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Hat jemand sowas schonmal erlebt?


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Guest Cleaner

Ich erzähl Euch jetzt mal eine Geschichte und haette gern gewusst was Ihr dazu meint:

 

Es war einmal... :lol:

 

Ich bekomme ein Anzeige einer Ordnungswidrigkeit aufgrund eines Rotlichtverstosses.

Zeuge: PK "Müller"

 

Da dacht ich mir, dass gib mal schön zu einem Anwalt, denn eine Anzeige aufgrund einer

Stoppuhr kann ja wohl nicht sein.

 

Mein Anwalt legt Widerspruch ein und möchte einen Stellungnahme von PK "Müller".

Herr "Müller" macht die Aussage er hätte uns beim überfahren einer Kreuzung trotz rotzeigender

Signalanlage beobachtet.

Seine Messung, erfolgte mit einer STOPPUHR

Herr "Müller" kann aber leider keine Angaben zu der Person hinterm Steuer machen.

Nichteinmal ob Männlein oder Weiblein.

 

Seine "Beweise" sind lediglich das Kennzeichen und die Stoppuhr.

 

Die Rote Ampel wurde zur Rush Hour auf eine der grössten Kreuzungen Berlins überfahren.

Was mich ein bissl wundert ist, dass der Fahrer oder Fahrerin noch am leben ist.

 

Wir machten die Aussage das wir aufgrund dieser Aussage den Taeterkreis nicht einengen können

und sowieso das Messverfahren für "lächerlich" halten.

 

Das Wort "lächerlich" wurde natuerlich förmlich umschrieben.

 

Das Ergebnis:

 

- Die Aussage des Polizisten ist nicht anzuzweifeln, da sie plausibel klingt.

- Nach eingehender Prüfung des Messverfahrens mit der Stoppuhr ist man zum

Schluss gekommen, dass Mess- oder Anwendungsfehler auszuschliessen sind.

- Der Halter des Fahrzeuges versucht mit allen möglichenkeiten, die Ermittlung

des Täters zu verhindern.

 

Strafe: 79,90 (Führung von Fahrtenbuch)

68,90 (Aufwand Widerspruch)

1,73 (notwenidge Auslagen)

--------

150,53 Euro gesamt

======

 

Auferlegung eines Fahrtenbuches für die Dauer EINES Jahres.

 

 

____________________Schnipp_____________________________

 

Hallo? Hab irgendwas verpasst?

 

Ein Polizist ist in seiner Aussage plausibel, indem er sich auf eine Kreuzung stellt

und mit einem nicht anzuzweiflenden und von Fehlern ausgeschlossem Messverfahren

mit einer Stoppuhr, ein Kfz in der Rush Hour Berlins auf frischer Tat ertappt über ROT zu fahren?

 

Sry, aber wie soll ich als Halter einen täter ermitteln, wenn mit der werte Herr Polizist nicht

mal sagen kann, wer oder was am Steuer sass?

 

Das Auto fahren rund 4 Personen?

 

Warum sollte ich einen dieser 4 Personen ohne wirklich aussagekräftige Beweise belasten?

 

Ein weiterer Widerspruch ist nicht möglich, die einzige Möglichkeit wäre eine Klage gegen das Land Berlin.

 

Super und das alles ohne Rechtsschutz des Halters, denn der hat keine nur die Fahrer haben eine.

Denn der Halter ist nur Halter aus versicherungstechnischen Gründen und fährt 10 Jahre kein Auto mehr.

 

Jetzt frag ich Euch, hat jemand schonmal sowas erlebt?

Über die 150 Euro komm ich ja noch schmerzend hinweg, aber eine Fahrtenbuchauferlegung

und das gleich von einem Jahr?

Der Halter hat nicht mal einen Punkt auf dem Konto.

 

viele gruesse Cleaner

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Also ...

 

das Messverfahren mit Stoppuhr ist sicherlich ungenauer als andere technisch aufwendigere Messverfahren. Daher wird bei der gemessenen Zeit wohl auch eine groessere Toleranz abgezogen. Es ist sogar zulaessig, wenn der Polizist die Sekungen ZAEHLT: "Einundzwanzig, zweiundzwanzig, ....."!!

Da ist wohl nicht dran zu ruetteln.

 

Ist die Aussage plausibel? Wenn ein Polizist das zufaellig beobachtet haette, dann koennte auch ein Irrgum ins Spiel gebracht werden (ob mit Erfolg, ist fraglich). Wenn er aber schon mal extra da steht, um Rotlichtsuender zu beobachten (und davon ist auszugehen, da er eine Stoppuhr dabei und benutzt hatte), dann kann man nicht davon ausgehen, dass das Vergehen auch wie beobachtet stattgefunden hat; seine Aussage ist dann also plausibel.

 

Nach laengerer Zeit (z.B. nach 3 Wochen) muss man sich nicht unbedingt mehr so genau erinnern koennen, wer der Fahrer war. Nach kurzer Zeit allerdings sollte das kein grosses Problem sein. Die Zeit nach dem Vorfall wird mit ein wesentlicher Faktor sein, wie das Nicht-Nennen des Fahrers beurteilt wird, ob es sich um ein Nicht-mehr-wissen handelt oder ob man zu der Ueberzeugung gelangt, dass das Identifizieren des Fahrers bewusst verhindert werden soll. Und letzteres beguenstigt die Auflage eines Fahrtenbuchs enorm!

 

Wenn ein Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann muss kein Fahrtenbuch auferlegt werden, aber es KANN!! Es handelt sich dabei NICHT um eine Strafe sondern um eine Massnahme, die es in Zukunft moeglich macht, den Fahrer zu ermitteln. Sofern es zuvor passiert ist, dass ein Fahrer nicht ermittelt werden konnte, liegt dies im Ermessen der entsprechenden Behoerde, weshalb ein Einspruch dagegen eigentlich nicht moeglich ist.

 

Haettest du in dem Sinne geantwortet, dass du nach dieser Zeit von .... (hoffentlich min 3 Wochen) dich nicht mehr erinnern kannst, wer gefahren ist, dass du aber an alle bekannt machst, in Zukunft .... bla bla bla..., dann haette man wohl kaum mit der Auflage eines FB reagiert. Dieser Versuch, die Messmethode als laecherlich hinzustellen und vielleicht die eine oder andere Aeusserung hat dann wohl dazu gefuehrt, dass man sich bei der Behoerde auf den Arm genommen fuehlte und davon ausging, dass du ganz sicher weisst, wer gefahren ist (wahrscheinlich du selbst) und du sie nur austricksen und um eine Strafe herumkommen willst. (Mal ganz einfach ausgedrueckt). Und dann entscheiden sich die schon mal ganz schnell auch beim ersten Mal fuer ein Fahrtenbuch.

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Meines Wissens ist es nicht erlaubt von einem qualifizierten Rotlichtversoß auszugehen, wenn der Polizist nur "Einundzwanzig, zweiundzwanzig, ....." zählt! Hier kann man nur nach dem einfachen Verstoß bestraft werden.

 

Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, deshalb schaue ich heute Abend nochmal nach und Poste die Quelle.

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Ob das mit dem Zaehlen moeglich ist fuer einen qualifizierten Verstoss, da streiten sich die Geister. Da weiss ich lediglich aus einem anderen Forum von Fachleuten, dass es meist dann ausreicht, wenn der Polizist die Beobachtung nicht beilaeufig macht sondern sich gezielt dahinstellt, um bewusst Rotlichtverstoesse zu registrieren. Ausserdem reicht ein "21, 22" nicht ganz aus; es muessen bei dieser Zaehlung, so weit ich mich erinnern kann, fuer einen qualifizierten Verstoss so viele Sekungen gezaehlt werden, dass es auch "sicher" mehr als eine Sekunde ist, wobei die meisten Gerichte von vier Sekunden (Zaehlung: 21, 22, 23, 24) ausgehen.

 

Dafuer moechte ich jetzt aber nicht die Hand ins Feuer legen. Aber wozu haben wir den Sherrifs hier im Forum?

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Das sehe ich ähnlich wie Franticek.

