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Eigenmächtige Entfernung Radkralle


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Guest Pferdestehler

Da ja eine Schuld in diesem Lande immer noch irgendwie plausibel erklärbar sein muß, wenn man nicht Rolf F. heißt sogar ziemlich sicher beweisbar, dürften da Ermittlungen im Sande verlaufen. Und der Täter straffrei ausgehen.

 

Zur Not würde ich mich auf den Anglegrinderman (oder Bilder) berufen. :geil:

http://home.wanadoo.nl/willem/agmwegklem.jpg

 

Alternativ könnte man die Kralle eigenmächtig zerstören und eine Klage wegen Nötigung in's Auge fassen.

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wenn man nicht Rolf F. heißt sogar ziemlich sicher beweisbar
Nun, ich gehe noch immer davon aus, daß keine vernünftigen Zweifel an seiner Schuld bestehen. Oder hast du mittlerweile andere Informationen. Dann solltest du diese schnellstens an Rolf F. oder seine Verteidiger weiterleiten.

 

Gruß

Goose

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Man könnte sogar damit Argumentieren, das man Eigentümer der Kralle geworden ist, da sie mit dem Pkw verbunden worden ist.

 

Allerdings kostet es dennoch SE, wobei sicher ein erhebliches Mitverschulden der Behörde vorliegen dürfte. :geil:

 

§ 947

Verbindung mit beweglichen Sachen

(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben.

 

(2) Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.

 

§ 949

Erlöschen von Rechten Dritter

Erlischt nach den §§ 946 bis 948 das Eigentum an einer Sache, so erlöschen auch die sonstigen an der Sache bestehenden Rechte. Erwirbt der Eigentümer der belasteten Sache Miteigentum, so bestehen die Rechte an dem Anteil fort, der an die Stelle der Sache tritt. Wird der Eigentümer der belasteten Sache Alleineigentümer, so erstrecken sich die Rechte auf die hinzutretende Sache.

 

§ 951

Entschädigung für Rechtsverlust

(1) Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden.

 

(2) Die Vorschriften über die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen sowie die Vorschriften über den Ersatz von Verwendungen und über das Recht zur Wegnahme einer Einrichtung bleiben unberührt. In den Fällen der §§ 946, 947 ist die Wegnahme nach den für das Wegnahmerecht des Besitzers gegenüber dem Eigentümer geltenden Vorschriften auch dann zulässig, wenn die Verbindung nicht von dem Besitzer der Hauptsache bewirkt worden ist.

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Die Ventilwächter dürften für den Preis von 45€ günstiger als eine Parkkralle welche bis zu 160€ kostet.

 

Shop

 

Dort gibt es auch eine Liste mit den gemeinden die den Ventilwächter einsetzen.

 

 

Alldings wird bei den Plastikteil ein feuerzeug zur beseitigung ausreichen.

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Wenn der Ventilwächter doch nur mit einem Imbußschlüssel aufgeschraubt wird, wo ist das Problem ? Werkzeugkasten im Kofferaum öffnen, kurz geschraubt, die Dinger im hohen Bogen in die Botanik und weiter gehts.

 

Gruß

 

faun98

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Berlin setz/ will die Parkkrallen bei Steuersündern einsetzen.

 

Je nach Modell ist die einfachste Entfernmöglichkeit einfach das ablassen der Luft aus dem Reifen. Durch das gewonnen Spiel kann man sie dann abziehen. Anschließend wieder aufpumpen.

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Ventilwächter...Abhilfe: 2 Reserveräder dabeihaben, die bewachten Reifen in den Kofferraum und in Ruhe zu Hause in der Garage wieder in den Ursprungszustand versetzen :(

 

Bitte nicht nachmachen, bestimmt dolle verboten und ganz doll gaga...nich das einer sagt ich hätt das vorgeschlagen... :geil:

 

Prickelpitt

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Berlin setz/ will die Parkkrallen bei Steuersündern einsetzen.

 

Je nach Modell ist die einfachste Entfernmöglichkeit einfach das ablassen der Luft aus dem Reifen. Durch das gewonnen Spiel kann man sie dann abziehen. Anschließend wieder aufpumpen.

so wird es in England gemacht.

 

Jede Luftpumpe funzt mit 12 Volt

 

:P:D

 

Das Teil in den nächsten Fluss und gut ist.

 

So ists richtig.

 

:rolleyes:

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@Goose

 

Im Zweifel FÜR den Angeklagten und nicht wegen der Medienhetze gegen ihn.

zweifelhafter Zeuge

 

Ich hatte auch mal einen Kampfdrängler hinter mir. Vor mir ging es nicht weiter, neben mir war auch kein Platz. Aber so wie der Typ ankam, war mein erster Gedanke auch "Ausweichen!". Naja, rüber konnte ich eh' nicht und schließlich ging ich davon aus, daß der ja auch Bremsen hat. Soll heißen, ich kann die Reaktion der Frau nachvollziehen, zumal ihr Kind in der potentiellen Knautschzone saß. Aber warum die so selten (überhaupt?) in den Rückspiegel schaut und warum die beim Spurwechsel über drei Spuren abfliegt, das verstehe ich nicht. Ich habe den Typen damals schon ne ganze Weile vorher gesehen und konnte in Ruhe überlegen, wie ich reagiere.

