Guest Gast_gast Posted May 10, 2003 Report Share Posted May 10, 2003 Ich erzähl Euch jetzt mal eine Geschichte und haette gern gewusst was Ihr dazu meint: Es war einmal... Ich bekomme ein Anzeige einer Ordnungswidrigkeit aufgrund eines Rotlichtverstosses.Zeuge: PK "Müller" Da dacht ich mir, dass gib mal schön zu einem Anwalt, denn eine Anzeige aufgrund einerStoppuhr kann ja wohl nicht sein. Mein Anwalt legt Widerspruch ein und möchte einen Stellungnahme von PK "Müller".Herr "Müller" macht die Aussage er hätte uns beim überfahren einer Kreuzung trotz rotzeigenderSignalanlage beobachtet.Seine Messung, erfolgte mit einer STOPPUHRHerr "Müller" kann aber leider keine Angaben zu der Person hinterm Steuer machen.Nichteinmal ob Männlein oder Weiblein. Seine "Beweise" sind lediglich das Kennzeichen und die Stoppuhr. Die Rote Ampel wurde zur Rush Hour auf eine der grössten Kreuzungen Berlins überfahren.Was mich ein bissl wundert ist, dass der Fahrer oder Fahrerin noch am leben ist. Wir machten die Aussage das wir aufgrund dieser Aussage den Taeterkreis nicht einengen könnenund sowieso das Messverfahren für "lächerlich" halten. Das Wort "lächerlich" wurde natuerlich förmlich umschrieben. Das Ergebnis: - Die Aussage des Polizisten ist nicht anzuzweifeln, da sie plausibel klingt.- Nach eingehender Prüfung des Messverfahrens mit der Stoppuhr ist man zum Schluss gekommen, dass Mess- oder Anwendungsfehler auszuschliessen sind.- Der Halter des Fahrzeuges versucht mit allen möglichenkeiten, die Ermittlung des Täters zu verhindern. Strafe: 79,90 (Führung von Fahrtenbuch) 68,90 (Aufwand Widerspruch) 1,73 (notwenidge Auslagen) -------- 150,53 Euro gesamt ====== Auferlegung eines Fahrtenbuches für die Dauer EINES Jahres. ____________________Schnipp_____________________________ Hallo? Hab irgendwas verpasst? Ein Polizist ist in seiner Aussage plausibel, indem er sich auf eine Kreuzung stellt und mit einem nicht anzuzweiflenden und von Fehlern ausgeschlossem Messverfahrenmit einer Stoppuhr, ein Kfz in der Rush Hour Berlins auf frischer Tat ertappt über ROT zu fahren? Sry, aber wie soll ich als Halter einen täter ermitteln, wenn mit der werte Herr Polizist nichtmal sagen kann, wer oder was am Steuer sass? Das Auto fahren rund 4 Personen? Warum sollte ich einen dieser 4 Personen ohne wirklich aussagekräftige Beweise belasten? Ein weiterer Widerspruch ist nicht möglich, die einzige Möglichkeit wäre eine Klage gegen das Land Berlin. Super und das alles ohne Rechtsschutz des Halters, denn der hat keine nur die Fahrer haben eine.Denn der Halter ist nur Halter aus versicherungstechnischen Gründen und fährt 10 Jahre kein Auto mehr. Jetzt frag ich Euch, hat jemand schonmal sowas erlebt?Über die 150 Euro komm ich ja noch schmerzend hinweg, aber eine Fahrtenbuchauferlegung und das gleich von einem Jahr?Der Halter hat nicht mal einen Punkt auf dem Konto. viele gruesse Cleaner Richtig so, das sie dir einen uebergebraten haben. Eine Stoppuhr braucht es nicht einmal, um laenger als eine Sekunde zu begruenden. Das Fahrtenbuch ist auch uebel, wenn sie der Halter oder der Fahrer, hier greift die Halterverantwortlichkeit, aus der Affaire ziehen will, obwohl er genau weiss, dass er gefahren ist. Die Messmethode ist nicht laecherlich, sondern jemand anderes....... ps. man gut, dass es die Halterverantwortlichkeit gibt, sonst haetten wir ja hier die Narrenfreiheit. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Gast Posted May 10, 2003 Report Share Posted May 10, 2003 @Cleaner Trotzdessen frag ich mich in was für einer Paranoiden Welt wir leben. Das sich ein Polizist (in Berlin gibs ja sonst nichts zu tun) an eine Kreuzung stellt und angeblich irgendwelche Rotlichverstösseanzeigt.Iss ja beinahe so schlimm, wie die Hundertschaft die sich nachts vor langweilliger an die parkplätze stellt und die Autos abschleppen, die auf einer wiessen linie stehen... Aber was solls, der Staat braucht Geld und wir unterstützen ihn halt..Och nö.... das hatten wir doch nun schon wirklich oft genug! Allmählich wird's wirklich langweilig, ewig die gleichen abgedroschenen Parolen zu hören. @Matte Bzgl. Deiner Aussage der geeichten Stopuhr: stimmt! Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Insbesondere bei der Feststellung durch „Schätzung“, dass das Rotlicht länger als eine Sekunde andauerte, müssen Polizeibeamte dem Tatrichter weitere Anhaltspunkte darlegen, die eine Überprüfung auf Zuverlässigkeit der Messung zulassen. So sollten Aussagen über die Geschwindigkeit des Fz, die Entfernung von der LZA bei Lichtwechsel auf Rot, die Art und Weise der Schätzung (z. B. Zählen) oder ein zeitlich eingrenzbarer Vorgang, an dem sich die Schätzung orientiert hat, gemacht werden (OLG Köln v. 2. 1. 2001 in VRS 100, 140). Es ist also durchaus erlaubt zu zählen. Nur muß man dann noch ein paar andere "Daten" liefern können. Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von @Goose nur anschließen. Sinngemäß bzw. exakt die gleichen Passagen habe ich in diversen einschlägigen Fachbüchern auch gefunden. Es muß sich dabei aber eben um eine gezielte Rotlichtüberwachung handeln. du hast keine Ahnung von Verkehrsueberwachung. Sonst wuesstest du, was bei Rotlichtmissachtung, gerade bei Verstoessen ueber einer Sekunde, passieren kann(Querverkehr und Fussgaenger). Ich hoffe du bist nicht einer von denen, die irgendwann unter dem Auto liegen, weil sie von einem Gleichgesinnten Owi´Fahrer ueberfahren wurden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Gast Posted May 10, 2003 Report Share Posted May 10, 2003 Hi und erstmal Danke für Eure Antworten! Wer zu dem Tatzeitpunkt gefahren ist, weiss ich wirklich nicht.Die Tat lag bei der Anzeige rund 4 Wochen zurueck. Da wir sehr viel fahren kann ich nicht ausmachen wer vor vier Wochen wo war. ABER, wir haben der Polizei, bzw. dem Landeseinwohneramt mittgeteilt und im Anschreiben deutlich gemachtdass wir alles zur Aufklärung beitragen würden, wenn der werte Herr Polizist unter hoher Anstrengung seinegrauen Zellen nach etwas mehr Details befragt. Zum Thema PLAUSIBEL, das heisst es kann sich jeder polizist mit einer Stoppuhr an eine Kreuzung stellen und nach Rotsündern ausschauhalten?Mir kann aber keiner erzählen, dass das Messverfahren Stoppuhr fehlerfrei ist. Allein die Reaktionszeit des Menschens kann mehrere Sekunden betragen. Zumal wo iss der Beweis? Es ist doch alles in allem nichts als eine einzige, subjektive Aussage eines Polizisten!?! Mal angenommen (etwas überzogen um es deutlich zumachen) ein Polizist stellt sich an eine Kreuzungund schreibt jeden zweiten Wagen auf der als letztes die Grünphase durchquert.Ob er was misst oder nicht, es gibt weder ein Foto noch einen weiteren Zeugen. Das heisst, man kann als Polizist aufschreibenwas man will und alles plausibel darstellen.Oder könnte einer von Euch nach vier Wochen mit Sicherheit sagen oder noch bessser BEWEISEN das er nicht über Rot gefahren ist?Auch wenns der Polizist gesehen haben mag? Für mich klingt das (auch wenn jetzt der ein oder andere sagt: "jaja erwischen lassen und aufregen, das haben wir gern") nach Abzocke. Es reicht doch nicht das der Polizist einen Stoppuhr in der Hand hat...nein....er muss die Stopuhr in der Hand halten, auf die Ampel schauen, auf den weissen Balken am Boden , auf das Fahrzeug, muss dann schalten dass man über Rot faehrt, muss die Stoppuhr starten, muss sie wieder anhalten und muss sich das Kennzeichen notieren.... Also wenn das einer als BEWEIS darstellen kann, gehört demjenigen ein gehöriger Applaus und ein Jahresvertrag für den Zirkus. gruss Cleaner cleaner scheint mir jemand zu sein, dem man im Straßenverkehr lieber nicht begegnen möchte. Dabei ist er seiner von denen, die am lautesten nach der Poliezei rufen, wenn es ernst wird. Wie gesagt, wer Mist baut, muss auch Buße tun und nicht Ausreden suchen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,727 Posted May 11, 2003 Report Share Posted May 11, 2003 Erst lesen, dann vor allem nachdenken und erst dann ggf. etwas dazu schreiben! Ich mache Verkehrsüberwachung tagtäglich. Mir brauchst Du nicht zu erzählen, was wann wo unter welchen Umständen passieren kann. Kann es sein, daß Du mich bzw. das, was ich geschrieben habe, überhaupt nicht verstanden hast? Das kursiv geschriebene ist nicht meine Meinung, sondern ein Zitat aus entspr. Gesetzestexten bzw. aus den Erläuterungen dazu. Also: Lesen, DENKEN (und natürlich auch verstehen), schreiben! Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast GAst Posted May 11, 2003 Report Share Posted May 11, 2003 Erst lesen, dann vor allem nachdenken und erst dann ggf. etwas dazu schreiben! Ich mache Verkehrsüberwachung tagtäglich. Mir brauchst Du nicht zu erzählen, was wann wo unter welchen Umständen passieren kann. Kann es sein, daß Du mich bzw. das, was ich geschrieben habe, überhaupt nicht verstanden hast? Das kursiv geschriebene ist nicht meine Meinung, sondern ein Zitat aus entspr. Gesetzestexten bzw. aus den Erläuterungen dazu. Also: Lesen, DENKEN (und natürlich auch verstehen), schreiben! Heisst du cleaner? Erst lesen, dann schreiben. Quote Link to post Share on other sites
