me 3 Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 Einführung der LKW-Maut zum 1.1.2005 Die rechtlichen Grundlagen stehen fest, aber zu Mautbeginn wird es im erstenQuartal weniger strenge Sanktionierungen für "Mautbrecher" geben, alsgesetzlich vorgesehen. Grundsätzlich aber werden LKW-Fahrer, die sich derMautpflicht entziehen, in jedem Fall verfolgt. Änderung der Punktetilgung beim KBA Ab 1.2.2005 tritt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, dieinsbesondere für sogenannte Mehrfachtäter Bedeutung hat: Wer vor Ablauf derzweijährigen Tilgungsfrist erneut sündigt, behält seine alten Punkte auf demVerkehrssünderkonto beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Die Tilgung wirdblockiert bis zum Ende der sogenannten einjährigen Überliegefrist, die sichan die Tilgungsfrist anschließt. Wird der Bußgeldbescheid vor Ablauf derÜberliegefrist rechtskräftig, werden die alte Punkte nicht gelöscht. Dieneuen Punkte werden addiert. Konkret heißt dies: Der Zeitpunkt des Verstoßesist maßgebend, nicht die Rechtskraft der Sanktionierung. Innerhalb derzweijährigen Tilgungsfrist darf also kein weiterer Verkehrsverstoßerfolgen.Taktische Einsprüche, die das Verfahren verzögern sollen, habensomit so gut wie keinen Erfolg mehr. S-Führerschein Ab 1.2.2004 können schon 16-Jährige den neuen S - Führerschein fürsogenannte Micro-Cars sowie für drei- und vierrädrige Motorräder (Quads oderTrikes) mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 45 km/h erwerben. Der AvD hatbezüglich des Preis-Leistungsverhältnisses und der Sicherheit der sog.Micro-Cars allerdings erhebliche Bedenken und rät von der Anschaffungsolcher Fahrzeuge ab. Jeder Gebrauchtwagen bietet mehr Sicherheit und einenbesseren Gegenwert und gerade Fahranfänger brauchen mehr Sicherheit.Eine allgemeine Helmpflicht für Trikes und Quads ist allerdings nichtgeplant: Nur wer sich auf Quads oder Trikes nicht anschnallen kann, etwaweil die Vorrichtungen dazu fehlen, soll einen Helm tragen müssen. Kfz-Steuer Zum 1.1.2005 steigt für ein ganze Reihe älteren Fahrzeugen die Kfz-Steuer.Betroffen sind insbesondere Eigentümer von Fahrzeugen ohne Kat sowie vonFahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 1, dies betrifft ca. 12 mio Fahrzeuge. Gleichzeitig laufen die Steuervorteile für Euro 4 und D4- Fahrzeuge aus. BeiErstzulassung nach dem 31.12.2004 erhalten Fahrzeuge dieser Klasse keinenSteuerrabatt mehr. Steuerrabatte dürfen allerdings noch bis Ende 2005"aufgebraucht" werden. Mitte 2005 Abstandsverstöße Drängler sollen zukünftig härter bestraft werden. Ab einem Abstand vonweniger als 3/10 des halben Tachowertes (z.B. 15 m bei 100 km/hGeschwindigkeit, weil 100 : 2 = 50 : 10 x 3 = 15) soll ein Fahrverbot von 1Monat und ein Bußgeld von 100 EUR ( anstatt 75 EUR) verhängt werden. Beiweniger als 2/10 soll die Geldbuße von 100 auf 150 EUR steigen, dassFahrverbot sich von 1 auf 2 Monate verlängern usw. .. Inlineskater Inlineskater sind keine Fahrzeuge, sollen aber auf verkehrsarmen Straßen alsVerkehrsteilnehmer auch auf der Fahrbahn, auf Seitenstreifen oder aufRadwegen durch Zusatzzeichen zugelassen werden können. Verhalten sie sichjedoch rowdyhaft - lassen etwa Fahrzeuge nicht überholen oder halten sichnicht rechts - können sie mit einem Verwarngeld von 10 EUR (15 EUR beiBehinderung oder 20 EUR bei Gefährdung) belegt werden. Helmpflicht für Quad Wer sich auf einem Quad oder Trike, etwa mangels geeigneter Vorrichtungen,nicht anschnallen kann, muss einen Helm tragen. Eine generelle Helmpflichtsoll jedoch nicht eingeführt werden. Winterreifenpflicht Eine Winterreifenpflicht wird es nicht geben. Wer aber die Ausrüstung seinesFahrzeuges nicht den Wetterverhältnissen anpasst und liegen bleibt, soll 20EUR Verwarngeld zahlen. Wer dadurch konkret auch andere behindert, sollsogar 40 EUR und 1 Punkt aufgebrummt bekommen. Bahnübergänge Wer die Schranken eines Bahnüberganges umfährt, also das Haltegebotmissachtet, wird schärfer sanktioniert: 50 EUR und ggfls. 