 

Die Messung mit einer Stoppuhr ist grundsätzlich zulässig, die Messung soll ja nur belegen, ob der Verstoß unter oder über einer Sekunde nach der Umschaltung auf Rot erfolgte. Das gleiche gilt für das Zählen bei einer gezielten Rotlichtüberwachung. Der einfache Rotlichtverstoß kann ohne Messung direkt durch Beobachtung durch einen Polizisten erfolgen.

 

Entscheidend für die Fahrtenbuchauflage ist aber folgender Satz:

 

Der Halter des Fahrzeuges versucht mit allen möglichenkeiten, die Ermittlung des Täters zu verhindern.

 

Als Zeuge ist man zur Mithilfe verplichtet. Hier wird Cleaner nicht nur vorgeworfen, nicht geholfen zu haben, sondern als Zeuge sogar den Täter durch seine Aussage geschützt zu haben. Damit ist die Auflage des Fahrtenbuchs gerechtfertigt.

 

Wenn Cleaner dagegen angehen will, muß er erst mal feststellen, auf Grund welcher Äußerungen von ihm die Behörde zu dieser Annahme gekommen ist. Einfaches Schweigen reicht zu dieser Beschuldigung nicht aus, da es sein könnte, daß er selbst gefahren ist. Dann müßte er, am besten mit Hilfe eines Anwalts, nachprüfen, ob die Aussagen von den Behörden wirklich als aktive Verschleierung des Täters gedeutet werden dürfen.

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Hi und erstmal Danke für Eure Antworten!

 

Wer zu dem Tatzeitpunkt gefahren ist, weiss ich wirklich nicht.

Die Tat lag bei der Anzeige rund 4 Wochen zurueck.

 

Da wir sehr viel fahren kann ich nicht ausmachen wer vor vier Wochen wo war.

 

ABER, wir haben der Polizei, bzw. dem Landeseinwohneramt mittgeteilt und im Anschreiben deutlich gemacht

dass wir alles zur Aufklärung beitragen würden, wenn der werte Herr Polizist unter hoher Anstrengung seine

grauen Zellen nach etwas mehr Details befragt.

 

Zum Thema PLAUSIBEL,

 

das heisst es kann sich jeder polizist mit einer Stoppuhr an eine Kreuzung stellen und nach Rotsündern ausschau

halten?

Mir kann aber keiner erzählen, dass das Messverfahren Stoppuhr fehlerfrei ist. Allein die Reaktionszeit des Menschens

kann mehrere Sekunden betragen.

 

Zumal wo iss der Beweis? Es ist doch alles in allem nichts als eine einzige, subjektive Aussage eines Polizisten!?!

 

Mal angenommen (etwas überzogen um es deutlich zumachen) ein Polizist stellt sich an eine Kreuzung

und schreibt jeden zweiten Wagen auf der als letztes die Grünphase durchquert.

Ob er was misst oder nicht, es gibt weder ein Foto noch einen weiteren Zeugen. Das heisst, man kann als Polizist aufschreiben

was man will und alles plausibel darstellen.

Oder könnte einer von Euch nach vier Wochen mit Sicherheit sagen oder noch bessser BEWEISEN das er nicht über Rot gefahren ist?

Auch wenns der Polizist gesehen haben mag?

 

Für mich klingt das (auch wenn jetzt der ein oder andere sagt: "jaja erwischen lassen und aufregen, das haben wir gern") nach Abzocke.

 

Es reicht doch nicht das der Polizist einen Stoppuhr in der Hand hat...nein....er muss die Stopuhr in der Hand halten, auf die Ampel schauen, auf den weissen Balken am Boden , auf das Fahrzeug, muss dann schalten dass man über Rot faehrt, muss die Stoppuhr starten, muss sie wieder anhalten und muss sich das Kennzeichen notieren....

 

Also wenn das einer als BEWEIS darstellen kann, gehört demjenigen ein gehöriger Applaus und ein Jahresvertrag für den Zirkus.

 

:lol::o:o

 

gruss Cleaner

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@cleaner

 

Da sind Sie ja ganz schön hinterrücks drangekriegt worden.

 

Und da wundern sich diese "Verkehrüberwacher" über Meßtrupp- und Denunziantenhasser .

 

Vielleicht sollte man die Jungs der Behörden auch noch mit ins Herz schließen (Herzliche Grüße an die Puttkammerstraße).

 

MfG

 

Kaimann

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Ich denke schon, daß ich in der Lage bin, rot von gelb zu unterscheiden. Mein Blickfeld umfasst auch nicht nur einen engen Punkt, ich kann eine Ampel beobachten und sehe, daß sich ein Auto nähert. Wechselt nun, die Ampel auf rot, ist es der Bruchteil einer Sekunde, bis ich die Haltelinie im direkten Blick habe.

Auch sollte der Kollege in der Lage sein, die Stopuhr zu bedienen, ohne draufschauen zu müssen.

Du hast auch nicht gesagt, wie hoch der Verstoß gewesen sein soll. Zeigt die Stoppuht einen Wert von 1,2 Sek an, so wäre dieser anzuzweifeln, zeigt sie z.B. einen Wert von 4 Sek oder mehr an, so steht außer Frage, daß du auch nach Abzug aller Sicherheitsabschläge die LZA nach mehr als einer Sekunde Rotlicht überquert hast.

 

Wir hatten auch schon mehrfach das Thema, daß es uns theoretisch möglich ist, irgendwelche Leute anzuzeigen, die nichts gemacht haben. Wenn du meine vielfachen Antworten darauf lesen willst, benutze bitte die Suchfunktion, ich habe keine Lust, auf einen solchen Quatsch nochmal einzugehen (@ Dauer-Gast: Auch mit dir möchte ich in diesem Thread keine Diskussion zu diesem Thema führen :B): )

 

Zum auch schon oft angesprochenen Thema Zeitmessung durch Zählen hier zwei Urteile, die ich spontan finden konnte:

 

Bei einem Rotlichtverstoß kann für die Feststellung der Rotlichtzeit die Schätzung "21-22" eines die Lichtzeichenanlage gezielt überwachenden Polizeibeamten dann ausreichen, wenn andere Umstände die Richtigkeit der Schätzung erhärten.

OLG Hamm, Beschluß vom 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96

 

Das Zählen eines erfahrenen Polizisten mit "21,22,23", der zur gezielten Rotlichtüberwachung eingesetzt ist, reicht als Beweis aus, um ein Fahrverbot zu verhängen.

OLG Hamm (AZ: 2 Ss Owi 786/96 - 07/96).

 

Gruß

Goose

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@Goose:

 

Ok Du bist Polizist wie ich bisher erlesen konnte, aber deshalb würde ich an Deiner Stelle nicht von Quatsch sprechen.

 

Man wird wohl auch den Job eines Polizisten anzweifeln dürfen, genauso wie man den Job eines Bäckers anzweifeln kann, wenn einem

morgens die Brötchen nicht schmecken.

Das man als Polizist und Gesetzeshüter sehr empfindlich drauf reagiert, sieht man ja allzu oft.

 

Komischerweise konnte bisher keine "zeit" der Überschreitung in Erfahrung gebracht werden.

Was meine Skepsis gegenüber diesem "Freund und Helfer" nur noch mehr verhärtet.

 

Aber was solls, bevor dieses hier nun in einen Streit ausartet, will ich es dabei belassen und freue mich über die zahlreichen Antworten.

 

Trotzdessen frag ich mich in was für einer Paranoiden Welt wir leben.

Das sich ein Polizist (in Berlin gibs ja sonst nichts zu tun) an eine Kreuzung stellt und angeblich irgendwelche Rotlichverstösse

anzeigt.

Iss ja beinahe so schlimm, wie die Hundertschaft die sich nachts vor langweilliger an die parkplätze stellt und die Autos abschleppen, die auf einer wiessen linie stehen... :B):

 

Aber was solls, der Staat braucht Geld und wir unterstützen ihn halt..

