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Kein Geld Zurück Bei Defekten Radarwarnern


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BGH-Urteil

 

Kein Geld zurück bei defekten Radarwarnern

 

Pech für den Käufer: Weil Geschäfte mit Radarwarngeräten sittenwidrig sind, darf ausnahmsweise der Käufer eines defekten Gerätes den Kaufpreis nicht zurückfordern.

 

HB KARLSRUHE. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Denn Radarwarngeräte dienten allein dem Zweck, Geschwindigkeitskontrollen zu unterlaufen. Damit wies der BGH die Klage einer Frau ab, die ein mehr als 1000 Euro teures Warngerät gekauft hatte - das sich aber als unzuverlässig erwies: An mehreren Messstellen der Polizei hatte es keine Warnsignale abgegeben. Daraufhin wollte sie es zurückgeben und forderte Rückzahlung des Preises.

 

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts verbietet die Straßenverkehrsordnung zwar lediglich das Mitführen von Radarwarngeräten im Auto, nicht aber deren Kauf. Gleichwohl sei bereits der Erwerb "rechtlich zu missbilligen". Denn weil dadurch Radarfallen erkannt werden könnten, verleiteten solche Geräte zu schnellem Fahren - was andere Verkehrsteilnehmer gefährde.

 

Daraus folgert der BGH, dass schon der Kauf eines Warngeräts letztlich auf ein verbotenes und zudem riskantes Verhalten im Straßenverkehr gerichtet ist und deshalb gegen die "guten Sitten" verstößt. Die rechtliche Konsequenz: Solche Verträge sind nichtig und können nicht rückabgewickelt werden. Dass davon in diesem Fall der Verkäufer profitiert - er darf das gezahlte Geld behalten -, ist laut BGH hinzunehmen. Denn der Autofahrer, der damit Kontrollen aufspüren wolle, stehe "dem verbotenen Verhalten noch näher". Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Oldenburg.

 

Aktenzeichen: VIII ZR 129/04 vom 23. Februar 2005

 

HANDELSBLATT, Donnerstag, 24. Februar 2005, 09:29 Uhr

 

Vollständiger Artikel

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Naja, mich stoert es ja nicht, weil ich nicht betroffen bin und auch die Wahrscheinlichkeit, dass ich jemals betroffen sein werde, ausserst gering ist.

 

Was mich aber aufhorchen laesst, steht in einem Nebensatz:

...verleiteten solche Geräte zu schnellem Fahren - was andere Verkehrsteilnehmer gefährde.
Festgestellt letztinstanzlich vom BGH - und nun? :D:D
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Außerdem ist der BGH - zum Glück für einige Hunderttausende Opfer - nicht die letzte Instanz!

Was kommt nach ihm, das Bundesverfassungsgericht? Beschaeftigt sich dieses mit solch lapidaren Dingen wie Verkehrsverstoesse? Ich dachte immer, dass in Straf- und anderen aehnlichen Gerichtsangelegenheiten der BGH das Ende der Fahnenstange waere.....

 

Anmerkung, zum besseren Verstaendnis: Mit dem obigen Zitat und Kommentar - Beitrag von 11:26 - moechte ich nicht zum Ausdruck bringen, dass nach meiner Auffassung alle Anwender von Radarwarngeraeten Verbrecher oder sonstige Uebeltaeter sind (in Zeiten, wo sich teide und KJK in diesem Forum auf mich eingeschossen haben, muss sich meinereiner schon mal einen generellen Disclaimer einfallen lassen :D:D )....

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Was mich aber aufhorchen laesst, steht in einem Nebensatz:
...verleiteten solche Geräte zu schnellem Fahren - was andere Verkehrsteilnehmer gefährde.
Festgestellt letztinstanzlich vom BGH - und nun? :D;)

wenn du leute brauchst, die dir deine meinung vorkauen, ist das deine sache, aber ich werfe an dieser stelle mal ein, dass das 'system' nicht unbedingt das ist, woran man sich halten sollte. oder wie kommt es deiner meinung nach zustande, dass ein bauunternehmer seine gmbh gegen die wand fährt und so u.u. dutzende familien in den ruin treibt und der unternehmer dann ein paar tage später die selbe firma unter dem namen seiner frau wieder eröffnet? findest du das ok?

