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Laserbinder!


Guest Gast_BMW 316i

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Guest Gast_BMW 316i

Was habt ihr eigentlich für Erfahrungen mit euren Laserblindern gemacht (M20, LRC-100, LT400)

 

Wollte mir einen zulegen da bei uns im Ruhrgebiet wesentlich mehr gelasert wird als geblitzt.

Welcher ist der beste, bzw. empfelenswert? Dachte an den M20!

 

Ach noch ne Frage: Wie sieht das aus mit der Fehlermeldung bei der Polizei bei der Laserstörung? Allgemeine Fehlermeldung oder eine Störungsmeldung?

 

Gruß

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nix gefunden? :rolleyes:

 

Ich empfehle das LRC100 oder den Nachfolger LT 400.

 

Rest steht in den FAQs (kann man die übersehen?)

 

Persönlich würde ich den M10/M20 nicht verbauen, da ANGEBLICH dieser von wenigen Laserkanonen (oder war es nur ein Modell?) via "jammed"-Anzeige lokalisiert werden kann.

 

Gruß

 

klick mich

 

klick mich nochmal

 

klich mich und ich bin glücklich

 

Such nach "Laserjammer" oder "Laserblinder"

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Hallo,

 

es gibt keinerlei Erkenntnisse ueber die Zuverlaessigkeit von Blindern in Deutschland. Alle Aussagen gruenden sich auf Geruechte und die Versprechen der Hersteller. In den USA ist der Blinder M20 das derzeit populaerste Geraet.

Dort ist jedoch auch teilweise die Nutzung eines Blinders erlaubt und es gibt nur wenige Laserpistolen die eine Stoerung anzeigen.

 

In Deutschland dagegen findet die Riegl Fg-21P Laserpistole immer mehr verwendung. Diese zeigt eine Stoerung an. Auch Blinder.dk bzw USA hat das in einer Mail an "RadarRoy" bestaetigt. Es wird sich auf der diesjaehrigen SML in den USA zeigen welche Blinder zuverlaessig sind. Glaubt man den Testresultaten der SML '04, so ist der M20 das beste und zuverlaessigste Geraet.

 

Ich moechte aber auch darauf hinweisen, das im Falle einer Entdeckung eines Laserstoerers durch die Ordnungsbehoerden neben dem Einzug des Blinders auch eine Fuehrerscheinentzug und eine MPU angeordnet werden kann. Das ist leider in den vergangenen Diskussionen ueber Blinder nie in Betracht gezogen worden (Quelle fuer diese Aussage ist die Polizei Muenchen)

 

 

 

Gruss

Ali-Gator

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Hm!

Also werden noch schwerere Strafen angeordnet als bei RW!

Allergings bin ich mit meinm RW größtenteils aufgeschmissen da hier im Ruhrgebiet wesentlich mehr gelasert wird.

Nein, das stimmt so nicht. Wenn ein Polizist meint, du wärst aufgrund RW und/oder Blinder charakterlich ungeeignet, ein Kfz zu führen und dies der FS-Stelle meldet, kann eine MPU angeordnet werden. Eine MPU ist keine Strafe!

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@ Ali-Gator

 

Warum sollte nur bei Blindern eine MPU angesetzt werden? Hast du nähere Infos? Quellenangaben oder sowas?

 

Unterscheiden die zwischen Störung durch Jammern und Störung durch umgebaute LPDs oder RW????

 

Gruß

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@ Ali-Gator

 

Warum sollte nur bei Blindern eine MPU angesetzt werden? Hast du nähere Infos? Quellenangaben oder sowas?

 

Unterscheiden die zwischen Störung durch Jammern und Störung durch umgebaute LPDs oder RW????

 

Gruß

Im Prinzip könnte schon ein RW reichen, kommt ganz auf den ;) bzw. die FS-Stelle an.

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Hi,

 

wenn man mit einem Auto mit "Vollausstattung" in eine Kontraolle kommt und RW, Blinder, LPD usw. gefunden wird, besteht schon die Gefahr das dem Fahrer "Vorsatz" angehängt werden kann. Klar es liegt immer im Ermessen der Behörde aber die Chance das es zum Aüßersten kommt besteht.

