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Wann Wird Man Eingetragen - Zoll-liste Der Schweiz


Guest Gast_Der Sauerländer

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Guest Gast_Der Sauerländer

Hat jemand Kenntnis darüber, wann man wegen einer Schweizer Geldbuße

evtl. in die Zoll-LIste eingetragen, so daß bei einer Wider-Einreise in die Schweiz die horrende Geldbuße kassiert werden kann bzw. die Kralle angelegt werden kann?

 

Man kann ja die geforderte Geldbuße binnen 30 Tagen zahlen. Ich wollte eigentlich innerhalb dieser 30 Tage die Schweiz durchqueren, um nach Frankreich zu gelangen. Ist mein Fahrzeug dann schon registriert oder erst, wenn die 30 Tage verstrichen sind?

 

Auf der Rückfahrt wäre ich allerdings außerhalb der 30 Tage.

Würde aber am letzten Tag der Frist mitteilen, nicht zu wissen - was auch stimmt - wer gefahren ist, da man sich mehrfach beim Fahren abgewechselt hat und der Verkehrsverstoß fast 2 Monate zurückliegt.

Keiner hat einen Blitz bemerkt, deshalb weiß auch keiner wo das Vergehen angeblich stattgefunden hat.

 

Der Sauerländer

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Wenn du vorhast, wieder in die Schweiz einzureisen, mußt du auf jeden Fall reagieren.

 

Der Halter (Du?) schreibt der schweizer Behörde, dass es zwar sein Auto ist, dass er jedoch nicht wisse wer zur fraglichen Zeit am Steuer saß, da mehrere Personen in Frage kommen.

Du wärst gerne bei der Lenkerermittlung behilflich und bittest daher um ein Foto um den Fahrer zu identifizieren.

 

Es gibt in CH keine Halterhaftung.

 

Ich habe vor länger Zeit mal den Link dazu gepostet. Nutze hier einfach mal die Suchfunktion.

 

 

Wenn sie , wie zu erwarten ist, kein brauchbares Foto liefern, bittest du höflich darum dass Verfahren einzustellen.

 

 

Nicht zu reagieren bedeutet, dass du mehrere Jahre auf der Fahndungsliste stehst und beim erneuten Grenzübetritt sogar verhaftet werden kannst, wenn du die geforderte Summe nicht bar bezahlen kannst.

 

Falls du die nächsten Jahre (glaube 5 ) nicht mehr einreisen willst, dann ab damit in den Papierkorb

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Ich bin als Fahrer noch nicht ermittelt.

Ich soll aber den Fahrer benenen, wenn ich selbst nicht gefahren bin.

Das werde ich natürlich nicht tun, weil ich meine Verwandten nicht belasten will und nicht belasten möchte.

 

Ich werde aber mitteilen, dass ich nicht weiß, wer gefahren ist. Erhalte ich dann ein Foto?

Irgendwo habe ich gelesen, das koste dann so um die 60 CHF herum.

Aber schreiben kann ich ja erstmal und dann habe ich schon mal etwas Zeit gewonnen, so daß ich dann beim Durchfahren der Schweiz im nächsten Monat erst mal nicht zu befürchten habe.

 

Dann werde ich in Zukunft die Schweiz meiden und werde wohl woanders Skilaufen müssen. Die französischen Skigebiete sind dann für mich nur über Luxemburg (billig tanken) und Nancy erreichbar, immerhin rund 150 km Umweg.

 

Aber erstmal vielen Dank für die Hinweise.

So leicht möchte ich den habgierigen Eidgenossen mein Geld denn doch nicht anvertrauen.

 

Der Sauerländer.

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Hallo Steffen,

 

habe ich schon verstanden, aber "nützts nichts, schadets nichts" dachte ich mir und habe diese Links hineingestellt.

 

Ausserdem ist die Halterhaftung in Vorbereitung und tritt voraussichtlich am 1. 1. 2006 in Kraft zusammen mit verschiedenen anderen Gesetzten (sog. bilaterale Polizeiabkommen) und dann werden nur noch diejenigen in die Schweiz kommen, die sich an unsere Verkehrsgesetze halten.

 

Gruss - rzst

 

P.S und das ist gut so, denn verschiedene Leute im grossen Kanton schreien Zeder und Mordio, wenn sich ein Ausländer nicht an die Gesetzte des grossen Kantons hält.

Aber eben, wenn zwei dasselbe tun, ist es trotzdem nicht dasselbe.

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Auch für dich zwei hilfreiche Links:

 

 

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0301.PDF

 

aber auch hier

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0103.PDF

(suche Polizei hat ein langes Gedächtnis

 

 

@rzst in deine Links lässt sich glücklicherweise kein Hinweis auf die Halterhaftung bei Geschwindigkeitsübertretungen finden.

 

Solche, nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Gesetzte gibt es meines Wissen nach nur in Österreich.

 

Aber selbst hier kann man drumrumkommen.

 

Gruß Ilcko

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@ Sauerländer

 

 

hast du einen Freund, Verwandten usw. in Übersee oder sonstwo.. der

 

a. in den nächsten Jahren nicht vorhat, die Schweiz zu besuchen

b. bereit ist, diese "Schandtat" zuzugeben..

 

dann kannst du ihn als Fahrer angeben und die Sache dürfte f+r dich vom Tisch sein

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@rzst in deine Links lässt sich glücklicherweise kein Hinweis auf die Halterhaftung bei Geschwindigkeitsübertretungen finden.

 

Gruß Ilcko

 

@ Ilcko

 

einfach ein paar Beispiele, welche ich auf die Schnelle gefunden habe.

 

klick

 

und

 

klick

 

und

 

klick

 

Es sind im letzten halben Jahr mehrere solcher Meldungen in der Presse veröffentlicht worden.

 

Es geht einiges bei uns in der Schweiz.

 

Ich meine, ich schreibe hier nicht aus Spass, sondern möchte euch einiges Aufzeigen und zum Nachdenken anregen.

 

Aber offenbar ist dies Wasser in den Rhein getragen, also lasse ich es in Zuknft bleiben.

 

Gruss - rzst

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@rzst

 

Der entscheidende Unterschied ist, dass die Leute in den Zeitungsartikeln vor Ort bzw. im Inland aufgegriffen wurden. In diesem Fall ist natürlich das ganze Programm möglich, ebenso wenn ein verzeigter Verkehrsrüpel bei späterem Wiederauftauchen in der Schweiz festgesetzt wird. Es ist sogar möglich, dass der Übeltäter mit einigen Haft bestraft wird (zusätzlich zu Bußgeld und Fahrverbot).

 

Betr. Polizeigesetz: Nach meinem Wissen werden in D nur Ordnungsstrafen vollstreckt, die mit den hiesigen Normen in Einklang stehen. Halterhaftung bei Geschwindigkeitsübertretung gehört nicht dazu.

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man könnte ja glatt vermuten, dass sich hinter "rzst" "fairplay" verbirgt. und was "fairplay" bei bindex.ch schreibt, ist leider oft falsch und am punkt vorbei. so auch hier, seine aussagen kann man getrost vergessen.