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Guest Pferdestehler
wenn man nicht Rolf F. heißt sogar ziemlich sicher beweisbar
Nun, ich gehe noch immer davon aus, daß keine vernünftigen Zweifel an seiner Schuld bestehen. Oder hast du mittlerweile andere Informationen. Dann solltest du diese schnellstens an Rolf F. oder seine Verteidiger weiterleiten.

 

Gruß

Goose

Und???

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Ich möchte hier nicht wieder eine neue "Turbo-Raser"-Diskussion beginnen oder fortführen. Jedoch denke ich, das gesamte Urteil, mit allen Gründen, dei für einen Schuldspruch sprachen und die, wie gefordert, jeden vernünftigen Zweifel an seiner Unschuld ausräumten, ist nötig, um objektiv festzustellen, ob das Urteil gerechtfertigt ist oder nicht. Ein Zeitungsbericht lässt mich noch nicht daran glauben, daß zwei unabhängige Gerichte gegen elementare Rechtsgrundlagen verstoßen haben.

 

Gruß

Goose

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Die Stadt Arnstadt (südlich von Erfurt) hat so eine Kralle zumindestens auch im "Probeeinsatz". Entsprechende gesetzliche Grundlagen gibt es wohl. Letztes Jahr war mal ein Bild in der Zeitung, wo sie das Ding ganz stolz als Erstes einem österreichischem Fahrzeug anmontiert haben ...

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@Goose

 

Stimmt, die Diskussion über Schuld oder Unschuld brauchen wir nicht fortführen. Wir beide haben zwar noch nicht miteinander darüber diskutiert, aber sicherlich wurden sowohl Deine als auch meine Argumente in den ensprechenden Diskussionen bereits von anderen gebracht.

Aber stell Dir mal vor, die hätten in der ersten Instanz nur Zweifel an seiner Schuld gehabt ohne gleichzeitig Beweise seiner Unschuld zu haben. Und dann hätten sie ihn trotz der Medienhetze freigesprochen. Was denkst Du, wie der Fall weitergegangen wäre mit der Bild und dem aufgebrachten Mob? Die Bild hätte sich den Richter vorgenommen, der vielleicht auch schon einen Flens hat und der Mob hätte sich in Selbstjustiz geübt. Für mich war das erste Urteil schon auf Grund der unüblichen Härte nur wegen der Medienhetze und dem daraus folgenden Druck zustandegekommen.

Mal sehen, wie's weitergeht. Schließlich denkt kaum noch einer daran und da kann man den Fall endlich normal verhandeln und entsprechend urteilen.

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Ob die Ventilwächter, wenn sie abgemacht worden sind auch an städtische Autos passen? :80:

Hmm,

 

du meinst bestimmt diese grün-weissen mit so einer komischen Lampe drauf.

Die haben ja - anders als die Fahrzeuge vom Ordnungsamt - wenigstens auch sinnvolle Einsätze...

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Also bei all diesen hier zu lesenden geplanten unbotmäßigen Eigenmächtigkeiten der Untertanen sollte man Ventilwächter, Parkkrallen usw. in den Rang eines Siegels erheben.

Siegelbruch wird dann mit Freiheitsstrafe ...

Ja nur wenn das Ding dann samt Siegel spurlos verschwindet, ist es wieder nicht so einfach mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe.

Wirksame Massnahme gegen eigenmächtige Entfernung wàren wohl Wächter, die 24h/24 die "beschuhten" Fahrzeuge überwachen, oder Kameras. Aber soviel Aufwand für Falschparken :80:

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Guest Trekkerfahrer

Cool. http://www.handykult.de/plaudersmilies.de//jump.gif

 

Mal angenommen, man ist wirklich nicht auf´s Auto angewiesen, und kann auf´s Motorrad oder dergleichen ausweichen. Wie lange würde so eine Kralle (in Deutschland) wohl wirklich am Fahrzeug verweilen ? Und wird es teurer, je länger...?

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Guest Trekkerfahrer

Das bringt mich da auf eine ganz andere (und billigere) Idee....

 

Man kann auch einfach eine Aluhülse mittels einer Madenschraube auf dem Ventil fixieren. Dann kann man ohne Werkzeug solch einen Ventil-Wächter auch gar nicht erst montieren...

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Ventilwächter? Einfach selber vier Stück kaufen und vor dem Gratisparken am eigenen Auto befestigen - wo schon welche drauf sind, passen doch bestimmt keine mehr drüber, oder?

Und dann vergessen sie wieder abmontieren :geil:

 

MfG.

 

hartmut

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Das weiss ich auch nicht, aber bei "Freigabe" zum Abschleppen eines verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeuges wird -zumindest in Paris- davor ein Protokoll von einem :geil: ausgefüllt wo er die bereits bestehenden Schäden einträgt.

