Guest Gast_Gast Posted March 18, 2005 Report Share Posted March 18, 2005 (edited) Guten Tag, dies ist zwar kein Geschwindigkeitsverstoß, jedoch geht es um die Punkte. Folgende Frage zu den Konsequenzen: in der verlängerten Probezeit bekommt man 1 Punkt und Geldstrafe wegen Überholen trotz Überholverbot. Was kann als Konsequenz erwartet werden? Danke für die Hilfe! Ich habe den Beitrag mal in das richtige Forum verschoben. Edited March 18, 2005 by HugoKlein Quote Link to post Share on other sites
Rolf Tjardes 0 Posted March 18, 2005 Report Share Posted March 18, 2005 "Verlängerte Probezeit" könnte bedeuten: - ein Aufbauseminar wurde angeordnet - ein angeordnetes Aufbauseminar wurde bereits absolviert Nur im zweiten Fall, also wenn das Aufbauseminar bereits absolviert wurde, würde ein Überholverstoß zwingend die 2. Eingriffsschwelle des § 2a II Nr. 2 StVG hinsichtlich der Probezeitmaßnahmen auslösen. 2. Eingriffsschwelle: Schriftliche Verwarnung, Teilnahmeempfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs. Konsequenz: Noch ein einziger erneuter "A-Verstoß" (oder zwei "B") während der Probezeit und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Bußgeld, Punkte und ggf. Fahrverbot siehe Bußgeldkatalog lfd. Nr. 16-22. Quote Link to post Share on other sites
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