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Änderungen Im Verkehrsrecht 2005


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Einführung der LKW-Maut zum 1.1.2005

 

Die rechtlichen Grundlagen stehen fest, aber zu Mautbeginn wird es im ersten

Quartal weniger strenge Sanktionierungen für "Mautbrecher" geben, als

gesetzlich vorgesehen. Grundsätzlich aber werden LKW-Fahrer, die sich der

Mautpflicht entziehen, in jedem Fall verfolgt.

 

 

Änderung der Punktetilgung beim KBA

 

Ab 1.2.2005 tritt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, die

insbesondere für sogenannte Mehrfachtäter Bedeutung hat: Wer vor Ablauf der

zweijährigen Tilgungsfrist erneut sündigt, behält seine alten Punkte auf dem

Verkehrssünderkonto beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Die Tilgung wird

blockiert bis zum Ende der sogenannten einjährigen Überliegefrist, die sich

an die Tilgungsfrist anschließt. Wird der Bußgeldbescheid vor Ablauf der

Überliegefrist rechtskräftig, werden die alte Punkte nicht gelöscht. Die

neuen Punkte werden addiert. Konkret heißt dies: Der Zeitpunkt des Verstoßes

ist maßgebend, nicht die Rechtskraft der Sanktionierung. Innerhalb der

zweijährigen Tilgungsfrist darf also kein weiterer Verkehrsverstoß

erfolgen.Taktische Einsprüche, die das Verfahren verzögern sollen, haben

somit so gut wie keinen Erfolg mehr.

 

 

S-Führerschein

 

Ab 1.2.2004 können schon 16-Jährige den neuen S - Führerschein für

sogenannte Micro-Cars sowie für drei- und vierrädrige Motorräder (Quads oder

Trikes) mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 45 km/h erwerben. Der AvD hat

bezüglich des Preis-Leistungsverhältnisses und der Sicherheit der sog.

Micro-Cars allerdings erhebliche Bedenken und rät von der Anschaffung

solcher Fahrzeuge ab. Jeder Gebrauchtwagen bietet mehr Sicherheit und einen

besseren Gegenwert und gerade Fahranfänger brauchen mehr Sicherheit.

Eine allgemeine Helmpflicht für Trikes und Quads ist allerdings nicht

geplant: Nur wer sich auf Quads oder Trikes nicht anschnallen kann, etwa

weil die Vorrichtungen dazu fehlen, soll einen Helm tragen müssen.

 

 

Kfz-Steuer

 

Zum 1.1.2005 steigt für ein ganze Reihe älteren Fahrzeugen die Kfz-Steuer.

Betroffen sind insbesondere Eigentümer von Fahrzeugen ohne Kat sowie von

Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 1, dies betrifft ca. 12 mio Fahrzeuge.

 

Gleichzeitig laufen die Steuervorteile für Euro 4 und D4- Fahrzeuge aus. Bei

Erstzulassung nach dem 31.12.2004 erhalten Fahrzeuge dieser Klasse keinen

Steuerrabatt mehr. Steuerrabatte dürfen allerdings noch bis Ende 2005

"aufgebraucht" werden.

 

 

 

Mitte 2005

 

Abstandsverstöße

 

Drängler sollen zukünftig härter bestraft werden. Ab einem Abstand von

weniger als 3/10 des halben Tachowertes (z.B. 15 m bei 100 km/h

Geschwindigkeit, weil 100 : 2 = 50 : 10 x 3 = 15) soll ein Fahrverbot von 1

Monat und ein Bußgeld von 100 EUR ( anstatt 75 EUR) verhängt werden. Bei

weniger als 2/10 soll die Geldbuße von 100 auf 150 EUR steigen, dass

Fahrverbot sich von 1 auf 2 Monate verlängern usw. ..