 

 

1. es gibt KEINE halterhaftung, es ist auch nichts dergleichen in arbeit, jedenfalls ist mir nichts bekannt. Eine halterhaftung gilt nur dann, wenn dritte geschädigt wurden. daher nutzen die reinen halterdaten, die auch mit hilfe der deutschen behörden (legal) recherchiert werden können absolut nichts, wenn nicht der täter identifiziert werden kann.

 

2. fahrtenbücher sind in der schweiz ebenfalls für den pkw-verkehr unbekannt.

 

3. die von rszt geposteten links tangieren alle IDENTIFIZIERTE täter. es sollte klar sein, dass in diesem fall wie auch in D die messe gesungen ist. der ursprungspost bezog sich aber auf einen bisher noch nicht identifizierten täter. die links sind also im zusammenhang mit dem ursprungspost IRRELEVANT.

 

4. für harmlose vergehen, selbst für rotlichverstosse, hat es KEINE folgen am zoll. die SCHWARZE liste gilt für menschen, die per haftbefehl gesucht werden. Ich habe aber auch schon von fällen gehört, wo eine sehr hohe geldbusse durch krassen verkehrsverstoss zu einer aufnahme in die liste geführt hat, das ist aber die ausnahme. zudem kocht jeder kanton seine eigene suppe: wer im kanton Zug gefilmt wurde, wird nur schwer einem ZH-kontrolleur auffallen.

 

5. geht man mit einem nummernschildwechsel auf nummer sicher. das geht sehr einfach auf legalem weg und ist in D sehr viel billiger, als eine schweizer busse.

 

6. die bilder sollte man natürlich anfordern und dann weiter entscheiden. wenn man auf dem bild erkennbar ist, sollte man zahlen oder die schweiz 5 jahre meiden. eine identifizierung durch die deutsche polizei ist möglich. allerdings ist die gefahr, belangt zu werden, mit einem anderen wagen sehr gering. der angelpunkt für die behörden ist und bleibt nun mal das nummernschild.

 

KEINESFALLS sollte man auf eine verfahrenseinstellung drängen. da reagiert der schweizer allergisch, gerade wenn das von deutschen kommt. wie kürzlich in der täglichgen kostenlosen schweizer ausgabe der bildzeitung, den "20 minuten" zu lesen war, schulden alleine die deutschen autofahrer für 2004 der stadt ZH 5 Mio sfr. für bussen. allerdings sollte man sich bei einem offenen verfahren OHNE foto bzw. mit foto, welches aber nicht den fahrer zeigt, trotzdem in der CH nicht erwischen lassen. die polizei nimmt keine rücksicht darauf und besteht aufs geld, auch wenn das illegal ist. wenn man dann zahlen MUSS, dann nur AUSDRÜCKLICH eine SICHERHEITSLEISTUNG/KAUTION hinterlegen und keinesfalls eine einefach quittung unterschreiben (=schuldanerkenntnis)!!!!!!! wenn der gegenüber nicht mitmacht --> vorgesetzten verlangen. wenn das auch nicht geht: sofort anwalt nehmen. am besten, man ist schon vorher der autoallianz.ch beigetreten....

 

idefiiiiix

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@ Sauerländer

 

 

hast du einen Freund, Verwandten usw. in Übersee oder sonstwo.. der

 

a. in den nächsten Jahren nicht vorhat, die Schweiz zu besuchen

b. bereit ist, diese "Schandtat" zuzugeben..

 

dann kannst du ihn als Fahrer angeben und die Sache dürfte f+r dich vom Tisch sein

autsch, das sollte man tunlichst lassen.

 

genauso, wie die deutschen behörden eine falsche verdächtigung nicht mögen, ist das auch so in der CH. eine straftat für dann noch zu viel grösseren problemen! NIEMALS ohne kenntnis der beweismittel selbst eine fremde person angeben. was man wie auch in D machen kann: mitteilen, dass man jdm. das fahrzeug überlassen hat.

 

überhaupt: was solls bringen? sobald das nummernschild wieder in der CH auf5taucht, nützt auch der onkel in turkmenistan nichts, der alles zugegeben hat, aber nur nicht zahlen will. man wieder den wagen nicht eher freigeben, bis bezahlt wurde. das ist vermutlich rechtlich nicht legitim, wird aber mit dem überraschten autofahrer praktiziert.

 

eine straftat würde übrigens dann zu einem eintrag in die "schwarze" liste führen. nicht sehr zweckdienlich.

 

idefiiiiix

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Ich werde also der Schweizer Polizei schreiben, nicht zu wissen, wer gefahren ist, was ja auch stimmt. Bei den rund 1000 km an dem Tag weiß keiner mehr, wann wer wen am Steuer abgelöst hat.

Wenn unsere deutsche Polizei um Amtshilfe ersucht wird, werde ich davon (hoffentlich) erfahren. In meinem Fall braucht die Polizei nur das Foto der Schweizer und muß noch nicht einmal den Personalausweis bei der Stadt einsehen, denn mich kennen sie hier alle.

 

Aber dann weiß ich wenigstens, ob eine geeignetes Foto vorliegt.

 

Der Sauerländer

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Ich werde also der Schweizer Polizei schreiben, nicht zu wissen, wer gefahren ist, was ja auch stimmt. Bei den rund 1000 km an dem Tag weiß keiner mehr, wann wer wen am Steuer abgelöst hat.

Wenn unsere deutsche Polizei um Amtshilfe ersucht wird, werde ich davon (hoffentlich) erfahren. In meinem Fall braucht die Polizei nur das Foto der Schweizer und muß noch nicht einmal den Personalausweis bei der Stadt einsehen, denn mich kennen sie hier alle.

 

Aber dann weiß ich wenigstens, ob eine geeignetes Foto vorliegt.

 

Der Sauerländer

ja, schreib das und bitte darum, dass sie dir doch weitere informationen (wie z.b. ein bild) zur verfügung stellen.

 

idefiiiiix

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Meine Frage "wann" man eingetragen wird, ist aber noch unklar.

Meine Frage ging in der Tat auf den Zeitpunkt hin.

Kommt "man" (d.h. das Kennzeichen) sofort in die Liste oder erst, wenn die 30-Tage-Frist abgelaufen ist?

Oder erst wenn man als Fahrer identifiziert wurde, dafür kann dann aber das Auto (bzw. das Kennzeichen) nichts? Müßte dann der Fahrzeugführer meines Autos zahlen, obwohl er mit meiner Überschreitung nichts zu tun hat (keine Halterhaftung).

 

Wenn ich aber im Auto sitze, dann kann von mir bei rechtskräftigem Zahlungsbescheid sicherlich kassiert werden (in der Schweiz). Da ich aber meinen Namen nicht auf der Stirn stehen habe, dürfte ich (also ich selbst, nicht das Auto oder der Fahrer des Autos) also nur dann zahlen müssen, wenn man mich "fängt".

 

Muß ich eigentlich als braver Beifahrer einem Polizisten unterwegs meinen Ausweis zeigen? Einen Grund, meinen Namen feststellen zu wollen, gibt es ja nicht, da ich nur im Auto sitze und keine Straftat o.ä. begehe.

An der Grenze ist das was anderes.

 

Ich fahre schon Jahrzehnte in die Schweiz und seit einigen Jahren durch die Schweiz zum Schilaufen nach Frankreich. Ich bin noch nie aufgefallen, auch nicht in Deutschland, weahalb mich diese Geldschneiderei besonders ärgert.

