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2. Verstoß In Der Probezeit


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Hallo,

Bin im Januar bei Regen und ortsfremd bei nem Rotlichtverstoß unter 1sec geblitzt worden, der Wagen ist allerdings auf meinen Vater angemeldet. Da ich noch in der Probezeit bin und diese schon wegen einem 21 kmh!! Geschwindigkeitsverstoß auf 4 Jahre verlängert worden ist hat mein Vater in dem AB den er bekommen erst mal keine Aussage zur Sache gemacht, aber jetzt ist denen wohl doch aufgefallen dass das mit dem alter nicht ganz hinkommen kann und da waren heute die ######n bei uns und haben meine Mutter gefragt ob sie mich kennt leider hat sie gesagt wer ich bin und jetzt befürchte ich dass ich einen zweiten probezeitverstoß bekomme und da mit mein führerschein in großer gefahr ist, da ich fast 2000km im monat fahre und ich noch 2 Jahre Probezeit habe. Hat jemand eien Idee wie ich da noch raus kommen kann?? Ich war ortsfremd und habe auf den schildern gelesen und dann war auf einmal eine orange Ampel 20m vor mir die wohl dann im letzten moment noch rot geworden seien muss, hätte ich da noch gebremst wär ich irrgendwo in der mitte der Kreuzung zum stehen gekommen, obwohl ich nicht schneller als 50 war.

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Schon Nachschulung gemacht?

 

Wenn Ja, dann kommt Aufforderung zur Teilnahme an einem Seminar. Ist aber freiwillig, wobei zwei Monate nach Aufforderung die "heiße Zeit" beginnt, da ein weiterer Verstoß den FS kostet.

 

Wenn Nein, dann keine Relevanz.

 

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Über 1 Sekunde kostet allerdings Fahrverbot.

Aus der Sache kommst du wegen deiner Mutter wohl nicht mehr heraus.

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Du müsstest dann der Fs-Stelle ein positives Fahreignungsgutachten vorlegen (siehe Grafik). Das wird sicher nicht für 3,50 zu haben sein. :)

Nach dem dritten A-Verstoß ist noch keine MPU fällig, erst wenn man den Schein entzogen und dann wiedererteilt bekommen hat und erneut einen A-Verstoß begeht.

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Und da steht dies:

 

Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

 

M.E. ist nach dem dritten A-Verstoß noch keine MPU fällig.

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Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

:)

 

In welchem Fall ?

 

 

Aber imho offensichtlich doch ein Fehler in der Grafik.

 

Sollte jemand abschliessend diesbezügliche eine verlässliche Aussage treffen können, dann bitte.

Andernfalls werde ich zur entgültigen Klärung wohl am Monatg mal ne Mail an unsere Führerscheinstelle schicken.

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