1 Monat Fahrverbot. Mitte 2005 PKW-Besteuerung auf für schwere Geländewagen Die Steuerlücke für große Geländewagen soll bis Mai 2005 geschlossen werden.Dann sollen auch die aufgelasteten Fahrzeuge nicht mehr wie LKW nach Gewicht, sondern wie PKW nach Hubraum und Schadstoffklasse, besteuert werden.Dadurch erhöhen sich die Steuern im Einzelfall beträchtlich. Die Eigentümer können dem auch nicht durch Einbau einer Kochstelle entgehen.Dadurch allein wird kein "wohnlicher Charakter" geschaffen, der für dieNutzung als Wohnmobile erforderlich wäre, welche weiterhin nach Gewichtversteuert werden. Weitere Änderungen befinden sich in der Diskussion, es ist unklar, ob diebetreffenden Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden können: Kleintransporter Kleintransporter über 3,5 t zGG sollen, auch wenn sie als PKW zugelassensind, zukünftig wie LKW außerorts nur noch mit maximal 80 km/h "sprinten"dürfen. Damit sollen erhöhte Unfallzahlen dieser Fahrzeuggruppe gesenktwerden. Im Gespräch sind hier auch 130 km/h als Maximalgeschwindigkeit. DerAvD setzt die Prioritäten hier anders: Er fordert Zwillingsreifen an derHinterachse und bessere Ladungssicherheit, um die Haupt-UnfallursachenReifenschäden hinten und falsche Beladung direkt zu bekämpfen. Rußpartikelfilter Wer die Umwelt durch einen Filter besser vor krebserregenden Rußpartikelnschützt, soll zukünftig belohnt werden. Je nach den erzieltenSchadstoffwerten sollen die Besitzer von Diesel-PKW mit Rußpartikel-Filterin den Genuss einer Steuerprämie zwischen 300 bis 600 Euro kommen. Der AvDerwartet für die betroffenen Fahrzeuge auch eine Ausnahme von möglichenEmissions-Fahrverboten in Städten. Verbot von Rammbügeln und starren Heckflügeln Wegen der erhöhten Verletzungsgefahr von Fußgängern sollen Rammbügel anFahrzeugbug analog zu den heute bereits verbotenen scharfkantigenHeckflügeln aus Hartmaterialien an Fahrzeugen verboten werden. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" bleibt in der Diskussion:Voraussichtlich werden im Frühjahr 2005 die bundesrechtlichen Grundlagendafür geschaffen, dass Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerscheinfür PKW erwerben, aber nur in Begleitung einer mindestens 30-jährigen Personfahren dürfen.Die Umsetzung ist jedoch Ländersache. Während Niedersachsen bereits in einemPilotprojekt das "Begleitete Fahren ab 17" testet, lehnen andere Länder dieEinführung ab. Der AvD befürwortet diese Versuche nur, wenn diese sodurchgeführt werden, dass 17-jährige dann mit 18 Jahren schon einenachweisbare Fahrpraxis haben und das "begleitete Fahren", wie etwa inÖsterreich, von einer Schulung samt Eignungsvoraussetzungen für dieBegleiter flankiert wird. Gebietsschutz bei Autohändlern fällt zum Oktober 2005 Nach der neuen (Gruppen-Freistellungsverortdnung) GVO dürfen Autohändler abOktober 2005 uneingeschränkt europaweit Autos verkaufen, Filialen betreibenund Ersatzteile bei allen Herstellern beschaffen oder unter bestimmtenBedingungen auch an Weiterverkäufer liefern, ohne dabei auf benachbarteKonkurrenten Rücksicht nehmen zu müssen. Umgekehrt ist kein Kunde mehrgezwungen, seinen Wagen beim für sein Gebiet zuständigen Händler zu kaufen. So weit die uns derzeit bekannten wichtigsten Neuerungen für 2005, fürRückfragen stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung, mit freundlichen GrüßenAUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 Von der immer mal wieder quellenlos herumgeisternden angeblichen Warnwestenpflicht steht da auch nichts drin. Quote Link to post Share on other sites