 

gruss Cleaner

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So, ich habe auch nochmal nachgeschaut und folgendes gefunden:

Kommentar zur STVO von Roland Schurig (11. Auflage):

Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rot länger als 1 Sekunde) reicht bloßes Mitzählen oder Schätzung eines Polizeibeamten nicht aus (BayObLG VerkMitt 1996 Nr.70; OLG Jena NZV 1999, 304); wohl aber bei weiteren Festellungen (OLG HammVRS 92, 441; VerkMitt 1997 Nr. 101) oder mit geeichter Stoppuhr, wobei eine Fehlertoleranz von 0,3 Sekunden abzuziehen ist (BayObLG DAR 1995, 299).

 

Dies wiederspricht ein wenig den Urteilen von Goose, aber ich denke es kommt hier stark auf den Richter an.

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@Cleaner

 

Trotzdessen frag ich mich in was für einer Paranoiden Welt wir leben.

Das sich ein Polizist (in Berlin gibs ja sonst nichts zu tun) an eine Kreuzung stellt und angeblich irgendwelche Rotlichverstösse

anzeigt.

Iss ja beinahe so schlimm, wie die Hundertschaft die sich nachts vor langweilliger an die parkplätze stellt und die Autos abschleppen, die auf einer wiessen linie stehen... 

 

Aber was solls, der Staat braucht Geld und wir unterstützen ihn halt..

Och nö.... das hatten wir doch nun schon wirklich oft genug! Allmählich wird's wirklich langweilig, ewig die gleichen abgedroschenen Parolen zu hören.

 

 

@Matte

 

Bzgl. Deiner Aussage der geeichten Stopuhr: stimmt!

 

Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes:

 

Insbesondere bei der Feststellung durch „Schätzung“, dass das Rotlicht länger als eine Sekunde andauerte, müssen Polizeibeamte dem Tatrichter weitere Anhaltspunkte darlegen, die eine Überprüfung auf Zuverlässigkeit der Messung zulassen. So sollten Aussagen über die Geschwindigkeit des Fz, die Entfernung von der LZA bei Lichtwechsel auf Rot, die Art und Weise der Schätzung (z. B. Zählen) oder ein zeitlich eingrenzbarer Vorgang, an dem sich die Schätzung orientiert hat, gemacht werden (OLG Köln v. 2. 1. 2001 in VRS 100, 140).

 

Es ist also durchaus erlaubt zu zählen. Nur muß man dann noch ein paar andere "Daten" liefern können.

 

Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von @Goose nur anschließen. Sinngemäß bzw. exakt die gleichen Passagen habe ich in diversen einschlägigen Fachbüchern auch gefunden. Es muß sich dabei aber eben um eine gezielte Rotlichtüberwachung handeln.

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@Bluey

 

Och nö.... das hatten wir doch nun schon wirklich oft genug! Allmählich wird's wirklich langweilig, ewig die gleichen abgedroschenen Parolen zu hören.

Das sind weder Parolen noch sonstewas....LOL...

 

Ich kann mich nur noch einmal zitieren, auf Deinen Satz:

 

Man wird wohl auch den Job eines Polizisten anzweifeln dürfen, genauso wie man den Job eines Bäckers anzweifeln kann, wenn einem

morgens die Brötchen nicht schmecken.

Das man als Polizist und Gesetzeshüter sehr empfindlich drauf reagiert, sieht man ja allzu oft.

 

Auch ich muss es hinnehmen wenn sich ein Kunde beschwert und werde ihm sicher nicht sagen: "och nööö lassen doch diese immergleichen Parolen das haben se doch selber kaputt gemacht und das auch noch mit Absicht! Was sie sagen iss doch eh völliger QUATSCH."

 

:B)::D:huh:

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Auch ich muss es hinnehmen wenn sich ein Kunde beschwert und werde ihm sicher nicht sagen: "och nööö lassen doch diese immergleichen Parolen das haben se doch selber kaputt gemacht und das auch noch mit Absicht! Was sie sagen iss doch eh völliger QUATSCH."

Und wie reagierst du auf die Anschuldigung, du würdest ihn betrügen, du würdest Teile austauschen, die noch völlig in Ordnung sind, nur um Geld zu verdienen und bei deinem Chef besser angesehen zu sein?

Ich denke, zunächst würdest du eine solche Anschuldigung als absolute Frechheit betrachten, wenn du sie drei Mal am Tag hörst, hängt es dir irgendwann zum Hals heraus.

 

Gruß

Goose

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Und wie reagierst du auf die Anschuldigung, du würdest ihn betrügen, du würdest Teile austauschen, die noch völlig in Ordnung sind, nur um Geld zu verdienen und bei deinem Chef besser angesehen zu sein?

 

Sind Sie eigentlich von der Notwendigkeit und vom Sinn der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, die Sie ja sicher nicht nur freiwillig, sondern wohl oft auch auf Anordnung Ihrer Vorgesetzten durchführen, überzeugt. Kommen nie leiseste Zweifel auf, sind Zweifel überhaupt zugelassen?

 

 

MfG

 

Kaimann

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@Goose

 

Und wie reagierst du auf die Anschuldigung, du würdest ihn betrügen..

Cleaner hat die Unfehlbarkeit der Polizisten und die Notwendigkeit so mancher Maßnahme angezweifelt. Wo steht etwas von "betrügen"? Jetzt gleich mit einer Straftat zu kontern ist keine De-Eskalationspolitik. Es verstärkt nur den Eindruck, daß manche Polizisten Kritik als Blasphemie auffassen (war jetzt selbst eine Übertreibung, doch es gibt solche anfälligen Berufsgruppen. Auch Lehrer und Pfaffen zählen dazu).

 

MfG

 

Thomas

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Nein, daß auch wir nicht unfehlbar sind habe ich nie bestritten.

 

Der Satz "Das sich ein Polizist (in Berlin gibs ja sonst nichts zu tun) an eine Kreuzung stellt und angeblich irgendwelche Rotlichverstösse anzeigt."klingt für mich aber nicht nach Irrtum sondern nach der Unterstellung von Willkür. Und dagegen verwehre ich mich.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Der Satz "Das sich ein Polizist (in Berlin gibs ja sonst nichts zu tun) an eine Kreuzung stellt und angeblich irgendwelche Rotlichverstösse anzeigt."klingt für mich aber nicht nach Irrtum sondern nach der Unterstellung von Willkür. Und dagegen verwehre ich mich.

Bei "irgendwelche angeblichen Rotlichtverstöße" hätte ich zumindest "Wurschtigkeit" vermutet, könnte Deine Reaktion aber verstehen. :B):

Aber eine "angebliche Anzeige" war in Wirklichkeit evtl. doch nur ein erhobener Zeigefinger und mündliche Verwarnung. Es wird ja viel übertrieben. Ein nachweisbarer korrekter Betrugsvorwurf gegen einen Polizisten wäre natürlich ein dickes Ding, was viel Staub aufwirbelt. Das kostet schnell Job und Pension. Und dem Anzeigeerstatter gute Nerven, wenn er nicht gerade ein VIP ist.

 

MfG

 

Thomas

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Es ist tatsächlich verblüffend, wie die Polizisten hier im Forum die Handlungen eines ihnen unbekannten Kollegen aus Berlin in Schutz nehmen. So, als ob dem keine Fehler unterlaufen könnten. Warum wird nicht die Möglichkeit des Irrtums in Betracht gezogen? Vielleicht wurde nur das Kennzeichen falsch abgelesen, was bei einem fahrenden Fahrzeug aus größerer Entfernung durchaus denkbar ist?

Offensichtlich halten sich die Polizisten alle für unfehlbar und werden in dieser Ansicht durch gläubige Richter unterstützt.

 

MfG Gert

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Warum wird nicht die Möglichkeit des Irrtums in Betracht gezogen? Vielleicht wurde nur das Kennzeichen falsch abgelesen, was bei einem fahrenden Fahrzeug aus größerer Entfernung durchaus denkbar ist?

 

Logisch, die Möglichkeit eines Irrtums muss man immer in Betracht ziehen, aber wie siehts mit der Möglichkeit aus, dass die Ampel wirklich Rot war? Vielleicht verrät uns Cleaner das hier mal, so in aller Anonymität.

