psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 hi, also ich wurde am 09.09.04 bei rot geblitzt mit 0,58 sekunden.da das auto auf meine mom zugelassen war, wurde sie angeschrieben. sie hat den brief "nie bekommen".gestern war ein polizist bei uns vor der tür und hat mich über meine mutter identifizieren lassen. der polizist meinte jedoch 0,58 sek. seien nicht so viel?!?jedoch bin ich noch in der probezeit. gibt es noch eine möglichkeit sich da rauszureden? irgendwelche tips wie ich mich verhalten soll? wenn ich nicht bis zum 09.12.04 post von der polizei bekomm bin ich doch fein raus oder? dank euch für eure hilfe thomas Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 und hat mich über meine mutter identifizieren lassenKannst du das bitte mal präzisieren? Bis zum 9.12. darf dein Name der ermittelnden Behörde nicht bekannt werden, was wohl unmöglich geworden ist. Leider hast du dich ja auch erst dann gemeldet, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, um die Nachschulung samt Probezeitverlängerung wirst du nicht rumkommen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 "wenn ich nicht bis zum 09.12.04 post von der polizei bekomm bin ich doch fein raus oder?" Leider nein. Eine interne Anordnung zur Anhörung an dich würde ausreichen, die Verfährung zu unterbrechen. Der AB kann später eintrudeln, falls er überhaupt ankommt. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 ich habe mich vor 2 monaten schon gemeldet. da hat man mir geraten den brief, den meine mutter bekommen hat, nicht zu beantworten. also zu verlieren. die haben ihr gute fotos vorgelegt, und sie hat denen dann meinen namen und adresse genannt. thomas Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Wer hat gesagt, du bzw. deine Mutter soll den Brief vergessen? Am besten Thread raussuchen, damit du dich bei demjenigen bedanken kannst, nachdem du dich für: die haben ihr gute fotos vorgelegt, und sie hat denen dann meinen namen und adresse genannt. ganz freundlich bei deiner Mutter bedanken darfst. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 "da hat man mir geraten den brief, den meine mutter bekommen hat, nicht zu beantworten. also zu verlieren." Das war soweit korrekt. Nur hätte man dann bei ungebetenem Besuch bis zur Verjährung nicht die Tür für eine Fotoschau öffnen sollen. Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Das war soweit korrekt. Einigen wir uns auf leichtsinnig iVm äußerst unnötig. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 @rennfahrer: " Das war soweit korrekt." Das bezog sich auf den Rat, nicht auf das Leisten von "Ermittlungshilfe";-) Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 das war der threat. http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...=ST&f=7&t=13101 eine andere sache ist, hätte man meine mom darauf hinweisen müssen, dass sie nicht meinen namen sagen muss? ausserdem ist der polizist um 20 uhr abends gekommen, rechnet man nicht wirklich mit oder? thomas Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Wie gesagt: am besten den Besuch vor der Tür stehen lassen. Zumal zu so ungewöhnlicher Zeit, wer weiß da schon, was sich da alles herumtreiben könnte... Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 ja, das geht nun nicht mehr. gibt es eine möglichkeit sich zu rechtfertigen, die irgendwie den rotlichtverstoß begründen? Der polizist selbst meinte "sei ja nicht soviel"..... also man kann ja noch eine begründung senden... thomas Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Der Polizist meinte wohl, die Strafe wäre nicht so hoch. Ohne die Nachschulung hätte er Recht... Wenn du keine sinnvolle Rechtfertigung für den Verstoß hattest, laß es lieber. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 wieso sollte man keine rechtfertigung versuchen. ich habe irgendwo noch ein urteil eines gerichts in ludwigsburg, dass mal entschieden hat. das ein rotlichtverstoß erst ab 0,8 sek "schlimm" ist. irgendwie habe ich keinen bock auf mehr als 400 eur kosten + die 2 jahre probezeit. (die ist sogut wie rum bei mir) thomas Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 "wieso sollte man keine rechtfertigung versuchen. ich habe irgendwo noch ein urteil eines gerichts in ludwigsburg, dass mal entschieden hat. das ein rotlichtverstoß erst ab 0,8 sek "schlimm" ist." Das würde dir nur etwas nutzen, wenn es unter 0,8 s keine Flenspunkt mehr gäbe. Das ist aber leider nicht Praxis. Versuchen kann man es natürlich, indem man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt, Begründung: obiges Urteil, und dann auf einen sehr milde gestimmten Richter hofft. Nicht sehr wahrscheinlich, und nicht ganz billig. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 also ich suche die pdf zuhause, von euch hat die nicht zufällig jemand oder? habe die hier mal im forum bekommen. EDIT: habe es gefunden, das hier meine ich. also geblitzt wurde ich in Freiburg/Breisgau http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...&hl=ludwigsburg thomas ich hoffe doch meine rechtschutz schließt da was mit ein, oder ggf der Adac? Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 @rennfahrer: " Das war soweit korrekt." Das bezog sich auf den Rat, nicht auf das Leisten von "Ermittlungshilfe";-) Das war mir auch klar, aber leichtsinnig halte ich es allemal, jemandem den Rat zu geben, einen AB, der schon in der Familie ist einfach zu ignorieren. Aber auch wenn die liebe Mutter nicht so großzügig gewesen wäre, ihre schuldige Brut an die Polizei zu verraten denke ich, wäre man wohl auch auf ihn gekommen da der AB eben ignoriert wurde. So oder so, scheiße gelaufen. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 ja aber die frage ist nun, wiederspruch mit bezug auf das urteil oben?eine fundierte ausrede, hatte nochjemand im auto der das bestätigen könnte?oder wie soll ich mich verhalten? eine andere sache, hätte der polizist nicht meine mutter drauf hinweisen müssen, das sie mich nicht identifizieren MUSS? denn dann wäre das doch ein verfahrensfehler, und naja da kann man dann doch schon was machen... danke für eure antworten thomas Quote Link to post Share on other sites