 

manchmal kann ich echt nur den kopf schütteln ob einiger argumente hier :D

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Aehhhh - wie bitte? :D

ja findest du sowas nun in ordnung, oder nicht?

du vertraust doch offensichtlich blind darauf, dass das, was die legislative hervorbringt automatisch richtig ist, oder?

 

wenn nicht: suchst du dir dann das raus, was dir in den kram passt? das wäre dann wieder ein handeln, wie du es einigen hier im forum immer vorwirfst.

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Ähnlich haben auch schon diverse Amtsrichter geäußert. Der GBH bestätigt nur alte Richtersprüche. Es fehlt halt an der Lobby. Altes Schubladendenken. Benutzer von Radarwarnern sind potentielle Raser. Niemand hinterfragt ob es evtl. eine andere Motivation dafür gibt. Vielleicht mag Herr Steuerzahler einfach die Methoden nicht, die immer deutlicher Richtung abzocken gehen.

 

Es ändert sich nur etwas, wenn eine Lobby geschaffen wird. Vielleicht hilft dieses Forum ja dabei.....

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Man sollte den obigen Artikel (das Urteil eben) unbedingt pinnen, da ich das für sehr wichtig und sehr exakt und deutlich in der Aussage halte.

 

Es muß sich jeder potentielle Kunde eines Warners bewußt sein, daß egal wo er das Gerät kauft, zumeist KEIN GELD mehr sehen wird, auch wenn ihm ein hohles Gehäuse oder der kaputte Dreck vom Schrott angedreht wird.

 

Ich plädiere für eine Meckerecke hier im Forum, wo sich Käufer über solche Abzockmaßnahmen beschweren können. Aber das wäre ja leider wieder Geschäftsschädigung und abmahnfähig. Ich denke da nur an den bekannten Händler aus dem Bayrischen Wald.

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Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, wenn der Händler nicht nur Radarwarner verkauft, dass Gerät mit dem Vermerk Falschlieferung zurück zu schicken und zu behaupten, man habe das Gerät nie bestellt sondern den anderen Artikel xyz. :D:D

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Guest Pferdestehler
Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, wenn der Händler nicht nur Radarwarner verkauft, dass Gerät mit dem Vermerk Falschlieferung zurück zu schicken und zu behaupten, man habe das Gerät nie bestellt sondern den anderen Artikel xyz. :D:D

Falsch.

 

Der zaubert dann Deine Bestellung hervor und sagt aus, das gelieferte Gerät war einwandfrei.

 

Und dann?

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Ich halte das Urteil für falsch, da ja RW in D (noch) legal verkauft werden dürfen.

 

Danach hat der Verkäufer für Sachmängel einzustehen und eben die Folgen zu tragen. D.h., entweder Nachbesserung oder Wandlung, Minderung, Schadenersatz, eben alles was das Kaufrecht vorsieht.

 

Leider überprüft das BVerfG nicht alles, da es ja keine "Superrevisionsinstanz" ist. Es überprüft nur, ob Rechtsfehler unterlaufen sind, als das Recht angewandt wurde.

 

Beim EuGH könnte man ja wegen des Verstoßes gegen die Richtlinie die die Gewährleistung garantiert Klagen.

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Es gibt aber immer noch die Möglichkeit, wenn der Händler nicht nur Radarwarner verkauft, dass Gerät mit dem Vermerk Falschlieferung zurück zu schicken und zu behaupten, man habe das Gerät nie bestellt sondern den anderen Artikel xyz.  :D  :D

Falsch.

 

Der zaubert dann Deine Bestellung hervor und sagt aus, das gelieferte Gerät war einwandfrei.

 

Und dann?

Ich meine eher die Richtung, dass man telefonisch oä bestellt hat und es zu einem ''Missverständnis'' kam...

