idefiiiiix 0 Posted April 7, 2005 Report Share Posted April 7, 2005 @ sauerländer. Ich würde denen einfach schreiben, dass du nicht gefahren wärst und dass du auf dem Foto leider den Fahrer nicht erkennen kannst. Mit der höflichen Bitte das Verfahren gegen dich einzustellen. Alternativ könntest du natürlich jemanden als Fahrer benennen, der a, sich einverstanden erklärt den Verstoß schriftlich und/oder per Fax zuzugeben b, nicht vorhat in den nächsten fünf Jahren in die Schweiz zu reisen. Eines finde ich hier aber nicht richtig: Die pauschale Verurteilung der Schweizer als unverschämte Abzocker.Habe erst ein Wochenende in CH verbracht und viele nette Menschen getroffen.Gut , Essengehen ist wirklich überteuert, aber man kann ja vorher bei Aldi noch den Kofferraum auffüllen und sich selbst verpflegen. Gebe Murmel recht. Die vom ihm gelinkten Skigebiete sind klasse. Gruß Ilcko wenn man bei den schweizer behörden so um eine einstellung bittet, dann kann ich dir brief und siegel geben, dass es in die hose geht. wenn die einstellen, dann in diesem fall erst nach der verfolgungsverjährung --> also 3 jahre keine schweiz. vermutlich ladnet die sache eh bei einem widerspruch beim polizeirichter. idefiiiiix Quote Link to post Share on other sites
Der Sauerländer 0 Posted June 3, 2005 Report Share Posted June 3, 2005 Kurzer Zwischenbericht:Bis jetzt nichts wieder aus der Schweiz gehört oder gelesen. Einen Geldbetrag, den man für das Foto haben wollte, hat man nicht genannt. Zu den Ski-Gebieten:Wir waren in den "Portes du soleil" also einem Ski-Gebiet was sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich liegt: Die Getränkepreise waren in der Schweiz niedriger, in Frankreich (unverschämt) hoch, auch das Essen war in der Schweiz erschwinglich, man hatte (fast) die gleichen Preise, nur stand in der Schweiz das CHF Zeichen hinter dem Preis und in Frankreich das €-Zeichen. Das gebe ich bereitwillig zu, aber diese 2er-Lifte und Schlepplifte in der Schweiz . . .In der Schweiz liefen noch viele Lifte, die mit "Gartenstühlen" (= also alte 2er-Lifte mit Holzlatten), die Geschwindigkeit der Lifte gering. Da sollte die Schweizer mal über die "mur suisse" gucken und sich dort die Liftanlagen ansehen. Und in den Quatre Vallees ist es auch nicht besser. Tut mir leid, Schweiz, aber so ist es. Der Sauerländer, der sich von Zeit zu Zeit wieder melden wird. Quote Link to post Share on other sites
Der Sauerländer 0 Posted January 17, 2006 Report Share Posted January 17, 2006 Nur ganz kurz:ich habe immer noch nichts gehört aus der Schweiz, obwohl ich zwischenzeitlich 3 x in der Schweiz war.Das Verfahren ist dann wohl abgeschlossen.Allen Dank, die mich dabei unterstützt haben und Tipps gegeben haben. Der Sauerländer Übrigens: Das Ski-Gebiet Samnaun-Ischgl ist nicht schlecht, es ist sogar gut.An "sehr gut" fehlt nur, dass das Ski-Gebiet durchaus "ein paar Kilometer" größer sein könnte.Aber Wartezeiten an den Liften: praktisch keine.Das hat mich schon angenehm überrascht. In Fiss-Ladis-Serfaus (wo wir einen Tag waren) mußte man schom mal 5 oder 6 Minuten anstehen. Quote Link to post Share on other sites
Der Sauerländer 0 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Kurzer Abschlussbericht: Ich habe aus der Schweiz nichts mehr gehört und auch nichts lesen müssen. Ich danke allen, die hier Hilfe geleistet haben. Der Sauerländer. Am Rande:Ich bin Rechtsanwalt von Beruf, aber - was Auslandsverstöße angeht - nicht versiert, und da hilft dieses Forum sehr, auch was "nicht-juristische Tipps" angeht. Quote Link to post Share on other sites
AutobahnDriver 0 Posted August 20, 2007 Report Share Posted August 20, 2007 Na siehe da, der Rauch ist auch was die CH-Verfolgungsbehörden angeht wohl immer größer als das Feuer, nichtwahr Tim002 ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Da muß es eine Stelle geben, in der die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert wird. Auf einer Gefällstrecke. Vorher fährt man permanent seine 120 oder 121 oder 122 km/h laut Tacho. Dann übersiht man ein Tempo 100 Schild (der Fahrer weiß gar nicht, wo und wie oft das Schild aufgestellt ist) und schon ist m,an dabei. Und das am Sonntag, wo kaum Verkehr herrschte, also eine abstrakte Gefährlichkeit nicht besteht. Die Autobahn ist genauso breit wie vorher auch.Und an solchen Stellen und zu solchen Zeiten zu knipsen, das ist Schikane und Abzockerei. Die 100km/h sind dort absolut berechtigt. Trotzdem knallt es dort immer noch regelmässig. Dein Vergehen ist aus dem 2005. Ausländer wurden zum diesen Zeitpunkt nicht radikal verfolgt. Dieser Missstand wurde nun behoben, dass Personal