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Es ist tatsächlich verblüffend, wie die Polizisten hier im Forum die Handlungen eines ihnen unbekannten Kollegen aus Berlin in Schutz nehmen. So, als ob dem keine Fehler unterlaufen könnten. Warum wird nicht die Möglichkeit des Irrtums in Betracht gezogen? Vielleicht wurde nur das Kennzeichen falsch abgelesen, was bei einem fahrenden Fahrzeug aus größerer Entfernung durchaus denkbar ist?

Offensichtlich halten sich die Polizisten alle für unfehlbar und werden in dieser Ansicht durch gläubige Richter unterstützt.

 

MfG Gert

Es ist tatsächlich verblüffend, wie die Forumsteilnehmer hier im Forum die Handlungen eines ihnen unbekannten VT in Schutz nehmen. So, als ob dem keine Fehler unterlaufen könnten. Warum wird nicht die Möglichkeit des Irrtums in Betracht gezogen? Oder gar die Möglichkeit, er könnte zurecht bestraft worden sein?!

Offensichtlich halten sich die betr. VT alle für unfehlbar und werden in dieser Ansicht durch gläubige Forumsteilnehmer/Leser unterstützt.

 

Fällt Dir was auf? :B):

 

Wenn wir hergehen und jemanden "beschimpfen", so geht gleich das Gejaule los: ihr kennt ihn doch gar nicht / woher wollt ihr wissen, daß er nicht die Wahrheit sagt / man muß erst einmal davon ausgehen, daß er/sie nicht lügt / etc.

Genauso gehe ich erst einmal davon aus, daß jeder Kollege korrekt arbeitet.

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@ bluey

 

Ich habe keinen VT in Schutz genommen!! Ich habe nie behauptet, dass Cleaner im Recht ist. Ich habe nur auf die Möglichkeit des Irrtums durch deinen Kollegen hingewiesen.

 

Mein Schwiegervater wurde vor einigen Jahren in der Kreisstadt wegen Überschreitung der zulässigen Parkzeit angezeigt.

Er hatte das Glück, dass das notierte Kennzeichen zu seinem Traktor gehörte, mit dem er dort nie geparkt hatte.

Erst nachdem der Widerspruch erfolglos blieb und er selbst auf dem Ordnungsamt nachhakte, wurde der Irrtum bemerkt (Außer dem Kennzeichen war noch die PKW-Marke vermerkt gewesen)

 

Wenn bereits einer Politesse beim Notieren des Kennzeichens bei einem stehenden Fahrzeug Zahlendreher unterlaufen, wie willst du bei deinem Kollegen das ausschließen?

 

Die aggressive Art, mit der du auf mein Schreiben reagierst, zeigt nur, dass du dich (und deine Kollegen?) wirklich für unfehlbar hälst.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, das ist kein Vorurteil, das ist Realität.

Der Corps-Geist lebt, Hurra Deutschland

(Den Vergleich zur Vopo verkneife ich mir)

 

MwfG Gert

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Das nun solch eine Diskussion ins Laufen kommt hätte ich weder gedacht noch gewollt.

 

@HugoKlein:

 

Wie ich anfangs schon schilderte kann ich nicht sagen ob ich über Rot gefahren sein soll oder nicht. Mir ist dies nicht bewusst.

Da ich es, wie auch schon erwähnt, an der Kreuzung an der ich über Rot gefahren sein soll in der Rush Hour Berlins für

Lebensgefaehrlich halte.

 

Wie ich auch schon erwähnte, hat handelt es sich bei dem Halter um eine Person die seid zehn Jahren kein Auo mehr fährt.

Anonymität hin oder her, wenn ich GEBLITZT werde, zahle ich ohne Aufstand meine Strafe und gut iss.

Wenn ich beim überqueren einer roten Ampel GEBLITZT werde, würde ich 4 Wochen zu Fuss gehen und die Strafe ohne Aufstand bezahlen.

 

Wenn mich aber ein Polizist mit einem, in MEINEN AUGEN, absolut unglaubwürdigen Messverfahren anzeigt, ist irgendwann ein Punkt erreicht an der sich auch ein VT mal wehren darf.

Und es soll mir hier keiner erzählen, auch nicht die Sherrifs hier, dass sie nicht das selbe machen würden.

 

Was meint ihr wieso ich mit Anwaltlicher "Hilfe" Widerspruch gegen diese Anzeige eingelegt habe?

 

A) Messverfahren unglaubwürdig, zu Fehlertolerant

B) Weil ich nicht sagen kann wer gefahren ist

 

Wenn der Halter seid zehn Jahren kein Auto mehr gefahren ist, wieso habe ich ihn dann nicht einfach an meiner Stelle, DENN ICH BIN JA MEINER SCHULD 100% BEWUSST, die Strafe antreten lassen????

 

Der ohnehin Fussgaenger haette ja gar nichts davon mitbekommen, aber NEIN man kann sich doch nicht alles gefallen lassen.

 

ICH BIN MIR KEINER SCHULD BEWUSST!!!! :B):

 

 

 

@Goose:

 

Es ist richtig das man erstmal von einer fehlerfreiheit seiner Handlung ausgeht.

Aber bei einigen Polizisten wird dies zum AUTO-RESPONSE.

Egal was passiert ich bins nicht gewesen, Fehler KANN ich GAR NICHT machen, der Täter MUSS Schuld sein.

 

Wäre die Polizei ein Dienstleistungs Unternehmen, könnten sie mit der Beantragung des Gewerbescheins das Insolvenzverfahren einleiten, bei solchen Ansichten.

 

gruss [Cleaner]

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Ich habe keinen  VT in Schutz genommen!! Ich habe nie behauptet, dass Cleaner im Recht ist. Ich habe nur auf die Möglichkeit des Irrtums durch deinen Kollegen hingewiesen.

1. ich meinte das auch eher allgemein.

2. natürlich kann sich der Kollege geirrt haben. Ich sage ja auch nur, daß man genauso gut davon ausgehen kann, daß der Kollege richtig lag, wie man grundsätzlich hier davon ausgeht, daß der Poster unschuldig ist.

 

Mein Schwiegervater wurde vor einigen Jahren in der Kreisstadt wegen Überschreitung der zulässigen Parkzeit angezeigt.

Er hatte das Glück, dass das notierte Kennzeichen zu seinem Traktor gehörte, mit dem er dort nie geparkt hatte.

Ich bin keineswegs unfehlbar. Ich habe auch schon Fehler gemacht. Es ist auch keine Schande, Fehler einzugestehen. Aber prozentual gesehen sind mir bei der Fülle an Kennzeichen, die ich aufgeschrieben habe, und in dem Zusammenhang bei der Menge an Anzeigen, die ich geschrieben habe, nur ein paar Mal (erinnern kann ich mich wirklich nur an 2 Fälle) Kennzeichendreher unterlaufen. Die wurden aber entspr. bemerkt und behandelt, OHNE daß der Betr. dadurch Nachteile erlitt oder Schwierigkeiten bekam.

 

Wenn bereits einer Politesse beim Notieren des Kennzeichens bei einem stehenden Fahrzeug Zahlendreher unterlaufen, wie willst du bei deinem Kollegen das ausschließen?

Wie gesagt: ich schließe das nicht grundsätzlich aus, ich gehe nur grundsätzlich davon aus, daß die Kollegen korrekt arbeiten. Ausnahmen bestätigen die Regel. :D

 

Die aggressive Art, mit der du auf mein Schreiben reagierst, zeigt nur, dass du dich (und deine Kollegen?) wirklich für unfehlbar hälst.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, das ist  kein Vorurteil, das ist Realität.

1. das war überhaupt nicht aggressiv

2. zur Unfehlbarkeit s.o.

3. der Punkt mit der Krähe ist Blödsinn. Natürlich unterstützen "wir" uns genauso, wie es in anderen Berufen auch üblich ist. Dein Spruch ist da völlig fehl am Platz.

