein Handy identifiziert zu haben, wird er es auch vor Gericht bezeugen, alles andere wäre aus seiner Sicht eine Falschaussage.

Und trotzdem muss es nicht unbedingt richtig sein. Geglaubt wird ihm aber, da er Zeuge ist und nicht von Flunkerei ausgegangen wird.

 

Sind sicher wieder die Einzelfäle, ich weiß, aber die Möglichkeit besteht, allein, weil ein Polizist sich ebenso oft irren kann, wie ein anderer.

Letztlich steht aber der Betroffene im Regen und wird auch als Einzelfall abgetan, ist aber völlig unschuldig. Nur glaubt man ihm nicht, und er geht später als "Urban Legend" in die Foren ein.

 

Ich will Dir nichts unterstellen, aber ich wette, dass Du schon mal einen Sachverhalt bezeugt hast, der nicht oder nicht so, wie Du ihn wahrgenommen hast, passiert ist. Nicht absichtlich oder fahrlässig, sondern nach bestem Wissen und Gewissen, eben weil Du ihn so gesehen hast. (einen sehr knappen Rotlichtverstoß etwa---ja ich weiß, wenn Du nicht sicher bist, bezeugst Du nicht, aber DU hast ihn dann bei vermeintlich rot drüberfahren sehen und nicht eine unfehlbare Instanz)

Dass Du ihn so gesehen hast, heißt aber aber noch nicht ganz, dass er exakt so passiert ist.

 

Das Suchen nach dem Handy ist einfach an Ort und Stelle geboten und sollte unbedingt durchgeführt werden, wenn der Bürger zu seiner Entlastung danach verlangt, nachher sind die Chancen seine Unschuld zu beweisen in etwa Null. Wegen der eher geringen Folgen schmeißt ja kaum einer sein teures Handy aus dem Fenster oder?

 

Nicht falsch verstehen, Du scheinst mir im Grunde ein umgänglicher Mensch und mithin auch als Polizist vernünftig zu sein, aber auch ein solcher ist nicht von Fehlern frei. :-)

 

Toxic Waste.

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Ich weiß ja nicht wie die Vorschriften bei Euch sind, die einen ein Handy am Ohr oder in der Hand identifizieren lassen, aber ich denke ein Schokoriegel (die gibt es sogar in Handy-Form) am Ohr oder in der Hand könnte einen Polizisten durchaus auf einen Handy-Verstoß erkennen lassen. (btw. ich habe keine Ahnung wozu man einen Schokoriegel am Ohr haben sollte, aber das soll ja nur ein Vergleich sein.:-) )
Man muß ein Handy ja nicht einmal am Ohr halten, um sich strafbar zu machen.

Ein einfaches in die Hand nehmen reicht schon aus! :rolleyes:

 

Und um beim Schokoriegel zu bleiben: Den nimmt man beim Verzehr üblicherweise in die Hand.

Und der Polizist wird ggf. mit vollem Brustton der Überzeugung dem Richter noch einmal bestätigen, daß der uneinsichtige Verkehrssünder das Handy aufgegessen habe um als Unschuldslamm dazustehen. :o;)

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wenn so ein handyverstoß einmal vor gericht liegt, wird zu 95% dem beamten geglaubt, der richter braucht nur zu der überzeugung kommen, dass es so war, dies kann vorausgesetzt werden, auch wenn es nur aus kostengründen ( kosten trägt die staatskasse) ist, wird so nie offen zugegeben, ist aber so.

anwälte welche behaupten, dass ist kein problem " aussage gegen aussage " wissen das natürlich auch, nur der leichtgläubige mandant hat die kosten und den ärger, " es konnte ja keiner wissen das der richter so entscheidet " :rolleyes:

mein fazit alles was keine punkte bringt bezahlen und gut ist .

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Ich weiß ja nicht wie die Vorschriften bei Euch sind, die einen ein Handy am Ohr oder in der Hand identifizieren lassen

Da gibt's keine Vorschriften. Genausowenig bei der Rotlichtüberwachung. Ich muß es halt eindeutig gesehen haben und im Endeffekt auch meine Hand dafür vor Gericht heben können.