 

Der Sauerländer

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Ich fahre schon Jahrzehnte in die Schweiz und seit einigen Jahren durch die Schweiz zum Schilaufen nach Frankreich. Ich bin noch nie aufgefallen, auch nicht in Deutschland, weahalb mich diese Geldschneiderei besonders ärgert.

 

Der Sauerländer

kannst du dich vielleicht erstmal dazu äussern, was genau dir vorgeworfen wird??

 

idefiiiiix

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Natürlich kann ich das.

 

In Basel-Land ist mein Wagen geblitzt worden. Waren auf der Durchfahrt, unterwegs mehrfach Fahrer gewechselt usw.

Den Blitz hat keiner bemerkt.

 

Die Buße (Aufforderung erging an Halter) soll nun binnen 30 Tage gezahlt werden oder der Fahrer benannt werden.

Innerhalb dieser 30 Tage will ich mit demselben Wagen die Schweiz nochmals durchfahren und hoffe, daß der Wage noch nict in der "Fahndungsdatei" aufgeführt ist.

Auf der Rückfahrt wären die 30 Tage übeschritten.

 

Deher meine Frage zu welchen Zeitpunkt man (d.h. der Wagen genauer das Kennzeichen) in die Fahndungsdatei aufgenommen wird.

 

Der Sauerländer,

 

der fast so weit ist, das Geld für die Buße mit in die Schweiz zu nehmen, um es dort bar einzuzahlen. Aber man hat mir keine Schweizer Bankverbindung mitgeteilt, nur eine von der Deutschen Bank in Lörrach.

 

Wenn man mich anhält, könnte ich ja sagen, ich wäre gerade unterwegs zu den Schweizern, um mein Geld dort loszuwerden. Ich verabscheue Geldüberweisungen und pflege den Umgang mit Bargeld ;-)

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jetzt doch mal bitte keine panik!!

 

In Basel-Land ist mein Wagen geblitzt worden. Waren auf der Durchfahrt, unterwegs mehrfach Fahrer gewechselt usw. Den Blitz hat keiner bemerkt.

das kenne ich gut. es gibt zwei möglichkeiten: entweder seid ihr von hinten geblitzt worden oder ihr seid gefilmt worden. seit neuestem soll es gerüchten zufolge in der schweiz aber auch kameras geben, die zumindest tagsüber ohne blitz auskommen.

 

Die Buße (Aufforderung erging an Halter) soll nun binnen 30 Tage gezahlt werden oder der Fahrer benannt werden.

Innerhalb dieser 30 Tage will ich mit demselben Wagen die Schweiz nochmals durchfahren und hoffe, daß der Wage noch nict in der "Fahndungsdatei" aufgeführt ist.

Auf der Rückfahrt wären die 30 Tage übeschritten.

 

Ist doch kein Problem:

1. der halter äussert sich innerhalb der auf dem BuGe angegebenen frist und bitte um ein foto, um den fahrer zu identifizieren. ich würde UNBEDINGT antworten.

2. innerhalb der 30 tagefrist passiert natürlich NICHTS, da die sache rechtlich ja noch einwandfrei ist.

3. es gibt nicht "DIE" fahndungsdatei wie ich bereits schrieb!! das ist ein gerücht und hokuspokus. wieviel zu schnell warst du denn NUN?

4. das risiko, bei einer durchfahrt erwischt zu werden, ist EXTREM gering. du muss dort überprüft werden, wo deine daten auch im computer stehen. wie ich bereits schrieb, kochen die kantone ihre eigene suppen. Im Basler Kanton würde ich weder falsch parken, noch einen unfall bauen, dann ist eine kontrolle sehr unwahrscheinlich.

 

warum besorgst du dir keine neuen nummernschilder?

 

Deher meine Frage zu welchen Zeitpunkt man (d.h. der Wagen genauer das Kennzeichen) in die Fahndungsdatei aufgenommen wird.

bist du mit 100 innerorts abgeschossen worden oder was?

 

Der Sauerländer,

 

der fast so weit ist, das Geld für die Buße mit in die Schweiz zu nehmen, um es dort bar einzuzahlen. Aber man hat mir keine Schweizer Bankverbindung mitgeteilt, nur eine von der Deutschen Bank in Lörrach.

 

Wenn man mich anhält, könnte ich ja sagen, ich wäre gerade unterwegs zu den Schweizern, um mein Geld dort loszuwerden. Ich verabscheue Geldüberweisungen und pflege den Umgang mit Bargeld ;-)

 

und was ist nun das problem, wenn du doch eine bankverbindung hast? lass es doch irgendeine person einzahlen, wenn du deinen namen nicht preisgeben willst. ohne verzeigung werden deine daten sowieso nicht gespeichert (zumindest offiziell nicht :-))

 

idefiiiiix

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Der Fahrer war 21 km/h (Toleranzen sind bereits abgezogen worden) zu schnell.

 

Na dann werd ich mal die Schweiz durchfahren und gut aufpassen im Kanton Basel-Land.

 

Interessant ist, dass ich in Bern oder Fribourg wieder "schneller fahren darf", weil die von dem "Delikt" in Basel-Land nicht wissen.

 

Und in Basel will ich sowieso nicht anhalten und Parken . . .

 

Danke für Eure Unterstützungen.

 

Werde mal berichten, wenn aus der Schweiz (im Monat März) wieder zurück bin.

 

Der Sauerländer

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Damit ich nicht falsch verstanden werde:

Ich werde natürlich versuchen die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten. Aber am Berg von Montreux ist das schon recht schwierig, da man ja ständig bremsen muß.

Und manchmal wird man ja auch von hinten getrieben (der Hintermann fährt zu dicht auf), daß man gar nicht anders kann als etwas schneller zu fahren, dann rechts reinzuscheren, um den Drängler loszuwerden.

Aber das ist ja was anderes.

 

Um es nochmal zu sagen, ich fahre sein 35 Jahren Auto, habe noch nie einen "Punkt" in Flensburg gehabt. Nur mal 10 oder 20 € für insgesamt 3 x etwas zu schnell.

 

Der Sauerländer

der sich möglichts an die Gebote und Verbote hält,

aber manchmal ...

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Der Fahrer war 21 km/h (Toleranzen sind bereits abgezogen worden) zu schnell.

lass dir doch nicht alles aus der nase ziehen. innerorts, ausserorts, autobahn?? das macht einen unterschied. je nachdem kannst du auch persönlich gesucht werden, wobei wir dann wieder beim zoll wären. +21 innerorts sind für schweizer verhältnisse z.b. ein massiver verstoss.

 

Interessant ist, dass ich in Bern oder Fribourg wieder "schneller fahren darf", weil die von dem "Delikt" in Basel-Land nicht wissen.

 

eine garantie dafür gibt es nicht, so verfährt z.b. der kanton zürich. allerdings sind +21 wie bereits gesagt, keine lapalie mehr.

 

daher sollte der halter unbedingt widersprechen, damit nichts schlimmeres passiert.

 

Und manchmal wird man ja auch von hinten getrieben (der Hintermann fährt zu dicht auf), daß man gar nicht anders kann als etwas schneller zu fahren, dann rechts reinzuscheren, um den Drängler loszuwerden.