 

 

Inlineskater

 

Inlineskater sind keine Fahrzeuge, sollen aber auf verkehrsarmen Straßen als

Verkehrsteilnehmer auch auf der Fahrbahn, auf Seitenstreifen oder auf

Radwegen durch Zusatzzeichen zugelassen werden können. Verhalten sie sich

jedoch rowdyhaft - lassen etwa Fahrzeuge nicht überholen oder halten sich

nicht rechts - können sie mit einem Verwarngeld von 10 EUR (15 EUR bei

Behinderung oder 20 EUR bei Gefährdung) belegt werden.

 

Helmpflicht für Quad

 

Wer sich auf einem Quad oder Trike, etwa mangels geeigneter Vorrichtungen,

nicht anschnallen kann, muss einen Helm tragen. Eine generelle Helmpflicht

soll jedoch nicht eingeführt werden.

 

 

Winterreifenpflicht

 

Eine Winterreifenpflicht wird es nicht geben. Wer aber die Ausrüstung seines

Fahrzeuges nicht den Wetterverhältnissen anpasst und liegen bleibt, soll 20

EUR Verwarngeld zahlen. Wer dadurch konkret auch andere behindert, soll

sogar 40 EUR und 1 Punkt aufgebrummt bekommen.

 

 

Bahnübergänge

 

Wer die Schranken eines Bahnüberganges umfährt, also das Haltegebot

missachtet, wird schärfer sanktioniert: 50 EUR und ggfls. 1 Monat Fahrverbot

.

 

 

 

Mitte 2005

 

PKW-Besteuerung auf für schwere Geländewagen

 

Die Steuerlücke für große Geländewagen soll bis Mai 2005 geschlossen werden.

Dann sollen auch die aufgelasteten Fahrzeuge nicht mehr wie LKW nach Gewicht

, sondern wie PKW nach Hubraum und Schadstoffklasse, besteuert werden.

Dadurch erhöhen sich die Steuern im Einzelfall beträchtlich.

Die Eigentümer können dem auch nicht durch Einbau einer Kochstelle entgehen.

Dadurch allein wird kein "wohnlicher Charakter" geschaffen, der für die

Nutzung als Wohnmobile erforderlich wäre, welche weiterhin nach Gewicht

versteuert werden.

 

 

 

Weitere Änderungen befinden sich in der Diskussion, es ist unklar, ob die

betreffenden Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden können:

 

 

Kleintransporter

 

Kleintransporter über 3,5 t zGG sollen, auch wenn sie als PKW zugelassen

sind, zukünftig wie LKW außerorts nur noch mit maximal 80 km/h "sprinten"

dürfen. Damit sollen erhöhte Unfallzahlen dieser Fahrzeuggruppe gesenkt

werden. Im Gespräch sind hier auch 130 km/h als Maximalgeschwindigkeit. Der

AvD setzt die Prioritäten hier anders: Er fordert Zwillingsreifen an der

Hinterachse und bessere Ladungssicherheit, um die Haupt-Unfallursachen

Reifenschäden hinten und falsche Beladung direkt zu bekämpfen.

 

 

Rußpartikelfilter

 

Wer die Umwelt durch einen Filter besser vor krebserregenden Rußpartikeln

schützt, soll zukünftig belohnt werden. Je nach den erzielten

Schadstoffwerten sollen die Besitzer von Diesel-PKW mit Rußpartikel-Filter

in den Genuss einer Steuerprämie zwischen 300 bis 600 Euro kommen. Der AvD

erwartet für die betroffenen Fahrzeuge auch eine Ausnahme von möglichen

Emissions-Fahrverboten in Städten.

 

 

Verbot von Rammbügeln und starren Heckflügeln

 

Wegen der erhöhten Verletzungsgefahr von Fußgängern sollen Rammbügel an

Fahrzeugbug analog zu den heute bereits verbotenen scharfkantigen

Heckflügeln aus Hartmaterialien an Fahrzeugen verboten werden.