 

 

Gruss

Ali-Gator

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  • 1 month later...

Hallo,

 

fragt Euch doch mal, ob sich der Kauf von Blindern überhaupt noch lohnt, und nicht immer nur wer der Beste ist. Denn, was viele vergessen, auch die Hersteller der Laserpistolen gehen mit der Technik. Daher zeigen viele Pistolen die Störer nicht als irgendeinen Fehler an, sondern als "Jammed" und dies ist nicht eine unglaubwürdige Vermutung, sondern stimmt wirklich! Und bei dieser Fehlermeldung wird man garantiert rausgewinkt und das Auto etwas näher angesehen. Und neben den bekannten 4 Punkten und Geldstrafe kann es dann noch passieren, dass die Geräte vor Ort von einer Werkstatt ausgebaut werden müssen und das kostet dann nochmal richtig Geld. Ach ja, und rausgewinkt wird man dann auch, wenn man gar nicht mit überhöhter Geschwindigkeit fährt. Lohnt sich das??....

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Guest Pferdestehler

Nix da. Ich hab einen IR-Garagentoröffner hinter dem Kühlergrill. Das ist belegbar durch Funktion und die Anleitung führe ich permanent im Handschuhfach mit. Sollte da jemand meinen, ich müsse das ausbauen, obwohl nur der Nebeneffekt ist, Lasermessungen zu stören, dann kann er das gerne vor Gericht um die Ohren gehauen bekommen.

 

Zudem sind die meisten Polizisten in meiner Gegend sicher so perplex, daß sie das Jammed gar nicht so präzise einordnen können. Kommt wenn überhaupt, dann eh nur wenige Sekunden und danach nicht mehr. Könnte ja auch ein Geräte- oder Bedienfehler sein.

 

Wir werden sehen, der Praxistest folgt diese Woche und Ergebnisse werden dann im Forum veröffentlicht (Target LT400 Laser Remote Control). Danach werde ich mir den Empfänger holen und meine Außenbeleuchtung an den Garagen damit steuern. :rolleyes:

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Nix da. Ich hab einen IR-Garagentoröffner hinter dem Kühlergrill. Das ist belegbar durch Funktion und die Anleitung führe ich permanent im Handschuhfach mit. Sollte da jemand meinen, ich müsse das ausbauen, obwohl nur der Nebeneffekt ist, Lasermessungen zu stören, dann kann er das gerne vor Gericht um die Ohren gehauen bekommen.
Und du glaubst der Richter nimmt dir das ab, wenn der V1 gefunden wird?

 

Zudem sind die meisten Polizisten in meiner Gegend sicher so perplex, daß sie das Jammed gar nicht so präzise einordnen können. Kommt wenn überhaupt, dann eh nur wenige Sekunden und danach nicht mehr. Könnte ja auch ein Geräte- oder Bedienfehler sein.

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt :rolleyes:.

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Diese Sache mit dem Garagentoröffner ist ja ganz gut. Aber die wenigsten haben sowas. Viele haben z. B. M10 oder M20. Und bei denen siehts doch dann eher schlecht aus. Und ob die Polizeit wirklich so perplex ist, wage ich zu bezweifeln. Schließlich ist das ein eindeutiger Hinweis und kein Bedienungsfehler. Und das mit dem Garagentoröffner ist auch kein 100%iger Schutz. Schließlich könnte man auch sagen, der Gegenblitz sei nur zum fotografieren da. Aber vor Gericht würde man sich genauer informieren und feststellen, dass der eigentliche Nutzen das Stören der Pistole ist..

 

Es muss jeder selber entscheiden um das Risiko und dem Nutzen..

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@ Pferdestehler

 

Meine Worte. Das Garagentor lässt sich so wirklich arg bequem öffnen u. schließen. Ganz ohne Knopfdruck und so. Perfekt.

 

@ Daniel

 

Wieso will man damit automatisch Laserpistolen stören? Woher soll man denn wissen, dass diese Dinger Messungen stören? Steht nirgends. Und eine CE Zulassung haben die Dinger auch. Sorry, sofern ich belegen kann, dass das Garagentor sich damit öffnet und schließt sollen sie mir erstmal das Gegenteil beweisen.

