werder 0 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 hi, hab vor einem Monat falsch geparkt, das Schreiben kam gestern. Bin aber nicht der Halter des Fahrzeugs. Kann sich der Halter des Fahrzeugs nun irgendwie aus der Affäre ziehen, indem er angibt, nicht an diesem Tag mit PKW gefahren zu sein. Es gibt doch die Alberto-Methode bei Geschwindigkeitsverstößen. Sehe ich das falsch, oder läßt sich diese auch bei diesem Fall anwenden? danke und gruß Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 Der Halter kann machen, was er will. Die Verfahrenskosten trägt er in jedem Fall. Sind glaub ich ca. 18 Euro. Der ganze Spass nennt sich "Halterhaftung". Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted December 2, 2004 Author Report Share Posted December 2, 2004 aha, danke für die antwort. komisch finde ich das schon, bei geschwindigkeitsüberstößen muss der fahrer ermittelt werden, beim falsch parken haftet der halter in jedem fall. na wär ja auch schlimm, wenns generell die halterhaftung gäbe. muss ich mir mal überlegen, was ich mache. strafe beträgt nämlich 35,-€. gruß werder Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 Der Halter haftet nicht. Er trägt lediglich die Kosten des Verfahrens (ca. 20,60 €). Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 muss ich mir mal überlegen, was ich mache. strafe beträgt nämlich 35,-€. Ob sich solche Spielereien bei 35€ lohnen? Naja, ich weiß nicht,........ Vielleicht überlegt sich die Behörde irgendwann, wenn öfter mal Verstöße -egal welcher Art- vorkommen, ein Fahrtenbuch aufzuerlegen. Und ob das die Ersparnis i. H. v. ca. 15€ wert ist.......??? Diese Halterhaftung spart man sich normalerweise für Punkte- oder FV-Probleme auf und verballert die Taktiken nicht für solche Pipifax-Dinger. Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 >Diese Halterhaftung spart man sich normalerweise für Punkte- oder FV-Probleme auf und verballert die Taktiken nicht für solche Pipifax-Dinger. hmmm bei welchen Punkten/FV-Problemen hilft einen die Halterhaftung ? (ernstgemeinte Frage) Falco Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Ui, noch eine Nachteule am Start hier Ich meine z. B. wenn man geblitzt wird und das Foto unscharf ist oder der Fahrer zu "verkleidet" ist etc. Da würde ich doch eher das Risiko der 20€ eingehen ("kann mich an den Fahrer leider nicht mehr erinnern"), als vorher solche Aktionen zu machen, die mir einmal popelige 35€ sparen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Du weißt aber, dass die Halterhaftung nur für Halte- und Parkverstöße gilt?? Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Ich meine z. B. wenn man geblitzt wird und das Foto unscharf ist oder der Fahrer zu "verkleidet" ist etc. Da würde ich doch eher das Risiko der 20� eingehen ("kann mich an den Fahrer leider nicht mehr erinnern"), als vorher solche Aktionen zu machen, die mir einmal popelige 35� sparen. Wie hawethie schon geschrieben hat gilt die Halterhaftung eigentlich NUR für den Kleinkram für den es eh kein Fahrverbot gibt. Bei geschwindigkeits/abstand/rotlichtverstößen gilbt es keine halterhaftung also entweder es wir ein Fahrer ermittelt oder halt es wird keiner ermittelt dann muß eingestellt werden aber keine Halterhaftung. Falco Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted December 3, 2004 Author Report Share Posted December 3, 2004 also gesetzt den fall, ich antworte nun, dass ich mich nach 4 wochen nun wirklich nicht mehr an den fahrer erinnern kann, dann stellen die das verfahren automatisch ein und legen mir die kosten des verfahrens auf? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Genau. Auch wenn du nur angibst, du bist nicht gefahren, passiert das. Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Wenn sie dir nicht beweisen können das DU gefahren bist müssen sie einstellen gegen erstattung der Kosten durch den Halter. Wenn du das sehr oft machst kann natürlich auch mal ein Fahrtenbuch angeordnet werden damit sie künftig beweisen können wer gefahren ist. Aber wiegesagt das nur wenn man das des öfteren macht. Falco Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Daher besser nur angeben, daß man den Verstoß nicht zugibt, und nicht, warum nicht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Eine Fahrtenbuchauflage ist aufgrund von Verstößen im ruhenden Verkehr grundsätzlich nicht möglich. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 Eine Fahrtenbuchauflage ist aufgrund von Verstößen im ruhenden Verkehr grundsätzlich nicht möglich.In Ausnahmefällen kann auch bei einer größeren Zahl von an sich geringfügigen Verstößen, auch im ruhenden Verkehr, (OVG Münster in VRS 66, 317, bei 33 Parkverstößen in 2 Jahren) ein Fahrtenbuch auferlegt werden. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted December 6, 2004 Author Report Share Posted December 6, 2004 moin, danke an alle für die antworten! also das wäre das erste mal bei mir, dass ich so einen fall auf diese weise kläre. also droht das fahrtenbuch kaum. außerdem müssten die fälle doch dann bei ein und derselben behörde landen, oder? mein aktionsradius ist eigentlich breit gefächert.... gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 6, 2004 Report Share Posted December 6, 2004 Eine Fahrtenbuchauflage ist aufgrund von Verstößen im ruhenden Verkehr grundsätzlich nicht möglich.In Ausnahmefällen kann auch bei einer größeren Zahl von an sich geringfügigen Verstößen, auch im ruhenden Verkehr, (OVG Münster in VRS 66, 317, bei 33 Parkverstößen in 2 Jahren) ein Fahrtenbuch auferlegt werden. GrußGoose Deshalb steht ja auch grundsätzlich in meiner Aussage. Grundsätzlich heißt nunmal das es idR so ist, es aber eben Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt. Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted December 6, 2004 Report Share Posted December 6, 2004 hab vor einem Monat falsch geparkt, das Schreiben kam gestern. Bin aber nicht der Halter des Fahrzeugs. An wen war das Schreiben denn nun gerichtet bzw. an wen wurde es geschickt. Kann ja eigentlich nur an den Halter geschickt worden sein. Dann sollte es für dich doch erstmal kein Problem geben, außer der Fzg.-Halter gibt dich als Fahrer an. Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted December 7, 2004 Author Report Share Posted December 7, 2004 schreiben war an den halter (meine freundin) geschickt worden. natürlich gibt sie mich nicht als fahrer an. werd das ding heute zurückschicken, mache ein kreuz bei "ich war nicht der verantwortliche fahrzeugführer" und eins bei "verstoss wird nicht zugegeben". fertig aus - dann kann ich mir auch einen glühwein mehr auf dem weinaxmarkt leisten... Quote Link to post Share on other sites
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