aufgestockt. Zudem gab es mit diesem Kasten auch sonst erhebliche Probleme, so das dieser tagsüber gar nicht in Betrieb war. Ein Foto ist für die Ermittlungen nicht entscheidend, wenn erkennbar ist der Fall erledigt ansonsten können sie einen Indizienbeweis erbringen. Wer nur schon ein Foto verlangt, dann kann davon ausgegangen werden das er selber gefahren ist! In Basel-Stadt wurde vor kurzem aufgedeckt, dass die Behörden zu faul waren um nach Halter im Ausland zu suchen. Jetzt werden die Bussen doch noch verschickt, haben sich hier auch schon einige darüber beschwert, erst nachem einem halben Jahr die Busse zu erhalten. Schweiz ist nicht gleich Schweiz. Wir haben 26 Kantone und etwa genau soviele Polizeikorps und Polizeigesetze. Die Verjährung beträgt 3 Jahre. Noch etwas BL ist nicht ZH. Wenn gemerkt wird, dass etwas verbockt wurde, so lässt man es bleiben und erleidet nicht peinliche Schlappen vor dem Gericht. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Wer nur schon ein Foto verlangt, dann kann davon ausgegangen werden das er selber gefahren ist! Quote Link to post Share on other sites
Guest Tim002 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Nicht publiziertes Urteil vom 15.9.2004 Die Polizei teilte X das Ergebnis einer Radarkontrolle mit, wonach dessen Personenwagen innerorts mit einer Geschwindigkeit von 73 km/h (vor Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h) gemessen worden war. Der Halter X wurde aufgefordert, das Formular „Personalien des verantwortlichen Lenkers“ auszufüllen. Dieser gab darin, mit seiner Unterschrift versehen, seine Personalien bekannt und bemerkte lediglich in der Rubrik „Evtl. Aussagen des verantwortlichen Lenkers“: „Bitte einen Termin für Einsicht der Radarbilder.“ Nachdem er die Radarbilder eingesehen hatte, bestritt er in der Folge, selber gefahren zu sein, gab jedoch dazu keine weiteren Erklärungen ab. X wurde der einfachen Verkehrsregelverletzung für schuldig befunden und mit einer Busse von Fr. 400. – bestraft. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht. Das Bundesgericht wies die Beschwerden von X ab. Nach der Rechtsprechung kann die Haltereigenschaft bei einem Strassenverkehrsdelikt, das von einem nicht identifizierten Fahrzeuglenker begangen worden ist, ein Indiz für die Täterschaft sein. Im vorbehaltlosen Ausfüllen des Formulars „Personalien des verantwortlichen Lenkers“, verbunden mit dem blossen Hinweis, die Radarbilder einsehen zu wollen, könne keine ernsthafte Bestreitung der Schuld erblickt werden. Vielmehr dürfe im Verhalten von X ohne Willkür ein Indiz dafür erblickt werden, dass er seinen Wagen tatsächlich selber gefahren hatte. Auch das Verhalten von X anlässlich der Einsicht in die Radarfotos und der polizeilichen Befragung sei ein Indiz, dass er selber gefahren sei. X hatte erst im Verlauf der polizeilichen Einvernahme darum ersucht, mit einem Rechtsanwalt zu telefonieren, und danach in Anbetracht des Umstandes, dass der Fahrzeuglenker auf den Radarfotos nicht erkennbar war, seine Schuld bestritten. Unter anderem aufgrund dieser Umstände habe die kantonale Vorinstanz ohne Willkür darauf schliessen können, dass X sein Fahrzeug selber gefahren habe. Weder sei die kantonale Beweiswürdigung willkürlich noch sei der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeschuldigten) verletzt worden. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Nicht publiziertes Urteil vom 15.9.2004 Dieses - mir bereits bekannte - Urteil dürfte so ziemlich das Unglaublichste sein, was das Bundesgericht je rausgelassen hat. Eklatanter kann man rechtsstaatliche Prinzipien gar nicht missachten: Eine Verurteilung aufgrund des "Indizes", dass ein Bürger pflichtbewusst bei der Ermittlung des Fahrers mitwirken wollte und daher Akteneinsicht gewünscht hat...? Bezeichnend ist auch die Tatsache, dass sich das Bundesgericht gleich selbst einen Persilschein ausgestellt hat und das Wort "Willkür" gleich zwei mal fällt. "in dubio pro reo" ist ist hier ganz erheblich verletzt worden: auf dem Foto war der Fahrer nicht zu erkennen. Spätestens an dieser Stelle gehört das Verfahren eingestellt! Quote Link to post Share on other sites
AutobahnDriver 0 Posted August 21, 2007 Report Share Posted August 21, 2007 Wer nur schon ein Foto verlangt, dann kann davon ausgegangen werden das er selber gefahren ist! Was ist das denn für ein "Rechts"verständnis ....? Weshalb dann überhaupt Fotos schießen? Zack, nur Kennzeichen, Halter war's, es sei denn, er legt einen Einreisestempel von Timbuktu vom Tatzeitpunkt vor! Quote Link to post Share on other sites
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