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Punkt In Der Verlängerten Probezeit...


Guest Gast_Gast

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Guten Tag,

 

dies ist zwar kein Geschwindigkeitsverstoß, jedoch geht es um die Punkte. Folgende Frage zu den Konsequenzen:

 

in der verlängerten Probezeit bekommt man 1 Punkt und Geldstrafe wegen Überholen trotz Überholverbot.

Was kann als Konsequenz erwartet werden?

 

Danke für die Hilfe!

 

Ich habe den Beitrag mal in das richtige Forum verschoben.

Edited by HugoKlein
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"Verlängerte Probezeit" könnte bedeuten:

 

- ein Aufbauseminar wurde angeordnet

 

- ein angeordnetes Aufbauseminar wurde bereits absolviert

 

Nur im zweiten Fall, also wenn das Aufbauseminar bereits absolviert wurde, würde ein Überholverstoß zwingend die 2. Eingriffsschwelle des § 2a II Nr. 2 StVG hinsichtlich der Probezeitmaßnahmen auslösen.

 

2. Eingriffsschwelle:

 

Schriftliche Verwarnung, Teilnahmeempfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs. Konsequenz: Noch ein einziger erneuter "A-Verstoß" (oder zwei "B") während der Probezeit und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

 

Bußgeld, Punkte und ggf. Fahrverbot siehe Bußgeldkatalog lfd. Nr. 16-22.

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