 

erzähl sowas niemandem. die schweizer kennen vorsatz genauso und bestrafen es härter als in D.

 

guten urlaub

 

idefiiiiix

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@ Der Sauerländer

 

Off-Topic

 

Apropos Auseden oder Lügen :D

 

 

Über die eigene Cleverness gestolpert...

 

Basel, 28. Februar 2005. Einem Automobilisten flatterte kürzlich eine Ordnungsbusse ins Haus. Er war von einer Polizeiangehörigen dabei ertappt worden, wie er mit dem Handy am Ohr fröhlich plaudernd durch den lebhaften Stadtverkehr kurvte. Nicht mit mir, mag der Mann sich gedacht haben und legte Beschwerde ein. Er habe nicht telefoniert, sondern sich mit einem Batterieapparat rasiert, machte er geltend und blieb auch auf Nachfrage stur bei dieser Version.

 

Das war ein taktischer Fehler. Denn in der Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz (Art. 31 Abs. 1 SVG) heisst es: „Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.“  Es kommt nun zur Verzeigung ans Gericht, was den Schlaumeier mindestens doppelt so viel kosten wird als die Busse, die er fürs Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt hätte bezahlen müssen.

 

 

 

 

:lol::D

 

@ idefiiiiix

 

ihr müsst ja einen unheimlichen Nummernschilder-Verschleiss haben in Deutschland :lol:

 

Gruss - rzst

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Meine Frage "wann" man eingetragen wird, ist aber noch unklar.

Meine Frage ging in der Tat auf den Zeitpunkt hin.

Kommt "man" (d.h. das Kennzeichen) sofort in die Liste oder erst, wenn die 30-Tage-Frist abgelaufen ist?

Oder erst wenn man als Fahrer identifiziert wurde, dafür kann dann aber das Auto (bzw. das Kennzeichen) nichts? Müßte dann der Fahrzeugführer meines Autos zahlen, obwohl er mit meiner Überschreitung nichts zu tun hat (keine Halterhaftung).

 

Wenn ich aber im Auto sitze, dann kann von mir bei rechtskräftigem Zahlungsbescheid sicherlich kassiert werden (in der Schweiz). Da ich aber meinen Namen nicht auf der Stirn stehen habe, dürfte ich (also ich selbst, nicht das Auto oder der Fahrer des Autos) also nur dann zahlen müssen, wenn man mich "fängt".

 

Muß ich eigentlich als braver Beifahrer einem Polizisten unterwegs meinen Ausweis zeigen? Einen Grund, meinen Namen feststellen zu wollen, gibt es ja nicht, da ich nur im Auto sitze und keine Straftat o.ä. begehe.

An der Grenze ist das was anderes.

 

Ich fahre schon Jahrzehnte in die Schweiz und seit einigen Jahren durch die Schweiz zum Schilaufen nach Frankreich. Ich bin noch nie aufgefallen, auch nicht in Deutschland, weahalb mich diese Geldschneiderei besonders ärgert.

 

Der Sauerländer

Hallo Der Sauerländer,

 

ich will dir sicher keine Angst machen, aber dies ist nicht unwichtig für deine Fragen

 

Die Polizei Basel-Landschaft weist darauf hin, dass weitere vergleichbare Kontrollen in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten jederzeit und überall möglich sind. Dies immer unter dem Aspekt der allgemeinen Verkehrssicherheit.

 

Um dies zu präzisieren, resp. genauer zu wissen was das heisst lese hier den ganzen Artikel

 

@ idefiiiiix

 

Frag mich jetzt nicht wieder was das soll.

 

Zu deiner Information:

 

Die Polizei kann überall (in allen Kantonen) und zu jeder Zeit Kontrollen machen und jeder muss diese in obigem Artikel beschriebene Prozedur mitmachen - und zwar ohne Ausnahme.

 

Also nützt es keinem das Nummernschild zu wechseln, wenn der Name bekannt ist.

Es wird mit Sicherheit nicht diskutiert - zahlen oder Kiste.

 

Da ja hier in dieser Region lebe, weiss ich von was ich rede.

 

Also nochmals idefiiiiix - verbreite bitte nicht etwas, was du nicht weisst.

Deinen Kontrahenten machst du nur falsche Hoffnungen!

 

Gruss - rzst

 

P. S. Auch die Polizei kennt die einschlägigen Foren :lol:

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P. S. Auch die Polizei kennt die einschlägigen Foren  :lol:
Wissen wir, hier bei uns sind etliche Polizisten. :D

Nicht nur als ganz normale Teilnehmer sondern tlw. auch Moderatoren oder wie im Falle "Sheriff Michael" sogar Administrator. :D

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oh man(n)

 

Die Polizei kann überall (in allen Kantonen) und zu jeder Zeit Kontrollen machen und jeder muss diese in obigem Artikel beschriebene Prozedur mitmachen - und zwar ohne Ausnahme.

habe nichts gegenteiliges behauptet. kann in D ebenfalls so geschehen und beeindruckt mich jetzt wenig.

 

Also nützt es keinem das Nummernschild zu wechseln, wenn der Name bekannt ist.

Es wird mit Sicherheit nicht diskutiert - zahlen oder Kiste.

 

du hast es erkannt. wenn 1. der name bekannt ist, dieser 2. in der fahndungsdatei ist und 3. du kontrolliert wirst, erst dann hat man ein problem.

 

zu 1.: aus diesem grund sollte man auf jedenfall einem bussgeldbescheid widersprechen. die alberto-methode ist da natürlich hilfreich, ebenso die oma, die nie mehr in die schweiz muss. voraussetujng: kein verwertbares photo.

zu 2.: passiert GARANTIERT nicht bei kleineren vergehen. erst im straftatenbereich. hast du das jetzt endlich verstanden? ansonsten kochen die kantone ihre eigene suppe.

zu 3.: mit neuem nummernschild und ohne kenntnis des namens auch egal.

 

Da ja hier in dieser Region lebe, weiss ich von was ich rede. Also nochmals idefiiiiix - verbreite bitte nicht etwas, was du nicht weisst.

Deinen Kontrahenten machst du nur falsche Hoffnungen!

 

schön für dich, ich lebe auch in der CH und habe, ganz offensichtlich im gegensatz zu dir, schon ausführliche erfahrungen mit der rennleitung gehabt. ebenso im gegensatz zu dir weiss ich, wovon ich rede.

 

der einzige, der hier unsinn von sich gibt bist du - offensichtlich mit dem ziel, du falsche zusammenhänge fehlinformationen herzustellen. lass es bitte bleiben und troll dich weiter bei bindex.ch rum.

 

:lol::D (nur sicherheitshalber :D) in der schweiz - pro autoallianz.ch

 

idefiiiiix

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"rzst", kannst du uns dann mal mitteilen was in folgendem Fall passieren kann:

 

Wagen mit deutscher Zulassung von eurer Rennleitung abgelichtet, von vorne, cca. 20 drueber.

Halter gleich Fahrer.

Halter in DLand bekommt Bussenbescheid bzw. Lenkererhebung.

Er kreuzt an dass er nicht gefahren ist und beruft sich meinetwegen auf Zeugnisverweigerungsrecht.