 

aber ich denke ein Schokoriegel (die gibt es sogar in Handy-Form) am Ohr oder in der Hand könnte einen Polizisten durchaus auf einen Handy-Verstoß erkennen lassen.
Ich bitte Dich. Wer hält denn einen Schokoriegel ans Ohr? Was für einen Sinn sollte das ergeben? Und - sorry - wer es förmlich darauf anlegt und auf diese Weise provozieren will, der hat es dann auch nicht anders verdient.

 

(btw. ich habe keine Ahnung wozu man einen Schokoriegel am Ohr haben sollte, aber das soll ja nur ein Vergleich sein.:-) )

Schon klar. Ich bin mir aber aus eigenen Erfahrungen in diesem Bereich sehr sicher, durchaus in der Lage zu sein, ein Handy von einem Schokoriegel unterscheiden zu können. Kürzlich hatte ich einen Termin wegen eines Gurtverstoßes und wurde gefragt, wie weit ich denn von dem Betr. entfernt war, als er mich passierte. Waren - ich hatte es nachgemessen - ca. 18 Meter. Darauf der Richter: kein Problem, da kann man das sehen, insbes., wenn man gezielt darauf achtet und die nötige Routine/Erfahrung hat. Gleiches gilt auch für's Handy.

 

Und hat er einen solchen "Verstoß" gesehen, und ist sich sicher, ein Handy identifiziert zu haben, wird er es auch vor Gericht bezeugen, alles andere wäre aus seiner Sicht eine Falschaussage.
Wenn er es bis vor's Gericht gehen läßt, ist er sich auch absolut sicher, ein Handy gesehen zu haben. Ich habe aber auch schon Verhandlungen mit angehört, wo zugunsten des Betr. entschieden wurde. Ist alles eine Frage der Glaubwürdigkeit.

 

Und trotzdem muss es nicht unbedingt richtig sein. Geglaubt wird ihm aber, da er Zeuge ist und nicht von Flunkerei ausgegangen wird.

Das stimmt. Irren ist menschlich und niemand ist dagegen gefeit. Das aber wissen auch die Richter. Es ist keinesfalls so, daß einem Cop als Zeugen blindlings geglaubt wird.

 

Letztlich steht aber der Betroffene im Regen und wird auch als Einzelfall abgetan, ist aber völlig unschuldig. Nur glaubt man ihm nicht, und er geht später als "Urban Legend" in die Foren ein.
Möglich. Will und kann ich nicht ausschließen. Aber ich bin mir absolut sicher, daß das wirklich sehr seltene Ausnahmen/Einzelfälle sind. Für die Betr. tut es mir natürlich leid. Aber zeige mir einen Bereich im Leben, wo sich Menschen nicht irren (können) und sich nicht z.T. ähnliche oder vergleichbare Folgen (u.U. sogar noch viel weitreichendere) anschließen. Es wird nach Möglichkeit alles getan, um solche Fehler zu vermeiden, aber Fehler passieren.

 

Ich will Dir nichts unterstellen, aber ich wette, dass Du schon mal einen Sachverhalt bezeugt hast, der nicht oder nicht so, wie Du ihn wahrgenommen hast, passiert ist.

Die Wette würdest Du verlieren. Garantiert. Ich bin nicht unfehlbar, aber ich habe vor Gericht auch schon Fehler eingestanden, die ich erst im Nachhinein bemerkt habe. Ansonsten verfahre ich dergestalt, daß ich nur dann einschreite, wenn ich mir absolut sicher bin, so daß ich diesen Fall aus meiner Sicht ausschließen können möchte. IdR bin ich aber nicht alleine. Vier Augen sehen mehr. Und was der eine u.U. nicht sieht, sieht möglicherweise der andere.

 

Dass Du ihn so gesehen hast, heißt aber aber noch nicht ganz, dass er exakt so passiert ist.
Derart knappe Rotlichtverstöße verfolge ich nicht.

 

Das Suchen nach dem Handy ist einfach an Ort und Stelle geboten und sollte unbedingt durchgeführt werden, wenn der Bürger zu seiner Entlastung danach verlangt

Ich habe auch nichts dagegen einzuwenden. Alle Handyverstöße, die ich bislang hatte, waren eindeutig und das Corpus Delicti war auch vor Ort.

