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In Welchen Fällen Muß Mpu Gemacht Werden?


Guest Verbotsübertreter

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Guest Verbotsübertreter

Ich möchte also ganz sachlich wissen, wie es da aussieht. Ich selbst habe bisher nur Alkohol und Drogen gefunden als Gründe, andre Sachen werden "offiziell" wohl nicht abgehandelt.

 

Kommen denn nur Säufer und Junkies dahin? Kann ja nicht alles sein...Muß doch noch mehr geben, interessiert mich jetzt doch brennend.

 

:D

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Kopiert von Radarfalle.de

Medizinisch - Psychologische Untersuchung (MPU)

 

 

Im Volksmund heißt die MPU "Idiotentest". Warum sie so genannt wird, werden wohl nur diejenigen wissen, die sie schon einmal durchgemacht haben.

 

Was ist die "Fahrerlaubnis"?

 

Der Staat hat das Fahren mit Kraftfahrzeugen auf seinen Straßen grundsätzlich verboten, es sei denn, er erlaubt es dem Bürger. Dann erteilt er eine "Fahrerlaubnis". Die erste Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn man die erforderliche Zahl an Fahrstunden absolviert und die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden hat. Als Nachweis für jeden, den es interessiert bekommt man dann einen rosafarbenen Ausweis ausgehändigt, den Führerschein. Die Erlaubnis des Staates, Kraftfahrzeuge fahren zu dürfen (Fahrerlaubnis), behält man so lange, wie man sie nicht verliert. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird (Entzug der Fahrerlaubnis), wird zugleich der Führerschein eingezogen und vernichtet.

 

Was ist, wenn man die Fahrerlaubnis verliert?

 

Gründe, die Fahrerlaubnis zu verlieren sind z.B.

Alkohol und Drogen

Zu viele Punkte in Flensburg

Sonstige Gründe der "Charakterlichen Ungeeignetheit"

Eingetretene körperliche Gebrechen (z.B. nach einem Unfall Beinverlust, Armverlust, Blindheit auf einem Auge)

Altersbedingte Fahrunfähigkeit.

 

Der Entzug der Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf führerscheinpflichtige Fahrzeuge, also z.B. nicht auf Mofas. Da die Erlaubnis des Staates, eine Kraftfahrzeug zu fahren, ganz entfallen ist, kann man nirgendwo mehr Auto fahren, auch nicht im Ausland.

 

Wie bekommt man die Fahrerlaubnis wieder?

 

Wer die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, kann nach Ablauf von etwaigen Sperrfristen die "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis" beantragen. Derartige Formulare gibt es bei den Führerscheinstellen der zuständigen Gemeinden des Wohnortes. In bestimmten Fällen knüpft der Staat die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aber daran, daß zunächst die MPU durchgeführt wird. Das ist z.B. der Fall

bei jedem Alkohol - Ersttäter , wenn er mehr als 2,0 %0 Alkohol im Blut hatte

bei jedem Alkohol - Zweit- und Mehrfachtäter (auch wenn ein Mal nur als bloßer Radfahrer oder Fußgänger vorgefallen ist)

bei jedem Alkohol - Täter mit mehr als 1,6 %0, wenn er zur Tatzeit jünger als 25 war, zur Tageszeit angehalten wurde oder ohne jede Ausfallerscheinung (z.B. Schlangenlinien) gefahren ist.

 

Was ist, wenn man die Fahrerlaubnis noch hat?

 

Es kann passieren, daß der Staat, also die Führerscheinstelle der zuständigen Gemeinde des Wohnortes, erfährt, daß Zweifel an der Fahreignung bestehen können. (Z.B. erfährt sie von der Polizei, daß ein Führerscheininhaber mit mehr als 2,0 %0 mit einem Fahrrad gefahren ist , regelmäßig Drogen konsumiert oder an illegalen Rennen teilnimmt.) Auch dann ordnet die Führerscheinstelle an, ein MPU-Gutachten beizubringen. Wer sich weigert, dem wird die Fahrerlaubnis allein wegen seiner Weigerung entzogen. Fällt das Gutachten negativ aus, wird die Fahrerlaubnis ebenfalls sofort entzogen.

 

TIP!

 

In solch einem Fall kann nur ein Rechtsanwalt, der sich mit Verkehrssachen auskennt, helfen. Er wird dann versuchen, mit einem Eil-Antrag beim Verwaltungsgericht zu erreichen, daß die Fahrerlaubnis vorerst wieder zurückgegeben wird.

 

Was ist "MPU"?