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Guest Pferdestehler

Selbst dann, keine Chance. Ich zaubere Dir sofort eine astreine Telefonnotiz auf mein Blöckchen, da steht Dein Name drauf, Deine Rückrufnummer und daß Du einen Radarwarner bestellt hast. Willst Du das widerlegen? Wie?

 

Vergiß es. Du siehst Dein Geld nicht wieder. Solch ein Späßeken hat mich anno 1998 DM 1500,- gekostet.

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Ein Urteil aus der Bananrepublik Deutschland :D

 

Da wird also die Gewährleistung im Warenverkehr außer Kraft gesetzt, weil ein paar Greise der Meinung sind, das die Ware 'Sittenwidrig' ist. Toll. Ich finde das keinwegs Sittenwidrig. :D

Jetzt bleib mal auf dem Teppich... Am einfachsten wäre es, den Verkauf dieser Geräte zu verbieten. Nach diesem Urteil wird sich dort noch mehr lichtscheues Gesindel aufhalten als jetzt schon.

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Aehhhh - wie bitte?  :D

ja findest du sowas nun in ordnung, oder nicht?

du vertraust doch offensichtlich blind darauf, dass das, was die legislative hervorbringt automatisch richtig ist, oder?

 

wenn nicht: suchst du dir dann das raus, was dir in den kram passt? das wäre dann wieder ein handeln, wie du es einigen hier im forum immer vorwirfst.

So langsam aber sicher kotzt mich der Erklaerungszwang, den mir hier manche auferlegen wollen, regelrecht an! Achte auf die Smileys in dem von Dir kritisierten Originalbeitrag von mir, Mann!

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@ NetGhost

 

sei bitte so nett und verlinke diesen Thread noch mit Punkt 6) der FAQ zum Thema Radarwarner. Dort wurde bereits darauf hingewiesen.

 

Danke!

 

Gruß

Ich hab es mit aufgenommen!

Gruß NetGhost

Edited by NetGhost
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So langsam aber sicher kotzt mich der Erklaerungszwang, den mir hier manche auferlegen wollen, regelrecht an! Achte auf die Smileys in dem von Dir kritisierten Originalbeitrag von mir, Mann!

du suchst dir das doch selber aus... aber lass es nur. mir isses egal - ändert sowieso nichts an der situation und ist auch zu weit OT.

 

auf jeden fall ist das urteil unsinnig. man schafft damit nur möglichkeiten für windige geschäftemacher, leute abzocken zu können.

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  • 2 weeks later...

Ich mach jetzt auch ein Radarwarnergeschäft auf!.... endlich Geschäfte machen mit Fass ohne Boden :lol: .........und falls ein BGH Richter sowas kaufen sollte.....muß ja nun jeder wissen: gekauft ist gekauft.....da gibts keinen Teuro zurück.....auch wenn das Ding gar keinen Radarwarner darstellen sollte.... dann muß es einfach reichen, wenn man dem Kunden einen kaputten Rasierapperat einpackt. :D oder vielleicht ne Banane oder ähnliches. :lol:

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Villeicht sollte man sowas wirklich mal machen, Radarwarnerverkauf an Zielgruppen: Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Politiker. Erst Abzocken und dann in der Bildzeitung veröffentlichen :kopfschuettel: , vielleicht urteilen die Herren Richter dann mal anders, wenn es sie selbst betrifft.....

 

Was ist nur aus unserer Rechtssprechung geworden, Domainklau durch grosse Firmen, illegale Machenschaften werden legal (ich verkauf dir nen Warner der nicht mal angeht und du hast pech), Abmahnungen mit horrenden Summen an arme Bürger für jeden noch so kleinen Furz.

 

Hauptsache Radarwarner werden verboten.

 

Armes Deutschland...

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Wer keine Lobby hat, war schon immer in den Hintern gekniffen.

 

Radarwarnerbenutzer stehen letztlich im Abseits, weil sie a) rasen b) drängeln c) alles aus Vorsatz tun d) sowieso schlechte Menschen sind.