 

Der Corps-Geist lebt, Hurra Deutschland. (Den Vergleich zur Vopo verkneife ich mir)

Ich nenne es eher Kollegialität und "Vertrauen". Deinen Klammervermerk habe ich mal übersehen. Der ist nämlich ziemlich daneben :B):

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@ bluey

 

ich glaube nicht, dass ein Polizist in diesem Fall vorsätzlich falsche Angaben macht, das stand ja auch nicht zur Debatte. Hier war es doch so, dass ein Fahrzeug auf eine Person angemeldet war, die seit Jahren selbst nicht mehr fährt, das Fahrzeug aber von 4 Fahrern benutzt wird. Da kann doch nur aus dem Kennzeichen (selbst wenn es richtig abgelesen war) noch kein Rückschluss auf den Fahrer gezogen werden.

 

Nehme zur Kenntniss, dass du nicht unfehlbar bist, das ist niemand.

Ich auch nicht das mit Krähe, Corps und V... war Ausdruck meiner Ärgernis, die ist verflogen, bitte um Entschuldigung. Fällt mir nicht ganz leicht, hätte es lieber als PM geschickt. Da ich das öffentlich geäußert habe, nehme ich das auch öffentlich zurück.

Den Ausdruck "aggressiv" habe ich im Sinn von "gereizt" (und nicht brutal!) gemeint. Dazu stehe ich aber auch.

 

MfG Gert

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Da kann doch nur aus dem Kennzeichen (selbst wenn es richtig abgelesen war) noch kein Rückschluss auf den Fahrer gezogen werden.

Richtig. Und da die Ermittlung des Fahrers nicht mehr möglich ist, wird gegen den Halter ein Fahrtenbuch erlassen. Das ist rechtmäßig, Grundlage ist der § 31a StVZO

 

§31a StVZO Fahrtenbuch

 

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

 

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

 

vor deren Beginn

 

Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

 

amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

 

Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

 

nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

 

(3) Der Fahrzeughalter hat

 

der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

 

sonst zuständigen Personen

 

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren.

 

Ich verstehe also die Aufregung nicht.

Geht es jetzt darum, daß angezweifelt wird, ob der Kollege das Kennzeichen richtig abgelesen hat? Natürlich kann es in Ausnahmefällen zu einem Ablesefehler kommen, aber grundsätzlich vertraue ich zunächst der Aussage meines Kollegen.

 

Leider steht im Ursprungsposting nichts von der Dauer der Rotlichtphase.

 

Gruß

Goose

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Die "Anzeige" war wenn ich richtig gelesen habe 4 Wochen nach der Tat.

Für ein Fahrtenbuch müsste die Anhörung doch innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Dies gilt nur nicht, wenn dem Erinnerungsvermögen des Halters mit einem Lichtbild auf die Sprünge geholen wird, was hier jedoch nicht vorliegen dürfte.

Also müsste meines Erachtens die Fahrtenbuchauflage falsch sein, oder ?

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Es reicht doch nicht das der Polizist einen Stoppuhr in der Hand hat...nein....er muss die Stopuhr in der Hand halten, auf die Ampel schauen, auf den weissen Balken am Boden , auf das Fahrzeug, muss dann schalten dass man über Rot faehrt, muss die Stoppuhr starten, muss sie wieder anhalten und muss sich das Kennzeichen notieren....

Also m.E. muss das Messverfahren anders laufen: Der Polizist drueckt die Stoppuhr, wenn die Ampel auf Rot schalet, und dann wieder, wenn einer bei Rot drueber donnert. Wie sonst soll festgestellt werden, wie lange die Rotlichtphase schon andauerte? Soll heissen, Druck auf den Knopf der Stoppuhr, wenn der Rotlichtsuender aktiv wird - und zum Druecken der Stoppuhr brauche ich nicht draufzuschauen - Blick auf das Kennzeihen und fertig ist die Anzeige.... Ergo: Fehlerquelle etwas minimiert.

Zur Gueltigkeit oder gar zur Moral solcher Messverfahren moechte ich mich nicht aeussern, stelle aber mal so ganz allgemein die Frage: Warum sollte der - oder ein - Polizist einen x-beliebigen Kraftfahrer anzeigen? Er persoenlich haette nichts davon - es sein denn der Strunz ist zur Polizei gewechselt und zeigt den Effenberg an.... :B):

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@chiko

 

So wie du dir das denkst, ist es leider falsch. Erst einmal darf man nicht von einem Gerichtsurteil, daß sich immer mit den Besonderheiten eines speziellen Falles befaßt, einfach eine allgemeingültige Aussage treffen. Dieser Fehler wird hier im Forum leider immer wieder gemacht.

 

Wieso werden eigentlich die etwas "ungünstigeren" Urteile immer wieder unterschlagen? Es kommt immer auf die Gesamtumstände an. Bei Firmenwagen wird z. B. noch nach über 6 Wochen erwartet, daß der Fahrer, auch ohne Foto, festzustellen ist. Wenn ein Fahrzeug nur von 2 Personen benutzt wird und die auch noch jeweils unterschiedliche Strecken fahren, können die Behörden auch nach über 2 Wochen noch erwarten, daß der Fahrer genannt werden kann.

 

Cleaners Hauptproblem besteht darin, daß die Behörden ihm vorwerfen, er habe bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitgeholfen:

 

Der Halter des Fahrzeuges versucht mit allen möglichenkeiten, die Ermittlung des Täters zu verhindern.

 

Genau das gleiche würde dir wiederfahren, wenn du 15 Tage nach dem Verstoß als Fahrzeughalter befragt werden würdest und antworten würdest: "Nach 15 Tagen muß ich mich nicht mehr erinnern können." Auch du würdest dann ruckzuck ein schönes nettes Fahrtenbuch führen dürfen.

 

So ähnlich dürfte das auch bei Cleaner gelaufen sein. Er hat irgendeine Bemerkung fallen lassen, aus der hervorgeht, daß er die möglichen Fahrer schon nennen könnte, hat dies dann aber nicht getan. Deshalb gilt in solchen Fällen immer noch die uralte Regel: Reden ist Fahrtenbuch, Schweigen ist Einstellung des Verfahrens.

 

Also nur Angaben zur Person machen und sich ansonsten, soweit das möglich ist, auf das Aussageverweigerungsrecht berufen.

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Die zwei Wochen sind ein Richtwert, keinesfalls eine feste Größe. Diese Frist wurde oftmals von den Gerichten festgelegt, sie kann aber auch in EInzelfällen überschritten werden.

Natürlich ist es Cleaners Recht, hiergegen vor dem Verwaltungsgericht anzugehen, vielleicht entscheiden die ja zu seinen Gunsten.

 

Cleaner hat hier seine fehlende Mitwirkungsbereitschaft recht offenkundig gezeigt, da sollte es nicht verwundern, wenn die Behörde versucht, für die Zukunft auf diesem Weg eventuelle Verfahren zu sichern.

 

Gruß

Goose

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Warum sollte der - oder ein - Polizist einen x-beliebigen Kraftfahrer anzeigen? Er persoenlich haette nichts davon - es sein denn der Strunz ist zur Polizei gewechselt und zeigt den Effenberg an.... :D

Da wären wir mal wieder beim Thema „Erfolgslisten“, die ja immer abgestritten wird. Zumindest für eine Stadt in Niederbayern kann ich sagen, daß dort nachts regelrecht Jagd auf Alkoholsünder gemacht wird, und alle anderen Ordnungswidrigkeiten, sofern sie nicht extrem sind, übersehen werden.

 

Soweit ist das ja ok, Alk im Straßenverkehr ist auch für mich ein rotes Tuch. Interessant wird aber der Hintergrund der Sache: je mehr Alk-Täter gefaßt werden, desto besser ist dies für die Beförderung.

 

Woher ich das weiß? Ein Bekannter macht eine Ausbildung zum Polizisten. Während einer Unterhaltung kam diese Sache raus, daß eben doch Erfolgslisten geführt werden, wenn auch nicht offiziell. Erfahren hat er dies während seiner „Praktikumsphase“, wobei er bei solche Aktionen selber schon dabei war (über den üblen Ton hinter den Kulissen möchte ich garnichts sagen).

Naja, noch ist er wohl etwas unbedarft, sonst hätte er mir das wohl garnicht erzählt... :B):

 

Auf jeden Fall kann man nicht so einfach behaupten, daß ein Polizist nichts von einer Anzeige hat.