Deutsche :lol: kommt nicht zum Radarfotoabgleich vorbei, fragt keine Nachbarn. Halter erscheint auch nicht auf einem Revier.

 

So jetzt:

 

1 - stellen die Eidgenossen das Verfahren ein, oder wird nun Wagen und Haltername und Radarfoto irgendwo gespeichert als offener Fall?

2 - Wenn der Wagen nochmal in die Schweiz faehrt - sie koennen am Nummernschild sehen, dass der schonmal abgelichtet wurde und der Halter sich "rausredete". Was fuer Schikanen koennen jetzt kommen? Wenn der jetzige Fahrer behauptet, er waere nicht damals gefahren, koennen die Eidgenossen den ungeachtet dessen bestrafen oder eine Sicherheitsleistung einfordern? Wenn die es nicht glauben, dass er nicht gefahren ist, wie koennen sie im Rahmen einer Routinekontrolle auf das Radarfoto zugreifen?

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@ rzst und andere

 

 

folgender Fall würde mich mal interessieren, auch wenn es von meiner Seite keinen konrekten Anlaß gibt:

 

 

Fahrer und Halter X fährt in CH in eine Radarkontrolle, wird nicht angehalten und fährt ohne weitere Zwischenfälle heim nach D. Er ignoriert daraufhin sämtliche Schreiben der Schweizer.

Es passiert nichts, da er nie mehr in die Schweiz einreist.

 

Gehen wir mal davon aus, dass der Verstoß erheblich war, sagen wir mal 30 bis 40 km zu schnell.

 

So.. ein Jahr später verkauft X sein Fahrzeug a Y, welcher im selben Landkreis wohnt. Das KFZ Kennzeichen ändert sich nicht.

 

Kurz darauf durchquert Y vorschriftsmäßig mit seinem gerade erworbenen Fahrzeug die Schweiz und wird an der Grenze kontrolliert.

 

Was kann passieren????

 

ps. Y hat kann alle Papiere (Fahrzeugschein, Führerschein) vorweisen. Gegen ihn liegt weder in D noch in CH irgendetwas vor.

Von irgendwelchen Radarkontrollen hat ihm X nichts erzählt, da dies ja auch kein verschwiegener Fahrzeugmangel ist

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"rzst", kannst du uns dann mal mitteilen was in folgendem Fall passieren kann:

 

Wagen mit deutscher Zulassung von eurer Rennleitung abgelichtet, von vorne, cca. 20 drueber.

Halter gleich Fahrer.

Halter in DLand bekommt Bussenbescheid bzw. Lenkererhebung.

Er kreuzt an dass er nicht gefahren ist und beruft sich meinetwegen auf Zeugnisverweigerungsrecht.

Deutsche  :lol: kommt nicht zum Radarfotoabgleich vorbei, fragt keine Nachbarn. Halter erscheint auch nicht auf einem Revier.

 

So jetzt:

 

1 - stellen die Eidgenossen das Verfahren ein, oder wird nun Wagen und Haltername und Radarfoto irgendwo gespeichert als offener Fall?

2 - Wenn der Wagen nochmal in die Schweiz faehrt - sie koennen am Nummernschild sehen, dass der schonmal abgelichtet wurde und der Halter sich "rausredete". Was fuer Schikanen koennen jetzt kommen? Wenn der jetzige Fahrer behauptet, er waere nicht damals gefahren, koennen die Eidgenossen den ungeachtet dessen bestrafen oder eine Sicherheitsleistung einfordern? Wenn die es nicht glauben, dass er nicht gefahren ist, wie koennen sie im Rahmen einer Routinekontrolle auf das Radarfoto zugreifen?

 

@autobahndriver

wundert dich die hilfreiche antwort von rszt? aber vielleicht braucht er auch nur ein paar tage, um sich mal wirklich schlau zu machen. damit wir auch wieder alle fleissig respekt vor der schweiz haben....

 

idefiiiiix

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@ rzst und andere

 

 

folgender Fall würde mich mal interessieren, auch wenn es von meiner Seite keinen konrekten Anlaß gibt:

 

 

Fahrer und Halter X fährt in CH in eine Radarkontrolle, wird nicht angehalten und fährt ohne weitere Zwischenfälle heim nach D. Er ignoriert daraufhin sämtliche Schreiben der Schweizer.

Es passiert nichts, da er nie mehr in die Schweiz einreist.

 

Gehen wir mal davon aus, dass der Verstoß erheblich war, sagen wir mal 30 bis 40 km zu schnell.

 

So.. ein Jahr später verkauft X sein Fahrzeug a Y, welcher im selben Landkreis wohnt. Das KFZ Kennzeichen ändert sich nicht.

 

Kurz darauf durchquert Y vorschriftsmäßig mit seinem gerade erworbenen Fahrzeug die Schweiz und wird an der Grenze kontrolliert.

 

Was kann passieren????

 

ps. Y hat kann alle Papiere (Fahrzeugschein, Führerschein) vorweisen. Gegen ihn liegt weder in D noch in CH irgendetwas vor.

Von irgendwelchen Radarkontrollen hat ihm X nichts erzählt, da dies ja auch kein verschwiegener Fahrzeugmangel ist

im wesentlichen läuft das so ab:

 

der fahrer wird angehalten und die ausstehende busse verlangt. je nachdem an welchen polizisten man gerät, kann man dadurch eine menge unannehmlichkeiten bekommen. im günstigsten fall muss man eine kaution in der höhe der zu erwartenden busse zahlen. damit wird die schuld nicht anerkannt, die rennleitung ist aber erstmal zufrieden. nun ist es am neuen halter, nachzuweisen, dass er nicht gefahren ist. da macht sich ein kaufvertrag ganz gut. wenn das eindeutig geklärt ist, bekommt man die kaution zurück.

 

bis dahin hat die ganze sache aber einiges an nerven gekostet und möglicherweise auch einen anwalt. den CHern gehst im strassenverkehr weniger um gerechtigkeit, als vielmehr ums abkassieren, da die kohle fest budgetiert wird und die budgetuielvorgabe unabhängig von anderen faktoren ständig anwächst. und um die ziele zu erreichen, werden auch eindeutig unrechtmässige methoden angewandt. in sachen verkehrsrecht und verkehrsgerechtigkeit ist die schweiz zum :lol:

 

grüsse

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in sachen verkehrsrecht und verkehrsgerechtigkeit ist die schweiz zum  :lol:

 

Hallo idefiiiiix,

 

zum :D sind eigentlich die Einreisenden, die nicht wissen wie sie sich im Gastland aufführen sollen.

 

Denn denen haben wir es unter anderm zu verdanken, dass entlang der Autobahnen nur noch Blitzer stehen.

 

Ausserdem gibt es ja einschlägige Foren, in welchen dann den Fragestellern so tolle Tipps gegeben werden.

 

Dem Staat gehen durch diese rücksichtslosen Gäste jährlich Millionen flöten.

 

Und dies hört jetzt zum Glück auf. Jetz wird gross abkassiert - um es einmal in deinem Jargon zu sagen - , und das ist Recht so.

 

Was soll eigentlich dieser Link

welcher du in einem vorangegangenen Posting erwähntest.