 

Wenn der Staat nun Zweifel bekommt, ob ein bestimmter Autofahrer noch zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, dann hat er das Recht, das zu überprüfen. Das geschieht im Rahmen der MPU. Dort werden zunächst die medizinischen Daten des Betroffenen überprüft (z.B. die Leberwerte). Anschließend wird der Betroffenen in einem etwa 20 minütigen Gespräch von einem Psychologen "durchleuchtet". Dabei soll untersucht werden, ob er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Es ist ausgesprochen schwer, die MPU zu bestehen. Wer erst einmal durchgefallen ist, hat einen dornenreichen Weg vor sich: Er wird die Fahrerlaubnis nur dann wiederbekommen, wenn er irgendwann einmal die MPU besteht. Es gilt der Satz: Einmal MPU - immer MPU!

 

TIP!

 

Wer ein solche Problem hat, sollte immer zu einem Rechtsanwalt gehen, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt. Ohne einen solchen Rat kann es eine langwierige und teure Angelegenheit für den Betroffenen werden, jemals die MPU zu bestehen und die Fahrerlaubnis wiederzubekommen.

 

Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung tun?

 

Antwort: Im Grunde gar nichts. Solche Anordnungen der Führerscheinstelle sind kein Verwaltungsakt und daher nicht durch ein Verwaltungsgericht überprüfter. Erst wenn die Führerscheinstelle die Wiedererteilung versagt oder eine bestehende Fahrerlaubnis entzieht, kann man das Verwaltungsgericht um Hilfe nachsuchen. Auch dazu benötigt man aber die Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes. Die Rechtsprechung zu diesem Problemkreis ist nämlich sehr kompliziert.

 

Was ist der Unterschied zum "Fahrverbot"?

 

Davon zu unterscheiden ist das Fahrverbot: Dann bleibt die Fahrerlaubnis zwar unverändert bestehen, man darf aber 1 bis 3 Monate davon keinen Gebrauch machen und somit keinerlei Kraftfahrzeuge führen, auch keine Mofas. Allerdings gilt das Fahrverbot nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Im Ausland darf man dann also dennoch weiterfahren (man hat ja noch die Fahrerlaubnis, wenngleich auch keinen Führerschein, weil man den ja für die Dauer der Verbotsfrist abgeben muß. Dann hilft ein rechtzeitig vorher besorgter Internationaler Führerschein)

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/mpu.php

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Das Erfordernis einer Gutachtenbeibringung ergibt sich aus den §§ 11 - 14 FeV sowie § 2a Abs. 5 und § 4 Abs. 10 StVG:

 

- § 11 FeV, (Eignung [allgemein])

- § 12 FeV, (Sehvermögen)

- § 13 FeV, (Alkoholproblematik)

- § 14 FeV, (Betäubungsmittel, Arzneimittel)

- § 2a Abs. 5 StVG, (wdhlt. Probezeitverstöße)

- § 4 Abs. 10 StVG, (Überschreitung 18 Punkte)

 

Interessant hinsichtlich Deiner Fragestellung sind die allgemeinen Fälle des § 11 Abs. 3 FeV:

 

[...]Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,

 

1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,

 

2. zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,

 

3. bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung nach § 18 Abs. 3 mitgeteilt worden sind,

 

4. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen

 

oder

 

5. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn

 

... a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder

 

... b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach Nummer 4 beruhte.

 

Alles klar?

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  • 2 weeks later...

Bin mir sicher, dass (GOTT SEI DANK) gemeingefährliche Aggresionstäter auch zur MPU müssen. Glaube ich wurde so vor einem Jahr eingeführt.

Das sind dann die die auf der BAB ausflippen und versuchen, das Auto als Waffen einsetzend, "durchzusetzen" oder welche sich dann auf dem nächsten Parkplatz prügeln....

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lange geschichte kurz erklärt: 2x Messerstich in den rechten oberschenkel. aufgrunddessen starke bewegungseinschränkungen. Damit mir die Berufsgenossenschaft n umgebautes Auto ( Automatik, bei dem das Gaspedal von rechts nach links versetzt ist) bezahlt wollten die ein Gutachten. Da hätte es n einfaches vom TÜV getan in dem drinsteht, dass das Gaspedal versetzt werden muß. stattdessen hat mir die Tante in der Zentrale beim TÜV erzählt ich dürft zur MPU ( naja sie hat nicht erwähnt das es eine MPU ist). Es war der medizinische Dienst vom TÜV und das klang vernünftig. Daß es eine MPU ist hab ich erst gemerkt als die Untersuchungen schon begonnen hatten ( Welche Hobbies haben Sie? Wie oft trinken Sie Alkohol?)

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Das ganze lief telefonisch. Termin vereinbart und der Meinung gewesen die machen ne normale Untersuchung. Halt dass ein "amtlicher" Arzt drauf geschaut hat. Die vom TÜV ham sich auch hinterher entschuldigt, dass das so gelaufen ist. Das eigentliche Gutachten, welches ich tatsächlich gebraucht hab, hat ein Fahrprüfer erstellt. Die von der MPU haben mir nur bestätigt, dass ich "vom Kopf her" Auto fahren darf.

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