 

:kopfschuettel:

 

Gruß

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  • 1 year later...

Früher konnten Liebesdamen ihren Lohn nicht einklagen, was ich, da Prostitution nicht verboten war, auch nicht richtig fand.

 

Heute können Liebesdamen ihren Liebeslohn einklagen, obwohl sie einer sittenwidrigen Tätigkeit nachgehen.

"Freier" können aber keinen Liebesdienst einklagen. Welche Doppelmoral.

Da nimmt der Gesetzgeber anscheinend billigend in Kauf, dass mancher betrogene Freier eine tote Liebesdienerin im Graben liegen läßt. :cop01:

 

Da ich ganz legal Radarwarner kaufen und verkaufen darf, tätige ich keinen sittenwidrigen Handel, und würde von meinem Lieferanten auch einwandfreie Ware verlangen, bzw. notfalls die Rückabwicklung einklagen.

Niemand kann mir unterstellen, dass ich strafbare Handlungen mit den Geräten begehen will. Es besteht durchaus die Möglichkeit, ein Gerät mit CE-Zeichen außerhalb des deutschen, öffentlichen Verkehrsraums oder für andere Zwecke einzusetzen.

Niemand kann mir widerlegen, dass ich mit dem RW Elektrosmog aufzuspühren, angebrütete Hühnereier auszusortieren, oder die Schwangerschaft von Ziegen festzustellen beabsichtige.

 

Sittenwidrig ist übrigens auch, wenn eine Großstadt mit 20 Politessen, den "Erfahrenswert" hat, dass jährlich 1,2 Mio € an Bußgeldern eingenommen werden, und diesen Betrag in Ihrem Haushaltsplan einplant. Da ja plötzlich alle Autofahrer richtig parken könnten, darf so ein "Erfahrenswert" nicht im Haushalt veranschlagt werden.

Ist das Geld am Jahresende jedoch da, dürfen Davon Gemälde für Sitzungssäle angeschafft, Amtsstuben renoviert, Reisen der Stadträte finanziert, oder Gäste bewirtet werden. Es ist eben Geld, für welches der Steuerzahler und seine Gremien keine Rechenschaft erhält. Als Alibi werden dann vielleicht auch Spielplatzgeräte im Wert von 30 000 € angeschafft.

 

Limbo

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  • 3 years later...

Neue Entscheidung des BGH zu sittenwidrigen Verträgen:

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Radarwarner

 

Der BGH (Urteil vom 25. November 2009, Az. VIII ZR 318/08) hat sogar bei beidseitig sittenwidrigen Verträgen ("Ich wurde darüber belehrt, dass die Geräte verboten sind und die Gerichte den Kauf von Radarwarngeräten zudem als sittenwidrig betrachten") entschieden, dass trotz der Sittenwidrigkeit ein Widerruf im Fernabsatz möglich ist und gegen Erstattung des bezahlten Kaufpreises rückabgewickelt werden muss.

 

Im Klartext:

Wer im Fernabsatz bei einem deutschen Händler einen Radarwarner (defekt oder nicht) gekauft hat, hat in jedem Fall ein einklagbares Widerrufs- oder Rückgaberecht innerhalb einer Frist von wenigstens 14 Tagen nach Ablieferung.

Solange der Kunde nicht nachweisbar umfassend über das Widerrufsrecht oder ein evtl. vertragliches Rückgaberecht aufgeklärt wurde, besteht sogar ein zeitlich praktisch unbegrenztes (§ 355 Abs.3 S.3 BGB) Widerrufsrecht. Damit werden einige windige Händler wohl nicht gerechnet haben :rolleyes:.

 

Quelle: Pressemeldung 241/2009 des BGH

 

Gruß

 

Mick

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  • 7 years later...

Ja ist vielleicht interessant aber wenn man einen von den seriösen Händlern hat wird getauscht oder man kann es in Zahlung geben für ein höherwertiges Gerät, ich persönlich kenne mindestens drei Händler bei denen das geht!

  • Like 1
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