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Also, das mit den "Erfolgslisten" ist Blödsinn

 

Natürlich kann sich eine erhöhte Anzahl von Anzeigen (indirekt) auf die Beförderung auswirken. (Die Beurteilung fällt besser aus, die nächste Stelle ist leichter zu bekommen)

 

Wer sich aber mal das Beurteilungs- und Beförderungswesen bei der Polizei anschaut, der kommt zu dem Schluss (den ein PM-A oder auch ein PK-A wohl noch nicht fassen kann, denn dazu muss man länger als ein Praktikum hinter die Kulissen schauen) daß es mehr als ein Faktor ist, der die Beförderung ausmacht.

 

Müsste ich tatsächlich aufgrund einer Beförderung mehr Anzeigen vorlegen, so würde ich garantiert nicht mit billigen Rotlicht-Anzeigen glänzen wollen. Um sich von der Masse abzuheben (wenn es denn nötig ist) bedarf es schon feinerer Sachen.

 

Daß eine Dienstgruppe im Nachtdienst verstärkt Alkoholkontrollen macht, ist meines Erachtens nicht schlimm. Auch, daß sie "alle anderen Ordnungswidrigkeiten, sofern sie nicht extrem sind, übersehen" ist meines Erachtens nicht schlimm, im Gegenteil, es sollte doch im Sinne dieses Forums sein, denn soetwas entkräftet doch jeden "Abzock"-Vorwurf.

 

Auf jeden Fall kann ich sagen, daß ich auch bei 10 Rotlicht-OWis pro Tag nicht schneller befördert würde.

 

Gruß

Goose

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Also, das mit den "Erfolgslisten" ist Blödsinn

Das glaube ich auch.

 

Und mit den Erzaehlungen eines Praktikanten wuerde ich auch recht vorsichtig umgehen. Ich kann mich noch gut erinnern, was los war, als wir bei der Feuerwehr waehrend der Ausbildung zum ersten Praktikum auf die Menschheit losgelassen wurden. Nachher, beim naechsten Ausbildungsabschnitt in der FW-Schule haette man anhand der Erzaehlungen einiger Kollegen meinen koennen, die halbe Stadt ist abgebrannt und nur durch den heroischen Einsatz der Praktikanten gerettet worden, weil die anderen Kollegen alle besoffen waren, oder so.... :B):

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@Goose

 

Also, das mit den "Erfolgslisten" ist Blödsinn

Da war doch was in München...

 

Und hier ein Zitat aus dem Polizeiforum www.copzone.de:

"Ich weiß ja nicht, in welcher Position DU arbeitest, aber ICH habe zusammen mit unserem DGL die Beurteilungen von 24 Beamten und Beamtinnen erstellt. Gerade weil Dinge wie Menschlickeit, Arbeit für die Prävention etc. schwer zu messen sind, läuft es eben darauf hinaus, die Leistung zu 80 % nach den gebrachten "Stichen", Drogenaufgriffen, EW-Anzeigen usw. zu messen. Dadurch leiden z.B. gründliche Ermittlungen, die Präventionsarbeit usw. "

 

Jaja, eine Krähe ... oder auch "aber grundsätzlich vertraue ich zunächst der Aussage meines Kollegen".

 

MfG

 

Thomas

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@ Goose:

 

Cleaner hat hier seine fehlende Mitwirkungsbereitschaft recht offenkundig gezeigt, da sollte es nicht verwundern, wenn die Behörde versucht, für die Zukunft auf diesem Weg eventuelle Verfahren zu sichern.
Hab ich?

 

 

Erschwerend hinzukommt ist, dass die Anwältin eine totale Flachzange ist/war. Denn die Briefe die sie geschrieben hat, waren unter aller Sau.

Wie auch immer, ich weiss nicht, in welchem Punkt ich offen gekundigt gezeigt habe, dass ich zu keiner aufklaerung bereit bin?

 

Und es ist doch wirklich etwas Kurios wenn ein MrMurphy folgende Regel aufzeigt:

 

Deshalb gilt in solchen Fällen immer noch die uralte Regel: Reden ist Fahrtenbuch, Schweigen ist Einstellung des Verfahrens.

 

Das heisst wenn ich den Berhörden das Leben noch schwerer mache in dem ich GAR NICHTS sage, werde ich "belohnt" in dem ich kein Fahrtenbuch führen muss.

Wenn ich aber wenisgtens versuche zu helfen und und darauf warte das Der Polizeibeamte vielleicht etwas mehr details rausrückt und man ihm dann sagen kann wer gefahren ist, bekommt man die Strafe...

 

Dazu kann ich nur sagen, da geht ein grossen LOL oder ROFL an die Regeln der Polizeibehörde.

 

@All: bisher konnte man mir keine Sekunden Zahl mitteilen.

 

Da das Ergeignis ein Fahrtenbuch zu führen ja nun nicht mehr abzuwenden ist (eine Klage gegen das land Berlin spar ich mir), habe ich eine Frage an alle wissenden hier:

 

Kann das fahrtenbuch auch in Form einer Excel Tabelle oder ähnlichem geführt werden oder muss es ein "buch" von der polizei sein?

Was für Datengeführt werden steht ja im §31a.

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@goose

 

Daß das mit den Erfolgslisten Blödsinn ist, glaube ich nicht. Allerdings werden sie sicher auch nicht alleine ausschlaggebend für eine Beförderung sein. Aber diese Erfolge werden sicher auswertungstechnisch erfaßt werden (um mal den Begriff "Erfolgslisten zu vermeiden), um mit in die Beförderung einfließen zu können.

 

Das mit den Alk-Kontrollen finde ich auch klasse (und wurde von mir auch nicht kritisiert), da es in meinen Augen wesentlich mehr bringt, so einen aus dem Verkehr zu ziehen, als eine nachts anzuhalten, weil er 60 statt 50 fährt.

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Gib mir einen Tipp, was ist/war in München?

 

Nochmal zum Thema Beurteilungsverfahren:

 

Wenn jemand in einem recht überschaubaren Kreis vin 24 Beamten nicht in der Lage ist, nach anderen Kriterien als nach der Anzahl der Anzeigen zu gehen, so ist das ein schwaches Bild.

Ich habe hier ein Beurteilungsformular vor mir liegen, nur um euch einen Überblick zu schaffen, worin es sich aufgliedert (Jeder Punkt wird von 1 (beschissen) bis 5 (sehr gut) bewertet.

 

Leistungs- und Befähigungsmerkmale:

- Planung und Disposition

- Initiative und Selbstständigkeit

- Ausdauer und Belastbarkeit

- Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit

- Lernbereitschaft und Lernverhalten

- Schriftlicher Ausfruck

- Mündlicher Ausdruck

 

Leistungsergebnis:

- Leistungsgüte

- Leistungsumfang

 

Sozialverhalten:

- Zusammenarbeit mit Kollegen

- Verhalten gegenüber Vorgesetzen

- Umgang mit Bürgern

 

Hierzu kommen noch zusätzliche Angaben über Seminare, besondere Befähigungen etc.

 

Wie ihr seht, steckt hinter dem Beurteilungsverfahren ein bisschen mehr als nur die Frage, wie viele Anzeigen man auf den Tisch bringt.

 

Gruß

Goose

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@ Goose:

 

Cleaner hat hier seine fehlende Mitwirkungsbereitschaft recht offenkundig gezeigt, da sollte es nicht verwundern, wenn die Behörde versucht, für die Zukunft auf diesem Weg eventuelle Verfahren zu sichern.
Hab ich?

 

 

Erschwerend hinzukommt ist, dass die Anwältin eine totale Flachzange ist/war. Denn die Briefe die sie geschrieben hat, waren unter aller Sau.

Wie auch immer, ich weiss nicht, in welchem Punkt ich offen gekundigt gezeigt habe, dass ich zu keiner aufklaerung bereit bin?

 

Und es ist doch wirklich etwas Kurios wenn ein MrMurphy folgende Regel aufzeigt:

 

Deshalb gilt in solchen Fällen immer noch die uralte Regel: Reden ist Fahrtenbuch, Schweigen ist Einstellung des Verfahrens.

 

Das heisst wenn ich den Berhörden das Leben noch schwerer mache in dem ich GAR NICHTS sage, werde ich "belohnt" in dem ich kein Fahrtenbuch führen muss.