Dreher und seine Kumpane sind mir wohl sehr gut bekannt, da ich auf der anderen Seite stehe :D

 

Aber wie schon von mir mehrmals erwähnt, so dumm wie die Schweizer hingestellt werden, sind sie nicht.

 

Und wenn solche Typen, die nicht wissen wie sie sich im Gastland verhalten sollen, nicht mehr in die Schweiz kommen.

Unser Schaden ist dies nicht - im Gegenteil - die sollen dort bleiben wo sie herkommen.

 

in diesem Sinne idefiiiiix wünsche ich dir eine angenehme Nachtruhe und einen guten Start in den neuen Arbeitstag.

 

Gruss

 

rzst

 

P. S. Dies war jetzt wirklich mein letzter Beitrag, denn wie heisst es so schön?

"Wer nicht hören will, muss fühlen" :lol:

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Denn denen haben wir es unter anderm zu verdanken, dass entlang der Autobahnen nur noch Blitzer stehen.

träum weiter. natürlich sind die deutschen, franszoschen, ösis und italiener an der schweizer verkehrspolitik schuld. jaja....

 

zum  :lol: sind eigentlich die Einreisenden, die nicht wissen wie sie sich im Gastland aufführen sollen.

 

das stimmt allerdings. ich habe allerdings ein grosses problem damit, für wenige km/h übertritt auf einer autobahn (sagen wir mal netto 125 km/h statt 120 km/h) so richtig abkassiert zu werden. wer mit 150, 160 und was was ich durch die gegend lötet: bitteschön, derjenige ignoriert gefliessentlich und inakzeptabel die verkehrsregeln und sollte dafür auch zu rechenschaft gezogen werden. damit habe ich kein problem.

alles andere hat (meist, nicht immer) nichts mehr mit verkehrssicherheit oder sonstwas zu tun, sondern ist gängelung. einem rechtsstaat nicht würdig ist auch das verfahren, grundsätzlich keine beweismaterialen (photos...) zur verfügung zu stellen, um somit den halter aus furcht vor hohen gerichtskosten etc. zur zahlen zu "erpressen". diese liste lässt sich fortführen. aus diesem grund ist das schweizer verkehrssystem zum k..... .

 

Dem Staat gehen durch diese rücksichtslosen Gäste jährlich Millionen flöten.

ich sehe nicht ein, dass ich über extrem restriktive massnahmen eine art zusatzsteuer zahlen muss. dem argument der verkehrssicherheit beuge ich mich, denn ich möchte natürlich unverletzt und ohne unfall meinen zielort erreichen. nur steht die sicherheit seit langem nicht mehr im vordergrund, sondern wird nur als ein argument verwendet, um die staats- und kantonskassen weiter aufzubessern.

 

Und dies hört jetzt zum Glück auf. Jetz wird gross abkassiert - um es einmal in deinem Jargon zu sagen - , und das ist Recht so.

 

träum weiter....

 

Aber wie schon von mir mehrmals erwähnt, so dumm wie die Schweizer hingestellt werden, sind sie nicht.

die schweizer sind wahrlich nicht dumm, sondern in sachen verkehrsrecht ganz einfach unverschämt.

 

Und wenn solche Typen, die nicht wissen wie sie sich im Gastland verhalten sollen, nicht mehr in die Schweiz kommen. Unser Schaden ist dies nicht - im Gegenteil - die sollen dort bleiben wo sie herkommen.

 

richtig. nur fängt für mich unangemessenes verhalten nicht bei +1km/h an.

 

P. S. Dies war jetzt wirklich mein letzter Beitrag, denn wie heisst es so schön?

"Wer nicht hören will, muss fühlen"  :D

 

danke und tschüss

 

idefiiiiix

 

PS: eine antwort auf die frage vom autobahndriver steht noch aus. aber bei soviel warmer luft....

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PS: eine antwort auf die frage vom autobahndriver steht noch aus. aber bei soviel warmer luft....

 

Guten Morgen idefiiiiix

 

Wieso soll ich?

 

Du hast ihm ja dein Märchen aufgetischt! :D

 

Und jetzt soll ich ihm noch meinen Traum erzählen? :lol:

 

Übrigens idefiiiiix:

in der Sommerzeit fahren viele in den Süden ans Meer.

 

Da die Ozonbelastung im Kanton Tessin in dieser Zeit immer über dem Grenzwert liegt, wird jetzt von der Tessiner Kantonsregierung in Erwägung gezogen die max. Geschwindigkeit auf Autobahnen im Sommer auf :lol: zu signalisieren.

 

Hat dir das Herr Dreher schon erzählt?

Oder ist dies wieder ein Traum von mir?

 

Ich bin wenigstens so nett und erzähle euch meine Träume, manchmal sogar mit Links garniert :lol:

 

Zum Schluss noch folgendes idefiiiiix:

Hier im Thread geht es um eine Überschreitung von 21 km/h, dass sind 21 mal mehr als 1 km/h :D

 

 

Wünsche dir einen schönen Arbeitstag

 

Gruss

 

rzst

 

P. S. Märchen sind Märchen und bleiben Märchen. Träume werden aber manchmal wahr.

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Da die Ozonbelastung im Kanton Tessin in dieser Zeit immer über dem Grenzwert liegt, wird jetzt von der Tessiner Kantonsregierung in Erwägung gezogen die max. Geschwindigkeit auf Autobahnen im Sommer auf :D zu signalisieren.

schilder kann ich zur not noch lesen, aber trotzdem danke. wenn auch diese massnahme (wissenschaftlich erwiesen) relativ wenig bringt. ein schelm, wer böses bei einer als umweltschutzmassnahme getarnte zouristenabzocke denkt...:lol:

 

den sinn von autoallianz.ch scheinst du noch nicht ganz verstanden zu haben....

Hier im Thread geht es um eine Überschreitung von 21 km/h, dass sind 21 mal mehr als 1 km/h :D

20 mal mehr oder das 21fache ';

 

weiss ich. ist grundsätzlich schon kanpp an meiner persönlichen toleranzgrenze, da +21 km/h durchaus auch objektiv zu schnell gewesen sein können. meist sind die es auf der autobahn aber nicht. wenn doch, hätten wir in D ja täglich hunderte von verkehrstoten. die autobahn ist einer der sichersten orte der strasse, da durch leitplanke getrennt. daher habe ich da weniger hemmungen, helfen einzugreifen.

 

wenn ich den eindruck habe, jemand sei eine geschwindigkeitsbegrezung sch...egal und heizt mit 75km/h durch eine Dorf/Stadt (obwohl man das z.b. in zürich völlig gefahrlos an einigen stellen machen könnte...), handelt also VORSÄTZLIch, ist meine hilfsbereitschaft zu ende. meine hilfe erstreckt sich eher dahin, einen geschossenen bock wieder auszumerzen. fehler macht schliesslich jeder, oder?

 

zudem stört mich die höhe der busse, allerdings bin ich auch so fair zuzugeben, dass diese schärfe repressiv wirkt. in D fährt man ja kontrolliert zu schnell, da die sache es wirklich kritisch mit punkten wird. die strafen sind zum unterdrücken von vergehen in der tat zu niedrig. in der schweiz fängt dieser kritische punkt bereits ab >+5km/h an, da es richtig an portmonaie geht. aus sozialer sicht allerdings hochgradig ungerecht, da sich insbesondere die reichen geschwindigkeitsübertratungen "erkaufen" können.

