Guest Gast_timo. Posted January 30, 2005 Report Share Posted January 30, 2005 hallo. hab mich etwas intensiver mit der alberto methode auseinander gesetzt, bin mir aber nicht sicher ob (wie) ich sie in meinem fall anwenden kann. da ich nun schon ein paar mal gelesen habe, das man posten soll BEVOR man etwas unternimmt, mach ich das jetzt, denn der anhörungsbogen liegt schon bei meiner mutter. aber natürlich zuerst die fakten: meine freundin fuhr am 10.12. nachts über eine rote ampel (mehr ale eine sekunde). ich sass daneben. der wagen ist glücklicherweise noch auf meine mutter zugelassen und die hat gestern den ab zugeschickt bekommen (inklusive scharfem foto). ich wollte sie nun bitten auf dem ab zu vermerken, dass ich dauerhaft den wagen nutze (was auch so ist) und sicher gerne bereit wäre fragen zur fahrerin zu beantworten. damit sollte sie doch komplett aus dem schneider sein?! sie war ja kooperativ und würde dann bestimmt kein fahrtenbuch auferlegt bekommen.nun wird wohl ein (zeugen)ab an mich geschickt, den ich so lange wie möglich rauszögern wollte. ich kann mich ja verloben und muss dann zur fahrerin keine angaben machen. könnte das so klappen und von der zeit her reichen bis die sache verjährt ist? oder soll ich einen ersafa angeben (wird vl problematisch wg foto)? Quote Link to post Share on other sites
angemon 0 Posted January 30, 2005 Report Share Posted January 30, 2005 deine soll angeben, dass sie dir den wagen überlassen (aber nicht gleich gefahren) hat. nach ablauf der verjährung gegen deine freundin, kannst du ihre personalien der BG-Stelle übermitteln Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted January 30, 2005 Report Share Posted January 30, 2005 Das kann so schon funktionieren, allerdings darf deine Freundin nicht zu ermitteln sein. Wohnt ihr zusammen? Kennen deine Nachbarn den Namen deiner Freundin? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted January 30, 2005 Report Share Posted January 30, 2005 Ich bitte doch dringend, das ganze hier etwas theoretischer zu betrachten und keine direkten fallbezogenen Tips zu geben, das wäre ja glatt RBer... Quote Link to post Share on other sites
angemon 0 Posted January 30, 2005 Report Share Posted January 30, 2005 sorry,,,, Quote Link to post Share on other sites
digi 0 Posted January 31, 2005 Report Share Posted January 31, 2005 verloben = schlechte idee = schneller ausfindig zumachen Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 31, 2005 Report Share Posted January 31, 2005 Mann und Frau sollte aber auch folgendes im Falle einer Verlobung bedenken. § 1298 [bGB]Ersatzpflicht bei Rücktritt(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. (2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren. (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt. Quote Link to post Share on other sites
timo. 0 Posted February 1, 2005 Report Share Posted February 1, 2005 erstmal vielen dank an alle für die ganzen antworten!!! meine freundin wird sich wohl stellen, da sie sich ihrer gerechten strafe nicht entziehen will. aber mich interessiert natürlich schon was rein theoretisch möglich gewesen wäre und ich hab ein paar weitere fragen: - muss der ab wirklich innerhalb von einer woche auf dem tisch des sachbearbeiters liegen oder kann man bereits da etwas zeit schinden - wie lange würde es etwa dauern bis ein ab bei mir angekommen ist - das mit der verlobung wäre doch essentiell, da ich sonst kein aussage-verweigerungsrecht habe und ist doch auch unproblematisch, da es keine festen regeln dafür gibt wie man sich zu verloben hat?wie wäre es möglich meine verlobte ausfindig zu machen wenn ich den namen nicht nenne? meine nachbarn kennen meine freundin nur mit vornamen und könnten auch nicht mehr als diesen angeben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 1, 2005 Report Share Posted February 1, 2005 muss der ab wirklich innerhalb von einer woche auf dem tisch des sachbearbeiters liegen oder kann man bereits da etwas zeit schinden - wie lange würde es etwa dauern bis ein ab bei mir angekommen ist Zu 1) IdR reichen 10 bis 14 Tage ohne das die Behörde was anderes unternihmt. zu 2) Mir sind leider keine hellseherischen Fähigkeiten vererbt worden. Quote Link to post Share on other sites
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