Wenn ich aber wenisgtens versuche zu helfen und und darauf warte das Der Polizeibeamte vielleicht etwas mehr details rausrückt und man ihm dann sagen kann wer gefahren ist, bekommt man die Strafe...

 

Dazu kann ich nur sagen, da geht ein grossen LOL oder ROFL an die Regeln der Polizeibehörde.

 

@All: bisher konnte man mir keine Sekunden Zahl mitteilen.

 

Da das Ergeignis ein Fahrtenbuch zu führen ja nun nicht mehr abzuwenden ist (eine Klage gegen das land Berlin spar ich mir), habe ich eine Frage an alle wissenden hier:

 

Kann das fahrtenbuch auch in Form einer Excel Tabelle oder ähnlichem geführt werden oder muss es ein "buch" von der polizei sein?

Was für Daten geführt werden müssen steht ja im §31a.

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@Cleaner

 

Ich befürchte, daß du mit unserer Justiz nie auf einen grünen Zweig kommen wirst.

 

Wenn du nichts sagst, sondern die Aussage zur Sache verweigerst, weil du sonst dich selbst oder andere, gegenüber denen dir ein Aussageverweigerungsrecht zustehst, belasten würdest, kann dir das niemand nachteilig auslegen. Das ist ein Recht, das dir zusteht. Wenn du aber auf das Aussageverweigerungsrecht verzichtest, mußt du die Fragen beantworten und, was viele auch nicht wissen: Fragen, die du dann nicht beantwortest können zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Die Regel, daß das Schweigen eines Beschuldigten nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden darf gilt nur dann, wenn er grundsätzlich jede Angabe zur Sache verweigert.

 

@All: bisher konnte man mir keine Sekunden Zahl mitteilen.

 

Diese Angaben müssen nur einem Beschuldigten gegenüber offengelegt werden und das Verfahren dir gegenüber ist ja eingestellt worden. Deshalb gibt es für die Behörden auch keine Pflicht, dir die Angaben mitzuteilen.

 

Zum Fahrtenbuch:

 

Eine Excel Tabelle oder auch anderes Computerprogramm geht nicht, weil du zu jeder Fahrt eine Unterschrift leisten must. Jede Fahrt muß auch direkt im zeitlichen Zusammenhang eingetragen werden, es reicht also nicht, wenn du die Daten einmal am Wochenende ausdruckst und dann für jede Fahrt eine Unterschrift machst.

 

Außerdem gehe ich mal davon aus, daß das Fahrtenbuch rechtlich ähnlich wie eine Urkunde eingestuft wird. Durch die Bindung und Reihenfolge der Seiten muß wahrscheinlich sichergestellt sein, daß nachträglich nicht daran manipuliert wurde.

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@MrMurphy

 

Das verfahren mir gegen ueber wurde eingestellt.

Aber warum?

 

Weil der Fahrer nicht zu ermitteln war?

 

[im schlechten Denk - Modus an]

 

Weil man eigene Fehler festgestellt hat (in der Messung, oder was auch immer)

 

[im schlechten Denk - Modus aus]

 

 

Das hat mit einem grünen Zweig nichts zu tun.

Bei diesem Verfahren stinkt einfach alles, man stellt das Verfahren ein.

Das heisst man wird rausbekommen ob Fehler jeglicher Art gemacht wurden.

 

Stattdessen brummt man dem Halter ein Fahrtenbuch auf...mmmhh...schon fraglich.

 

Das ist wirklich ein verfahren nach dem Motto, naja die Anzeige kann nicht durchgezogen werden, so werden

wir denen wenisgtens noch ein Fahrtenbuch aufbrummen.

 

Dann gleich 1 Jahr? ich find 1 Jahr auch ziemlich krass, dafür dass man sich vorher noch nie was zu schulden kommen lassen hat.

Mal abgesehen davon, dass ich der Meinung bin mir IMMERNOCH noch nichts zu schulden kommen, lassen hab.

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Also gut, nochmal.

 

Mit dem Fahrzeug wurde eine OWi begangen, diese wurde durch einen Polizeibeamten festgestellt, wie, lassen wir erstmal offen.

 

Nun wird der Halter angeschrieben, dieser hat die Möglichkeit, den Fahrer zu nennen. Der Fahrer wiederrum hat die Gelegenheit, gegen das Ordnungswidrigkeitenverfahren rechtlich vorzugehen, er kann die Feststellungen des Beamten in Frage stellen,d ie Zeitmessung anzweifelt, ihm stehen alle rechtlichen Möglichkeiten offen

 

In eurem Fall ließ sich der Fahrer jedoch nicht ermitteln.

(wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß bei einem Kreis von 4 Personen nach knapp 4 Wochen nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer am Tag X zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, vielmehr wolltet ihr den Fahrer nicht nennen)

 

Da sich der Fahrer nicht ermitteln ließ, ist das Verfahren einzustellen.

 

Um solche Situationen für die Zukunft zu vermeiden, besteht die Möglichkeit der Fahrtenbuchauflage. Auch wenn es euch Geld kostet, so ist es rechtlich nicht als "Strafe" anzusehen, sondern als präventive Maßnahme, um zukünftige Verfahren zu sichern. Daß die Kosten für euer Fehlverhaltenn icht von der Allgemeinheit getragen werden, finde ich dabei völlig in Ordnung.

 

Wenn du der Meinung bist, den Verstoß nicht begangen zu haben, so hättest du doch die Möglichkeit gehabt, das Messverfahren vor Gericht anzuzweifeln (ich nehme ja an, daß du zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hast). Als Fahrer hattest du eien Rechtsschutzversicherung, alle rechtlichen Möglichkeiten hätten dir offengestanden. Da du jedoch den anderen Weg gewählt hast, musst du jetzt wohl mit den Folgen leben.

 

Ach ja, zu deinem Beitrag von gestern Abend:

Wäre die Polizei ein Dienstleistungs Unternehmen, könnten sie mit der Beantragung des Gewerbescheins das Insolvenzverfahren einleiten, bei solchen Ansichten.

Wäre Bayer ein Bio-Bauer, könnten sie auch dichtmachen.

 

Wir sind kein Dienstleistungsunternehmen im herkömmlichen Sinne, bei unseren Aufgaben bleibt es nicht aus, daß wir unseren Kunden auch mal auf die Füße treten und auf die Finger hauen müssen. Es lässt sich aus der Natur unserer Aufgaben heraus nie vermeiden, daß wir auch unzufriedene Kunden haben, daher ist ein solcher Vergleich völlig falsch.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Wie ihr seht, steckt hinter dem Beurteilungsverfahren ein bisschen mehr als nur die Frage, wie viele Anzeigen man auf den Tisch bringt.

Freilich, die "Abschußquote" ist nur ein Punkt. Aber je weiter es die Leiter hinaufgeht, desto wichtiger werden nackte Zahlen. Wie soll denn ein Innenminister die Polizeiarbeit sonst bewerten? Ich habe ja nichts gegen einen gewissen realistischen Erwartungsdruck. Eine Polizei, die nie einen Mord aufklärt, würde mir nicht gefallen. Das die Polizei in einem völlig sorglosen Rahmen tun und lassen kann, was sie will: das glaube ich nicht. Schließlich habe ich in Nachbarschaft und Club auch Polizisten, die einen kleinen Einblick in ihre Sorgen und Nöte geben. Wer an einem schönen Sommertag zum Sudelfeld hinaufgeschickt wird, um den Moppedfahrern auf die Finger zu schauen, der sollte nicht mit leeren Händen zurückkehren. Das würde den Verdacht erwecken, sie wären irgendwo eingekehrt und hätten Schafkopf gespielt.

 

Zu München: durch eine Indiskretion kam heraus, daß Beamten (je nach ihrer Abteilung und Position) gewisse Vorgaben gemacht wurden, was denn im Laufe des Jahres so an Erfolgen vorzuweisen wäre. Die Presse griff das auf, der Innenminister ruderte zurück, doch der Polizeipräsident blieb stur. Erst ein Machtwort des Ministers sorgte für die (offizielle) Abschaffung. Ich weiß jetzt nicht mehr, ob Wahlen anstanden, oder warum der Minister der Polizei so populistisch in den Rücken fiel.