 

 

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

 

Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" bleibt in der Diskussion:

Voraussichtlich werden im Frühjahr 2005 die bundesrechtlichen Grundlagen

dafür geschaffen, dass Jugendliche bereits mit 17 Jahren den Führerschein

für PKW erwerben, aber nur in Begleitung einer mindestens 30-jährigen Person

fahren dürfen.

Die Umsetzung ist jedoch Ländersache. Während Niedersachsen bereits in einem

Pilotprojekt das "Begleitete Fahren ab 17" testet, lehnen andere Länder die

Einführung ab. Der AvD befürwortet diese Versuche nur, wenn diese so

durchgeführt werden, dass 17-jährige dann mit 18 Jahren schon eine

nachweisbare Fahrpraxis haben und das "begleitete Fahren", wie etwa in

Österreich, von einer Schulung samt Eignungsvoraussetzungen für die

Begleiter flankiert wird.

 

 

Gebietsschutz bei Autohändlern fällt zum Oktober 2005

 

Nach der neuen (Gruppen-Freistellungsverortdnung) GVO dürfen Autohändler ab

Oktober 2005 uneingeschränkt europaweit Autos verkaufen, Filialen betreiben

und Ersatzteile bei allen Herstellern beschaffen oder unter bestimmten

Bedingungen auch an Weiterverkäufer liefern, ohne dabei auf benachbarte

Konkurrenten Rücksicht nehmen zu müssen. Umgekehrt ist kein Kunde mehr

gezwungen, seinen Wagen beim für sein Gebiet zuständigen Händler zu kaufen.

 

So weit die uns derzeit bekannten wichtigsten Neuerungen für 2005, für

Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gern zur Verfügung,

 

mit freundlichen Grüßen

AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V.

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Wer die Schranken eines Bahnüberganges umfährt, also das Haltegebot

missachtet, wird schärfer sanktioniert: 50 EUR und ggfls. 1 Monat Fahrverbot

Ich glaube die Bahn hat für diesen Verstoß bei inflagrantie Ertapten Sündern die Todesstrafe mit sofortiger vollstreckung vorgesehen. Unser Staat ist mal wieder viel zu milde.

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also ich hab hier einen bahnübergang, den ich gefahrlos umfahren kann, indem ich einen weg benutze, der eigentlich der forstwirtschaft verbehalten ist und der nicht über die gleise führt. ob sowas dann als umfahren geahndet würde, oder ob die mir nur n paar euro für die benutzung des weges abnehmen, weil ich nicht.

 

das schlimmste an den sachen sind ich diese geänderte punktetilgung. wie stellen die sich denn das leben als vielfahrer vor? gibt ja nicht nur leute, die nur sonntags unterwegs sind...

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Naja, ist doch auch jetzt schon nicht ganz billig ...

 

http://www.blitzograf.de/koestritz_2.html

Da muß ich aber aufpassen, komme da auch ab und zu vorbei, wenn ich nicht über Zeitz fahre.

 

Durfte aber auch schon an diesen Bahnübergang bei rot fahren. :licht: Die Schranke stand auf 45 Grad und war wohl defekt, sodaß ein Winker den Verkehr regeln mußte.

 

PS: Auf der anderen Seite der B7 am Übergang dürfte das auch funktionieren.

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Aber der T-Kat hat ja verkehrsrechtlich sowieso keine Bedeutung.

Richtig ...

 

Seit dem 01. Januar 2003 werden vom Kraftfahrt-Bundesamt Mitteilungen der Bußgeldbehörden, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften über Verkehrsordnungswidrigkeiten nur noch angenommen, wenn eine der dem Tatbestandskatalog zu entnehmende bundeseinheitliche Tatbestandsnummer angegeben ist. Die Einführung erfolgte durch Erlass und mit Inkrafttreten des neuen BKat 2004. Damit gehören Mitteilungen unter Angabe der bloßen Tatkennziffer der Vergangenheit an.

 

Dies ist der Hauptgrund für die Einführung des T-Kat, der ansonsten eher nur "informatorische" Bedeutung hat.

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