Guest wutz Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 Hab ich auch schon bemerkt Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 81 Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 Wer die Schranken eines Bahnüberganges umfährt, also das Haltegebotmissachtet, wird schärfer sanktioniert: 50 EUR und ggfls. 1 Monat Fahrverbot Ich glaube die Bahn hat für diesen Verstoß bei inflagrantie Ertapten Sündern die Todesstrafe mit sofortiger vollstreckung vorgesehen. Unser Staat ist mal wieder viel zu milde. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 Ich wundere mich sowieso, daß das nicht wie ein normaler, qualifizierter Rotlichtverstoß gehandhabt wird. Und lebensgefährlich ist es obendrein... Quote Link to post Share on other sites
Guest wutz Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 Naja, ist doch auch jetzt schon nicht ganz billig ... http://www.blitzograf.de/koestritz_2.html Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 also ich hab hier einen bahnübergang, den ich gefahrlos umfahren kann, indem ich einen weg benutze, der eigentlich der forstwirtschaft verbehalten ist und der nicht über die gleise führt. ob sowas dann als umfahren geahndet würde, oder ob die mir nur n paar euro für die benutzung des weges abnehmen, weil ich nicht. das schlimmste an den sachen sind ich diese geänderte punktetilgung. wie stellen die sich denn das leben als vielfahrer vor? gibt ja nicht nur leute, die nur sonntags unterwegs sind... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 660 Posted December 31, 2004 Report Share Posted December 31, 2004 Naja, ist doch auch jetzt schon nicht ganz billig ... http://www.blitzograf.de/koestritz_2.html Da muß ich aber aufpassen, komme da auch ab und zu vorbei, wenn ich nicht über Zeitz fahre. Durfte aber auch schon an diesen Bahnübergang bei rot fahren. Die Schranke stand auf 45 Grad und war wohl defekt, sodaß ein Winker den Verkehr regeln mußte. PS: Auf der anderen Seite der B7 am Übergang dürfte das auch funktionieren. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted January 3, 2005 Report Share Posted January 3, 2005 Kurze Zwischenfrage (möchte nicht extra einen Thread eröffnen): Ist der derzeit beim KBA veröffentlichte bundeseinheitliche Tatbestandskatalog noch aktuell (01.04.2004)? MfGemhazett Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted January 3, 2005 Report Share Posted January 3, 2005 Mit kleinen Einschränkungen ja. Aber der T-Kat hat ja verkehrsrechtlich sowieso keine Bedeutung. Quote Link to post Share on other sites
Rolf Tjardes 0 Posted January 3, 2005 Report Share Posted January 3, 2005 Aber der T-Kat hat ja verkehrsrechtlich sowieso keine Bedeutung. Richtig ... Seit dem 01. Januar 2003 werden vom Kraftfahrt-Bundesamt Mitteilungen der Bußgeldbehörden, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften über Verkehrsordnungswidrigkeiten nur noch angenommen, wenn eine der dem Tatbestandskatalog zu entnehmende bundeseinheitliche Tatbestandsnummer angegeben ist. Die Einführung erfolgte durch Erlass und mit Inkrafttreten des neuen BKat 2004. Damit gehören Mitteilungen unter Angabe der bloßen Tatkennziffer der Vergangenheit an. Dies ist der Hauptgrund für die Einführung des T-Kat, der ansonsten eher nur "informatorische" Bedeutung hat. Quote Link to post Share on other sites
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