Cleaner 0 Posted May 12, 2003 Report Share Posted May 12, 2003 LOL wer sich Gast-Gast nennt und so ein dermassen grosse Fresse hat, der sollte mir auch liebernicht im Strassenverkehr begegnen! Au man was hier so alles rumfleucht Ich habe lediglich meine Meinung zu diesem Thema gesagt, wenn nun ein GAST_GAST der Meinung ist nach einer Woche eine Diskussionaufholen zu wollen und dabei nun wirklich gar nichts versteht, dann tuts mir echt leid für GAST_GAST. Auch an Dich ein dickes ROFL Quote Link to post Share on other sites
Cleaner 0 Posted May 12, 2003 Report Share Posted May 12, 2003 Eins wüsst ich dann doch noch ganz gern von Gast_Gast: Das Fahrtenbuch ist auch uebel, wenn sie der Halter oder der Fahrer, hier greift die Halterverantwortlichkeit, aus der Affaire ziehen will, obwohl er genau Woher weisst Du das bloss? Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 12, 2003 Report Share Posted May 12, 2003 Aufgrund deiner benutzten Vokabeln will ich eigentlich nicht antworten. Das muss echt nicht sein. Vorallem als registrierter so zu schreiben ist doch echt panne. Ist ja schon fast einer Drohung über die ich nur lachen kann. Aber um deine Frage sachlich zu beantworten: Ich sehe solche Beispiele oft genug vor Gericht. Auf weitere nette Beiträge. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 12, 2003 Report Share Posted May 12, 2003 Der Beitrag mit dem Fahrtenbuch wa übrigens nicht von mir, auch wenn da Gast Gast stand. Aber trotzdem danke für die Anmache. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted May 13, 2003 Report Share Posted May 13, 2003 @ Gast-Gast Danke für Ihre klaren Worte! Da haben Sie es den bösen Sündern ja mal wieder richtig besorgt. Nach der Lektüre bin ich tief in mich gegangen und nun auf dem Wege der Besserung. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 13, 2003 Report Share Posted May 13, 2003 Den Sündern kann man nichts zeigen. Und dem Oberlehrer K. der immer das letzte Wort hat, ebensowenig Quote Link to post Share on other sites
Cleaner 0 Posted May 19, 2003 Report Share Posted May 19, 2003 @Kaimann: Genau, auf diesen Moment habe ich gewartet, endlich bringt mich einer auf den Pfad der Guten. @Guest: Es ist Panne sich anzumelden und so zu schreiben? Ich find es eher traurig das man sich als Guest ausgibt und hier so ein Bla ablässt. lach Quote Link to post Share on other sites
Cleaner 0 Posted May 19, 2003 Report Share Posted May 19, 2003 Aber wo wird das hier alles noch hinführen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Jonas Posted May 20, 2003 Report Share Posted May 20, 2003 hi! mir hat der fahrlehrer den tipp gegeben (ich weiß nicht, inwieweit das stimmt), bei auferlegung eines fahrtenbuches das auto für einen tag abzumelden, da das fahrtenbuch nur für den zeitraum gilt, bis das auto wieder abgemeldet ist. meldet man es einen tag später wieder an, ist das fahrtenbuch keine pflicht mehr; ausser man ist so schlau und begeht den gleichen fehler noch einmal. natürlich kostet die ganze chose etwas, aber immernoch besser als ein fahrtenbuch zu führen, denke ich. viele grüße von einem führerscheinneuling der heute geblitzt worden ist und deshalb hier gelandet ist Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 20, 2003 Report Share Posted May 20, 2003 Naja, dann sollte dein Fahrlehrer sich besser den § 31a StVZO noch mal genau durchlesen: §31a Fahrtenbuch (1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen. [...] Also, ab- und wieder anmelden bringt nichts. Die einzige Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug auf eine andere Person zuzulassen. (aber irgendwann gehem einem die Ersatzhalter bestimmt auch aus. Spätestens, wenn ich ein Auto meines Kumpels auf micht zugelassen hätte und er nochmal Mist baut, so daß ich dann auch ein Fahrtenbuch führen müsste, würde ich ihm doch mit Anlauf in den Hintern treten) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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