 

Tipp: Hersteller sollen Schadenersatz zahlen, wenn ihre teuren Highend-Waffen von ordinären Garagenöffnern durcheinander gebracht werden.

 

Und wer verbaut bitte den M10/M10 :rolleyes:

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Eben. Ich kann den eigentlichen Zweck des Gerätes NACHWEISEN. Einmal anhand der Anleitung, dann anhand der realen Funktion zu Hause. Werde mich daher weigern, das Fahrzeug demontieren zu lassen und gerichtliche Klärung anstreben, wenn die Cops uneinsichtig sein sollten. Und da gewinne ich sicher. Mit dem Radarwarner hat das nichts zu tun. Den zu finden ist sowieso ein anderes Problem, da der bei Kontrollen nicht zu sehen ist. Hier geht es um den Blinder, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.

 

Das ist keine Hoffnung, das ist Gewissheit. Sollte es Ärger geben, so schlägt der letztlich nicht in meine Richtung zurück. Das Zähneknirschen hat die Behörde letztlich.

Die können mir da nichts nach geltendem Recht.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Quelle: §23 StVO

 

Das fragliche Gerät ist nachweislich dafür bestimmt, meine Garagenbeleuchtung einzuschalten. Daß es zufällig konstruktionsbedingt die Lasermessung der Cops aushebelt ist dabei offiziell vollkommen uninteressant für mich und irrelevant für die Sache.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Entweder überarbeiten die ihr Gesetz oder ich komme damit auf Ewigkeit durch. Die angebliche "Jammed"-Anzeige wird in den nächsten Tagen überprüft werden und die Ergebnisse folgen hier. Aber auch das bringt letztlich keine Schwierigkeiten.

 

@BELuser

 

Die Interferenz zwischen Meßgeräten der Polizei und dem LT400 steht in meiner Anleitung durchaus erwähnt. Aber ich kann das doch wissen, verwenden darf ich es dennoch.

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Ich denke schon, dass es was mit dem RW zu tun hat. Im Prinzip könnte man dir die Story mit dem Garagentoröffner ja abnehmen. Allerdings erhärtet ein gefundener RW den Verdacht, dass der LT-400 nicht zum Toröffnen bestimmt ist. Wenn man den RW nicht findet, hast du u.U. Glück. Aber denk doch mal nach: Du stehst am Laser und bekommst eine Jammed-Meldung. Also Fahrzeug anhalten, Frontpartie checken. Ich würde bei der Gelegenheit auch noch einen Blick in den Innenraum und eventuell die Hosentaschen des Fahrers werfen. 98% aller Jammer-Nutzer haben wohl auch einen RW. Vielleicht gerätst du an einen :rolleyes:, der sich mit der Materie nicht so gut auskennt. Wäre gut für dich. Vielleicht erwischst du auch einen Freak. Dann hast du ein Problem.

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Guest Pferdestehler

Wenn er nichts findet, ihm eines reinzuwürgen. Und zwar empfindlich. Je mehr Gewalt er anwenden muß, umso schlimmer wird es für ihn im Falle des Versagens. Und deshalb maximale Gegenwehr. Hat mit Albernheit nichts zu tun, ist Kalkül. Und Prinzip.

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:geil:

 

Hab Tränen vor Lachen in den Augen.

 

Stelle mir das grad bildlich vor!

 

"Hosen runter da"

"Neeeeeee"

"Gefahrenabwehr"

"Hää? Was hat mein Johannes denn mit Gefahr zu tun?"

"Machen Sie sich nicht lächerlich"

"tu ich nicht, die Hosen bleiben oben"

"So nicht. Dann ich...."

"aaarrrgh. *kämpf* *schlag*"

"mooom *hieb*"

"*peng*"

"hillllfeeeee. Gewalt".

 

to be continued.

 

 

Im Ernst: Diesen Gerichtsprozess würde ich gerne führen....und ZWINGEN meine Hosen runterzulassen? :geil:

 

:rolleyes:

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Könnte ja auch ein Geräte- oder Bedienfehler sein.

Nein, das auf gar keinen Fall.

