Guest pete Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Hallo! bin hinter einem anderen fahrzeug über eine rote ampel gefahren und wurde daraufhin genau wie der vor mir fahrerende von den grünen gestoppt. die haben in ihr protokoll geschrieben der vor mir fahrende hätte 4m zur haltelinie gehabt und ich 6m bis zu seinem fahrzeug! zählt das dann schon als über eine sekunde,oder darf das generell nicht geschätzt werden? will meinen lappen gerne behalten. Mfg pete Quote Link to post Share on other sites
Guest pete Posted February 14, 2003 Report Share Posted February 14, 2003 Hallo! weiss das denn wirklich keiner?wenn ich das mal so rechne:fahrzeuglänge des vor mir fahrenden 4m +4m die der zur haltelinie hatte+die 6m die ich hinter ihm war,macht 14m!bei 50km/h fahre ich 13,8m/s also wären es rechnerisch über eine sekunde! da ich aber knapp 60 gefahren bin müsste es unter eine sekunde gewesen sein!? wird das so berechnet? Mfg pete Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted February 14, 2003 Report Share Posted February 14, 2003 Was haben die Polizisten denn gesagt?Gibt es ein FV?ich glaube - eher nicht, weil eben der Beweis für die 1 sec zu schwierig sein dürfte.Ich vermute mal.. 50 Euro und 3 Punkte. Quote Link to post Share on other sites
Guest pete Posted February 14, 2003 Report Share Posted February 14, 2003 Hallo! die polizisten sagten,das sie die zeit nicht gemessen haben,aber warum haben sie dann die abstände aufgeschrieben? wer entscheidet dann was für eine strafe folgt? was ist ein FV? Mfg pete Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 14, 2003 Report Share Posted February 14, 2003 @pete Die Entfernung zur Haltlinie anzugeben ist "Standard". Oftmals wird vor Gericht gefragt: "Wo befand sich denn das Fz zum Zeitpunkt, als die Ampel auf rot wechselte?" oder der Betroffene gibt gar an, er habe die Haltlinie bereits überfahren gehabt. Da ist es gut, wenn man das widerlegen kann. Die Entfernung kann aber auch eine wesentliche Rolle spielen, wenn sie so groß ist, daß unterstellt werden kann, daß die Ampel bereits mehr als eine Sekunde Rotlicht zeigte. I.d.R. wird dann aber auch notiert, wie schnell (augenscheinlich!!) sich der Verkehr oder eben der Betroffene bewegt hatte. Ich habe es mehrfach erlebt, daß bei einer Entfernung ab ca. 15 Meter und relativ langsamen Verkehr (z.B. bedingt durch hohes Fz-Aufkommen) ein Fahrverbot (FV !!) verhängt wurde. Wenn im Bußgeldbescheid "nur" vorgeworfen wird, daß Du bei rot gefahren bist, so sind es die obligatorischen 50,- € und 3 Punkte. Wenn Du aber Widerspruch einlegst und die Sache letztendlich vor Gericht geht, wird sich der Richter eingehend damit befassen und auch die Entfernung zur Haltlinie berücksichtigen. Da könnte u.U. auch ein FV bei herauskommen. Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted February 15, 2003 Report Share Posted February 15, 2003 Der Tipp von Bluey ist richtig!In diesem Falle, wenn (zu 90% wahrscheinlich) nur 50 e und 3 Punkte im BuGeBe stehen.... keinen Einspruch einlegen!Das könnte noch schlimmer werden. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 15, 2003 Report Share Posted February 15, 2003 @Alberto Hey... WAHNSINN! Diese Worte Der Tipp von Bluey ist richtig! aus Deiner Tastatur!!! Das ich das noch miterleben darf. Quote Link to post Share on other sites
Guest pete Posted February 15, 2003 Report Share Posted February 15, 2003 HI! danke erstmal für die antworten!15m hab ich ja fast,hoffe dann das es bei 50€ bleibt,werd dann eure ratschläge mal befolgen und einfach zaheln,das ich über rot gefahren bin hab ich ja eh schon zugegeben... Mfg pete Quote Link to post Share on other sites
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