Jump to content

Falsch Geparkt-grundsatzfrage


Recommended Posts

hi,

 

hab vor einem Monat falsch geparkt, das Schreiben kam gestern.

 

Bin aber nicht der Halter des Fahrzeugs. Kann sich der Halter des Fahrzeugs nun irgendwie aus der Affäre ziehen, indem er angibt, nicht an diesem Tag mit PKW gefahren zu sein.

 

Es gibt doch die Alberto-Methode bei Geschwindigkeitsverstößen. Sehe ich das falsch, oder läßt sich diese auch bei diesem Fall anwenden?

 

danke und gruß

Link to post
Share on other sites

aha, danke für die antwort.

 

komisch finde ich das schon, bei geschwindigkeitsüberstößen muss der fahrer ermittelt werden, beim falsch parken haftet der halter in jedem fall. na wär ja auch schlimm, wenns generell die halterhaftung gäbe.

 

muss ich mir mal überlegen, was ich mache. strafe beträgt nämlich 35,-€.

 

gruß

 

werder

Link to post
Share on other sites
muss ich mir mal überlegen, was ich mache. strafe beträgt nämlich 35,-€.

Ob sich solche Spielereien bei 35€ lohnen? Naja, ich weiß nicht,........

 

Vielleicht überlegt sich die Behörde irgendwann, wenn öfter mal Verstöße -egal welcher Art- vorkommen, ein Fahrtenbuch aufzuerlegen. Und ob das die Ersparnis i. H. v. ca. 15€ wert ist.......???

 

Diese Halterhaftung spart man sich normalerweise für Punkte- oder FV-Probleme auf und verballert die Taktiken nicht für solche Pipifax-Dinger. :lol:

Link to post
Share on other sites

Ui, noch eine Nachteule am Start hier :lol:

 

Ich meine z. B. wenn man geblitzt wird und das Foto unscharf ist oder der Fahrer zu "verkleidet" ist etc. Da würde ich doch eher das Risiko der 20€ eingehen ("kann mich an den Fahrer leider nicht mehr erinnern"), als vorher solche Aktionen zu machen, die mir einmal popelige 35€ sparen.

Link to post
Share on other sites
Ich meine z. B. wenn man geblitzt wird und das Foto unscharf ist oder der Fahrer zu "verkleidet" ist etc. Da würde ich doch eher das Risiko der 20� eingehen ("kann mich an den Fahrer leider nicht mehr erinnern"), als vorher solche Aktionen zu machen, die mir einmal popelige 35� sparen.

Wie hawethie schon geschrieben hat gilt die Halterhaftung eigentlich NUR für den Kleinkram für den es eh kein Fahrverbot gibt.

 

Bei geschwindigkeits/abstand/rotlichtverstößen gilbt es keine halterhaftung also entweder es wir ein Fahrer ermittelt oder

halt es wird keiner ermittelt dann muß eingestellt werden aber keine Halterhaftung.

 

 

Falco

Link to post
Share on other sites

Wenn sie dir nicht beweisen können das DU gefahren bist müssen sie einstellen gegen erstattung der Kosten durch den Halter.

 

Wenn du das sehr oft machst kann natürlich auch mal ein Fahrtenbuch angeordnet werden damit sie künftig beweisen können wer gefahren ist.

 

Aber wiegesagt das nur wenn man das des öfteren macht.

 

Falco

Link to post
Share on other sites
Eine Fahrtenbuchauflage ist aufgrund von Verstößen im ruhenden Verkehr grundsätzlich nicht möglich.

In Ausnahmefällen kann auch bei einer größeren Zahl von an sich geringfügigen Verstößen, auch im ruhenden Verkehr, (OVG Münster in VRS 66, 317, bei 33 Parkverstößen in 2 Jahren) ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

moin, danke an alle für die antworten!

 

also das wäre das erste mal bei mir, dass ich so einen fall auf diese weise kläre. also droht das fahrtenbuch kaum.

 

außerdem müssten die fälle doch dann bei ein und derselben behörde landen, oder? mein aktionsradius ist eigentlich breit gefächert.... :B):

 

gruß

Link to post
Share on other sites
Eine Fahrtenbuchauflage ist aufgrund von Verstößen im ruhenden Verkehr grundsätzlich nicht möglich.

In Ausnahmefällen kann auch bei einer größeren Zahl von an sich geringfügigen Verstößen, auch im ruhenden Verkehr, (OVG Münster in VRS 66, 317, bei 33 Parkverstößen in 2 Jahren) ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

 

Gruß

Goose

Deshalb steht ja auch grundsätzlich in meiner Aussage.

 

Grundsätzlich heißt nunmal das es idR so ist, es aber eben Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt.

Link to post
Share on other sites
hab vor einem Monat falsch geparkt, das Schreiben kam gestern.

 

Bin aber nicht der Halter des Fahrzeugs.

An wen war das Schreiben denn nun gerichtet bzw. an wen wurde es geschickt.

 

Kann ja eigentlich nur an den Halter geschickt worden sein. Dann sollte es für dich doch erstmal kein Problem geben, außer der Fzg.-Halter gibt dich als Fahrer an.

Link to post
Share on other sites

schreiben war an den halter (meine freundin) geschickt worden.

 

natürlich gibt sie mich nicht als fahrer an. werd das ding heute zurückschicken, mache ein kreuz bei "ich war nicht der verantwortliche fahrzeugführer" und eins bei "verstoss wird nicht zugegeben".

 

fertig aus - dann kann ich mir auch einen glühwein mehr auf dem weinaxmarkt leisten... :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...