1. wäre es ein Gerätefehler, müßte die Messung sofort abgebrochen und das Gerät zwecks Überprüfung eingeschickt werden.

2. ein Bedienfehler ist da wohl auch ausgeschlossen. Wie will man denn ein "Jammed" künstlich hervorrufen?

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Guest Pferdestehler

Ist halt auch die Frage, ob ein Wald- und Wiesen-Cop, der das noch nie hatte, so fix reagieren wird, daß er schnell die Kelle raushält, bevor man die Meßstelle passiert hat. Nicht jeder wird so oft mit dem Thema konfrontiert wie die Cops hier im Forum. :lol:

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Guest Mr_Biggun
Könnte ja auch ein Geräte- oder Bedienfehler sein.

Nein, das auf gar keinen Fall.

1. wäre es ein Gerätefehler, müßte die Messung sofort abgebrochen und das Gerät zwecks Überprüfung eingeschickt werden.

2. ein Bedienfehler ist da wohl auch ausgeschlossen. Wie will man denn ein "Jammed" künstlich hervorrufen?

Jaa....diese ewigen kleinen Softwarebugs...tsk, tsk, tsk... :lol:;)

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1. Dann wird er mich zwingen müssen,

2. notfalls erschießen.

3. Klage inklusive.

1. ja, u.U. kann das durchaus der Fall sein.

2. nee, glaub mir, das geht deutlich einfacher.

3. das schreckt auch niemanden ab. Was glaubst Du wohl, wie oft uns jemand mit Rechtsanwalt und Klage droht?! Wenn ich deswegen jedesmal den Kopf in den Sand stecken würde......

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Guest Pferdestehler

Ma ja eben, und wenn dann nichts gefunden wird, dann wird das ungemütlich für den Betreffenden. Dafür inklusive Medienrummel mit Namensangabe würde ich schon sorgen wollen.

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Wenn er nichts findet, ihm eines reinzuwürgen. Und zwar empfindlich.

Auch hier: wenn unsereiner einen begründeten Verdacht hat, so ist's letztendlich egal, ob was gefunden wird oder nicht. Nur grundlos darf er natürlich keinen Zwang anwenden. Man hat aber einen Grund!

 

Je mehr Gewalt er anwenden muß, umso schlimmer wird es für ihn im Falle des Versagens. Und deshalb maximale Gegenwehr. Hat mit Albernheit nichts zu tun, ist Kalkül. Und Prinzip.

Ich hatte schon mehrere Widerstände in den letzten Jahren. Nur haben diese Widerstände nie länger ein ein paar Sek. gedauert. Dann nämlich war der Widerstand gebrochen. Manchmal mit mehr, manchmal auch mit weniger Schmerzen/Unannehmlichkeiten für den Betr. verbunden. Lag bzw. liegt ganz bei ihm. Von daher würde Dir auch eine max. Gegenwehr (wie würde die eigentlich aussehen?) nicht viel nutzen, eher schaden.

 

Wer aus Prinzip eins auf die Nuß haben möchte, bitte. Muß nicht sein, aber wer's partout darauf anlegt.....

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Guest Pferdestehler

Der Widerstand sieht so aus, daß ich niemanden an mich ran lasse. Sofern Du mir fern bleibst ist alles in Ordnung. Fässt Du mich an, werde ich mit aller Macht sehen, daß Du mich nicht anfässt. Also entziehen. Wenn Du dann noch an meinen rechten Am rangehst und meinst, mir diesen auf den Rücken drehen zu wollen, dann werde ich Dich einmal darauf hinweisen, daß man das mit diesem nicht machen darf (wegen VU, Du weißt). Machst Du es dennoch, bin ich möglicherweise auf Dauer arbeitsünfähig. Dann sehen wir mal weiter...

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Guest Pferdestehler

Nochmal ganz klar:

 

Anlaß: Jammed-Anzeige

Falscher Verdacht: Gerät wäre illegal

Folge: Durchsuchung der Kleidung nach Radarwarner, der aber nicht gefunden wird

 

Tatsache: Das Recht ist dabei auf meiner Seite und ich werde das auch verteidigen dürfen, oder?

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