 

idefiiiiix

 

PS: die schweiz wäre mir in sachen verkehrspolitik sofort sympatisch, wenn die geschwindigkeitsbegrezungen auf autobahnen dem verkehr angepasst würden. was spricht denn dagegen, nachts nich :lol: zu erlauben??

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lass dir doch nicht alles aus der nase ziehen. innerorts, ausserorts, autobahn??

Eine Antwort will ich nicht schuldig bleiben: Auf der Autobahn.

Da muß es eine Stelle geben, in der die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert wird. Auf einer Gefällstrecke. Vorher fährt man permanent seine 120 oder 121 oder 122 km/h laut Tacho. Dann übersiht man ein Tempo 100 Schild (der Fahrer weiß gar nicht, wo und wie oft das Schild aufgestellt ist) und schon ist m,an dabei. Und das am Sonntag, wo kaum Verkehr herrschte, also eine abstrakte Gefährlichkeit nicht besteht. Die Autobahn ist genauso breit wie vorher auch.

Und an solchen Stellen und zu solchen Zeiten zu knipsen, das ist Schikane und Abzockerei.

Genauso wie Tempo-30 Blitzerei an Schulen zur Nachtzeit um 1.h, wo kein KInd in der Schule ist. Aber die Starenkästen knipsen locker drauf los, (tagsüber berechtigt!!)

 

Aber es ist schon interessant Euer Disput.

Ganz unbedarft auf dem Gebiet des Verkehrs bin ich ja eigentlich auch nicht, beruflich meine ich.

 

Der Sauerländer.

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lass dir doch nicht alles aus der nase ziehen. innerorts, ausserorts, autobahn??

Eine Antwort will ich nicht schuldig bleiben: Auf der Autobahn.

Da muß es eine Stelle geben, in der die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert wird. Auf einer Gefällstrecke. Vorher fährt man permanent seine 120 oder 121 oder 122 km/h laut Tacho. Dann übersiht man ein Tempo 100 Schild (der Fahrer weiß gar nicht, wo und wie oft das Schild aufgestellt ist) und schon ist m,an dabei. Und das am Sonntag, wo kaum Verkehr herrschte, also eine abstrakte Gefährlichkeit nicht besteht. Die Autobahn ist genauso breit wie vorher auch.

Und an solchen Stellen und zu solchen Zeiten zu knipsen, das ist Schikane und Abzockerei.

Genauso wie Tempo-30 Blitzerei an Schulen zur Nachtzeit um 1.h, wo kein KInd in der Schule ist. Aber die Starenkästen knipsen locker drauf los, (tagsüber berechtigt!!)

 

Aber es ist schon interessant Euer Disput.

Ganz unbedarft auf dem Gebiet des Verkehrs bin ich ja eigentlich auch nicht, beruflich meine ich.

 

Der Sauerländer.

@rszt:

 

noch fragen? können wir in diesem fall von einem "raser" oder "verkehrsrowdy" sprechen?

 

danke.

 

idefiiiiix

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Noch was zu den lieben Eidgenossen:

Urlaub in der Schweiz? Nein.

Ich bin 10 Jahre lang in die Schweiz (4 Vallees) zum Skilaufen gefahren. War erbost über die langen Wartezeiten an den Liften 20 Minuten waren keine Seltenheit in Verbier hieß es gar : "Ab hier noch 45 Min. Wartezeit".

Seitdem fahren wir in Frankreich Ski (seit weitern 10 Jahren). Keiner kommt mehr auf den Gedanken, es doch mal in der Schweiz wieder zu probieren.

Die mangelhaften Lift-Kapazitäten fand ich jetzt erneut bestätigt im Skigebiet Portes du soleil: In der Schweiz Sclepplifte, zweier-Lifte mit Holz-Latten wo 6-er Lifte hingehören (vgl. die andere Seite des Gebietes Portes du Soleil in Frankreich).

 

Also: freiwillig fahre ich nicht in die Schweiz, nur schnell durch die Schweiz, was den Schweizern natürlich nicht gefällt, weil ich dort nur tanke und vielleicht auf der Durchfahrt mal'n Kaffee trinke.

 

Die (von mir) fehlende Einnahmen im Tourismus-Bereich versuchen die Schweizer also wettzumachen durch eine "erhöhte Autobahn-Maut".

Es kommt auch auf die Freundlichkeit an, damit ein Land sympathisch ist. Steter Tropfen höhlt den Stein. Eine gewiisse Toleranz tut not, ohne gleich zum Rowdy abgestempelt zu werden. Mit meinen 55 Jahren bin ich ohnehin sehr ruhig (geworden), pflege aber im Rahmen des Erlaubten sehr zügig zu fahren.

Wenn keine Begrenzug herrscht fahre ich auch 200 km/h und mehr. Wo Tempo 100 herrscht fahre ich höchstens 110, und das unbeabsichtigt. Soviel dazu.

 

Na gut, vive la Suissse ?...

 

Der Sauerländer

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@rszt:

 

noch fragen? können wir in diesem fall von einem "raser" oder "verkehrsrowdy" sprechen?

 

danke.

 

idefiiiiix

 

Hallo idefiiiiix,

 

Nein von einem "Blinden" :lol:

 

Einen schönen Feierabend wünscht dir

 

rzst

wahnsinn, sowas könnte dir ja nie passieren? ich könnte ja fast wetten, das ausgerechnet du in kürze mal so richtig abgeschossen wirst. vielleicht denkst du dann etwas anders. es lebe murphys law.

 

idefiiiiix

 

PS: mein ansehen der schweiz ist weiter gesunken. nette reportage über aktive steuerhinterziehung schweizer grossbanken im fernsehen geschaut. jaja, die feinen, ehrlichen schweizer....

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PS: mein ansehen der schweiz ist weiter gesunken. nette reportage über aktive steuerhinterziehung schweizer grossbanken im fernsehen geschaut. jaja, die feinen, ehrlichen schweizer....

 

Guten Abend Der Sauerländer,

Guten Abend idefiiiiix,

 

Wenn euch die Argumente ausgehen dann kommen die Angriffe.

 

Die Skilifte in der Schweiz sind das allerletzte, lange Wartezeiten etc.

Aktive Steuerhinterziehung etc.

 

Noch nicht gesagt, aber kommt noch :70:

 

Der Käse stinkt, die Schokolade hat zuviel Dioxin drin, der FC Servette Genf ist Konkurs usw.

 

Wie in dr Hääfelischuel (auf gut Deutsch Kindergarten). Fräulein der hat mir dies und jenes gemacht.

 

Aus dem Kindergartenalter bin ich schon Jahrzehnte weg und auf diesem Niveau werde ich sicher nicht weiter diskutieren :P

 

Wünsche euch zwei eine angenehme Nacht ;)

 

Gruss

 

rzst

 

P. S. für diejenigen, welche es noch nicht wissen :)

Steuerhinterziehung in der Schweiz ist ein Kavalliersdelikt :lol:

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PS: mein ansehen der schweiz ist weiter gesunken. nette reportage über aktive steuerhinterziehung schweizer grossbanken im fernsehen geschaut. jaja, die feinen, ehrlichen schweizer....