 

MfG

 

Thomas

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@Goose:

 

(wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß bei einem Kreis von 4 Personen nach knapp 4 Wochen nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer am Tag X zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, vielmehr wolltet ihr den Fahrer nicht nennen)

Ist Deine subjektive Meinung

 

(ich nehme ja an, daß du zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug geführt hast).

 

Ist ebenfalls Deine subjektive Meinung.

 

Zur Info, ICH persönlich kann das Auto zu dem Zeitpunkt leider nicht geführt haben, da ich zu diesem zeitpunkt meiner geregelten Arbeit nachgegangen bin.

 

Daran sieht man, wie Du Dich in Deinen subjektiven Meinungen irren kannst.

 

Stell Dir mal vor der Polizist auf der Kreuzung hatte ebenfalls die subjektive Meinung ich sei über Rot gefahren, kann ja nicht anders sein.

Oder das LEA hat die subjektive Meinung das wir nicht den Fahrer nennen wollen.

 

Wie auch das letzte Mal ein grossen ROFL an Euch.

 

Entweder habe ich mich die letzten Male und das von Anfang so undeutlich ausgedrückt oder manch einer verstehts nicht.

 

Wieso sollte ich mir den Aufwand machen und mit Absicht verschweigen wollen wer gefahren ist, wenn ich genau wuesste wer gefahren ist?

Hätte ich dann nicht einfach den Halter die Strafe annehmen lassen können und der Fussgaenger waer 4 Wochen zu fuss gegangen?

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Richtig, beides war die subjektive Meinung eines Forumteilnehmers, der mehr als 600 km weiter westlich wohnt und mit dem Sachverhalt an sich nichts am Hut hat.

 

Wie bei allem hier im Forum handelt es sich zunächst um subjektive Meinungen.

 

Wie gesagt, ich kann es mir nicht vorstellen, daß ich mich nach 4 Wochen nicht mehr erinnern kann, wer mein Auto geführt hat (bin halt nicht Herr Europcar, bei mir ist es recht überschaubar, wer meine Fahrzeuge fährt)

 

Der Beamte hatte die Feststellung, daß du bei Rot gefahren bist. Das als seine subjektive Meinung herauszustellen, die ggf. auch falsch sein könnte, hat der Fahrer ja versäumt, indem er sich nicht gemeldet hat und zu dem Vorwurf nicht Stellung genommen hat.

 

Sprechen die vier Benutzer nicht miteinander? Ich kann einfach nicht glauben, daß es nicht möglich ist, nach 4 Wochen herauszufinden, wer wann wo hergefahren ist.

Aber gut, es mag einiges geben, was ich mir nicht vorstellen kann. Und um euch bei euren Gedächnislücken für die Zukunft zu helfen, dürft ihr es halt jetzt schriftlich festhalten, wer wann fährt. Ist doch prima, braucht ihr euch nicht mehr erinnern :)

 

Gruß

Goose

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@Goose:

 

da mir diese Diskussion im Niveau doch zu sehr sinkt, ist sie hiermit für mich beendet.

 

Aber gut, es mag einiges geben, was ich mir nicht vorstellen kann.

Wenn Deine Vorstellungskraft an diesem niedrigen Horizont endet, sorry dafür kann nun wirklich keiner was!

 

(bin halt nicht Herr Europcar, bei mir ist es recht überschaubar, wer meine Fahrzeuge fährt)

 

Wer und wieviele mein Auto fahren, bleibt immernoch mir überlassen. Auch wenn ich Herr Europcar wäre.

Dieser Kommentar war/ist, MEINER MEINUNG nach, völliger Blödsinn und fehl am platze.

 

 

Ich denke in diesem thread wurde deutlich, wer welche Meinung vertritt.

 

Ich danke allen Teilnehmern für Ihre Kommentare und ihre Hilfe.

 

Weiterhin hoffe ich für Euch das ihr mit so einem, IN MEINEN AUGEN, Blödsinn nie belastet werdet.

 

Eine Frage hab ich noch, hat die Polizei jetzt neuerdings schon Internet und soviel Zeit hier im 5 Minuten Rythmus zu posten oder hat da einer Urlaub? :):lol:

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Ne, Urlaub habe ich nicht, ich arbeite nur zu Zeiten, wo andere frei haben.

 

Sorry, wenn dir das Niveau nicht gefällt, aber ich war bisher der Meinung, daß es noch akzeptabel ist :)

Oder haben wir hier wieder das klassische Beispiel eines Posters, der nur glücklich ist, wenn er Zustimmung bekommt, trifft er auf andere Meinungen, gefällt es ihm jedoch nicht? :lol:

 

IdR geht meine Vorstellungskraft schon recht weit, aber manchmal, wenn die Ausreden zu flach werden, kann ich ihnen halt nicht mehr folgen :blink:

 

Natürlich bleibt es dir überlassen, wer wann wo dein Auto fährt. Kannst du dann aber der Behörde den Fahrer einer OWi nicht nennen, so bleibt es dieser überlassen, dir nun Fahrtenbuch aufzudrücken.

 

Gruß

Goose

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@Goose:

 

Jo ich bin mit Sicherheit ein Poster der nur posts akzeptiert die nach Zustimmung aussehen! :)

 

Was ich nicht leiden kann, sind Leute oder Berufsgruppen die so dermassen von ihrer Heiligkeit überzeugt sind, dass sie nicht anderes ausser ihr angebliches Recht sehen und Du gehörst zu dieser Gruppe Menschen.

 

Ausreden? Ich wüsste nicht warum ich mir vor Dir rechtfertigen müsste, geschweige denn Ausreden erfinden.

 

Wie ich bisher sehe, liest Du meine Beitraege nicht oder Du verstehst sie nicht oder Du willst meine Worte einfach nicht verstehen.

Bei dem Film "Zurueck in die Zukunft" würde ich Dir jetzt an Deine Stirn klopfen und sagen "wach auf mcfly, mcfly iss da jemand?".

 

Bei Deinem letzten Satz gebe ich Dir recht.

 

gruss Cleaner

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@Cleaner: Ich muss gestehen, daß ich jetzt nicht so genau weiß, wo dein Problem liegt.

 

Möchtest du unsere Meinungen zu dem Sachverhalt hören?

Oder wolltest du einfach nur negative Stimmung machen? In letztener Fall gebe ich zu, sind meine Postings wohl fehl am Platz. Wenn du jedoch unsere Meinungen hören möchtest, so solltest du auch damit rechnen, daß Stimmen dabei sind, die dir nicht gefallen.

Natürlich kann man diese dann als rechthaberisch darstellen, mann könnte aber auch überlegen, ob es nicht sein kann, daß die Schreiber sich mit der Thematik evtl. auskennen und vielleicht auch Recht haben.

 

Rechtfertigen musst du dich vor mir natürlich nicht. Wir sind hier nicht vor Gericht. Nur denke ich, wenn jemand nicht kritikfähig ist oder auch jede Nachfrage als Aufforderung zur Rechtfertigung betrachtet, so sollte er dieses Forum besser meiden.

 

Bei dem Film "Zurueck in die Zukunft" würde ich Dir jetzt an Deine Stirn klopfen und sagen "wach auf mcfly, mcfly iss da jemand?".

Du weißt aber auch, was am Ende aus Biff Tannen geworden ist, oder? :)

Schnapp dir schon mal die Politurwatte, mein Auto steht in der Auffahrt.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

:) Ich gebs auf!

 

Ich hab keine Kraft mehr darauf einzugehen, denn Du hast es immernoch nicht verstanden!

 

und mein Satz

Jo ich bin mit Sicherheit ein Poster der nur posts akzeptiert die nach Zustimmung aussehen!

War natürlich ernst gemeint :lol:

 

Der Satz war genauso ernst gemeint, wie die Absicht hier her zu kommen und Stunk oder wie Du es ausdrückst negative Stimmung zu verbreiten! :blink:

 

oh mann :huh:

 

Gruss vom *kopfschüttelnden* Cleaner

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