An meinem war mal so ein Zettel samt Protokoll. Die Eigenschaft "Kratzer" sollte durch Zackenlinien auf der Karosserie-Skizze eingetragen werden. Der aufnehmende :lol: hat einfach die AutoSkizze rundherum vollständig mit Zackenlinien dekoriert -- gute Absicherung gegen spätere Schadenersatzansprüche :30:

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Guest Trekkerfahrer

So was finde ich echt ´ne Sauerei. Die nehmen sich einiges raus....

Am Besten, (ähnlich wie in Amerika) eine fette Alarmanlage verbauen, die unterm Holm Feuer oder Tränengas versprüht, sobald sich jemand am Wagen zu schaffen macht.

 

Und ich wette, wenn man dadurch einen wirklichen Schaden an seinen schönen Alu´s bekommt, hat man bestimmt ganz schlechte Karten seinen Anspruch gegen den Verursacher (Abschlepper) geltend zu machen.

 

Es muß doch hier in Deutschland auch mal akzeptiert werden, daß es Leute gibt, die ihren PKW nicht nur nutzen, um von A-B zu kommen, sondern diesen auch als Hobby betreiben, und ihn ein bißchen herrichten.

Ich kann das nachvollziehen, da ich auch zu dieser Society gehöre.

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Und ich wette, wenn man dadurch einen wirklichen Schaden an seinen schönen Alu´s bekommt, hat man bestimmt ganz schlechte Karten seinen Anspruch gegen den Verursacher (Abschlepper) geltend zu machen.

Also, die Zeiten, als ich noch mit einer rostigen Kette, einem Holzbalken unter dem Auto und einer Matratze vor der Stoßstange Pkw´s abgeschleppt habe, sind nun schon lange vorbei.

 

1.)

 

Ist es doch in der Regel so, das einige Fahrer ihr Fz. so blöd abstellen, das sogar ich für kopfschüttelnde :lol: Verständnis habe. Es gibt kein Verkehrsbehindertes Parken, das es nicht gibt. Feuerwehreinfahrten, Straßenbahnschienen, die Ausfahrt vom Notarztwagen im Krankenhaus, mit meterhohen Buchstaben kenntlich gemacht usw. usw.usw. :geil:

 

2.)

 

Werden Pkw heutzutage mit einem Pick - away Fz. ganzverladen, d. h. es werden an den Rädern Klammern angebracht, die so konstruiert sind, das eine Beschädigung unmöglich ist. Sollte dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein ( bei alten Minis z. B. ), wird das Fz. auf sogenannte Nachläufer gestellt und abgeschleppt.

 

Aus diesen, vorgenannten Gründen, ist es auch nicht mehr notwendig, Fz. zu öffnen um die Handbremse zu lösen und die Gangschaltung auf Leerlauf zu stellen.

 

Bei den mir bekannten Polizeidienststellen werden in den Abschleppprotokollen die Schäden schriftlich festgehalten, vom Fahrer des Abschleppwagens zusätzlich noch mit einer Digitalkamera fotografiert.

 

Sollte trotzdem einmal ein Schaden entstehen - kann immer mal vorkommen -sind die Abschleppunternehmen mittels einer Hakenlastversicherung versichert.

 

Im übrigen können - meine Fahrer zumindestens - einen " normalen " Pkw von einem Fun Car / Oldtimer etc. unterscheiden und handeln dementsprechend, was nicht heißen soll, das normale Autos nicht mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden.

 

Gruß

 

faun98

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Hey, ich sollte mir gleich 50 Stück davon bestellen.

 

Die kannich dann an Mietschuldner verteilen.

Obs das auch für Wohnungstüren gibt???

 

Wenn ich nem Berufsschullehrer morgends vor seiner Haustür son Ding ans Auto klipse und der nciht zur Klausur kommen kann *g*

 

 

Na, mal im ernst.

Wenn ich irgendwo so ein Teil seh, nehm ichs doch schon alleine deswegen mit, weils so geil leuchtet.

 

Dafür dürfen die dann aber nciht den Halter belangen ^^

 

mfg, Mark

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  • 16 years later...

...indem der Nutzer des Fahrzeugs (= aktueller Besitzer) durch Vorlage des original Fahrzeugbriefes (nicht Fahrzeugschein) nachweist, dass er auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. 
Warum er das Fz. nicht auf sich als Halter umgemeldet hat, muss er ggf. separat erklären. Aber prinzipiell gilt der als Eigentümer, der den Brief vorlegen kann.

Vermutlich hat der Schuldner aber das Fz. jemandem samt Fahrzeugschein zur Nutzung überlassen, womit dieser zwar im Besitz des Fahrzeuges aber nicht dessen Eigentümer ist. 

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  • 1 month later...
Am 12.10.2021 um 14:33 schrieb pausencloun:

...was kann man gegen solche Maßnahmen ergreifen?

Man hätte präventiv die GEZ Gebühren zahlen können.

Die Kralle kommt ja nicht wirklich plötzlich. So eine Maßnahme meldet sich langsam an.

Üblicherweise werden solche Maßnahmen nach reichlich Schriftverkehr (z.B. Mahnverfahren) angekündigt.

Die Kralle dürfte eine Pfändungsmaßnahme sein.  Darum Augen auf, wem man sein Auto "überlässt". Das ist sicherlich kein Fremder.

 

Gruß

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