 

Wegen der eher geringen Folgen schmeißt ja kaum einer sein teures Handy aus dem Fenster oder?
:rolleyes: Hast Du eine Ahnung. Ich habe schon VTs erlebt, bei denen das Handy quer durch die Fahrgastzelle geflogen ist, als sie mich erkannten. Denen würde ich durchaus zutrauen, das Gerät in die Pampa zu werfen. Allerdings müßte sowas auch auffallen.

 

aber auch ein solcher ist nicht von Fehlern frei. :-)

Zweifellos korrekt. Würde ich auch nie von mir behaupten wollen oder gar können.

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Wer hält denn einen Schokoriegel ans Ohr? Was für einen Sinn sollte das ergeben? Und - sorry - wer es förmlich darauf anlegt und auf diese Weise provozieren will, der hat es dann auch nicht anders verdient.
Was hat er verdient? Für etwas verurteilt zu werden, was er nicht getan hat? :rolleyes: Das mag vielleicht in Eurem internen "Ehrenkodex" so stehen, aber in den allgemeinen Gesetzen nicht.
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Es geht darum, daß jemand, der sich einen Schokoriegel ans Ohr hält, dieses vermutlich nur macht, um die Polizei zu "verarschen" (oder kannst du mir einen vernünftigen Grund nennen). Er legt es also drauf an.

 

Gruß

Goose

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;)

 

Ja is klar. Ob du es glaubst oder nicht, ich hab mir schon mal nen Schokoriegel an's Ohr / Wange gehalten. Und das bestimmt nicht, um die :rolleyes: zu verarschen.

 

Ich hatte einfach Bock das zu tun. Und?

 

Zum Glück war der Riegel dunkel und mein Handy ist hell. Da wär ich doch bestimmt noch mit nem blauen Auge davon gekommen ?!

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Wie gesagt, es leuchtet mir als normal denkenden Menschen nicht ein, warum ich mir einen Schoko-Riegel ans Ohr halten sollte.
Ist das ein Grund, es deswegen willkürlich zu bestrafen?

Darf man jetzt nur noch das machen, was dem jeweiligen Polizisten genehm ist und für das er sich auch interessiert?

Wehe man nimmt künftig das falsche oder überhaupt ein Buch zur Hand, wehe man schaut Arte statt RTL...

 

Siehste Goose, das ist der Hauptunterschied zwischen der Bürokraten Republik Deutschland und den freieren Zivilisationen!

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Ist das ein Grund, es deswegen willkürlich zu bestrafen?

Darf man jetzt nur noch das machen, was dem jeweiligen Polizisten genehm ist und für das er sich auch interessiert?

Das hat niemand behauptet. Außer Dir vielleicht.

 

Ergänzung zu Goose: .... und Du übertreibst mal wieder maßlos.

Edited by Bluey
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Kann ich eigentlich die Polizei rufen :lol: wenn der eine Polizist an seiner Meinung festhält ein Handy gesehen zu haben und sich weigert das Auto zu durchsuchen ???

Man sollte die Polizei dann aber nicht mit dem Handy rufen :D

 

zum Thema Schokoriegel:

 

mir drängen sich da eine ganze Menge andere Dinge auf, die man sich ans Ohr halten könnte.

z.B: WalkieTalkie, Diktiergerät o.ä.

ich weiß - soll man während der Fahrt auch nicht machen - ist aber nicht verboten

(korrigiert mich wenn ich falsch liege)

 

Um den Faden noch weiterzuspinnen:

Was ist wenn es ein Handy mit integrierten Diktiergerät war?

 

Da zieht wohl die Formulierung: 'wenn man ein Handy zum Gebrauch in die Hand nimmt...'

 

Obwohl es ja nicht als Handy sondern als Diktiergerät genutzt wurde.

 

Was ich damit sagen will: Ich glaub hier muß das deutsche Beamtentum in seinem Reglemetierungswahn

bald die weiße Fahne schwenken. Man kann einfach nicht alles bis ins kleinste durchregeln. Da kommt man gar nicht hintereher - die Technik entwickelt sich da viel schneller.

 

 

im übrigen: ich kann Handytelefonieren am Steuer auch nich leiden

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