Gast0904 0 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 In dem Ursprungsthread (Datum 03.10.04) schreibst du, das du nur noch 2 Monate Probezeit hast.Hier erwähnst du das es nicht mehr lang dauert, an welchem Tag genau sind denn die 2 Monate rum ? Die Punkte werden meines Wissens, bitte um Korrektur falls inkorrekt, erst an dem Tag gültig, andem du ein Schreiben bekommst, nachdem du den BGB bezahlt hast. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 probezeit ist bist zum 13.01. :-( das wird dann wohl leider auch nichts..... du meinst also das alles etwas herauszögern, so das ich bis zum 13.01 komme? thomas Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Bei Maßnahmen nach § 2a StVG (Probezeit) zählt ausschließlich der Tatzeitpunkt, nicht die rechtskraft. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 naja also das rauszögern bringt dann auch nix :-( was meint ihr denn noch zu den fragen: wiederspruch mit bezug auf das urteil oben?eine fundierte ausrede, hatte nochjemand im auto der das bestätigen könnte?oder wie soll ich mich verhalten? eine andere sache, hätte der polizist nicht meine mutter drauf hinweisen müssen, das sie mich nicht identifizieren MUSS? denn dann wäre das doch ein verfahrensfehler, und naja da kann man dann doch schon was machen... Quote Link to post Share on other sites
Gast0904 0 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Bei Maßnahmen nach § 2a StVG (Probezeit) zählt ausschließlich der Tatzeitpunkt, nicht die rechtskraft. GrußGoose Danke @ Goose Durch diese Antwort hat sich leider auch diese Idee von mir in Luft aufgelöst Gon Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 hi, ihr hattet ja schon viele ideen, keine meinung mehr zu meinem letzten post? muss ich eigentlich dann auch für eine gewisse zeit meinen lappen abgeben? wie lange? also nochmals danke thomas Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Auch wenn die Polizei deine Mutter hinweisen hätte müssen, so führt dies nicht zu einem Verwertungsverbot. Die FS kannst du behalten, Kein Fahrverbot etc. Kosten50+25,60 drei Punkte NS 250-300 Euro +Aufforderung vom Amt dazu rund 25 Euro. PZverlängerung. Die Sache ist in den Brunnen gefallen, nichts mehr zu machen falls Post kommt.EINSPRUCH kannst du immer einlegen. Es ist bloß fraglich, ob es was bringt. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Du hast von mir 2 Möglichkeiten aufgezeigt bekommen und von Gast225 den Tip, welche die Bessere ist. Das es nicht funktioniert hat ist ärgerlich, aber nicht auszuschliessen. Und wenn deine Mutter so !)(§$$%& ist und den die Tür aufmacht und dich dan auch noch in die Pfanne hau, dann hilft auch der beste Bossi nicht. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 1, 2004 Author Report Share Posted December 1, 2004 also erstmal allen ein großes DANKE! also, da ich ne rechtschutz habe, gehe ich mal zum anwalt und lasse mich beraten. ich schreib dann mal wie es ausgegangen ist. thomas Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 vollkommen unnötig die Rechtsschutz wg. sowas zu belasten, das würd ich mir lieber für ein wichtiges Mal, wo noch was zu reißen ist aufheben, ansonsten biste ratzfatz aus der Versicherung und dann kannste lange nach ner neuen suchen... Quote Link to post Share on other sites
astaubach 0 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Aber auch wenn die liebe Mutter nicht so großzügig gewesen wäre, ihre schuldige Brut an die Polizei zu verraten...... dann hätten es die Nachbarn getan. Die Sache ist gegessen, Du wurdest eindeutig identifiziert.Da nutzen keine Ausreden, keine Zeugen, kein Anwalt, kein Rechtschutz. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 12, 2004 Author Report Share Posted December 12, 2004 also, ich habe nun ein schreiben bekommen "Anhörung" in der mit halt rotlichtverstoß mit 000,59 s vorgeworfen wird. hinten steht was "bei verwarnungen mit verwarnungsgeld zu beachten" und da steht, das das nur geht, wenn man innerhalb einer woche akzeptiert. heißt das ich bekomme nur ein berwarnungsgeld? das wäre doch ohne punkte oder?? das andere müsste ja bußgeld sein. also muss ich das einfach ausfüllen und fertig ist das (also muss nur noch geld überweise? brauche dann jedoch noch den betrag + überweisungsträger). oder verstehe ich was falsch? thomas Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted December 12, 2004 Report Share Posted December 12, 2004 "hinten steht was "bei verwarnungen mit verwarnungsgeld zu beachten"" Rotlichtverstoß ist eine Owi, also ist die betreffende Formulierung hier nicht gültig. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 13, 2004 Report Share Posted December 13, 2004 Bis eine Sekunde RL 50+25,60, drei Punkte PZverlängerung und Nachschulung falls noch PZ. Quote Link to post Share on other sites
psycho_gon 0 Posted December 15, 2004 Author Report Share Posted December 15, 2004 genau 0,59 aber schau mal: http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...&hl=ludwigsburg Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.