 

Guten Abend Der Sauerländer,

Guten Abend idefiiiiix,

 

Wenn euch die Argumente ausgehen dann kommen die Angriffe.

 

Die Skilifte in der Schweiz sind das allerletzte, lange Wartezeiten etc.

Aktive Steuerhinterziehung etc.

 

Noch nicht gesagt, aber kommt noch :70:

 

Der Käse stinkt, die Schokolade hat zuviel Dioxin drin, der FC Servette Genf ist Konkurs usw.

 

Wie in dr Hääfelischuel (auf gut Deutsch Kindergarten). Fräulein der hat mir dies und jenes gemacht.

 

Aus dem Kindergartenalter bin ich schon Jahrzehnte weg und auf diesem Niveau werde ich sicher nicht weiter diskutieren :P

 

Wünsche euch zwei eine angenehme Nacht ;)

 

Gruss

 

rzst

 

P. S. für diejenigen, welche es noch nicht wissen :)

Steuerhinterziehung in der Schweiz ist ein Kavalliersdelikt :lol:

das schreibst der richtige.

 

argumente oder fakten von Dir kann ich hier weit und breit nicht finden. fang doch mal damit an.

 

übrigens ging es mir nicht ums angreifen. aber mein bild von der schweiz (rechtsstaat mit grundehrlichen Menschen etc.) wird doch mehr und mehr beschädigt. im grunde kocht man in der CH genauso wie in D auch nur mit wasser....

damits nicht off-topic wird, spare ich mir weitere ausführungen.

 

 

idefiiiiix

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Mein Hinweis auf die ungenügende Lift-Kapazitäten sollte auch nur bezwecken, dass die lieben Eidgenossen mal wach werden und etwas kundenfreundlicher werden. Da passt eines zum anderen: Viel Gewld für eine mangelhafte Leistung zu nehmen. (Aber das können Deutsche - manchmal - auch, nur kann ich Deutschland nicht "umfahren", weil man mittendrin ist)

Es gibt auch andere nette Gegenden, in die ich mein Geld (freiwillig) bringen kann.

 

Aber was auf der einen Seite verloren geht, wird auf der anderen wieder reingeholt.

 

Ende.

 

 

Der Sauerländer

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  • 2 weeks later...

so, kleines update: zumindest in zürich funktioniert der nummernschildwechsel sehr gut. trotz einer offenen busse (ich habe von hinten einen rotblitz gesehen) verlief eine kontrolle (natürlich) negativ.

ich werds ab jetzt regelmässig machen. die 45 euro ummeldegebühr in D habe ich da schnell eingespaart :-)))

 

idefiiiiix

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  • 2 weeks later...
Melde mich zur�ck.

Bin "wohlbehalten" durch die Schweiz - einmal hin und einmal zur�ck - gekommen.

 

Mittlerweile liegt mir auch ein Foto des Fahreres vor. Kein Ohr ist zu erkennen, kein Haaransatz.

Es gibt bessere Fotos.

 

Warten wir's ab.

 

Der Sauerl�nder

die haben dir - KOSTENLOS - ein photo zur verfügung gestellt???

 

auf was wartest du denn jetzt?

 

idefiiiiix

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Die haben meinem Anwalt ein Foto zur Verfügung gestellt, das aber jetzt zurück geschickt werden soll, sonst werde es berechnet.

Auf dem Foto ist nur Auge und Nase zu sehen, kein Haaransatz, kein Ohr - von Brille ist auch nichts zu sehen.

Das wird denen geschrieben und wir werden dann sehen, ob die Schweizer die hiesigen Behörden um Amtshilfe ersuchen.

Der Sauerländer

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Die haben meinem Anwalt ein Foto zur Verfügung gestellt, das aber jetzt zurück geschickt werden soll, sonst werde es berechnet.

Auf dem Foto ist nur Auge und Nase zu sehen, kein Haaransatz, kein Ohr - von Brille ist auch nichts zu sehen.

Das wird denen geschrieben und wir werden dann sehen, ob die Schweizer die hiesigen Behörden um Amtshilfe ersuchen.

Der Sauerländer

nun, ein rechtshilfeersuchen wird nur noch in "un"sportlich fällen und bei einer entsprechend hohen busse gestellt (laut aussage eines mir vorliegend brief eines juristen der stadt zürich, €80-busse noch zu gering). grund: die deutschen lehnen rechtshilfe bei kleinkram schlichtweg pauschal ab. gut so.

in deinem fall ist aber davon auszugehen, dass man rechtshilfe erhält, da die busse nicht gerade gering ausfällt.

 

das problem ist: wenn man in der CH an den falschen gerät, hat man nicht unbedingt unrecht zu befürchten, allerdings reichlich schikanen. letztentlich wird entweder das verfahren eingestellt (günstigster fall) oder ein richter befindet dich für den korrekten täter. oder aber und das wäre natürlich sehr ungünstig: dein verfahren bleibt offen, so dass man sich weitere fast 3 jahre zeit lassen kann. gerätst du in der zwischenzeit in der schweiz in eine kontrolle, bis du eine riesige sicherheitsleistung los und hast natürlich ein gerichtsverfahren gewonnen. die schweizer haben eigentlich keine eile, soweit mir bekannt, haben sie die längten verfolgungs- und vollstreckungsfristen im verkehrsrecht in europa...

 

vielleicht hilft dir auch die www.autoallianz.ch weiter....

 

grüsse

idefiiiiix

 

PS: finde ich hoch interessant, dass das foto kostenlos ist - der normale schweizer bürger/gemeldete, ob mit oder ohne anwalt, muss dafür zahlen - für ein unbrauchbares panorama-foto ca. 40 euro, für ein portrait mehr als 70 euro. was bemerken wir hier? je näher man sich an entlastende beweise tasten will, desto teurer wird es...wer risikoscheu ist --> zahlt.

 

WIE TEUER soll denn das photo sein, wenn dein RA es nicht zurück schickt? kannst du ein solches foto mal scannen und einstellen oder mir einfach schicken?

 

anmerkung: die unschuldsvermutung soll auch gerüchten zufolge auch in der schweiz geben....

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@ sauerländer. Ich würde denen einfach schreiben, dass du nicht gefahren wärst und dass du auf dem Foto leider den Fahrer nicht erkennen kannst. Mit der höflichen Bitte das Verfahren gegen dich einzustellen.

 

Alternativ könntest du natürlich jemanden als Fahrer benennen, der

 

a, sich einverstanden erklärt den Verstoß schriftlich und/oder per Fax zuzugeben

 

b, nicht vorhat in den nächsten fünf Jahren in die Schweiz zu reisen.

 

 

Eines finde ich hier aber nicht richtig: Die pauschale Verurteilung der Schweizer als unverschämte Abzocker.

Habe erst ein Wochenende in CH verbracht und viele nette Menschen getroffen.

Gut , Essengehen ist wirklich überteuert, aber man kann ja vorher bei Aldi noch den Kofferraum auffüllen und sich selbst verpflegen.

 

Gebe Murmel recht. Die vom ihm gelinkten Skigebiete sind klasse.

 

Gruß Ilcko

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