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Dauer Zwischen 2 Parkstrafzetteln?


Guest Gast_Andy

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Guest Gast_Andy

Hi!

 

Ich habe da ma ne Frage: Letztes Wochenende parkte ich mein Auto im Parkverbot, d.h. dort wird ein Anwohnerausweis benötigt den ich nicht habe :-) . Jedenfalls stellte ich mein Fahrzeug Freitag mittag ab und als ich Sonntag mittag zurück kam war natürlich ein Knöllchen fällig. Jetzt hat mir aber die nette Polizei für diesen Zeitraum aber nicht einen Bußgeldbescheid zugesendet sondern gleich 2. Daher meine Frage: dürfen die in so einem kurzen Zeitraum doppelt abkassieren oder gibt es da Zeiten die eingehalten werden müßen bevor ein nächster Strafzettel ausgestellt werden kann. Ich meine es kann ja nicht verlangt werden, dass man alle Stunde nach seinem Auto sieht oder :-) ! Danke für euere Hilfe im voraus!

 

Gruß Andy

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wenn ANwohner draufsteht sind sie ungültig. wenn BEwohner draufsteht, nicht.

Kann mir irgendeiner mal diesen doch anscheinend so gravierenden Unsi...terschied erklären?

Unterschied ist grundsätzlich nur das Wort.

 

Städte pflastern gesamte Wohnviertel mit Anwohnerschildern zu.

 

Jemand klagt => Schilder mußten weg. Also neue her bis wieder jemand klagt.

 

Können ja schon einmal neue Wörter schöpfen:

- Einwohner

- Wohnende

 

...

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Schön finde ich eines der zahlreichen französischen Zusatzschildchen: "sauf ayant droit" - zu Deutsch wörtlich "außer denen, die das Recht [dazu] haben". Liest sich irgendwie schön in Kombination mit Zeichen 250: "Verbot für alle - außer für die, die doch dürfen" :heul:

 

Noch besser eine Schilderkombi in Strasbourg am Rhein-Marne-Kanal: "Einfahrt verboten"+Zusatzschild "Ufer"+Zusatz "Anlieger frei" :)

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Schön finde ich eines der zahlreichen französischen Zusatzschildchen: "sauf ayant droit" - zu Deutsch wörtlich "außer denen, die das Recht [dazu]haben". Liest sich irgendwie schön in Kombination mit Zeichen 250: "Verbot für alle - außer für die, die doch dürfen"

 

Aus demselben Grund fahre ich auch sehr gern nach Paris, weil dort nämlich an zahlreichen Verbotsschildern ein Kaltgetränkedienst ("sauf service") angeboten wird... :)

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Jetzt ist ja eigentlich nur noch zu klären, wann man BEWOHNER ist!?

 

Wir nehmen mal ein Beispiel von mir:

Wenn bei meiner Freundin vor der Haustür ein solches Schild ("Bewohner frei") aufgestellt wird, dann dürfte ich doch dort parken, weil ich evtl. für 2 Tage BEWOHNER ihrer Wohnung bin!? Aber wie will ich das den Überwachungsorganen beweisen, daß ich mein Auto da parken darf, weil ich ja auch aktuell ein BEWOHNER bin?

 

Eine Parkgenehmigung wird man mir wohl kaum ausstellen, weil ich dort nicht gemeldet bin!?

 

Zusammenfassung: Ich bewohne also die Wohnung, bin parkberechtigt, aber bin auch wieder nicht parkberechtigt, weil ich keine Genehmigung habe, weil ich keine bekomme, weil ich i. S. d. Stadtverwaltung dann kein Berechtigter (Bewohner) bin, weil ich dort nicht gemeldet bin!?!?!?! Klingt logisch, oder?

 

Abgesehen davon wäre die Ausstellung für 2 Tage wohl nicht wirklich sinnvoll bzw. am Wochenende nicht möglich. Da bleibt doch nur noch die eigenhändige Herstellung einer Genehmigung übrig!? :lol:

So ist es doch...... oder hab ich da etwas falsch verstanden!?

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du bist mitnichten bewohner, du bist, auch wenn du dort übernachtest, offiziell besucher.

 

und, ja, du hast das was falsch verstanden: wenn die stadt bewohnerausweise auch für zweitwohnsitzler ausgibt, ist es das leichteste, bei deiner freundin einen zweitwohnsitz anzumelden. dann bekommst du auch ganz offiziell einen bewohnerausweis. :lol:

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@gast225

 

in §53 abs.16 stvo steht aber nicht, was die rechtsfolge ist. was, wenn ich nun in einem anwohnergebiet parke, die schilder dafür aber gar nicht mehr gültig sind. verliert dann der strafzettel seine gültigkeit?

Ich dachte du meintest wo die Schilderrechtswidrigkeit angeordnet ist.

 

Ähm zu Rechtsfolgen kann man was schlecht sagen.

 

In Betracht kommen könnte das Verwaltungsverfahrensgesetz oder die Verwaltungsgerichtsordnung.

 

ZBsp. §§ 35-53 VwVfG in denen der Verwaltungsakt geregelt ist. Ein Verkehrsschild stellt einen solchen Vwakt dar.

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